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Archiv "VERRECHNUNGSSTELLE: Das Maß ist voll" (28.11.1991)

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STASI

Zu den Leser-Reaktionen zur Vergangenheitsbewältigung von Medizinern in den neuen Bundes- ländern "Stasi erhitzt die Gemü- ter" in Heft 39/1991:

Verwechslungen ausschließen

Ich erbitte eine KlarsteI- lung. Sie zitierten den Bericht über die Charite von Manfred Wolf aus Berlin: .. . "Erfaßt hat er auch nicht, daß sein ärztlicher Direktor der Chari- te, Prof. Dr. Zeumer, IM-Sta- si-Mitarbeiter war und bis vor wenigen Wochen bei ihm ge- arbeitet hat." .. .

Zwei meiner Söhne, die als Ärzte an der Leipziger Universität tätig sind, wurden dieser Tage von ihren Kolle- gen gefragt, inwieweit ihr Va- ter darin verstrickt sei. Da dieser Name selten ist, bitte ich dringend um eine baldige Richtigstellung, daß ich, Prof.

emerit. Dr. Georg Zeumer, geboren 6. Juli 22, wohnhaft in Leipzig, mit Prof. Dr. ? Zeumer, dem ärztlichen Di- rektor der CharM, Berlin, weder identisch noch ver- wandt bin. Mir wurde gesagt, der ärztliche Direktor der Charite in Berlin sei der Ana- tom Prof. Dr. Georg Zeuner.

Als ehemaliger Oberarzt und Dozent an der Chirurgi- schen Klinik der Universität Leipzig wurden mir aufgrund meiner Parteilosigkeit Hospi- tationen und Kongreßteilnah- men in "nichtsozialistischen"

Ländern verweigert. Ich durf- te nicht einmal zu meinem schwerkranken Vater sowie zu seiner Beerdigung nach Frankfurt/M fahren, obwohl er die DDR 1952 "legal" ver- lassen hatte. Meine Professur erhielt ich 16 Jahre nachdem mich mein Chef, Prof. Dr. Dr.

H. Uebermuth, 1966 einge- reicht hatte. Ohne weitere Aufstiegsmöglichkeit verließ ich 1967 die Universitätsklinik und war als Chefchirurg bis zum Erreichen meines Ren- tenalters am Kreiskranken- haus Grimma tätig. Die dritte Auflage meiner Monographie über Handchirurgie wurde angeblich wegen Papierman-

gels nicht gedruckt. Es stellte sich heraus, daß eine berech- tigte Kritik an der Hochschul- reform im zugehörigen Vor- wort dem Ministerium nicht genehm war.

Bis zur Zeit halte ich zwei- mal wöchentlich Sprechstun- den im Rahmen der Polikli- nik Grimma ab und führe im Kreiskrankenhaus ambulant Handoperationen durch, um auf meinem in 40 Jahren ge- reiften Spezialgebiet, der Handchirurgie, der Bevölke- rung zu helfen. Nach abseh- barer Auflösung der Poliklini- ken fällt mir der Entschluß, eine Teilniederlassung zu be- antragen, um meine Erfah- rungen weiter zur Verfügung zu stellen, sehr schwer.

Ich hoffe, daß Sie mit der Namensvervollständigung erreichen, Verwechslungen auszuschließen, üble N achre- de zu ersparen, um meiner Familie mit meinen vier Kin- dern, die alle Ärzte sind, den guten Namen zu erhalten.

Prof. Dr. Georg Zeumer, Muldenhang 40,0-7241 Neu- nitz

GLOSSE

Zu der Glosse "Weiterbildung"

von Dr. med. Hans Heimerzheim in Heft 43/1991:

GIoITeich

Die glossierende Bemer- kung über die für manchen so schwierige Differenzierung zwischen Ausbildung-, Wei- terbildung und Fortbildung in der Medizin erhält ihren Reiz noch dadurch, daß auch der Autor selbst die Begriffe Wei- terbildung und Fortbildung inhaltlich verwechselt.

Nach der Ausbildung des Rohdiamanten an der Uni- versität erhält der zukünftige ärztliche Fachmann seinen Feinschliff am Krankenhaus nicht durch eine "Fort"-bil- dung, sondern im Rahmen ei- ner Weiterbildung.

Der feingeschliffene Dia- mant darf sich dann bis an sein berufstätiges Ende fort- und fort- und fortbilden.

Dr. med. Fischer, Südring 41, W-4420 Coesfeld

A-4234 (10) Dt. Ärztebl. 88, Heft 48, 28. November 1991

Anonym

Die Redaktion ver- öffentlicht keine ihr anonym zugehenden Zuschriften. Sollte in ei nem besonderen Fall eine Zuschrift anony- misiert werden müssen, dann kommt die Re- daktion einer entspre- chenden Bitte nach - aber nur dann, wenn intern bekannt ist, wer geschrieben hat. DÄ

VER RECHNUNGSSTELLE

Zu dem BGH-Urteil voln 10.

Juli 1991 zur Abtretung ärztlicher Honorarforderungen an ärztliche Verrechnungsstellen:

Das Maß ist voll

Mit dem Urteil hat der Bundesgerichtshof in Karls- ruhe klargestellt, daß die Ab- tretung einer ärztlichen Ho- norarforderung unwirksam sein kann, wenn die Einwilli- gung des Patienten zur Wei- tergabe seiner Behandlungs- daten an die Verrechnungs- steIle fehlt.

Ich bin ein vielbeschäftig- ter Chirurg, der in der Woche etwa 80 Arbeitsstunden zu leisten hat. Es ist mir unmög- lich, meine Rechnungen noch selbst zu schreiben. So bin ich an die Mithilfe einer ärztli- chen Verrechnungsstelle ge- bunden, die mir diese Arbeit abnimmt.

Die Konsequenz aus dem BGH-Urteil ist, daß je- der selbstzahlende Patient ein Formular unterschreiben muß, in dem er seine Einwilli- gung zur Weitergabe der Be- handlungsdaten an die ärztli- che Verrechnungsstelle gibt.

Damit er dies tut, muß ihm der Sinn dieser Einwilligung erklärt werden. Das kostet uns wieder Zeit, und der ar- me Patient muß noch ein Pa- pier mehr unterschreiben.

Keiner der Richter des hochwohllöblichen Bundes- gerichtshofes dürfte sich ein- mal vergegenwärtigt haben, wie viele Papiere ein Patient unterschreiben muß, ehe er untersucht und behandelt werden kann.

Mein Bruder mußte in der Universitätsklinik einen ein

Podomexe

Zusammensetzung: J Filmtabletle enthiilt 130.45 mg Cefpodoxilll- Proxetil, entsprechend 100 mg Cef- podoxim. Anwendungsgebiete: In- fektionen der oberen und unteren Atemwege, die durch cef'podoxil11- empfindliche Erreger verursacht werden und einer oralen Therapie zllgiinglich sind: -Infektionen im I-Ials-Nasen-Ohren-Bereich, wie z. B. Tonsillitis, Pharyngitis. Sinll- sitis. ·Infektionen der Atemwege wie z. B. Bronchitis (auch bei Vor- liegen einer chronisch obstrukti- ven Lungenerkrankung), Exazer- bat ionen einer chronischen Bron- chitis, Pneumonie. Bronchopneu- monie. Gegenanzeigen: Nachge- wiesene Cephalosporin-Allergie.

Eine Kreuzallergie mit Penicillin- Derivaten kann bestehen. Beson- dere Vorsicht bei Patienten mit Al- lergie- oder Asthma-Anamnese.

Hinweise: Bis zum Vorliegen aus- reichender Erfahrungen sollte Po- domexef in der Schwangerschaft und Stillzeit nicht verabreicht wer- den. Bei eingeschriinkter Nieren- funktion (Kreatinin-Clearance un- ter40 ml/min) und bei Hämodialy- se-Patienten müssen die Abstände zwischen den Tabletteneinnah- men verändert werden. Nebenwir- kungen: Gelegentlich Magendrük- ken. Ubelkeit, Erbrechen, Appetit- losigkeit, Blähungen oder Durch- f~lI. Bei schweren und anhaltenden Durchfallen während oder nach der Therapie ist an eine pseudo- membranöse Enterokolitis zu den- ken. Gelegent lieh allergische Re- aktionen, meist in Form von Haut- ausschlägen (z. B. Exantheme, Ery- theme) und Juckreiz, bis hin zum anaphylaktischen Schock. Selten reversibler Anstieg von Leberen- zymen im Serum (Transaminasen, alkalische Phosphatase) oder Kopf- schmerzen.ln EinzelGillen Anstieg der harnpnichtigen Substanzen im Serum (Kreatinin, Harnstom oder Blutbildveränderungen (Throm- bozytose, Thrombozytopenie, Leukopenie, Eosinophilie). Wech- seiwirkullgen: Medikamente zur Abstumpfung der Magensäure bzw. zur Hemmung der Säurese- kretion (mineralische Antazida und H2-Rezeptoren-Antagoni- sten) vermi ndern bei gleichzeitiger Einnahme die Aufnahme von Cef- podoxim. Sie sollten daher in ei- nem zeitlichen Abstand von 2-3 Stunden nach Podol1lexef einge- nommen werden. Dosierung: Er- wachsene erhalten täglich in Ab- hängigkeit von der Art der Erkran- kung 200 mg bzw. 400 mg Cefpodo- xim. Tonsillitis, Pharyngitis: 2 x I Filmtablette. Sinllsitis, Bronchitis, Exazerbationen einer chronischen Bronchitis, Pneumonie, Broncho- pneumonie: 2 x 2 Filmtabletten.

Bei eingeschränkter Nierenfunk- tion (Kreatinin-Clearance unter 40 bis 10 ml/min): Eine Einzeldosis (I oder 2 Filmtablellen) alle 24 Stunden. Bei eingeschränkte!' Nie- renfunktion (Kreatinin-C1earance unter 10 ml/min): Eine Einzeldosis (I oder 2 Filmtabletten) alle 48 Stunden. Weitere Angaben siehe Packungsbeilage. Packungen, Preise: Packung zu 10 Film- tabletten (N I): DM 46,90. Packung zu 20 Filmtab!etten (N 2): DM 89,40. Packung zu 30 Film- tablellen: DM 126,20. Kranken- hauspackung. Stand: 09/91.

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cm dicken Packen der ver- schiedensten Papiere unter- schreiben. Um diese Zettel al- le zu lesen, hätte man Stun- den gebraucht. Es stand aber eine Pflegekraft hinter ihm, die ihn antrieb, schnell eine Unterschrift nach der andern zu geben. So war es ihm nicht möglich, diese Papiere auch nur zu überfliegen. Wer nicht intelligent genug ist, kommt mit diesen ganzen Unter- schriften schon gar nicht zu- recht und wird nur zusätzlich

Zu Leserbriefen:

verängstigt. Das kann nicht der Sinn der Sache sein.

Ehe uns Juristen weitere Verpflichtungen zur Beibrin- gung von noch mehr Unter- schriften aufnötigen, müssen sie gezwungen werden, all das einmal durchzulesen, was sie bisher schon einem Patienten zu unterschreiben zumuten.

Ich kann nur sagen: Das Maß ist voll.

Dr. KarJ Heidecker, Hei- Iig-Geist-Hospital, W-6530 Bingen am Rhein 1

Leserbriefe sind uns immer wilJkommen; sie werden von Autoren und Redaktion sehr beachtet. Das gilt für kurze und lange Briefe. Die Veröffentlichungsmöglich- keiten freilich sind beschränkt; der Redaktion bleibt oft keine andere Wahl, als unter der Vielzahl der Zuschrif- ten eine Auswahl zu treffen. Die Chance, ins Heft zu kommen, ist um so größer, je kürzer der Brief ist. Die Redaktion muß sich zudem eine - selbstverständlich sinnwahrende - Kürzung vorbehalten.

Für Leserbriefe, die den medizinisch-wissenschaftli- chen Teil betreffen, gilt zusätzlich: Zuschriften zu Bei- trägen in diesem Teil - Editorials, Kongreßberichte und Zeitschriftenreferate ausgenommen - können grund- sätzlich in der· Rubrik "Diskussion" zusammen mit ei- nem dem Autor zustehenden Schlußwort veröffentlicht werden, wenn sie innerhalb von vier Wochen nach Er- scheinen der betreffenden Publikation bei der Medizi- nisch-Wissenschaftlichen Redaktion eingehen und bei einem Umfang von höchstens zwei weitzeilig beschriebe- nen Schreibmaschinenseiten wissenschaftlich begründc:.- te Ergänzungen oder Widersprüche enthalten. DA

ÜBERSETZUNGEN Zu dem Leserbrief von Dr.

med. Karl H. Kimbel ("Arzneimit- tel: Volle Zustimmung") Heft 44, 1991:

Falsche Sparsamkeit

Die Kritik an der Überset- zung der "Guidelines" zur Durchführung klinischer Prü- fungen ist sicherlich berech- tigt, hat aber bei mir auch ei- ne gewisse Schadenfreude aufkommen lassen. Es ist im- mer wieder dasselbe: Man meint Kosten zu sparen, wenn man die Übersetzung von irgendeinem Herrn X an- fertigen läßt. Der kann je- doch für einen besonders schwierigen Text mit Fachbe- griffen einen Zuschlag be- rechnen - und übersetzt dann

auch noch den Begriff "chest pain" mit "brustbezüglichen Schmerzen!" Ein Fachüber- setzer, der Mediziner ist, wird zum einen den Text korrekt übersetzen und zum anderen keinen Zuschlag in Rechnung stellen - er würde sich ja da- durch bescheinigen, daß er kein guter Mediziner ist. Die Kritik muß folglich auch .. den- jenigen gelten, die den Uber- setzungsauftrag erteilt haben.

Ich frage mich, warum man sich nicht ganz allgemein end- lich einmal dazu entschließen kann, den Fachmann für jedes beliebige- Fach zu su-

chen (und zu finden).

Dr. med. Ilse C. Schul- ze-Bülow, Präsidentin Euro- päischer Fachübersetzer-Ver- band e. V., Sorge 10 B, W-3392 Clausthal-Zellerfeld A-4236 (12) Dt. Ärztebl. 88, Heft 48, 28. November 1991

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