Zukünftige Anforderungen für Einleitungen von Niederschlagswasser
Fachtagung - Umgang mit Niederschlagswasser
Bildungszentrum Unterallgäu, 22.10.2019
Regenwasserbewirtschaftung im Wandel …
ATV-A128 DWA-M153 WRRL
DWA-A138
WHG BayWG OGewV GrWV
… Starkregen
Grundlegende Anforderungen: Niederschlagswasser
§ 54 (1) Nr. 2 WHG
Niederschlagswasser ist Abwasser
§55 (2) WHG
Niederschlagswasser soll [vorzugsweise] ortsnah versickert werden
§ 60 (1) WHG
Abwasseranlagen müssen gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, betrieben und unterhalten werden
Grundlegende Anforderungen: Einleitung
§48 (1) WHG Reinhaltung des Grundwassers
Eine Erlaubnis für … Einleiten … in das Grundwasser darf nur erteilt werden, wenn eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit nicht zu besorgen ist. Durch Rechtsverordnung nach§23 Absatz 1
Nummer 3 kann auch festgelegt werden, unter welchen Voraussetzungen die Anforderung nach Satz 1, …als erfüllt gilt. …
§ 27 Bewirtschaftungsziele für oberirdische Gewässer (1) Oberirdische Gewässer sind … so zu bewirtschaften, dass 1. eine Verschlechterung ihres … Zustandes vermieden wird 2. ein guter … Zustand erhalten oder erreicht werden. …
Grundlegende Anforderungen: Einleitung
§ 57 WHG Einleiten von Abwasser in Gewässer
(1) Eine Erlaubnis für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Direkteinleitung) darf nur erteilt werden, wenn
1. die Menge und Schädlichkeit des Abwassers so gering gehalten wird, wie dies bei Einhaltung der jeweils in Betracht kommenden Verfahren nach dem Stand der Technik möglich ist,
2. die Einleitung mit den Anforderungen an die Gewässereigenschaften und sonstigen rechtlichen Anforderungen vereinbar ist und
3. Abwasseranlagen oder sonstige Einrichtungen errichtet und betrieben werden, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Anforderungen nach den Nummern 1 und 2 sicherzustellen. …
„Stand der Technik“ bei Misch- und Niederschlagswasser?
• keine Vorgaben in AbwV
• Anhang „Niederschlagswasser“ zur AbwV, diskutiert aber bislang nicht vorhanden
• Mindestvorgaben (stofflich und hydraulisch) über:
Stand der Technik
allgemein anerkannten Regeln der Technik
• i.d.R. keine (messtechnischen) Nachweise von
Einzelparametern
QUO VADIS?
© Ettinger, F.
Einführung neuer technischer Regelwerke
Hintergrund WRRL Zielerreichungsgebot: guter chem. Zustand
Verschlechterungsverbot: Definition „keine nachteilige Veränderung“
Definition von „Grenzwerten“ bzw. Zielgrößen
Oberflächengewässerverordnung
Grundwasserverordnung
Anpassung der technischen Anforderungen und des Regelwerks
zur Einhaltung der „Grenzwerte“ bzw. Zielgrößen DWA-M153 wird zurückgezogen
Einführung neuer technischer Regelwerke
Grundwasser
• bislang: Wenige bis keine konkreten Zielgrößen für relevante Parameter
• möglich: Geringfügigkeits-
schwellenwerte der LAWA als
„antizipiertes Sachverständigen- gutachten“
• i.d.R. Konzentrationen in der
Wasserphase (gelöst + partikulär)
Beispiel: Zink GFS 60 µg/l
Oberflächengewässer
• konkreten Zielgrößen für relevante Parameter
• UQN
• i.d.R. für Schwebstoffe od.
Sediment (partikulär), selten in der Wasserphase (gelöst + partikulär)
Beispiel: Zink JD-UQN 800 mg/kg
AFS63 – „Bewertungsparameter“ der Zukunft
• repräsentiert Hauptanteil partikulär transportierter Schadstoffe
• „kritischer“ Partikeldurchmesser der Behandlung (Sedimentation) 63µm
Sieblinien aus Niederschlagswasser an verschiedenen Orten des Fließwegs (links) und Zinkbelastung einzelner Kornfraktionen aus Niederschlagswasser (rechts); Quelle: DWA Arbeitsgruppe ES-2.1
• bestehende Becken (i.d.R. 18 m/h bis 9 m/h Oberflächenbeschickung)
…Maßnahmen?
– Abkopplung
– zusätzl. dezentrale Vorbehandlung – Ertüchtigung
• künftige Behandlung
– Becken größer oder
aufwändiger (zusätzl. Einbauten) – zusätzl. dezentrale Vorbehandlung – alternativ: Filteranlagen oder
Retentionsbodenfilter
technische Folgen
Neues Regelwerk – Einleitung in Oberflächengewässer
• DWA-A 102 regelt ausschließlich Einleitung in Oberflächengewässer
• DWA-A 102 führt eine gemeinsame Betrachtung für Misch- und Niederschlagswassereinleitungen
• derzeit umfangreiche Änderungen des Entwurfs von 2016
• erscheint voraussichtlich als Arbeits- und Merkblattreihe DWA-A/M 102 bzw. BWK-A/M 3 ab 2020
Neues Regelwerk – Einleitung in Grundwasser
neues DWA-A138• qualitative Betrachtung gelöster und partikulärer (AFS63!) Schadstoffe
z. T. höhere Anforderungen
• detaillierte Vorgaben zur Bestimmung der Versickerungsfähigkeit
• vereinfachte/verbesserte Bemessungsansätze
• klarere Vorgaben zu Bau und Betrieb/Unterhalt
• Gelbdruck ggf. 2020
Neues Regelwerk – Andere
• bekannt - Anpassung und Veröffentlichung von „Begleit- Regelwerken“, z. B.:
– Zentrale Behandlungsanlagen – DWA-A166, DWA-M176 – Dezentrale Behandlungsanlagen – DWA-M179 neu
– …
– Straßenbau – FGSV RAS-Ew
• denkbar - Anpassung landesrechtlicher Regelungen:
– NWFreiV Niederschlagswasserfreistellungsverordnung – TRENGW
– TRENOG
• unklar - weitere relevante Gesetzesänderungen
WAS NUN? WAS TUN?
© J. Ettinger
FAZIT
• großer Umbruch im Regelwerk
auf dem Laufenden bleiben!
• absehbar: Änderung der Anforderungen
Umdenken und Vorausdenken bei Planung und Beratung
• Inhalt, Umsetzung und Einführung neuer Regelwerke in Bayern bleibt abzuwarten
zunächst weiter Beurteilung im wasserrechtlichen Verfahren anhand der bislang gültigen und einschlägigen technischen Regelwerke z. B.
DWA-M153