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Diese baut grundsätzlich auf der Grundlage des im Bericht über die dezentrale kantonale Verwaltung beschriebenen Modells „Vision – fünf Verwaltungsregionen“ auf

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M 144/2001 M 153/2001 M 160/2001 M 164/2001

JGK JGK JGK JGK

24. Oktober 2001 45C

Motion

3425 SP (Rickenbacher, Bühl)

Weitere Unterschriften: 43 Eingereicht am: 03.09.2001

Umsetzung des Modells „Vision“

1. Der Regierungsrat leitet unverzüglich eine Reform der dezentralen Verwaltung ein.

Diese baut grundsätzlich auf der Grundlage des im Bericht über die dezentrale kantonale Verwaltung beschriebenen Modells „Vision – fünf Verwaltungsregionen“ auf.

2. Der Regierungsrat erarbeitet ein Konzept, in welchem er dem Grossen Rat innert Jahresfrist aufzeigt, wie und in welchem Zeitraum eine solche Verwaltungsreform umgesetzt werden kann.

Begründung:

Der zitierte Bericht analysiert die heutige Situation der dezentralen kantonalen Verwaltung wie folgt:

Die heutige dezentrale Organisation widerspiegelt zwar starke, historisch gewachsene Bedürfnisse, ist aber unter dem Gesichtswinkel einer modernen, mobilen und anspruchsvollen Kundschaft nicht optimal:

• Die Vielfalt regionaler Strukturen und dezentraler Aufgabenerfüllung soll vereinfacht werden.

• Der kantonale Finanzhaushalt ist nach wie vor nicht im Gleichgewicht. Durch eine Optimierung der Strukturen muss auch im Bereich der dezentralen Verwaltung versucht werden, Kosteneinsparungspotenziale zu erschliessen.

• Die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter sorgen heute dank guter örtlicher Verankerung und kurzen Entscheidwegen für eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung. Hingegen bestehen im Bereich des effizienten Einsatzes der personellen und finanziellen Mittel Mängel. Durch angemessene Reformen sollte hier eine Steigerung der Leistungsfähigkeit erzielt werden können.

• Im Bereich Justiz kann nach heutigem Kenntnisstand die Reform 1997 als Erfolg bezeichnet werden. Jedoch können auch hier noch einige Optimierungspotenziale erschlossen werden.

Aufgrund dieser eindeutigen Analyse des Regierungsrates ist, entgegen dem Antrag der Regierung zum erwähnten Bericht, das Modell Vision als Grundlage einer Reform vorzuziehen. Diese Reform ist unverzüglich an die Hand zu nehmen.

Der Bericht zeigt auf, dass bei der Umsetzung des Modells Vision bei gleichem Leistungsangebot ein Sparpotential vorhanden ist. Zudem widerspiegelt das Modell Vision

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die heute im Kanton Bern von den Bürgerinnen und Bürgern gelebten Regionen und entspricht einem hohen Bedürfnis der Wirtschaft in unserem Kanton.

Die Vernehmlassung zum Bericht hat gezeigt, dass eine überwiegende Mehrheit der Parteien und sämtliche grossen Gemeinden des Kantons das Modell Vision bevorzugen.

Der Erlass eines Grundsatzbeschlusses ist in der jetzigen Phase noch verfrüht. Das Reformprojekt muss vor einer eventuellen Volksabstimmung weiter konkretisiert werden.

Es wird Dringlichkeit verlangt Gewährt: 06.09.2001.

M 153/2001 JGK

Motion

FDP (Lack, Gümligen)

Weitere Unterschriften: 27 Eingereicht am: 03.09.2001

Bezirksreform

Der Regierungsrat wird beauftragt, die Umsetzung der Bezirksreform auf der Basis des Modells „Vision – fünf Verwaltungsregionen“ weiterzuverfolgen und näher zu konkretisieren.

Dabei sind folgende Rahmenbedingungen zu beachten:

a) Grundlage ist das Modell „Vision – fünf Verwaltungsregionen“ gemäss Bericht des Regierungsrates vom 15. August 2001

b) Die Festlegung der Verwaltungsregionen soll anhand der entsprechenden Wirt- schaftsregionen erfolgen. Dabei können und sollen Amtsbezirksgrenzen über- schritten werden.

c) Synergien sind konsequent zu fördern und Doppelspurigkeiten zu vermeiden.

d) Den Vorteilen für die wirtschaftliche Entwicklung des Kantons Bern ist besondere Beachtung zu schenken.

Begründung:

Anlässlich der Debatte zur Haushaltssanierung 1999 stimmte der Grosse Rat den beiden vom Regierungsrat beantragten Massnahmen „Überprüfung der Strukturen Bezirksver- waltung“ und „Überprüfung der Aufgaben Regierungsstatthalter“ zu. Am 30.11.1999 verlangte der Grosse Rat in einer weiteren Planungserklärung eine Straffung der dezentralen Strukturen.

Am 30.11.1999 legte der von der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion eingesetzte Projektausschuss einen Bericht zur Zukunft der bernischen Bezirksverwaltung vor, welcher dem Modell „Vision – fünf Verwaltungsregionen“ Priorität gab.

Mit Bericht vom 15.8.2001 gibt der Regierungsrat nun einem wenig überzeugenden Modell

„Pragmatische Optimierung“ den Vorzug, das grundsätzlich den Status quo zementiert.

Ebenso wird vorgeschlagen, zu diesem Bericht einen Grundsatzbeschluss i.S. von Artikel 80 Absatz 2 KV zu fassen.

Das Modell „Vision – fünf Verwaltungsregionen“ fand in der Vernehmlassung eine sehr gute Aufnahme und geniesst die Unterstützung der Mehrheit der Parteien, der Wirtschaft sowie aller grosser Gemeinden. Auch der Regierungsrat hält in seinem Bericht fest, dass

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die bisherige Struktur eklatante Schwächen hat: „Die traditionell engräumigen Grenzen der meisten Amtsbezirke stimmen nur noch teilweise mit dem heutigen Mobilitätsverhalten sowie den modernen wirtschaftlichen Einzugsgebieten überein. Verschiedene Amtsbezirke sind ausserdem zu klein“ (p. 13). Andererseits hält er fest, dass das Modell „Vision – fünf Verwaltungsregionen“ das Potenzial in sich trägt, „zu einer modernen, effizienten und wirksamen Verwaltung beizutragen sowie die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und technologischen Trends aufzufangen“ (p. 31).

Wie bereits anlässlich der Debatte zur Motion Widmer (Tagblatt 2000, p. 771) ausgeführt wurde, ist der Erlass eines Grundsatzbeschlusses im jetzigen Zeitpunkt verfrüht. Bevor die Bezirksreform als Grundsatzfrage allenfalls dem Volk unterbreitet werden kann, muss das vorgeschlagene Konzept „Vision- fünf Verwaltungsregionen“ vertieft und konkretisiert werden.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 06.09.2001.

M 160/2001 JGK

Motion

GFL (Hofer, Biel)

Weitere Unterschriften: 8 Eingereicht am: 03.09.2001

Umsetzung des Modells Vision

Der Regierungsrat leitet unverzüglich eine Reform der dezentralen Verwaltung ein. Diese baut auf der Grundlage des im Bericht über die dezentrale kantonale Verwaltung beschriebenen Modells „Vision - fünf Verwaltungsregionen“ auf.

Der Regierungsrat erarbeitet ein Konzept, in dem er dem Grossen Rat innert Jahresfrist aufzeigt, wie und in welchem Zeitraum das Modell „Vision“ umgesetzt werden kann.

Begründung:

Der zitierte Bericht analysiert die heutige Situation der dezentralen kantonalen Verwaltung wie folgt:

Die heutige dezentrale Organisation widerspiegelt zwar starke, historisch gewachsene Bedürfnisse, ist aber unter dem Gesichtswinkel einer modernen, mobilen und anspruchsvollen Kundschaft nicht optimal:

Die Vielfalt regionaler Strukturen und dezentraler Aufgabenerfüllung soll vereinfacht werden.

• Der kantonale Finanzhaushalt ist nach wie vor nicht im Gleichgewicht. Durch eine Optimierung der Strukturen muss auch im Bereich der dezentralen Verwaltung versucht werden, Kosteneinsparungspotenziale zu erschliessen.

• Die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter sorgen heute dank guter örtlicher Verankerung und kurzen Entscheidwegen für eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung. Hingegen bestehen im Bereich des effizienten Einsatzes der personellen und finanziellen Mittel Mängel. Durch angemessene Reformen sollte hier eine Steigerung der Leistungsfähigkeit erzielt werden können.

• Im Bereich Justiz kann nach heutigem Kenntnisstand die Reform 1997 als Erfolg bezeichnet werden. Jedoch können auch hier noch einige Optimierungspotenziale erschlossen werden.

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Aufgrund dieser eindeutigen Analyse des Regierungsrates ist, entgegen dem Antrag der Regierung zum erwähnten Bericht, das Modell Vision als Grundlage einer Reform vorzuziehen. Diese Reform ist unverzüglich an die Hand zu nehmen.

Der Bericht zeigt auf, dass bei der Umsetzung des Modells Vision bei gleichem Leistungsangebot ein Sparpotenzial vorhanden ist. Zudem widerspiegelt das Modell Vision die heute im Kanton Bern von den Bürgerinnen und Bürgern gelebten Regionen und entspricht einem hohen Bedürfnis der Wirtschaft in unserem Kanton.

Die Vernehmlassung zum Bericht hat gezeigt, dass eine überwiegende Mehrheit der Parteien und sämtliche grossen Gemeinden des Kantons das Modell Vision bevorzugen.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 06.09.2001.

M 164/2001 JGK

Motion

GBA (Laneve-Gujer, Busswil b.B.)

Weitere Unterschriften: 4 Eingereicht am: 03.09.2001

Umsetzung des Modells Vision

Wir fordern den Regierungsrat auf, unverzüglich eine Reform der dezentralen Verwaltung einzuleiten. Diese soll auf der Grundlage des im Bericht über die dezentrale kantonale Verwaltung beschriebenen Modells „Vision – fünf Verwaltungsregionen“ basieren.

Der Regierungsrat zeigt dem Grossen Rat innert Jahresfrist auf, wie, in welchem Zeitraum und mit welchen Ressourcen das Modell „Vision“ umgesetzt werden kann.

Begründung:

1. Die Vernehmlassung zum Bericht hat gezeigt, dass eine überwiegende Mehrheit der Parteien und sämtliche grossen Gemeinden des Kantons das Modell „Vision“

bevorzugen.

2. Aufgrund dieser Einschätzung des Regierungsrates ist, entgegen dem Antrag der Regierung zum erwähnten Bericht, das Modell „Vision“ als Grundlage einer Reform vorzuziehen. Diese Reform ist unverzüglich an die Hand zu nehmen.

3. Der Bericht zeigt auf, dass bei der Umsetzung des Modells „Vision“ bei gleichem Leistungsangebot ein Sparpotential vorhanden ist. Zudem widerspiegelt das Modell

„Vision“ die heute im Kanton Bern von den Bürgerinnen und Bürgern gelebten Regionen und entspricht einem hohen Bedürfnis der Wirtschaft in unserem Kanton.

4. Mit dem Modell „Vision“ können folgende Ziele erreicht werden:

• Die Vielfalt regionaler Strukturen und dezentraler Aufgabenerfüllung kann vereinfacht werden.

• Durch eine Optimierung der Strukturen können auch im Bereich der dezentralen Verwaltung, Kosteneinsparungspotenziale erschlossen werden

• Durch angemessene Reformen in bezug auf die Regierungsstatthalter soll hier eine Steigerung der Leistungsfähigkeit erzielt werden können.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 06.09.2001.

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Gemeinsame Antwort des Regierungsrates

Die vier Fraktionsvorstösse zielen allesamt in dieselbe Richtung. Sie verlangen vom Regierungsrat, dass die Umsetzung der Bezirksreform auf der Basis des Modells "Vision - Fünf Verwaltungsregionen" weiter zu verfolgen und näher zu konkretisieren sei. Weiter vertreten die Motionärinnen die Auffassung, im heutigen Zeitpunkt sei der Erlass eines Grundsatzbeschlusses verfrüht, das Reformprojekt bedürfe zuerst noch der weiteren Konkretisierung. Schliesslich stellen sich die Motionärinnen auf den Standpunkt, dass sich aufgrund der im Bericht "Reform der dezentralen Kantonsverwaltung" vom 15. August 2001 enthaltenen Analyse - entgegen dem Antrag des Regierungsrates - als Grundlage für die Reform das Modell "Vision - fünf Verwaltungsregionen" aufdränge.

Der Regierungsrat teilt die Auffassung der Motionärinnen in verschiedener Hinsicht nicht:

• Im Bericht "Reform der dezentralen Kantonsverwaltung" vom 15. August 2001 wurden die Überlegungen, die den Regierungsrat zu seinem Antrag geführt haben, klar und ausführlich dargelegt (vgl. insbesondere S. 46 ff.). Zusammenfassend sind es folgende zwei Hauptgründe: Einerseits zwingt die Ressourcenknappheit zu einer Konzentration der Kräfte und zu einer Prioritätensetzung. Andererseits ist der Regierungsrat der Ansicht, dass sich die heutige Struktur mit 26 Amtsbezirken und den dazugehörenden Regierungsstatthalterämtern im Grunde bewährt hat und mit einigen Optimierungsmassnahmen auch in Zukunft bewähren kann. Der Regierungsrat hat seinen Entscheid zugunsten der Variante "Pragmatische Optimierung" aufgrund einer sorgfältigen Analyse getroffen; insbesondere verfügte er auch über ausführliche Unterlagen zum Modell "Vision".

• Was den Zeitpunkt eines Grundsatzbeschlusses angeht, teilt der Regierungsrat die Ansicht der Motionärinnen ebenfalls nicht: Es ist gerade Absicht des Regierungsrats, mit einem referendumsfähigen Grundsatzbeschluss vom Grossen Rat, evtl. vom Volk, schon in einem frühen Bearbeitungsstadium deutliche Vorentscheide zu erlangen, in welche Richtung die Reform weiter zu bearbeiten ist. Der verantwortungsvolle Umgang mit den Ressourcen verbietet es, ein derart kräfteraubendes und politisch brisantes Reformvorhaben ohne solch minimale Sicherheit und nur aufgrund einer labilen politischen Vorgabe in Angriff zu nehmen bzw. weiter voranzutreiben.

Aus diesen Gründen beantragt der Regierungsrat Ablehnung der Motionen.

An den Grossen Rat

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