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Jeder Verkehrsteilnehmer, der in eine Stadt mit Road-Pricing fährt, würde durch einen zentralen Computer erfasst

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Academic year: 2022

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M 173/2006 BVE 18. Oktober 2006 BVE C Motion

1818 Fuchs, Bern (SVP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 11.08.2006

Rückfall ins Mittelalter? Nein zum verfassungswidrigen, ungerechten Strassenzoll namens "Road Pricing"

In der Schweiz ist die Benützung der Strassen - mit Ausnahme der Autobahnvignette und der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) - grundsätzlich gebührenfrei. So hält es Artikel 82, Absatz 3 der Bundesverfassung klar fest. Die Einführung von weiteren Strassenzöllen (Road Pricing) ist daher verfassungswidrig und zudem ungerecht: So würde die Einführung des Road Pricing nach dem "Londoner Modell" jeden in die Stadt fahrenden Automobilisten zusätzlich mit rund Fr. 3000.-/pro Jahr belasten. Zudem führt dieses System zu einer umfassenden Überwachung. Jeder Verkehrsteilnehmer, der in eine Stadt mit Road-Pricing fährt, würde durch einen zentralen Computer erfasst.

Projekte für die Einführung eines Strassenzolles (Finanzierung der "Traversée de la Rade"

in Genf zur Unterquerung des Genferseebeckens oder des Schanzentunnels in Bern) sind daher auch vom Volk abgelehnt worden.

Mit einem Strassenzoll soll die Einfahrt in die Stadtzentren verteuert werden, um möglichst viele Automobilisten von der Fahrt in die City abzuhalten. Die Einfahrt in die Londoner City kostet 5 Pfund Sterling/Tag oder umgerechnet rund Fr. 3000.-- pro Jahr. Es fahren somit nur noch jene ins Stadtzentren, die sich die Strassenbenützungsgebühr leisten können, die anderen sind ausgeschlossen.

Road Pricing verursacht zudem einen hohen administrativen Aufwand. So ist bekannt, dass in London über 40 Prozent der Einnahmen für die Sicherstellung des Systems aufgewendet werden. Das Ganze ist ungerecht und unsozial – Reiche können zahlen, den Rest der Bevölkerung würde ein Road Pricing massiv belasten; Menschen, die aus beruflichen Gründen in der Stadt auf ein Fahrzeug angewiesen sind, werden einmal mehr schikaniert.

Die ohnehin mit Standortnachteilen kämpfenden Wirtschaftsstandorte Bern, Biel und Thun würden weiter geschwächt und die Einkaufsattraktivität in den Zentren eingeschränkt. Mit dieser unüberlegten Aktion verstösst die Regierung massiv gegen die eigene Wirtschaftsstrategie. Kanton und Agglomerationsgemeinden zahlen bereits heute den Städten Bern (32 Mio. Fr.), Biel (8,7 Mio. Fr.) Thun (1,2 Mio. Fr.) hohe Beträge als Abgeltung für die so genannten Zentrumslasten. Mit Road Pricing wird die Situation noch ungerechter, weil zusätzlich immer mehr zentralisiert wird (Ausbildungs- und Verwaltungsstellen bzw. -orte). Dadurch wird der Graben Stadt-Land noch weiter aufgerissen und verbreitert. Mit neuen Gebühren versuchen die Städte, ihre Finanzprobleme zum Nachteil der übrigen Kantonsbevölkerung zu lösen und das eigene Unvermögen, die Finanzen in den Griff zu bekommen, zu kaschieren. Bereits heute gibt es eine Road Pricing ähnliche Situation mit den abschreckenden Parkgebühren und verkehrsfreien Bereichen in der Stadt Bern.

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Der Grosse Rat hatte eine Standesinitiative zur Einführung von Road Pricing in Agglomerationen bereits einmal klar abgelehnt. Ungeachtet dieses Entscheides wird nun vom neu rot-grün dominierten Regierungsrat, unter der Führung der Baudirektion Barbara Egger (SP) auf undemokratische Art und Weise versucht, diesen Entscheid durch das Hintertürchen einzuführen und damit den klaren Willen des Parlamentes missachtet.

Ich beauftrage den Regierungsrat des Kantons Bern daher explizit, die Einführung des Road Pricing nicht mehr aktiv weiter zu verfolgen oder finanziell und personell zu unterstützen und die Entscheide des Grossen Rates unverzüglich einzuhalten.

Es wird Dringlichkeit verlangt: Abgelehnt: 11.09.2006

Antwort des Regierungsrates:

Die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern beteiligt sich auf Initiative der Stadt Bern zusammen mit den Städten Biel und Thun und dem Bund an einer Grundla- genstudie unter dem Titel „Roadpricing für Bern?“. Die Studie soll Vor- und Nachteile, Chancen und Risiken von Roadpricing sowie die Handlungsmöglichkeiten der Beteiligten aufzeigen. Dabei gilt es u. a. auch die Argumente des Motionärs und die ablehnende Hal- tung des Grossen Rates zur erwähnten Standesinitiative zu berücksichtigen.

Roadpricing ist und bleibt ein aktuelles Thema. So laufen auf Bundesebene im Moment mehrere Studien und verschiedene Städte in Europa und Asien machen neue Erfahrungen mit diesem Instrument. Zudem postulieren verschiedene Berner Agglomerationspro- gramme Roadpricing als mögliche Massnahme zur Lösung der Agglomerationsverkehrs- probleme.

Es ist deshalb zwingend notwendig, dass sich der Kanton aktiv an der Erarbeitung von Entscheidungsgrundlagen beteiligt, um auf die Herausforderungen und Begehren in Zu- sammenhang mit dem Thema Roadpricing reagieren zu können. Denkverbote sind in je- dem Falle keine Lösung.

Ein Pilotprojekt wird im Rahmen dieser Studie weder vorbereitet noch geplant. Die Ergeb- nisse der Studie werden bereits im Frühjahr 2007 vorliegen. Die zuständigen politischen Instanzen werden anschliessend über allfällige weitere Schritte auf dem ordentlichen Weg in die Entscheidfindung einbezogen.

Antrag: Ablehnung der Motion

An den Grossen Rat

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