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Burkhard Mehl stellv

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Academic year: 2022

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Dr. Burkhard Mehl · Eichenkamp 15 · 27721 Ritterhude

Vorstand:

Dr. Hermann Schulte-Sasse Vorsitzender

Dr. Burkhard Mehl stellv. Vorsitzender Schirmherr:

Dr. Carsten Sieling Präsident des Bremer Senats Anschrift des Fördervereins:

c/o Dr. Burkhard Mehl

Eichenkamp 15, 27721 Ritterhude Telefon: 0421-6367492 E-Mail: Burkhardmehl@web.de

Bremen, den 14.04.2019

Stellungnahme des „Förderverein Kinderzentrum Bremen e.V.“ zur geplanten Kostenübernahme der Krankenkassen für den Praena-Test

Am 3. Mai 2008 ist das " Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinde- rungen", besser bekannt als UN-Behindertenrechtskonvention, in Kraft getreten.

Darin wird die Überzeugung zum Ausdruck gebracht und durch Unterschrift der Bei- trittsstaaten verbürgt, dass es ein Recht zur gleichberechtigten Teilhabe, zur Inklu- sion, gibt.

Mit gleicher Betonung wird zum Ausdruck gebracht, dass nicht von vornherein ein ne- gatives Verständnis von Behinderung die Normalität ist, sondern das gemeinsame Le- ben aller Menschen mit und ohne Behinderung.

Uns, dem Förderverein des Sozialpädiatrischen Institut / Kinderzentrum Bremen ist dies Leitsatz und Ansporn zugleich.

Für uns ist das Verschiedensein, die Individualität aller Menschen mit und ohne Be- sonderheiten, gelebter Alltag mit all seinen Facetten von Freude und Trauer, Grenzen und Kompetenzen, Erschöpfung und Glück.

Mit großer Sorge verfolgen wir derzeit die aktuellen Debatten und Auseinandersetzun- gen zu der Thematik, den Bluttest auf genetische Abweichungen, insbesondere die Trisomie 21 oder Down-Syndrom, in den Leistungskatalog der Krankenkassen auf- zunehmen.

Uns macht Sorge:

- dass die Angst vor Behinderungen wieder verstärkt werden könnte.

- dass Menschen mit Beeinträchtigungen in unserer Gesellschaft als „vermeidbar“

und nicht willkommen angesehen werden.

- dass der Druck auf Schwangere „alles zu tun, alles zu testen“ noch weiter er- höht wird

(2)

2 - und dass die Tür für die Kassenzulassung weiterer Tests auf genetische Merk-

male eine derzeit noch bestehende Barriere übersteigt.

Wir sehen sehr wohl auch die Chancen pränataler Genetik und diskutieren mit großem Interesse mögliche Optionen, hierdurch auf schwere Erkrankungen besser vorbereitet zu sein und Therapien unmittelbarer einleiten zu können.

Das Down Syndrom ist allerdings und ausdrücklich keine Erkrankung, und andere Be- hinderungen sind es auch nicht.

Wir anerkennen das Recht jeder Schwangeren auf Selbstbestimmung über ihren Kör- per und ihre Schwangerschaft. Allerdings ist es die Pflicht und Aufgabe der Gesell- schaft und ihrer Organe dafür Sorge zu tragen, dass keine Schwangerschaft aus Angst vor sozialer Ausgrenzung oder finanzieller Not beendet werden muss. Dies beinhaltet auch, dass jede Schwangere vor einer Entscheidung über die Durchführung eines ge- netischen Tests von kompetenten Fachleuten ergebnisoffen über Konsequenzen und Möglichkeiten aufgeklärt wird.

Wir sind sehr daran interessiert, in dieser Diskussion deutlich und vehement Stellung zu beziehen und miteinander einen gesellschaftlichen Konsens zu erarbeiten, der die Chancen ermöglicht, dass auch Kinder mit einem Anderssein einen Platz in ihrer Fami- lie und unserer Gesellschaft finden können.

Im Namen des Vorstands

Dr. Burkhard Mehl Stellvertr. Vorsitzender

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