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25 Jahre Grundgesetz Verfassung der Freiheit

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25 Jahre Grundgesetz — Verfassung der Freiheit

Die Freiheitsrechte des Bürgers

Im Mai 1974 jährt sich der Tag der Verkündung des Grundgesetzes zum 25. Mal. Aus diesem Anlaß hat die Bundesgeschäftsstelle in der letzten UiD-Ausgabe den Kreis- und Ortsparteien einen

Aktionsvorschlag Verfassungsmonat unterbreitet. Der Unterstützung dieser Aktion soll die folgende Aufstellung der wichtigsten Vorschläge und Forderungen der CDU zur weiteren Sicherung der Grundrechte dienen. Das gesamte Ziel der Politik der CDU ist es, die Grund- rechte der Bürger zu sichern und weiter auszubauen.

Die an den Artikeln des Grundgesetzes orientierten politischen Leitlinien der CDU sehen folgendermaßen aus:

Artikel 1

schützt die Würde des Menschen und seine unverletzlichen und unveräußerlichen Rechte.

Die Menschenwürde ist der Maßstab für alle einzelnen Grundrechtsbestimmungen und deren Auslegung.

Artikel 2

schützt das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Selbstbestimmung des Menschen und das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

Mit Artikel 2, Abs. 1 GG hat der Grundgesetzgeber die tragende Entscheidung für die rechtliche Stellung des einzelnen im Verhältnis zum Staat, aber auch im Verhältnis zum Mitbürger und zur Allgemeinheit getroffen.

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Um das Recht des einzelnen auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit zu stärken hat die CDU verschiedene Vorschläge ausgearbeitet.

Die Bildungspolitik der CDU soll die Voraussetzung für die Selbstverwirklichune des einzelnen in der Gesellschaft schaffen. Bildung und Ausbildung bestimmen die Leistungen des Menschen in der Gesellschaft und sein Verhältnis zu ihr.

Mehr Information und Mitwirkung

Die CDU hat ein Programm ausgearbeitet, um das größere kommunalpolitische Interesse und Engagement der Bevölkerung zu fördern:

• Der Bürger muß mehr Informationen und Mitwirkungsmöglichkeiten in den Gemeinden erhalten.

• Bürgerinitiativen sind aufzugreifen; über ihr Anliegen ist in den Parteien und in den kommunalen Parlamenten zu entscheiden.

• Durch das imperative Mandat wird der freigewählte Vertreter der Bürger ent- mündigt; die CDU lehnt die Privilegierung der Funktionäre einer Partei ab.

(Kommunalpolitischer Kongreß der CDU/CSU vom März 1974)

Die CDU hat auf dem Hamburger Parteitag ein Modell zur Mitbestimmung be- schlossen, welches die Mitwirkungs- und Entscheidungsrechte der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat stärkt.

• Der arbeitende Mensch soll gleichberechtigter Partner im Unternehmen wer- den.

• Der Arbeitnehmer soll nicht mehr Außenstehender sein, der nur durch einen Arbeitsvertrag mit seinem Unternehmen verbunden ist.

• Die Arbeitnehmer wählen ihre Vertreter selbst in direkter Wahl. Sie werden nicht durch Wahlmänner bevormundet.

• Alle am Unternehmen beteiligten Gruppen — Arbeitnehmer, Anteilseigner und Unternehmensleitung — sollen gleichberechtigt — das heißt paritätisch — zusam- menarbeiten.

Achtung vor dem Individuum

Das Leben, auch das werdende Leben, ist ein unantastbares und unverzichtbares Rechtsgut, das durch das Grundgesetz in vielfacher Weise insbesondere durch Art. 2.

Abs. 2 geschützt ist. Die Gesetzgebung muß diesem Grundsatz entsprechen. Auf Grund bitterer Erfahrung haben die Väter des Grundgesetzes die uneingeschränkte Achtung vor dem Menschenleben in unserer Verfassung verankert Eine generelle

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Freigabe der Abtreibung verbietet sich daher ebenso wie eine befristete. Die Indikationsregelung beachtet in vollem Umfang die Würde der Frau, in dem sie nicht wie die Fristenlösung die Verantwortung allein der Frau aufbürdet.

Das Präsidium der CDU hat im April 1974 die grundlegende Auffassung zur Reform des § 218, die von Bundesvorstand und Bundesausschuß der CDU 1971 und 1973 bereits ausgesprochen wurde, bestätigt und bekräftigt.

Artikel 3

schützt die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz.

Die CDU tritt für die Gleichheit der Chancen ein, lehnt aber eine schematische Gleichmacherei ab, weil die Menschen von Natur aus ungleich sind. Doch strebt die CDU den Ausgleich solcher Ungleichheiten an, die nicht der Verantwortlich- keit des einzelnen zuzurechnen sind:

„Die Ungleichheit des Kranken, des Armen, des Berufsunfähigen, des Unter- begabten, der sich nur in begrenztem Umfang selbst helfen kann. Daß hier die Gemeinschaft einspringen muß, ist eine selbstverständliche Folge des Anspruchs des Nächsten, also eine Folge der Nächstenliebe. Sie ist Teil unseres Solidaritäts- begriffes." (Professor Dr. Biedenkopf vor der Kath. Akademie, München am 9. 12. 1973)

Männer und Frauen sind gleichberechtigt

In ihrem Berliner Programm fordert die CDU, daß der Frau der Platz in unserer Gesellschaft gesichert wird, der sowohl dem Grundsatz der Gleichberechtigung als auch ihrem besonderen Lebenslauf entspricht. Der Anspruch der Frau auf gerechte Chancen in Bildung und Ausbildung, Fortbildung und Berufsausübung muß ver- wirklicht werden. Die CDU ruft die Tarifpartner auf, sicherzustellen, daß Frauen gleichen Lohn bei gleichwertiger Leistung erhalten und die Leichtlohngruppen abgeschafft werden. (Vgl. Berliner Programm, Ziffer 93)

Auf Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat der Bundestag im März 1973 eine Enquete-Kommission betreffend „Frau und Gesellschaft" eingesetzt. Die Kom- mission soll dem Bundestag Vorschläge unterbreiten, wie die Gleichberechtigung der Frau stärker durchgesetzt werden kann.

Die Grundsätze, daß niemand wegen seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache . .. benachteiligt oder bevorzugt werden darf, müssen auch für Ausländer gelten.

Unsere Gesellschaft ist auf die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer ange- wiesen; daraus erwachsen ihr auch Pflichten. Insbesondere muß sie dafür sorgen,

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daß (fie ausländischen Arbeitnehmer und ggf. ihre Familien

# während ihres Aufenthaltes unter menschenwürdigen Bedingungen leben,

• ihre persönliche und berufliche Zukunft selbst planen können,

# ihre kulturelle Eigenständigkeit bewahren können und dadurch

• die Möglichkeit der Rückkehr und Wiedereingliederung in ihr Heimatland un- geschmälert behalten.

(Beschluß des Bundesfachausschusses Innenpolitik der CDU vom März 1974) Artikel 5

schützt das Recht der freien Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit und Freiheit der Kunst, Forschung und Lehre.

Die CDU fordert eine sachgerechte und den Freiheitsraum der Presse garantierende Medienpolitik. Nur eine solche Medienpolitik sichert die Freiheit der Meinungs- äußerung und den ungehinderten Zugang zu Informationen. Kommissionen, wie die von der SPD 1971 geforderten „Landespresseausschüsse" — besetzt mit Vertretern gesellschaftlich relevanter Gruppen — müßten „zwangsläufig zu Regle- mentierungskommissionen werden. Und das bedeutet das Ende jeder freien Publi- zistik". (ARD-Kommentator Dieter Gütt.)

Ende Mai 1974 veranstaltet die CDU einen offenen Fachkongreß zur Medien- politik, bei dem vor allem Wissenschaftler zu Worte kommen. Auf dem Kongreß soll ein Programm zur Medienpolitik entwickelt werden.

Freiheit für Forschung und Lehre

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat einen Entwurf eines Hochschulrahmen- gesetzes bereits im Jahre 1971 vorgelegt, der die Freiheit der Forschung und Lehre sichert.

Der Gesetzentwurf enthielt als erster Hochschulgesetzentwurf in der Bundes- republik einen umfassenden Abschnitt über die Freiheit der Forschung und Lehre.

Die Fraktion hat durchgesetzt, daß auch Bundesregierung und Koalition in ihren Entwürfen bzw. in den Ausschußberatungen eine entsprechende Regelung akzep- tieren mußten. Der Entwurf fordert

• eine funktionsgerechte Mitbestimmung;

• das gleichberechtigte Zusammenwirken von Staat, Hochschule und beruflicher Praxis für die Studienreform;

• eine ausreichende, staatliche Aufsicht über die Universitäten, die gewährleistet, daß die. Hochschulen kein Staat im Staate werden.

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»Für die CDU gilt in der Hochschulpolitik der Grundsatz, mehr Freiheit, mehr Verantwortung, mehr Leistung." (Kultusminister Dr. Bernhard Vogel, CDU Rheinland-Pfalz)

Artikel 6

schützt Ehe, Familie, nichteheliche Kinder.

Die Familienpolitik der CDU orientiert sich an folgenden Grundsätzen:

Sicherung der wirtschaftlichen Grundlage der Familie;

keine Bevorzugung eines bestimmten Leitbildes; Kleinfamilien wie Mehrkinder- familien bedürfen des staatlichen Schutzes;

Leitbild der Familienpolitik ist die partnerschaftliche Familie;

die Rolle der berufstätigen Frau und die der Hausfrau sind gleichwertig;

die Erziehung der Kinder ist in erster Linie Aufgabe der Eltern.

(Familienpolitische Leitsätze der CDU vom Nov. 1972)

Die CDU wendet sich gegen alle Versuche, die Stellung der Familie auszuhöhlen.

Artikel 7

schützt das Schulwesen und legt die Verantwortung des Staates fest.

Das Schulprogramm der CDU dient einer pluralistischen Gesellschaft, die ver- schiedenartige Bildungsgänge bejaht und deren Gleichwertigkeit als Grundlage in Beruf und Gesellschaft anerkennt. (Schul- und Hochschulreformprogramm der CDU vom Juli 1971)

Die CDU befürwortet wissenschaftlich kontrollierte Schulversuche mit Schulmo- dellen, insbesondere mit verschiedenen Formen von Gesamtschulen und einem Modernen System gegliederter Schulen. Wesentliche Voraussetzung für jede Neu- ordnung im Schulwesen ist jedoch die Überprüfung und Neufassung der Bildungs- inhalte und Lernziele. (Berliner Programm, Ziffer 30)

Unsere Kinder müssen in den Schulen unterrichtet und dürfen nicht ideologisch 'ndoktriniert werden.

Verfassungsfeinde dürfen nicht Lehrer unserer Kinder sein.

Artikel 9

schützt das Recht auf freie Bildung von Vereinen, Koalitionsfreiheit und das Streikrecht.

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Politische Parteien, gesellschaftliche Gruppen und organisierte Interessen sind not- wendiger Ausdruck der lebendigen Vielfalt unserer politischen Ordnung; sie er- weitern die Möglichkeit des Staatsbürgers, seine politische Meinung zu äußern und zur gemeinsamen Willensbildung beizutragen.

Die CDU verteidigt das Streikrecht der Arbeitnehmer in der sozialen Marktwirt- schaft. Sie hält aber an ihrer bisherigen Auffassung fest, daß ein Beamtenstreik mit den verfassungsrechtlichen Grundlagen des Beamtenverhältnisses unvereinbar ist Die CDU vertritt weiterhin den Standpunkt, daß sich an dieser Rechtslage auch bei emer etwaigen Neuordnung des Beamtenrechts nichts ändern darf. (Be- schluß des Bundesfachausschusses öffentlicher Dienst der CDU vom Januar 1972)

Artikel 12

schützt das Recht des Bürgers, seinen Beruf selbst zu wählen.

Das Recht des Bürgers auf freie Berufswahl setzt die Verpflichtung des Staates voraus, Voraussetzungen für die Berufsausbildung zu schaffen.

Im Bildungsgang soll niemand durch Herkunft und soziale Stellung der Eltern durch Wohnort und soziale Struktur, durch materielle Nachteile und mangelnden Bildungswillen seiner Umwelt behindert werden. Deshalb muß das Bildum-s- wesen jedem die gleiche Chance geben, seine Anlagen, Neigungen und Fähig- keiten zu entwickeln und zu nutzen.

Es ist das Ziel der CDU, dem einzelnen mehr Chancen durch eine bessere beruf- liche Bildung zu geben. Auf dem Hamburger Parteitag hat die CDU ein Programm zur beruflichen Bildung als Teil eines Gesamtbildungskonzepts aufgestellt. Da- durch soll eine bessere Berufsberatung und Berufswahl erreicht werden. Für die außerschulische Berufsbildung wird ein gerechteres Finanzierungssystem ange- strebt

Artikel 14

schützt das sozialverpflichtete Eigentum, gewährleistet das Erbrecht und schützt vor entschädigungsloser Enteignung.

Für die CDU ist persönliches Eigentum Eckstein jeder freiheitlichen und sozialen Ordnung. Doch dürfen insbesondere Produktivvermögen und Grundeigentum nicht zu unsozialen Zwecken mißbraucht werden.

Die CDU will soziale Ungleichheit durch die Beteiligung breiter Bevölkerungs- schichten am Produktivvermögen überwinden. Deshalb hat die CDU auf ihrem

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Hamburger Parteitag ein Vermögenspolitisches Grundsatzprogramm erarbeitet.

Dafür gilt der Grundsatz:

Partner, die gemeinsam den Gewinn erarbeiten, sollen auch gemeinsam am Ge- winn beteiligt sein. Deshalb sollen Arbeitnehmer neben ihrem Lohneinkommen ein risikoabhängiges Arbeitsentgelt und einen Anteil aus dem Gewinn des Unter- nehmens erhalten. Dabei gilt es, gemeinsam verpflichtende Partnerschaft zwischen Arbeitnehmern, Unternehmern und Anteilseignern herbeizuführen.

Die CDU bekennt sich zu einer besonderen Sozialbindung des Eigentums am Boden.

Grund und Boden gehören zu den elementaren Gütern. Für den einzelnen und für die Gemeinschaft. Hier gibt es große Aufgaben für die Zukunft. Deshalb hat die CDU auf ihrem Parteitag in Hamburg Vorschläge zur Reform des Bauboden- rechts erarbeitet.

Mit einer doppelten Zielsetzung:

Moderne Gestaltung unserer Umwelt, insbesondere der Städte.

Möglichst viele Bürger sollen in den Besitz von Grund und Boden gelangen.

Die CDU will:

# Spekulationen verhindern,

# für mehr Boden zu erschwinglichen Preisen sorgen,

# den Gemeinden ermöglichen, vernünftig zu planen und zu bauen.

# Die CDU lehnt eine Kommunalisierung von Grund und Boden ab.

Artikel 15

schützt vor allgemeiner Sozialisierung. Die CDU will durch ihre Mitbestimmung und Vermögenspläne Arbeitnehmer, Unternehmer und Kapitaleigner zu Partnern machen.

Die CDU wird dafür sorgen, daß die Beschlüsse des Juso-Bundeskongresses in München von Ende Januar 1974, die „private Verfügungsmacht über die Pro- duktionsmittel zu beseitigen", nicht verwirklicht werden. Die Beschlüsse der Jung- sozialisten, praktisch die gesamte Wirtschaft zu verstaatlichen, verstoßen gegen Art. 15. Artikel 15 läßt nur in Ausnahmefällen die Verstaatlichung von Grund und Boden und Produktionsmitteln zu. Außerdem muß bei einer Verstaatlichung den früheren Eigentümern eine angemessene Entschädigung gezahlt werden.

Bei einer totalen Vergesellschaftung der Produktionsmittel wäre der Staat über- haupt nicht in der Lage, die Bürger zu entschädigen.

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Artikel 17

schitat das Recht der Bürger, sich mit Bitten und Beschwerden an Parlamente und Regierungen zu wenden.

Mit Unterstützung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sind im Bundestag 2 Ge setzentwurfe eingebracht worden, die die Stellung des Petitionsausschusses ver- starken sollen. Der Petitionsausschuß soll einen Informationsanspruch gegenüber den staatlichen Behörden erhalten, um Bürgern besser helfen zu können.

Artikel 17a

schützt die Grundrechte des Soldaten.

Die CDU fordert eine größere Wehrgerechtigkeit. Auch die vom Bundesvertei digungsminister berufene Wehrstrukturkommission hat in ihrem Bericht heraus gestellt, daß em ungerechtes Wehrpflichtsystem die Glaubwürdigkeit unserer De mokratie belastet. Die Bundesregierung hat bislang noch keine Maßnahme zur größeren Wehrgerechtigkeit ergriffen und das jüngste Weißbuch des Verteidigung ministenums verschweigt diese Frage völlig.

Artikel 18

schützt die freiheitliche demokratische Grundordnung.

Der Gedanke, der in diesem Artikel Ausdruck gefunden hat, ist für das Ver fassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland von unschätzbarer Bedeutung Der Verfassungsgeber bekennt sich zu dem Grundsatz der streitbaren Demokratie- Keine Freiheit für die Feinde der Freiheit

Unser Staat kann nicht dulden, daß mit der Freiheit Mißbrauch getrieben wird der die Grundlagen der Verfassung und damit diese Freiheit selbst gefährdet.

Die CDU will den Rechts- und Linksradikalismus mit politischen Mitteln be- kämpfen. Dies kann jedoch nur Erfolg haben, wenn alle demokratischen Parteien in dieser Frage solidarisch sind. Besonders wichtig ist es, Verfassungsfeinde aus dem öffentlichen Dienst fernzuhalten. Die CDU hält an der von SPD und FDP bekämpften Aussage des Ministerpräsidentenbeschlusses der Länder vom 28 1?

1972 fest: ' Ä*

„Gehört ein Bewerber einer Organisation an, die verfassungsfeindliche Ziele ver- folgt so begründet diese Mitgliedschaft Zweifel daran, ob er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten wird. Diese Zweifel recht fertigen in der Regel eine Ablehnung des Anstellungsantrages "

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