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Archiv "Ein böser Traum" (15.07.1991)

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DEUTSCHES

ÄRZTEBLATT

DER KOMMENTAR

Gebührenordnung

Die PKV jongliert mit der Statistik

In schöner Regelmäßigkeit wird die Öffentlichkeit mit Alarmmeldun- gen zur Ausgabenentwicklung der Arztkosten in der privaten Kranken- versicherung konfrontiert, die auf Wirkung in der Bevölkerung und bei Politikern abzielen. Immer dann, wenn die Ärzteschaft berechtigte Forderungen auf Anpassung der AmtlichenGebührenordnung für Ärzte (G0Ä) an den medizinischen Fortschritt und/oder die wirtschaftli- che Entwicklung stellt, werden sol- che Schreckensmeldungen intensi- viert, ohne jedoch objektiv belegbare Fakten für das Ansteigen des Ausga- benvolumens anzuführen. Statt des- sen wird der Eindruck erweckt, als wäre der wesentliche Grund für das Ausgabenwachstum das Liquidati- onsverhalten der Ärzte. Der Vorsit- zende des PKV-Verbandes, Peter Greisler, wirft der Ärzteschaft rund- weg vor, daß sie ihren Privatpatien- ten mehr und mehr Leistungen „ver- kaufen", um so ihre Praxiseinnah- men zu verbessern. Aber längst nicht immer seien diese Mehrleistungen auch gerechtfertigt. 0-Ton Greisler:

„Es gibt erstens die Möglichkeit, daß man relativ häufig zum Arzt bestellt wird, zweitens die Möglichkeit, daß der Arzt eine große Menge an Ein- zelleistungen abrechnet, drittens wird auch mehr an technischen Lei- stungen erbracht als eigentlich not- wendig wäre".

Den Beweis für diese diskrimi- nierenden pauschalen Anschuldi- gungen bleibt PKV-Greisler aller- dings schuldig. Insbesondere lassen sich aus den jährlichen Zahlenbe- richten des PKV-Verbandes hierfür keine Belege finden. Die Statistik beschränkt sich auf die Aussage, daß die ambulanten „Arztkosten" gegen- über dem Vorjahr um rund 14 Pro- zent gestiegen sind, ohne gleichzeitig den Steigerungssatz nach Bestands- bereinigung (Berücksichtigung des wachsenden Versicherungsbestan- des) anzugeben, der nur generell mit

4,1 Prozent für alle Versicherungs- leistungen mitgeteilt wird. Diese Globalzahlen sind nicht aussagefä- hig, wenn nicht gleichzeitig die Ver- änderung der Altersstruktur der Versicherten, unterschiedliche Ent- wicklungen in den einzelnen Versi- cherungssparten (Vollkostenversi- cherung, Teilversicherung) sowie die Kosten für ambulante ärztliche Lei- stungen je Behandlungsfall angege- ben werden. Die mit moderner EDV ausgestattete PKV könnte leicht eine Analyse der Ausgabensteigerungen in der ambulanten ärztlichen Be- handlung erstellen. Die Versiche- rungsgesellschaften vermelden in monotoner Eintracht lediglich globa- le Ausgabensteigerungen, statt auch die aussageträchtigeren Fallwerte auf den Tisch zu legen. Sie betreiben damit unverkennbar Verschlei- erungspolitik. Aus Annahmen und bloßen Unterstellungen unwirt- schaftliches Verhalten abzuleiten, ist rabulistisch.

Die Bundesärztekammer fordert daher den PKV-Verband auf, seine Behauptung, daß Ärzte auch mehr an technischen Leistungen erbräch- ten, als eigentlich notwendig wäre, mit Namen und Anschrift zu bele-

Ein böser Traum

„Kassenärzte, stillgestanden!", so brüllt es laut vor den in Hundert- schaften zum Morgenappell angetre- tenen Medizinern. Ein schmuckes Bild bietet sich dem Betrachter: Die Morgensonne zaubert ein flüchtiges Rosa auf die weißgestärkten Kittel.

Das Stethoskop ordentlich in die frisch gewaschenen Ohren ge- klemmt, in der rechten Hand die Arzneimittelrichtlinien, links den EBM, so steht man dort in leicht überprüfbarer, absolut gerader Linie der Fersen. „Durchmesser feststel- len!" Dem lauten Kommando fol- gend wird der Bauchvorschub der Angetretenen genau vermessen. Ein Abweichen vom Idealdurchmesser um mehr als 50 Prozent führt sofort zum Anlegen einer Zwangsjacke.

Wer auch hierdurch nicht ausrei- chend reduziert werden kann, wird

gen. Nur in diesen Fällen können Landesärztekammern Verstöße ein- zelner Ärzte gegen die Berufsord- nung rechtlich verfolgen. Ohne Vor- lage solcher Belege würde sich die Behauptung des Verbandes als poli- tische Falschmünzerei erweisen.

Wenn die PKV als Wachstums- branche trotz hoher Zuwachsraten und Betriebsüberschüsse die in der gesetzlichen Krankenversicherung bereits anerkannten medizinischen Innovationen (wie etwa Sonogra- phie, Kernspintomographie u. a.) oder in der GKV eingeführte Lei- stungsverbesserungen (etwa Ge- sundheitsuntersuchungen und die Erweiterung des Kinderfrüherken- nungsprogramms) nicht bezahlen will, so darf sie nicht mit einer (al- lein) von ihr gewährten „optimalen ärztlichen Versorgung" werben. Das Werbeverhalten der PKV nach au- ßen und Klagen nach innen und ge- genüber der Politik stehen in einem krassen Gegensatz, den verstehen soll, wer will.

Ein Einsparpotential ergäbe sich aus den von der PKV übernomme- nen Behandlungskosten für Heil- praktiker, die in der Statistik wohl- weislich nicht aufgeführt sind. RH

ausgemustert — und dies sind wahr- lich nicht wenige.

„Richten nach Größe!" Der nächste Aufruf schallt in die Weite des Versammlungsplatzes. Schein- bar zwanglos ordnen sich die noch Verbliebenen nach von rechts nach links ansteigender Körpergröße. Als Richtgröße wird die Scheitelhöhe des Mittelmannes an der Richtgrö- ßensense eingestellt. „Durchschnitt marsch!" Die Sense setzt sich hori- zontal in Höhe der eingestellten Richtkörpergröße in Bewegung.

Rechtsverschonend fallen ab der Mitte zunächst Haare, dann Skalpe, und schließlich rollen Köpfe.

Ein dreifach donnerndes Hurra der Übriggebliebenen beschließt den morgendlichen Spuk. Der Traum vom idealdurchschnittlichen, ge- normten, leicht überschaubaren und gut manipulierbaren deutschen Kas- senarzt rückt wieder ein Stück näher.

Hoffentlich nur im Traum!

Dr. med. H. Heimerzheim, Köln A-2458 (26) Dt. Ärztebl. 88, Heft 28/29, 15. Juli 1991

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