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Archiv "Sexualstraftäter: Strafverfolgung von Gutachtern gefordert" (13.06.1997)

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AiP

Zu den Leserbriefen „Empörend“ von Markus Ullsperger und „Stellungnah- me“ von Dr. med. Udo Wolter, die sich mit Kosten für EEG-Kurse für Ärzte im Praktikum beschäftigen:

Unverständlich

Mit dem AiP Herrn Ull- sperger bin ich der Meinung, daß ein solches Gebaren der Ärztekammern schlichtweg unmöglich ist. Es kann doch nicht angehen, daß Kurse für AiP der eigenen Region Ver- günstigungen genießen, die

„Landesfremden“ verwei- gert werden. Hier könnte doch eine kammerübergrei- fende Regelung leicht Abhil- fe schaffen.

Ich finde dies ein beson- ders gelungenes Beispiel in- terdisziplinärer Solidarität.

Wir alle wissen, daß der Ärz- tenachwuchs doppelt gebeu- telt wird.

Im AiP unterbezahlt, führen sie in der Regel die gleichen Dienste durch wie voll bezahlte Kollegen. Der Arbeitsmarkt, der auf sie wartet, sieht bescheiden aus.

Ihrem Bemühen, sich durch Fortbildung bessere Aus- gangspositionen zu verschaf- fen, solch unsinnige finanziel- le Erschwernisse in den Weg zu legen, zeugt von einer typi- schen Arroganz des Ärzte- standes.

Leider wird hier meine Erfahrung bestätigt: Im ärzt- lichen Berufsstand findet man häufig asoziale Einstel- lungen. Da gelobt man per

Eid hehre Anstrengungen, wenn es um anvertraute Pati- enten geht, kämpft aber wie Don Quichotte, wenn es um den nächsten Kollegen geht.

Wer kann das verstehen? Ich nicht.

Dr. Carola Berker-von Schlichting, Von-Witzleben- Straße 63, 53123 Bonn

Peter Bamm

Zum 100. Geburtstag von Peter Bamm:

Pflichtlektüre

Peter Bamm hat stellver- tretend für Tausende von Truppenärzten, „Sanis“ und zum Kriegsdienst verpflichte- ten Krankenschwestern, auch für die vielen Helfer zu Lan- de, zu Luft und zu Wasser (zum Beispiel Flucht über die Ostsee) gesprochen. „Die un- sichtbare Flagge“ sollte an sich Pflichtlektüre sein, denn das Grauen des Krieges kann nicht drastischer dargestellt werden, als es in diesem Buch der Fall ist. Andere Autoren haben ähnliches berichtet.

Leider hat die Menschheit nichts dazugelernt, und Krieg ist an der Tagesordnung. Nach Verwahrung des Bundestages gegen eine einseitige oder pauschale Verurteilung der Wehrmacht wäre es an der Zeit, die „humanitäre“ Seite des Krieges entsprechend zu würdigen, falls es überhaupt eine gibt! Verdanken wir doch den heimgekehrten Ärzten der Wehrmacht, also denen, die das Grauen des Krieges überlebten, den Wiederauf- bau des öffentlichen Gesund- heitswesens nach 1945 sowie die Versorgung der Bevölke- rung in Stadt und Land mit einfachen Mitteln, teilweise sogar aus Wehrmachtsbestän- den. Man kann nur hoffen, daß der Spendenaufruf (Heft 17/1997) zur Renovierung des Ärztedenkmals in Eisenach so manch „träge Geister“

wachrüttelt und entsprechend Gehör findet sowie Taten fol- gen läßt.

Dr. med. Manfred Kunze (OFA d. R.), Fehlingstraße 49 a, 23570 Travemünde

Sexualmedizin

Zu dem Beitrag „Curricula zur Se- xualmedizin: Sexuelle Störungen und ihre Behandlung“ von Prof. Dr. med.

habil. Volkmar Sigusch in Heft 13/1997:

Adäquat qualifizieren

Erfreut nimmt die Akade- mie für Sexualmedizin, die bereits 1995 ein Curriculum für sexualmedizinische Wei- terbildung der Ärzteschaft vorlegte (Vogt et al., Sexuolo- gie 2, 1995: 65-89) und im sel- ben Jahr an die Bundesärzte- kammer den Antrag auf Ein- führung der Zusatzbezeich- nung „Sexualmedizin“ in die ärztliche Weiterbildungsord- nung stellte, zur Kenntnis, daß sich auch die Deutsche Gesellschaft für Sexualfor- schung – obwohl diese Ge- sellschaft überwiegend von nichtärztlichen Mitgliedern getragen wird – diesem Vor- haben geöffnet hat.

Eine Abstimmung der Aktivitäten von Ärzten und

Psychologen ist wichtig im In- teresse der bislang noch im- mer unterversorgten Patien- ten mit sexuellen Störungen.

Dies zeigt auch eine Durch- sicht der beiden Curricula der Deutschen Gesellschaft für Sexualforschung, in denen die Vermittlung unabdingba- rer medizinischer Kenntnisse nur eine nachgeordnete Rolle spielt, während gesellschafts- theoretische Aspekte der Se- xualität im Vordergrund ste- hen. Die Akademie für Se- xualmedizin sieht es deshalb weiterhin als ihre Aufgabe an, die Ärzteschaft für se- xualmedizinische Diagnostik und Therapie adäquat zu qualifizieren, was nur durch die Einführung einer curricu- lar fundierten Weiterbildung im Sinne der beantragten Zu- satzbezeichnung „Sexualme- dizin“ zu gewährleisten ist.

Prof. Dr. med. H.-J. Vogt, Akademie für Sexualmedi- zin, Klinik und Poliklinik für Dermatologie und All- ergologie am Biederstein, TU München, Biedersteiner Straße 29, 80802 München

A-1606 (10) Deutsches Ärzteblatt 94,Heft 24, 13. Juni 1997

S P E K T R U M LESERBRIEFE

Offene Briefe

Sogenannte „offene Briefe“ werden, soweit von allgemeinem Inter- esse, redaktionell aus- gewertet. Als Leserbrie- fe werden sie nicht pu- bliziert. In der Rubrik Leserbriefe erscheinen grundsätzlich nur solche Briefe, die allein für das Deutsche Ärzteblatt be- stimmt sind. DÄ

Sexualstraftäter

Zu dem Beitrag „Gesetzentwürfe zum Schutz vor Sexualstraftätern: Bessere therapeutische Betreuung gefordert“

von Gisela Klinkhammer in Heft 16/1997:

Strafverfolgung von Gutachtern gefordert

Solange die Angaben der einzelnen Bundesländer über Rückfälle von Sexualstraftä- tern zwischen 10 und 90 Pro- zent liegen, kann von einer Therapie keine Rede sein.

Nach derzeitiger Rechts- lage darf ein Kindermörder dreimal morden, bevor er in Sicherheitsverwahrung ge- nommen werden kann. Jetzt wird der Bevölkerung ein Gesetzentwurf verkauft, daß bereits nach der ersten Wie- derholungstat Sicherheits- verwahrung ausgesprochen werden kann. Im Klartext:

Das Leben von zwei Kindern wird weniger wert sein als die Freiheit eines Mörders. So- lange eine erfolgreiche The-

rapie – das heißt, keine Wie- derholungstat – nicht mög- lich ist, sind unsere Kinder vor Wiederholungstätern zu schützen. Es existiert eine Allianz von Gutachtern, Me- dien und Justiz, welche wei- tere Kindesmorde in Kauf nimmt. Der Gutachter des Wiederholungstäters und Mörders von Natalie Astner soll nach dem Mord an Nata- lie geäußert haben, daß er wieder so urteilen würde.

Wir fordern die Strafverfol- gung von Gutachtern, wel- che durch ihre Fehlurteile Wiederholungstaten ermög- lichen.

In den Medien werden zum Beispiel dem toten Kind fünf Zeilen gewidmet, die El- tern des ermordeten Kindes sind keiner Erwähnung wert, über den Täter wird 45 Zeilen lang berichtet.

Dr. med. Hartmut Heinlein, Der Eschershäuser Ärzte- kreis – Elterninitiative zum Schutz des Lebens unserer Kinder, Ringstraße 10, 37632 Eschershausen

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