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Ethik Test am 16. Oktober 2019 – Recht und Gerechtigkeit
• Recht = Ordnung von Normen
• Rechtsordnung = Damit einhergehende Strukturen, Verfahren und Verhaltensweisen, sie haben bestimmte Eigenschaften:
- Sie sind verbunden mit Sanktionen bzw. Strafen (Zwangscharakter des
Rechtssystems, d.h. Das Recht hat im Vergleich zu unverbindlichen Normen einen Zwangscharakter, also bei Nichtbefolgung muss Strafe erfolgen)
- Sie sind an eine Organisation gebunden, die souverän ist und ein Gewaltmonopol besitzt (im Normalfall der Staat)
• Man spricht erst von Rechtsnorm, wenn sie auch „wirksam“ ist, also dass sie auch wirklich von (fast) allen akzeptiert wird
• Verschiedene Funktionen des Rechts:
I. Voraussetzung für geordnetes Zusammenleben (soziale Integration) II. Reguliert menschliches Verhalten und vermeidet zu Konflikte
(Verhaltenssteuerung)
III. Lösungsfindung nach Konflikten (Konfliktbereinigung)
IV. Reguliert Herrschaftsstrukturen (Legitimation und Organisation sozialer Herrschaft)
V. Begrenzt soziale Herrschaft → schafft dem einzelnen Freiräume (Sicherung der Freiheit)
VI. Mittel zur Gesellschaftssteuerung – gestaltung (soziale Technologie) VII. Beeinflusst Sozialisation der Individuen (Erziehung)
• Naturrecht gegen positives Recht
Naturrecht (moralisches Recht) Positives Recht Auch an das Naturrecht halten, sogar wenn
es dem positiven Recht wiederspricht
Leugnen das Naturrecht
Gilt als überzeitlich Von Menschen gemachtes Recht, dass nur zur einer best. Zeit an einem best. Ort gilt Müssen gewissen moralischen
Anforderungen genügen
Irrelevanz der Moral bei der
Rechtsprechung (sogar eine moralisch verwerfliche Norm kann eine Rechtsnorm sein, wenn sie auf formal korrektem Wege zum Gesetz wurde)
Bezieht sich auf die natürlichen überstaatlichen Rechte des Menschen
Bezieht sich nur auf geschriebene Gesetze Kritik: Grundlegungs- und
Erkenntnisproblematik
Kritik: Ungerechtigkeit, Kaltblütigkeit
• Der Begriff des Naturrechts
- Verschiedene Begründungen für ein „von Natur aus“ geltendes Recht:
▪ Kosmologisches Naturrecht: Naturrecht beruft sich auf Gott und die von ihm gestiftete Weltordnung
▪ Anthropologisches Naturrecht: Begründet Recht mit dem Wesen und der Natur des Menschen, ohne sich dabei auf Gott zu beziehen
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▪ Rationales Naturrecht: Recht ist das, was der menschlichen Vernunft entspricht
- Kritik: dem Naturrecht fehle es an Zwangscharakter, es sei ein „Recht ohne Waffen“; Außerdem müssten es falls es wirklich Naturrechtsprinzipien gäbe, diese bei allen Völkern zu allen Zeiten gleich sein
• Grundthesen des Rechtspositivismus
I. Moral und Recht sind als getrennt zu betrachten (Neutralitäts-/
Trennungsthese)
II. Nur vom Gesetzgeber erlassende Gesetze fallen unter den Rechtsbegriff (Gesetzesthese)
III. Die Anwendung erfolgt im Wege wertungsfreier Subsumtion (=rechtliche Prüfung) (Subsumtionsthese)
IV. Maßstäbe „richtigen“ Rechts sind subjektiv, es gibt keine objektive Erkenntnis der Kriterien des richtigen Rechts (Subjektivismus These)
V. Die Normen des Rechts sind auf jeden Fall zu befolgen (Befolgungsthese) - Die Thesen 2,3 und 5 sind von heutigen Rechtspositivsten umstritten
• Gustav Radbruch: gesetzliches Unrecht und übergesetzliches Recht
- Wenn ein Gesetz so moralisch falsch ist, so unerträglich unrecht ist, dass es gegen alle Wertvorstellungen der Bürger steht, dann gilt dieses Gesetz nicht mehr und der Bürger muss diesem nicht mehr folgen
- Ein einfach nur ungerechtes Gesetz muss aber befolgt werden
- Ein Gesetz gilt auch dann nicht, wenn das Gesetz nie das Ziel hatte Gerechtigkeit zu schaffen, wenn also der Kern des Gesetzes schon unrecht ist