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Zukünftige Anforderungen für Einleitungen von Niederschlagswasser

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Academic year: 2022

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Zukünftige Anforderungen für Einleitungen von Niederschlagswasser

Fachtagung - Umgang mit Niederschlagswasser

Bildungszentrum Unterallgäu, 22.10.2019

(2)

Regenwasserbewirtschaftung im Wandel …

ATV-A128 DWA-M153 WRRL

DWA-A138

WHG BayWG OGewV GrWV

Starkregen

(3)

Grundlegende Anforderungen: Niederschlagswasser

§ 54 (1) Nr. 2 WHG

 Niederschlagswasser ist Abwasser

§55 (2) WHG

 Niederschlagswasser soll [vorzugsweise] ortsnah versickert werden

§ 60 (1) WHG

 Abwasseranlagen müssen gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, betrieben und unterhalten werden

(4)

Grundlegende Anforderungen: Einleitung

§48 (1) WHG Reinhaltung des Grundwassers

Eine Erlaubnis für … Einleiten … in das Grundwasser darf nur erteilt werden, wenn eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit nicht zu besorgen ist. Durch Rechtsverordnung nach§23 Absatz 1

Nummer 3 kann auch festgelegt werden, unter welchen Voraussetzungen die Anforderung nach Satz 1, …als erfüllt gilt. …

§ 27 Bewirtschaftungsziele für oberirdische Gewässer (1) Oberirdische Gewässer sind … so zu bewirtschaften, dass 1. eine Verschlechterung ihres … Zustandes vermieden wird 2. ein guter … Zustand erhalten oder erreicht werden. …

(5)

Grundlegende Anforderungen: Einleitung

§ 57 WHG Einleiten von Abwasser in Gewässer

(1) Eine Erlaubnis für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Direkteinleitung) darf nur erteilt werden, wenn

1. die Menge und Schädlichkeit des Abwassers so gering gehalten wird, wie dies bei Einhaltung der jeweils in Betracht kommenden Verfahren nach dem Stand der Technik möglich ist,

2. die Einleitung mit den Anforderungen an die Gewässereigenschaften und sonstigen rechtlichen Anforderungen vereinbar ist und

3. Abwasseranlagen oder sonstige Einrichtungen errichtet und betrieben werden, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Anforderungen nach den Nummern 1 und 2 sicherzustellen. …

(6)

„Stand der Technik“ bei Misch- und Niederschlagswasser?

• keine Vorgaben in AbwV

• Anhang „Niederschlagswasser“ zur AbwV, diskutiert aber bislang nicht vorhanden

• Mindestvorgaben (stofflich und hydraulisch) über:

Stand der Technik

 

allgemein anerkannten Regeln der Technik

• i.d.R. keine (messtechnischen) Nachweise von

Einzelparametern

(7)

QUO VADIS?

© Ettinger, F.

(8)

Einführung neuer technischer Regelwerke

Hintergrund WRRL

 Zielerreichungsgebot: guter chem. Zustand

 Verschlechterungsverbot: Definition „keine nachteilige Veränderung“

Definition von „Grenzwerten“ bzw. Zielgrößen

 Oberflächengewässerverordnung

 Grundwasserverordnung

Anpassung der technischen Anforderungen und des Regelwerks

zur Einhaltung der „Grenzwerte“ bzw. Zielgrößen DWA-M153 wird zurückgezogen

(9)

Einführung neuer technischer Regelwerke

Grundwasser

• bislang: Wenige bis keine konkreten Zielgrößen für relevante Parameter

• möglich: Geringfügigkeits-

schwellenwerte der LAWA als

„antizipiertes Sachverständigen- gutachten“

• i.d.R. Konzentrationen in der

Wasserphase (gelöst + partikulär)

Beispiel: Zink GFS 60 µg/l

Oberflächengewässer

• konkreten Zielgrößen für relevante Parameter

• UQN

• i.d.R. für Schwebstoffe od.

Sediment (partikulär), selten in der Wasserphase (gelöst + partikulär)

Beispiel: Zink JD-UQN 800 mg/kg

(10)

AFS63 – „Bewertungsparameter“ der Zukunft

• repräsentiert Hauptanteil partikulär transportierter Schadstoffe

• „kritischer“ Partikeldurchmesser der Behandlung (Sedimentation) 63µm

Sieblinien aus Niederschlagswasser an verschiedenen Orten des Fließwegs (links) und Zinkbelastung einzelner Kornfraktionen aus Niederschlagswasser (rechts); Quelle: DWA Arbeitsgruppe ES-2.1

(11)

• bestehende Becken (i.d.R. 18 m/h bis 9 m/h Oberflächenbeschickung)

…Maßnahmen?

– Abkopplung

– zusätzl. dezentrale Vorbehandlung – Ertüchtigung

• künftige Behandlung

– Becken größer oder

aufwändiger (zusätzl. Einbauten) – zusätzl. dezentrale Vorbehandlung – alternativ: Filteranlagen oder

Retentionsbodenfilter

technische Folgen

(12)

Neues Regelwerk – Einleitung in Oberflächengewässer

• DWA-A 102 regelt ausschließlich Einleitung in Oberflächengewässer

• DWA-A 102 führt eine gemeinsame Betrachtung für Misch- und Niederschlagswassereinleitungen

• derzeit umfangreiche Änderungen des Entwurfs von 2016

• erscheint voraussichtlich als Arbeits- und Merkblattreihe DWA-A/M 102 bzw. BWK-A/M 3 ab 2020

(13)

Neues Regelwerk – Einleitung in Grundwasser

neues DWA-A138

• qualitative Betrachtung gelöster und partikulärer (AFS63!) Schadstoffe

 z. T. höhere Anforderungen

• detaillierte Vorgaben zur Bestimmung der Versickerungsfähigkeit

• vereinfachte/verbesserte Bemessungsansätze

• klarere Vorgaben zu Bau und Betrieb/Unterhalt

• Gelbdruck ggf. 2020

(14)

Neues Regelwerk – Andere

bekannt - Anpassung und Veröffentlichung von „Begleit- Regelwerken“, z. B.:

– Zentrale Behandlungsanlagen – DWA-A166, DWA-M176 – Dezentrale Behandlungsanlagen – DWA-M179 neu

– …

– Straßenbau – FGSV RAS-Ew

denkbar - Anpassung landesrechtlicher Regelungen:

– NWFreiV Niederschlagswasserfreistellungsverordnung – TRENGW

– TRENOG

unklar - weitere relevante Gesetzesänderungen

(15)

WAS NUN? WAS TUN?

© J. Ettinger

(16)

FAZIT

• großer Umbruch im Regelwerk

 auf dem Laufenden bleiben!

• absehbar: Änderung der Anforderungen

 Umdenken und Vorausdenken bei Planung und Beratung

• Inhalt, Umsetzung und Einführung neuer Regelwerke in Bayern bleibt abzuwarten

zunächst weiter Beurteilung im wasserrechtlichen Verfahren anhand der bislang gültigen und einschlägigen technischen Regelwerke z. B.

DWA-M153

Referenzen

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