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Diese meldet sie ihrerseits der zuständigen Instanz bei der GEF, nämlich der Abteilung Asylwesen

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M 007/2000 POM 9. August 2000 46C Motion

2447 Käser, Langenthal (FDP)

Mitunterzeichner: 31 Eingereicht am: 31.01.2000

Zusammenfassung des gesamten Asylbereichs auf Stufe Kanton bei der Polizei- und Militärdirektion

Der Regierungsrat wird beauftragt, den gesamten Asylbereich auf Stufe Kanton inskünftig bei der Polizei- und Militärdirektion zusammenzufassen.

Begründung

Der aktuelle Weg von Asylbewerber/innen verläuft wie folgt:

An den Empfangsstellen des Bundes werden diese Menschen vom Bund (BFF) „in Empfang genommen“. Anschliessend weist sie das BFF den Kantonen zu.

Im Kanton Bern bedeutet dies, dass sie der kantonalen Fremdenpolizei (POM) gemeldet werden. Diese meldet sie ihrerseits der zuständigen Instanz bei der GEF, nämlich der Abteilung Asylwesen. Dort müssen sie sich in der Folge melden, werden registriert und dann in eines der Erstaufnahmezentren gewiesen. Von dort erfolgt schliesslich die Zuweisung an eine Gemeinde. Die Fremdenpolizei ihrerseits registriert sie ebenfalls (mittels EDV-System des Bundes); sie befragt dieselben Asylberwerber/innen und erstellt dann einen „Ausweis für Asylsuchende (Ausweis N)“.

Nach der Zuweisung an eine Gemeinde muss jede Adressänderung wiederum von der Abteilung Asylwesen bei der GEF registriert und dann der Fremdenpolizei bei der POM gemeldet werden, damit der oben erwähnte Ausweis N entsprechend geändert werden kann.

Schwierige oder renitente Asylbewerber/innen werden ebenfalls von der GEF an die POM gemeldet, damit die Fremdenpolizei beim BFF die sog. „prioritäre Behandlung“ beantragen kann. Selbst innerhalb der POM gibt es noch zwei Instanzen, die sich mit solchen Leuten zu befassen haben, nämlich die Fremdenpolizei sowie die Kantonspolizei.

Dieses komplizierte Verfahren zeigt deutlich auf, dass Handlungsbedarf besteht. Der Kanton Zürich - ein anderer grosser Kanton mit entsprechend grosser Zahl an Asylbewerber/innen - hat die Zusammenlegung der Verantwortlichkeit bei einer Direktion im Jahre 1999 vollzogen.

Im Kanton Bern wurde im Rahmen des Legislatursanierungsprogramms (LSP) eine entsprechende Straffung bereits einmal geprüft, allerdings ausschliesslich unter dem

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Aspekt der substantiellen Kosteneinsparung. Man hat in der Folge diese Zusammenlegung nicht weiter verfolgt.

Für eine Zusammenlegung des gesamten Asylbereichs bei der POM lassen sich unschwer folgende Vorteile feststellen:

• einheitliche Haltung im Asylbereich auf Stufe Kanton, keine Abgrenzungsprobleme

• eine Stimme des Kantons gegenüber dem BFF, gegenüber den Gemeinden und gegenüber den Asylbewerber/innen. Die heute geltende Kompetenzverteilung auf zwei Direktionen führt sowohl beim Bund wie auch bei den Gemeinden zu Missverständnissen und erschwert die Abläufe massiv. Gerade in schwierigen Fällen ist eine klare Abgrenzung der Aufgaben der GEF bzw. der POM nicht immer ersichtlich und für die Arbeit hinderlich

• Vollzugsentscheide und Einfluss auf finanzielle Folgen sind bei einer Direktion konzentriert. Verzögerungen im Vollzug (Ausschaffung) führen häufig zur Einstellung der Unterstützungsleistungen durch den Bund, die anfallenden Kosten müssen dann über die Fürsorgerechnung des Kantons abgegolten werden

• Entscheide in sog. Härtefällen über eine Sistierung des Vollzugs auf kantonaler Ebene fallen bei der POM. Oft verweigert das BFF in der Folge aber die weitere Übernahme der Fürsorgekosten, was wiederum zu Rückfragen bei der GEF führt

• Vereinfachtes, koordiniertes Vorgehen gegenüber renitenten Asylsuchenden. Gerade in solchen Fällen müssen auf Stufe Kanton alle zur Verfügung stehenden Mittel (Kürzen bzw. Streichen der Fürsorgeunterstützung, aber auch mögliche Zwangsmassnahmen) gezielt eingesetzt werden können

• Freiwillige Rückkehr (Rückkehrberatung) und Zwangsrückkehr unter einem Dach.

Antwort des Regierungsrates:

Der Motionär kritisiert die bestehende Aufgabenteilung innerhalb des Kantons Bern zwischen der Polizei- und Militärdirektion/POM (Fremden- und Kantonspolizei) und der Gesundheits- und Fürsorgedirektion/GEF (Abt. Asylwesen) im Vollzug der eidgenössischen Asylgesetzgebung, bezeichnet sie als kompliziert und verlangt eine Zusammenlegung des gesamten Asylbereichs bei der POM. Seine Argumentation untermauert er mit dem Beispiel des Kantons Zürich, wo die Verantwortlichkeit 1999 bei einer Direktion zusammengeführt wurde.

Der vom Motionär erwähnte Kanton Zürich kann nicht als Beispiel herangezogen werden, weil dort alle Aufgaben der Polizei und der Fürsorge in der gleichen Direktion für Sicherheit und Soziales zusammengefasst wurden und nicht bloss die Aufgaben im Asylwesen.

Der Regierungsrat stimmt grundsätzlich mit dem Motionär überein, dass die Aufgabenerfüllung unter den beiden beteiligten Direktionen angesichts der vielfältigen Schnittstellen noch besser aufeinander abgestimmt werden kann. Es bestehen unbestrittenermassen Schnittstellen, zwischen denen Abläufe verbessert werden können.

In letzter Zeit sind die Anstrengungen zur Kooperation bereits verstärkt worden. Jüngstes Beispiel ist das gemeinsame Konzept für die Rückführung der vorläufig Aufgenommenen aus dem Kosovo, das von beiden Direktionen gemeinsam entwickelt und umgesetzt worden ist.

Zur Zeit suchen beide Direktionen nach neuen Standorten für die in ihren Direktionen angegliederten Bereiche des Asylwesens. Es besteht die Absicht, diese per 1.1.2001 räumlich zusammenzulegen. Dies ermöglicht eine Vereinfachung der administrativen Abläufe und engere Kontakte unter den beteiligten Amtsstellen.

Der Regierungsrat erachtet es als verfrüht, sich schon heute auf eine neue Organisations- form für den gesamten Asylbereich festzulegen. Es sind vorerst die Synergien aus der ge-

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planten räumlichen Zusammenlegung zu nutzen. Er ist jedoch bereit, unter der Berücksichtigung neuer Rahmenbedingungen weitere Optimierungen zu prüfen. Dazu erachtet er aber vertiefte Abklärungen als unbedingt notwendig. Dabei sollen auch Ent- wicklungen auf Bundesebene mitberücksichtigt werden. Beispielsweise wird die Umsetzung der Empfehlungen der vom EJPD eingesetzten Arbeitsgruppe "Finanzierung Asylwesen" erhebliche Auswirkungen auf die Aufgaben der Kantone im Asylbereich haben.

Antrag: Gestützt auf die obenstehenden Ausführungen beantragt der Regierungsrat die Annahme der vorliegenden Motion als Postulat.

An den Grossen Rat

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