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Archiv "Wohngebäude: Neue Investitionszulage" (30.04.1999)

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A-1151 Deutsches Ärzteblatt 96, Heft 17, 30. April 1999 (67)

Mit Beginn des Jahres 1999 fielen die Sonderabschreibun- gen für Wohngebäude in Ost- deutschland nach dem soge- nannten Fördergebietsgesetz weg. An ihre Stelle traten In- vestitionszulagen, die aller- dings auf bestimmte Regionen beziehungsweise bestimmte Maßnahmen beschränkt sind.

So wird unter anderem der Neubau von Mietwohnungen im „innerörtlichen“ Bereich mit zehn Prozent gefördert;

bei Modernisierungen von Mietwohnungen beträgt die Zulage 15 Prozent. Das Städ- tebauinstitut in Bonn weist darauf hin, daß auch Selbst- nutzer von Wohneigentum von der neuen Förderung pro- fitieren können. Der Selbst- nutzung gleichgestellt sei die kostenlose Überlassung an Angehörige.

Stichtag 31. 12. 2004 Begünstigt seien künftig Modernisierungen am eige- nen Haus oder an

der eigenen Woh- nung, die in der Zeit vom 1. Januar 1999 bis 31. De- zember 2004 vor- genommen wer- den, sofern das Haus oder die Wohnung vor dem 1. Januar 1991 ge- baut wurde. Die Investitionszulage betrage 15 Pro- zent der Moder- nisierungskosten und werde für einen Gesamtauf- wand in den Jah- ren 1999 bis 2004 von höchstens 40 000 DM ge- währt. Bisher ha- be es diese Ober-

grenze zwar auch schon gege- ben. Zu beachten sei aber, daß jetzt von den Kosten der in einem Jahr durchgeführten Erhaltungsarbeiten ein „Ba-

gatellbetrag“ in Höhe von je- weils 5 000 DM abzuziehen sei, für den keine Zulage ge- währt werde.

Dr. Stefan Jokl, Leiter des Instituts: „Es empfiehlt sich daher unbedingt, alle vorgese- henen Modernisierungsmaß- nahmen möglichst in ein ein- ziges Kalenderjahr zu legen, weil dann der ,Bagatellbetrag‘

von 5 000 DM nur einmal ab- gezogen wird. Verteilt man die Maßnahmen auf mehrere Jahre, so wird dieser Mindest- betrag auch mehrfach in An- satz gebracht, so daß damit automatisch auch die 15pro- zentige Zulage sinkt.“ Das Institut weist darauf hin, daß mit der Zulage im besten Fall also eine Investitionssumme von maximal 35 000 DM – Höchstgrenze von 40 000 DM abzüglich „Bagatellgrenze“

von 5 000 DM – begünstigt werde. Die Zulage betrage dann 5 250 DM.

Anträge auf Investitions- zulage könnten beim Finanz- amt bis zum 30. September

des der Investition folgenden Jahres gestellt werden. Maß- geblich sei das Jahr, in dem die Zahlungen für die Moder- nisierung erfolgt seien. EB

V A R I A IMMOBILIEN

Wohngebäude: Neue Investitionszulage

Abbildung: M. Jasin/Superbild

Zum Wolkenkratzerbau reicht es nicht, doch Wohn- gebäudebesitzer nutzen die Investitionszulagen.

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