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Archiv "Krankenhausversorgung: Kein radikaler Systemwechsel" (18.01.2008)

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A70 Deutsches ÄrzteblattJg. 105Heft 318. Januar 2008

P O L I T I K

N

ach zähem Ringen haben sich die Bundesländer jetzt auf gemeinsame Positionen zur Zu- kunft der Krankenhausversorgung ab 2009 geeinigt. Angesichts weit divergierender konzeptioneller An- sätze, aber auch wegen der unter- schiedlichen Strukturen und Interes- senlagen in den Ländern sei die durchgängige und einvernehmliche Beratung eines in sich geschlosse- nen Gesamtkonzepts zur künftigen Entwicklung der Krankenhausver- sorgung nicht möglich gewesen, be- tont die Arbeitsgruppe Kranken- hauswesen der Obersten Landesge- sundheitsbehörden (AOLG), die das Konzept für die Gesundheitsminis- terkonferenz (GMK) erarbeitet hat.

Dies klingt negativer, als es ist.

Denn herausgekommen ist ein Kon- senspapier, das weitgehend den For- derungen des 110. Deutschen Ärzte- tages 2007 zur stationären Versor- gung nach 2009 entspricht. Die Län- derpositionen im Einzelnen:

Krankenhausbudgets überden- ken – Die bisherige Form der Bud- getdeckelung sei nicht mehr sachge- recht, meint die AOLG. Sie schlägt vor, geeignetere Indikatoren als die Grundlohnsumme zur Berechnung der jährlichen Steigerungsrate der Vergütungen der Krankenhäuser zu verwenden.

DRG-System fortführen – An dem im Jahr 2000 eingeführten DRG-Fallpauschalensystem soll fest- gehalten werden. Nach Ablauf der Konvergenzphase seien deshalb zum 1. Januar 2009 Regelungen zu schaf- fen, die eine Weiterentwicklung des DRG-Systems ermöglichten. Die AOLG plädiert dafür, das DRG-Sys- tem weiterhin bundeseinheitlich zu definieren und zu kalkulieren. Dabei sei perspektivisch am Ziel der Ein- führung eines bundeseinheitlichen Basisfallwerts mit einer entspre- chenden Konvergenzphase festzu-

halten. Um die Wirkungen des DRG- Systems auf die Versorgung abschät- zen zu können, müsse der Bund mehr als bisher darauf drängen, dass die Selbstverwaltung die vorgesehe- ne Begleitforschung nach § 17 b Abs. 8 KHG ausschreibt.

Kein Preiswettbewerb – Aus- drücklich wollen die Länder das Prinzip „gleicher Preis für gleiche Leistung“ beibehalten. Dahinter steckt die Überzeugung, dass nur ein Festpreissystem eine flächendecken- de bedarfsgerechte Versorgung ga- rantieren kann. Ein Preiswettbewerb für bestimmte Krankenhausleistun- gen, wie ihn das Bundesgesundheits- ministerium und vor allem die AOK fordern, bedürfe der Entwicklung von Qualitätskriterien, meint die AOLG. Anders ausgedrückt: Die obersten Ministerialbeamten in den Gesundheitsministerien der Länder glauben nicht, dass man mit den jet- zigen Instrumenten einen Qualitäts- abbau in der stationären Versorgung verhindern kann, wenn die Fallpau- schalen lediglich als Höchst- oder Richtpreise fungieren.

Rahmen- statt Detailplanung – Die Länder sollen auch künftig für die Gewährleistung der stationären Versorgung, insbesondere der Not- fallversorgung, verantwortlich sein.

Allerdings könne sich die Kranken- hausplanung künftig auf die Festle- gung von Standorten, die medizini- schen Fachgebiete und die Gesamt- bettenzahl beschränken, schlägt die AOLG vor. Bislang ordnen die meis- ten Landesbehörden jeder Fachrich- tung eines Krankenhauses eine be- stimmte Zahl von Betten zu.

Absage an selektives Kontrahie- ren – Nach Überzeugung der AOLG setzt die Gewährleistung einer flächendeckenden und wirtschaftli- chen Krankenhausversorgung einen Kontrahierungszwang für alle Kos- tenträger voraus. Forderungen nach

Einkaufsmodellen erteilt die GMK somit eine Absage. Sehr wohl als sinnvoll betrachtet die AOLG die be- stehenden einzelvertraglichen Ver- einbarungen zur integrierten Versor- gung. Hier sei allerdings eine einheit- liche Wettbewerbsordnung für den ambulanten und stationären Bereich zu schaffen, etwa durch Angleichung der Kalkulationsgrundlagen der Ver- gütungssysteme.

Keine Umstellung auf eine mo- nistische Finanzierung – Das fi- nanzielle Engagement der Länder in der Krankenhausfinanzierung sei Ausdruck derer Verantwortung für die Daseinsvorsorge und deshalb beizubehalten, heißt es im Länder- papier. Solange die Länder dieser Verpflichtung ausreichend nachkä- men, entfalle die Notwendigkeit des Übergangs zu einer Investitionsfi- nanzierung durch die Krankenkas- sen. Dass dies in vielen Bundeslän- dern längst nicht mehr der Fall ist – Stichwort: Investitionsstau –, wird dabei geflissentlich verschwiegen.

Die AOLG plädiert für eine größere Flexibilität in den Förderverfahren für langfristige Anlagegüter im Rah- men der gesetzlichen Regelungen, damit die Krankenhäuser ihre bauli- chen Investitionen eigenverantwort- lich planen und realisieren könnten.

Zur Berücksichtigung bei der wei- teren Ausgestaltung des ordnungspo- litischen Rahmens der Krankenhaus- versorgung ist das GMK-Konzept inzwischen dem Bundesgesund- heitsministerium zugeleitet worden.

Da die stationäre Versorgung laut Grundgesetz in den Aufgabenbe- reich der Bundesländer fällt, dürfte das Konzept die Basis für alle Ver- änderung in diesem Bereich sein – es sei denn, die Krankenhausversor- gung wird zur Verhandlungsmasse im Zuge der anstehenden Fördera-

lismusreform. n

Jens Flintrop

KRANKENHAUSVERSORGUNG

Kein radikaler Systemwechsel

Die Bundesländer lehnen die Umstellung auf eine monistische Finanzierung ab.

Auch der Kontrahierungszwang für alle Kostenträger soll beibehalten werden.

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