Ergänzungssatzung „Am Gärtnerrain“ Kohren‐Sahlis
Artenschutzrechtliche Risikoabschätzung
Begehungszeitraum: Februar bis einschl. Mai 2020
Teilnehmer: Frau Dipl.‐Ing. (FH) Anne Friebe, ibb Ingenieurbüro Bauwesen GmbH Herr B. Sc. Hendrik Drescher, ibb Ingenieurbüro Bauwesen GmbH
Herr B. Sc. René Grunewald, ibb Ingenieurbüro Bauwesen GmbH
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung ... 3
2. Gelände ... 3
3. Methodik/ Bestandsermittlung ... 4
4. Bilderreihe Plangebiet ... 9
5. Bestandsbewertung ... 14
6. Planungsziele ... 21
7. Risikoabschätzung ... 21
Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Luftbild (Geoportal Sachsenatlas, maßstabslos) ... 4
Abbildung 2: Südliche Plangebietsgrenze, Blick Richtung Osten ... 9
Abbildung 3: Westliche Plangebietsgrenze, Blick Richtung Nordwesten ... 9
Abbildung 4: Westliche Plangebietsgrenze, Blick Richtung Norden... 10
Abbildung 5: Östliche Plangebietsgrenze, Blick Richtung Nordost ... 10
Abbildung 6: Blick auf südliche Plangebietsgrenze ... 11
Abbildung 7: Gehölzbestand, vornehmlich Laubgehölz, im nordwestlichen Plangebietsteil ... 11
Abbildung 8: Gehölzbestand, vornehmlich Nadelgehölz, im nordöstlichen Plangebietsteil ... 12
Abbildung 9: Fichtengruppe im nordöstlichen Plangebietsteil ... 12
Abbildung 10: Blick Richtung westliche Plangebietsgrenze ... 13
Abbildung 11: Nest, unbestimmt, alt, im Gehölzbestand im nordwestlichen Plangebietsteil ... 13
1. Einleitung
Im Rahmen der Ergänzungssatzung „Am Gärtnerrain“ in Kohren‐Sahlis, betreffend das Flurstück 173/4 der Gemarkung Sahlis, ergibt sich die Notwendigkeit der Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände gemäß BNatSchG im Sinne des § 44 (5) BNatSchG und Ausnahmen gemäß § 45 (7) BNatSchG bzw. Befreiung nach § 67 (2) BNatSchG. Um darzulegen, inwiefern die Verbote des § 44 BNatSchG zutreffen, der Verbotstatbestand durch geeignete Maßnahmen vermieden werden kann oder Ausnahmemöglichkeiten zu prüfen sind, ist nach dem Urteil C‐98/03 EuGH vom 10.01.2006 und dem geänderten Bundesnaturschutzgesetz in der Fassung vom 29.09.2017, zuletzt geändert durch Artikel 1 v.
15.09.2017 (BGBI. I S. 3434), für alle Vorhaben, auch außerhalb von FFH‐ und Vogelschutzgebieten, bei denen streng und besonders geschützte Tierarten nach Anhang IV der FFH‐RL und Arten der Vogelschutzrichtlinie in ihren Lebensräumen berührt sind, zur Bewältigung der Schutzbelange dieser benannten Tierarten, die Erarbeitung einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung erforderlich.
Der Umfang der dabei zu erbringenden Ermittlungspflicht ist abhängig von der jeweilig betroffenen Art, der Art der Maßnahme und den naturschutzfachlichen Voraussetzungen für die Abwendung der Verbote des § 44 BNatSchG im Sinne des § 44 (5) BNatSchG oder für eine Ausnahme gemäß § 45 (7) BNatSchG bzw. Befreiung nach § 67 (2) BNatSchG zu prüfen. Hierzu zählen Vermeidungs‐ und Minderungsmaßnahmen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen sowie Kompensationsmaßnahmen, die zur Vermeidung oder zum Ausgleich der Beeinträchtigung der geschützten Art notwendig sind.
In Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Leipzig wurde der Umfang der nachstehenden artenschutzrechtlichen Abhandlung, im Rahmen der Ergänzungssatzung als artenschutzrechtlichen Risikoabschätzung bestimmt.
2. Gelände
Das Plangebiet befindet sich in unmittelbarer Nähe zur südlichen Ortsteilgrenze Kohren‐Sahlis und weist eine Gesamtgrundstücksgröße von rd. 0,6 ha auf. Begrenzt wird das Plangebiet im Osten durch die Parkanlage ‚Rococo Park‘ und einer Einfamilienhausbebauung mit anschließender Gartenfläche, im Süden, Westen und Norden durch die Straße „Am Gärtnerrain“.
Das Plangebiet selbst ist geprägt durch eine sich im Norden befindliche rd. 0,2 ha große Fläche mit Laub‐
und Nadelgehölzen unterschiedlichen Alters und einer sich nach Süden anschließenden Wiesenfläche von rd. 0,4 ha (vgl. Abb. 1).
Der westliche Teil der Gehölzfläche wird im Großteil durch Laubgehölze, Bäumen und Sträuchern jungen bis mittleres Alter, bestimmt. Der östliche Teil der Gehölzfläche wird hingegen durch Nadelgehölze, mittleren bis hohes Alter, bestimmt.
Abbildung 1: Luftbild (Geoportal Sachsenatlas, maßstabslos)
3. Methodik/ Bestandsermittlung
Die Bestandsermittlungsmethodik zu den vorhabensrelevanten Tierartengruppen für die hier abzuhandelnde artenschutzrechtliche Risikoabschätzung erfolgte über die Erfassung gemäß anerkannter Methodik (FE 02.0332/2011/LRB Leistungsbeschreibung für faunistische Untersuchungen im Zusammenhang mit landschaftsplanerischen Fachbeiträgen und Artenschutzbeitrag), wobei der Umfang unter Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreis Leipzig, angepasst wurde:
EUROPÄISCHE BRUTVÖGEL [AVES]
visuelle Erfassung, Lokalisierung und Darstellung von Brutplätzen (Dauerniststätten = Höhlen, Risse, Spalten, größere Astabbrüche),
Aufnahme der Gehölze im laubfreien Zustand,
Erfassung der Brutvogelvorkommen unter Reduzierung der Methodik auf 2 Begehungen im Zeitraum von März bis April sowie Ergebnisdokumentation.
FLEDERMÄUSE [MICROCHIROPTERA]
Prüfung des Gehölzbestandes auf Nutzungsmöglichkeit als Fledermausquartier,
Erfassung von Fledermausvorkommen mittels BAT‐Detektoreinsatz unter Reduzierung der Methodik auf 2 Begehungen im Zeitraum von März bis April sowie Ergebnisdokumentation.
REPTILIEN [REPTILIA]
Erfassung unter Reduzierung der Methodik auf 2 Begehungen im Zeitraum April bis Mai sowie Ergebnisdokumentation.
Die Begehungen des gesamten Plangebietes sowie die visuellen Aufnahmen erfolgten am Tage bzw. in den Dämmerungsstunden. Die abgeleisteten Begehungsintervalle können der Tabelle 1 entnommen werden sowie die sich im Anhang befindliche Karte die Verortung aller Sichtbeobachtungen aufzeigt.
Tabelle 1: Begehungen Februar bis einschl. Mai
Datum Wetter
Februar
20.02.2020 ca. 5 °C, bewölkt, Nieselregen
März
13.03.2020 ca. 6,5 °C, bewölkt, trocken 16.03.2020 ca. 13 °C, leicht bewölkt, trocken
April
28.04.2020 ca. 17,0 °C, bewölkt mit später einsetzendem leichten Niederschlag 30.04.2020 ca. 15,0 °C, leicht bewölkt, windig
Mai
27.05.2020 ca. 17,5 °C, sonnig, windstill
Während den Begehungen konnten folgende Arten beobachtet und/ oder dokumentiert werden:
Tabelle 2: Sichtbeobachtungen und Ergebnisse
Artengruppe Artname
[deutsch/ wissenschaftlich] Reproduktionsstatus
Schutz‐/
Gefährdungsstatus/
Prüfrelevanz Vögel [Aves]
Aaskrähe Corvus corone
nicht anzunehmen, suboptimales
Reproduktionshabitat (auf hohe Bäume, Gebäude, Masten, etc. angewiesen, Nester aufgrund ihrer Bauweise gut erkennbar)
RL SN: *, BNatSchG: bg, häufige Brutvogelart = lt. Ablaufschema
Artenschutz Sachsen1 nicht prüfrelevant
Amsel Turdus merula
potenziell möglich, Nistplatzwahl sehr variabel:
Gehölze, Gebäude, Felsnischen, i.d.R. 1 bis 2 m hoch gelegen, in Gebäuden meist höher, selten bodennah
RL SN: *, BNatSchG: bg häufige Brutvogelart (Allerweltsart) = lt.
Ablaufschema Artenschutz Sachsen1 nicht prüfrelevant
Bachstelze Motacilla alba
nicht anzunehmen, Nischen‐, Halbhöhlenbrüter (Nester meist in
Mauernischen, Gebälk, Kletterpflanzen oder auch künstl. Nisthilfen), Frei‐ und Bodennester eher selten, Dauerniststättennutzung möglich
RL SN: *, BNatSchG: bg häufige Brutvogelart (Allerweltsart) = lt.
Ablaufschema Artenschutz Sachsen1 nicht prüfrelevant
Blaumeise Cyanistes caeruleus
nicht anzunehmen, suboptimales Reproduktionshabitat (Höhlenbrüter)
RL SN: *, BNatSchG: bg häufige Brutvogelart (Allerweltsart) = lt.
Ablaufschema Artenschutz Sachsen1 nicht prüfrelevant
Buchfink Fringilla coelebs
potenziell möglich, Nestbau meist auf hohen (2 bis 10 m) Bäumen oder Sträuchern
RL SN: *, BNatSchG: bg häufige Brutvogelart (Allerweltsart) = lt.
Ablaufschema Artenschutz Sachsen1 nicht prüfrelevant
Buntspecht Dendrocopos major
nicht anzunehmen, suboptimales Reproduktionshabitat (Höhlenbrüter
vorgeschädigte Bäume oder in Weichlaubholz)
RL SN: *, BNatSchG: bg häufige Brutvogelart = lt.
Ablaufschema Artenschutz Sachsen1 nicht prüfrelevant
Elster Pica pica
ausgeschlossen, Nester in hohen Bäumen, meist Birken oder Pappeln, Nester aufgrund ihrer Bauweise und Größe gut sichtbar
RL SN: *, BNatSchG: bg häufige Brutvogelart = lt.
Ablaufschema Artenschutz Sachsen1 nicht prüfrelevant
Artengruppe Artname
[deutsch/ wissenschaftlich] Reproduktionsstatus
Schutz‐/
Gefährdungsstatus/
Prüfrelevanz
Grünfink Chloris chloris
potenziell möglich, Nestanlage bevorzugt in Nadelgehölzen (Fichte, Wacholder, Koniferen)
RL SN: *, BNatSchG: bg häufige Brutvogelart (Allerweltsart) = lt.
Ablaufschema Artenschutz Sachsen1 nicht prüfrelevant
Haussperling Passer domesticus
nicht anzunehmen, Nischen‐ und Höhlenbrüter, seltener Freibrüter (Nester in geschützten Hohlräumen an und in Gebäuden, an senkrechten Wänden unter natürlichen oder künstl.
Überhängen, Koloniebrüter (4 bis 5 Nester)
RL SN: V, BNatSchG: bg häufige Brutvogelart (Allerweltsart) = lt.
Ablaufschema Artenschutz Sachsen1 nicht prüfrelevant
Kohlmeise Parus major
nicht anzunehmen, suboptimales Reproduktionshabitat (Höhlenbrüter)
RL SN: *, BNatSchG: bg häufige Brutvogelart (Allerweltsart) = lt.
Ablaufschema Artenschutz Sachsen1 nicht prüfrelevant
Mauersegler Apus apus
ausgeschlossen,
Gebäudebrüter (Nester in dunklen, horizontalen Hohlräumen;
Höhleneingang muss direkt anflugfähig sein und ist meist zw. 6 und 30 m hoch gelegen), Koloniebrüter
RL SN: *, BNatSchG: bg häufige Brutvogelart = lt.
Ablaufschema Artenschutz Sachsen1 nicht prüfrelevant
Mehlschwalbe Delichon urbicum
ausgeschlossen,
Gebäudebrüter (Nester an senkrechten Wänden unter natürlichen oder künstl.
Überhängen, Koloniebrüter (4 bis 5 Nester)
RL SN: 3, BNatSchG: bg hervorgehobene artenschutzrechtliche Bedeutung
Mäusebussard Buteo buteo
ausgeschlossen, Nestanlage in hohen Bäumen, Fichten, Eichen, u.a., seltener in
Hochspannungsmasten, Nester gut sichtbar
RL SN: *, BNatSchG: sg hervorgehobene artenschutzrechtliche Bedeutung
Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla
potenziell möglich, Nestanlage in Gebüsch bzw.
Unterholz, zw. 0,5 und 1,5 m Höhe
RL SN: *, BNatSchG: bg häufige Brutvogelart (Allerweltsart) = lt.
Ablaufschema Artenschutz Sachsen1 nicht prüfrelevant
Rotmilan Milvus milvus
ausgeschlossen, Horstbäume ggf.
Horststandorte meist sehr hoch, in relativ starken Bäumen
RL SN: *, BNatSchG: sg hervorgehobene artenschutzrechtliche Bedeutung
Schwanzmeise Aegithalos caudatus
potenziell möglich, Neststandort sehr variabel, von Nadel‐ über
Laubgehölz, Hecken, Büsche, Wurzeln oder Dornengestrüpp, Reisighaufen oder am Boden
RL SN: *, BNatSchG: bg häufige Brutvogelart = lt.
Ablaufschema Artenschutz Sachsen1 nicht prüfrelevant
Artengruppe Artname
[deutsch/ wissenschaftlich] Reproduktionsstatus
Schutz‐/
Gefährdungsstatus/
Prüfrelevanz
Star Sturnus vulgaris
nicht anzunehmen, suboptimales Reproduktionshabitat (Höhlen‐ und Koloniebrüter)
RL SN: *, BNatSchG: bg häufige Brutvogelart (Allerweltsart) = lt.
Ablaufschema Artenschutz Sachsen1 nicht prüfrelevant RL SN = Rote Liste Sachsen
BNatSchG = Bundesnaturschutzgesetz
V = Vorwarnliste
bg = besonders geschützt
sg = streng geschützt
* = ungefährdet
3 = gefährdet
1 = LfULG: Ablaufschema zur Prüfung des Artenschutzes nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG
Artengruppe Artname
[deutsch/ wissenschaftlich] Reproduktionsstatus
Schutz‐/
Gefährdungsstatus/
Prüfrelevanz Fledermäuse [Microchiroptera]
Zwergfledermaus Pipistrellus
pipistrellus
ausgeschlossen,
gebäudebewohnende Art
RL SN: V, BNatSchG: sg hervorgehobene artenschutzrechtliche Bedeutung
Reptilien [Reptilia]
Es konnten keine Individuen ausgemacht werden sowie auch keine Fluchtbewegungen aufgenommen werden konnten, die eine Anwesenheit von Reptilien, im Speziellen Eidechsen, vermuten lassen.
RL SN = Rote Liste Sachsen
BNatSchG = Bundesnaturschutzgesetz
V = Vorwarnliste
bg = besonders geschützt
sg = streng geschützt
* = ungefährdet
3 = gefährdet
1 = LfULG: Ablaufschema zur Prüfung des Artenschutzes nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG
4. Bilderreihe Plangebiet
Abbildung 2: Südliche Plangebietsgrenze, Blick Richtung Osten
Abbildung 3: Westliche Plangebietsgrenze, Blick Richtung Nordwesten
Abbildung 4: Westliche Plangebietsgrenze, Blick Richtung Norden
Abbildung 5: Östliche Plangebietsgrenze, Blick Richtung Nordost
Abbildung 6: Blick auf südliche Plangebietsgrenze
Abbildung 7: Gehölzbestand, vornehmlich Laubgehölz, im nordwestlichen Plangebietsteil
Abbildung 8: Gehölzbestand, vornehmlich Nadelgehölz, im nordöstlichen Plangebietsteil
Abbildung 9: Fichtengruppe im nordöstlichen Plangebietsteil
Abbildung 10: Blick Richtung westliche Plangebietsgrenze
Abbildung 11: Nest, unbestimmt, alt, im Gehölzbestand im nordwestlichen Plangebietsteil
5. Bestandsbewertung
Vögel [Aves] : Von denen in Tabelle 2 benannten und durch Sichtbeobachtung in ihrer Anwesenheit nachgewiesenen Vogelarten wurden jene Arten als nicht prüfrelevant eingestuft, welche den sogenannten ‚Häufige Brutvogelarten Sachsen‘ gem. LfULG‐Tabelle ‚In Sachsen auftretende Vogelarten‘ zugeordnet werden können. Bei den häufigen Brutvogelarten handelt es sich in der Regel um Arten, welche einen günstigen Erhaltungszustand aufweisen. Bei denen zusätzlich hierzu abgestuften ‚Allerweltsarten‘ handelt es sich um Arten, die so gut wie in allen Messtischblattquadranten relativ gleichmäßig vertreten sind und sachsenweite Brutbestände von über 40.000 Brutpaaren aufweisen.
Um der grundsätzlich rechtlichen Anforderung entsprechend zu genügen, dass allen europäischen Vogelarten artenschutzrechtlich Rechnung getragen wird, wird für diese Arten die kursorische Prüfung herangezogen, welche beinhaltet, dass: "Die häufigen Brutvogelarten entsprechend hinsichtlich ihres möglichen Vorkommens im Plangebiet sowie hinsichtlich einer Verschlechterung ihres Erhaltungszustandes im Plangebiet in Folge der Realisierung des geplanten Vorhabens überschlägig geprüft wurden. Dabei wurde festgestellt, dass im Sinne von § 44 Abs. 5 BNatSchG die ökologische Funktion der vom Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs‐ oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt oder durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen die ökologische Funktion gesichert wird".
Die Arten Mehlschwalbe [Delichon urbicum], Mäusebussard [Buteo buteo] und Rotmilan [Milvus milvus] hingegen, unterliegen aufgrund ihres Schutzstatus gem. LfULG‐Tabelle ‚In Sachsen auftretende Vogelarten‘ i.V.m. dem ‚Ablaufschema Artenschutz Sachsen’ der Prüfung auf Betroffenheit:
Tabelle 3: Mehlschwalbe [Delichon urbicum]
Mehlschwalbe [Delichon urbicum]
Sichtbeobachtung
3 bzw. 2 Ind. kreisend (Nahrungssuche/ ‐aufnahme) am 30.04.2020 (außerhalb Plangebiet) und 27.05.2020 (innerhalb Plangebiet)
1. Fang, Verletzung, Tötung (§ 44 Abs. 1, Nr. 1 BNatSchG)
‐ kein Nestfund (Plangebiet = suboptimales Habitat Gebäudebrüter)
Ohne gezielte Maßnahmen tritt o.g. Verbotstatbestand ein: ja nein Erforderliche Maßnahmen:
‐ keine
Mit gezielten Maßnahmen tritt o.g. Verbotstatbestand ein: ja nein
‐ entfällt
2. Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs‐ und Ruhestätten (§ 44 Abs. 1, Nr.
3 BNatSchG)
‐ kein Reproduktionshabitat
Die ökologische Funktion der vom Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs‐ und Ruhestätten bleibt im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt: ja nein
‐ es können keine Wechselwirkbeziehungen zwischen dem Vorhaben und jenen potenziell in der Nachbarschaft zum Plangebiet bestehenden Fortpflanzungs‐ und Ruhestätten ausgemacht werden Ohne gezielte Maßnahmen tritt o.g. Verbotstatbestand ein: ja nein
‐ entfällt
Erforderliche Maßnahmen:
‐ keine
Mit gezielten Maßnahmen tritt o.g. Verbotstatbestand ein: ja nein
‐ entfällt
3. Störungstatbestände (§ 44 Abs. 1, Nr. 2 BNatSchG)
‐ es können keine Wechselwirkbeziehungen zwischen dem Vorhaben und jenen potenziell in der Nachbarschaft zum Plangebiet bestehenden Fortpflanzungs‐ und Ruhestätten ausgemacht werden Der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtert sich: ja nein Ohne gezielte Maßnahmen tritt o.g. Verbotstatbestand ein: ja nein Erforderliche Maßnahmen:
‐ keine
Mit gezielten Maßnahmen tritt o.g. Verbotstatbestand ein: ja nein
‐ entfällt
Rechtliche Erfordernisse
Erteilung einer Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG oder Befreiung nach § 67 Abs. 2 BNatSchG
erforderlich: ja nein
Tabelle 4: Mäusebussard [Buteo buteo]
Mäusebussard [Buteo buteo]
Sichtbeobachtung
Überflug der westlichen Plangebietsgrenze am 13.03.2020 1. Fang, Verletzung, Tötung (§ 44 Abs. 1, Nr. 1 BNatSchG)
‐ kein Nestfund (suboptimales Habitat; Nestanlage in hohen Bäumen)
Ohne gezielte Maßnahmen tritt o.g. Verbotstatbestand ein: ja nein Erforderliche Maßnahmen:
‐ keine
Mit gezielten Maßnahmen tritt o.g. Verbotstatbestand ein: ja nein
‐ entfällt
2. Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs‐ und Ruhestätten (§ 44 Abs. 1, Nr.
3 BNatSchG)
‐ kein Reproduktionshabitat od. insgesamt passender Lebensraum
Die ökologische Funktion der vom Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs‐ und Ruhestätten bleibt im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt: ja nein
‐ es können keine Wechselwirkbeziehungen zwischen dem Vorhaben und jenen potenziell in näherer Umgebung zum Plangebiet bestehenden Fortpflanzungs‐ und Ruhestätten ausgemacht werden Ohne gezielte Maßnahmen tritt o.g. Verbotstatbestand ein: ja nein
‐ entfällt
Erforderliche Maßnahmen:
‐ keine
Mit gezielten Maßnahmen tritt o.g. Verbotstatbestand ein: ja nein
‐ entfällt
3. Störungstatbestände (§ 44 Abs. 1, Nr. 2 BNatSchG)
‐ es können keine Wechselwirkbeziehungen zwischen dem Vorhaben und jenen potenziell in näherer Umgebung zum Plangebiet bestehenden Fortpflanzungs‐ und Ruhestätten ausgemacht werden
Der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtert sich: ja nein Ohne gezielte Maßnahmen tritt o.g. Verbotstatbestand ein: ja nein Erforderliche Maßnahmen:
‐ keine
Mit gezielten Maßnahmen tritt o.g. Verbotstatbestand ein: ja nein
‐ entfällt
Rechtliche Erfordernisse
Erteilung einer Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG oder Befreiung nach § 67 Abs. 2 BNatSchG
erforderlich: ja nein
Tabelle 5: Rotmilan [Milvus milvus]
Rotmilan [Milvus milvus]
Sichtbeobachtung
2 Ind. kreisend (Nahrungssuche) am 27.05.2020 über Plangebiet) 1. Fang, Verletzung, Tötung (§ 44 Abs. 1, Nr. 1 BNatSchG)
‐ kein Nestfund (suboptimales Habitat; Nestanlage in hohen Bäumen)
Ohne gezielte Maßnahmen tritt o.g. Verbotstatbestand ein: ja nein Erforderliche Maßnahmen:
‐ keine
Mit gezielten Maßnahmen tritt o.g. Verbotstatbestand ein: ja nein
‐ entfällt
2. Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs‐ und Ruhestätten (§ 44 Abs. 1, Nr.
3 BNatSchG)
‐ kein Reproduktionshabitat od. insgesamt passender Lebensraum
Die ökologische Funktion der vom Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs‐ und Ruhestätten bleibt im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt: ja nein
‐ es können keine Wechselwirkbeziehungen zwischen dem Vorhaben und jenen potenziell in näherer Umgebung zum Plangebiet bestehenden Fortpflanzungs‐ und Ruhestätten ausgemacht werden Ohne gezielte Maßnahmen tritt o.g. Verbotstatbestand ein: ja nein
‐ entfällt
Erforderliche Maßnahmen:
‐ keine
Mit gezielten Maßnahmen tritt o.g. Verbotstatbestand ein: ja nein
‐ entfällt
3. Störungstatbestände (§ 44 Abs. 1, Nr. 2 BNatSchG)
‐ es können keine Wechselwirkbeziehungen zwischen dem Vorhaben und jenen potenziell in näherer Umgebung zum Plangebiet bestehenden Fortpflanzungs‐ und Ruhestätten ausgemacht werden
Der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtert sich: ja nein Ohne gezielte Maßnahmen tritt o.g. Verbotstatbestand ein: ja nein Erforderliche Maßnahmen:
‐ keine
Mit gezielten Maßnahmen tritt o.g. Verbotstatbestand ein: ja nein
‐ entfällt
Rechtliche Erfordernisse
Erteilung einer Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG oder Befreiung nach § 67 Abs. 2 BNatSchG
erforderlich: ja nein
Fledermäuse [Microchiroptera]: Nahezu alle sächsischen Fledermausarten gelten aufgrund ihres Schutzstatus:
‐ RL Sachsen 2 bis 3, Vorwarnliste oder extrem selten,
‐ Anhang IV‐ oder Anhang II/ IV‐Art als planungs‐ und somit prüfrelevante Art.
Die Artengruppe Fledermäuse lässt sich zudem in zwei Untergruppen ordnen: in jene der gebäudebewohnenden (z.B. Zwergfledermaus [Pipistrellus pipistrellus]) und in jene der waldbewohnenden Arten (z.B. Braune Langohr [Plecotus auritus]).
Im Rahmen der Geländebegehung konnten Sichtbeobachtungen sowie Detektoraufnahmen im Bereich der südlichen, westlichen und nördlichen Plangebietsgrenzen von Tieren gemacht werden.
Für die Artengruppe Fledermäuse stellt das beplante Flurstück eine nur untergeordnete Rolle hinsichtlich der Nutzung als Nahrungs‐ und Jagdhabitat dar. Sichtbeobachtungen wurden vermehrt an den Plangebietsgrenzen aufgenommen. Tiere, welche über dem freien Wiesenbereich oder im Gehölzbestand jagen, wurden nicht erfasst.
Die durch den BAT‐Detektor aufgezeichneten Rufe können unter anderem der Gattung Zwergfledermäuse [Pipistrellus] zugeordnet werden.
Tabelle 6: Zwergfledermäuse [Pipistrellus]
Zwergfledermäuse [Pipistrellus]
Sichtbeobachtung
Insgesamt 5 identifizierte Ind. jagend im Bereich der nördlichen, westlichen und südlichen Plangebietsgrenzen; Rufaufnahmen und Sichtbeobachtungen vom 16.03.2020 und 28.04.2020 1. Verletzung und Tötung (§ 44 Abs. 1, Nr. 1 BNatSchG)
‐ innerhalb des Plangebietes wurden keine Flugrouten od. Jagdkorridore festgestellt, welche mit/
durch die Vorhabensrealisierung den Erfolgseintritt einer Tötung oder Verletzung, zum Beispiel durch Kollision, signifikant erhöhen
Ohne gezielte Maßnahmen tritt o.g. Verbotstatbestand ein: ja nein
‐ entfällt
Erforderliche Maßnahmen:
‐ keine
Mit gezielten Maßnahmen tritt o.g. Verbotstatbestand ein: ja nein
‐ entfällt
2. Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs‐ und Ruhestätten (§ 44 Abs. 1, Nr.
3 BNatSchG)
‐ keine Betroffenheit von Fortpflanzungs‐ und Ruhestätten,
‐ Nahrungs‐ und Jagdhabitate sowie Flugrouten und Wanderkorridore unterliegen als solche nicht dem Verbotstatbestand
Die ökologische Funktion der vom Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs‐ und Ruhestätten bleibt im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt: ja nein
‐ es können keine Wechselwirkbeziehungen zwischen dem Vorhaben und jenen potenziell in der Nachbarschaft zum Plangebiet bestehenden Fortpflanzungs‐ und Ruhestätten ausgemacht werden Ohne gezielte Maßnahmen tritt o.g. Verbotstatbestand ein: ja nein
‐ entfällt
Erforderliche Maßnahmen:
‐ keine
Mit gezielten Maßnahmen tritt o.g. Verbotstatbestand ein: ja nein
‐ entfällt
3. Störungstatbestände (§ 44 Abs. 1, Nr. 2 BNatSchG)
‐ mit der Vorhabensrealisierung können keine Störungsverbote während der Fortpflanzungs‐, Aufzucht‐, Mauser‐, Überwinterungs‐ und Wanderungszeiten ausgemacht werden
Der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtert sich: ja nein
‐ es können keine Wechselwirkbeziehungen zwischen dem Vorhaben und jenen potenziell in der Nachbarschaft zum Plangebiet bestehenden Fortpflanzungs‐ und Ruhestätten ausgemacht werden Ohne gezielte Maßnahmen tritt o.g. Verbotstatbestand ein: ja nein Erforderliche Maßnahmen:
‐ keine
Mit gezielten Maßnahmen tritt o.g. Verbotstatbestand ein: ja nein
‐ entfällt
Rechtliche Erfordernisse
Erteilung einer Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG oder Befreiung nach § 67 Abs. 2 BNatSchG
erforderlich: ja nein
Reptilien [Reptilia]: Die Artengruppe Reptilien wurde durch die Untere Naturschutzbehörde Leipzig im Rahmen der voreingeschätzten naturräumlichen Ausstattung (Natursteinmauer, Magerwiesenbereiche) als planungs‐ und somit prüfrelevante Artengruppe bestimmt.
Sichtbeobachtungen oder Fluchtbewegungen, welche auf die Anwesenheit von Arten schließen lassen, konnten jedoch nicht erbracht werden.
Tabelle 7: Zauneidechse [Lacerta agilis]
Zauneidechse [Lacerta agilis]
Sichtbeobachtung
‐ keine.
Insgesamt wird das Plangebiet als suboptimaler Lebensraum eingestuft. Eine Nutzung als Reproduktionshabitat wird ausgeschlossen, da für die Reproduktion wichtige Strukturen, wie lockere Sand‐ und Kiesbereiche, Baumstubben für die Eiablage aber auch lichte Vegetationsbereich fehlen.
Die im Osten befindliche lose Natursteinmauer befindet sich aufgrund der unmittelbar angrenzenden Großgehölze nahezu im dauerverschatteten Bereich.
1. Fang, Verletzung, Tötung (§ 44 Abs. 1, Nr. 1 BNatSchG)
‐ kein Reproduktionshabitat od. insgesamt passender Lebensraum
Ohne gezielte Maßnahmen tritt o.g. Verbotstatbestand ein: ja nein Erforderliche Maßnahmen:
‐ keine
Mit gezielten Maßnahmen tritt o.g. Verbotstatbestand ein: ja nein 2. Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs‐ und Ruhestätten (§ 44 Abs. 1, Nr.
3 BNatSchG)
Eine Nutzung als Reproduktionshabitat wird ausgeschlossen (s. Pkt. Sichtbeobachtung).
Die ökologische Funktion der vom Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs‐ und Ruhestätten bleibt im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt: ja nein
Ohne gezielte Maßnahmen tritt o.g. Verbotstatbestand ein: ja nein Erforderliche Maßnahmen:
‐ keine
Mit gezielten Maßnahmen tritt o.g. Verbotstatbestand ein: ja nein 3. Störungstatbestände (§ 44 Abs. 1, Nr. 2 BNatSchG)
‐ keine
Der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtert sich: ja nein Ohne gezielte Maßnahmen tritt o.g. Verbotstatbestand ein: ja nein Erforderliche Maßnahmen:
‐ keine
Mit gezielten Maßnahmen tritt o.g. Verbotstatbestand ein: ja nein Rechtliche Erfordernisse
Erteilung einer Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG oder Befreiung nach § 67 Abs. 2 BNatSchG
erforderlich: ja nein
B
S
Mb
Gf
Rk
A
Bm 2
1
3
N2 N1
Rk Lo
Wsp Wsp
2 3
1 A
Rk M
B K
S
Mg
E
Sm S Rm Ms
Bs
Mg
Ba M
B
K H
Gf
Gf Gf
Benennung:
Bauvorhaben:
Ingenieurbüro Bauwesen GmbH Untere Aktienstraße 12 09111 Chemnitz
(0371/4598-0 40371/4598-33 mail: info@ibb-chemnitz.com
gezeichnet
ibb
bearbeitet
Planfertiger: Bauherr:
Friebe Hofmann Juni
Juni 2020
Isabell Sust
Ergänzungssatzung
04442 Zwenkau Leipziger Straße 165
Kartierergebnisse
zur artenschutzrechtlichen 'Am Gärtnerrain' in Kohren-Sahlis Ergebnisse Tagesbegehung 20.02.2020, ca. 5 °C, bewölkt, Nieselregen
N 1 Nest, sehr klein, alt, bei ca. 180 cm über Boden N2 Nest, auffällig, in Birke, vermutlich Elster [Pica pica]
Rk Überflug, 2 Ind., Aaskrähe [Corvus corone]
Wsp Wühlspuren, vermutlich Wildschwein Lo Losung, vermutlich Wildschwein
Ergebnisse Tagesbegehung 13.03.2020, ca. 6,5 °C, bewölkt, trocken Bm Blaumeise [Cyanistes caeruleus]
1 Ind., im Gehölz sitzend, singend A Amsel [Turdus merula]
1 Ind., männlich, im Gehölz sitzend, singend Gf Grünfink [Carduelis chloris]
1 Ind. , zwischen Gehölzen wechselnd B Buchfink [Fringilla coelebs]
1 Ind., im Gehölz sitzend, singend S Star [Sturnus vulgaris]
1 Ind., im Gehölz sitzend Rk Aaskrähe [Corvus corone]
2 Ind., Überflug
Mb Mäusebussard [Buteo buteo]
2. Ind., Überflug
xxx xxx
Ergebnisse Dämmerungsbegehung 16.03.2020, ca. 13 °C, leicht bewölkt, trocken 1 Fledermaus 1. Ind., vermutlich Zwergfledermaus [Pipistrellus pipistrellus]
- jagend um Gebäude
- tiefer Flug bis ca. 160 cm über Boden
- Einflug im Fenster, nördliche Gebäudeseite, 1. Stock
2 Fledermaus 1 Ind., vermutlich Zwergfledermaus [Pipistrellus pipistrellus]
- jagend im Garten, auf Weg
- teifer Flug, bis ca. 160 cm über Boden
3 Feldermäuse, 2 Ind., Art nicht identifiziert, jedoch größere Individuen als 1 und 2 - entlang des Weges jagend
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Am Gärtnerrain
Ergebnisse Dämmerungsbegehung 28.04.2020, ca. 17 °C, bewölkt mit später einsetzendem leichten Niederschlag
1 Fledermaus 1. Ind., Art nicht identifiziert
- kurz jagend über Wiesenfläche, Abzug nach Süden ohne Rückkehr - hoher Flug, 250 bis 300 cm über Boden
2 Fledermaus 1 Ind., vermutlich Zwergfledermaus [Pipistrellus pipistrellus]
- jagend um Gebäude
- tiefer Flug, bis ca. 160 cm über Boden
- keine wiederholten Ein-/ Ausflugbeobachtungen am Gebäude
3 Feldermäuse, 2 Ind., vermutlich Zwergfledermaus [Pipistrellus pipistrellus]
- Aufnahmen im Gehölzbestand, Abzug der Tiere nach Norden in die Gärten A Amsel [Turdus merula]
2 Ind., vmtl. Pärchen, Nahrungssuche Rk Aaskrähe [Corvus corone]
3 Ind., Überflug
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Ergebnisse Tagesbegehung 30.04.2020, ca. 15 °C, leicht bewölkt, windig A Amsel [Turdus merula]
1 Ind., weibl., Nahrungssuche Bs Buntspecht [Dendrocopos major]
1 Ind., im Gehölz sitzend B Buchfink [Fringilla coelebs]
1 Ind., im Gehölz sitzend
M Mehlschwalbe [Delichon urbicum]
3 Ind., Nahrungssuche/ jagend S Star [Sturnus vulgaris]
ca. 18 Ind., Nahrungssuche bzw. im Gehölz sitzend E Elster [Pica pica]
1 Ind., Überflug
K Kohlmeise [Parus major]
2 Ind., Nahrungssuche
Mg Mönchsgrasmücke [Sylvia atricapilla]
1 Ind., im Gehölz sitzend
Sm Schwanzmeise [Aegithalos caudatus]
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Ergebnisse Tagesbegehung 27.05.2020, ca. 17,5 °C, windstill, sonnig Ms Mauersegeler [Apus apus]
3 Ind., kreisend, Nahrungssuche Rm Rotmilan [Milvus milvus]
2 Ind., kreisend
Mg Mönchsgrasmücke [Sylvia atricapilla]
1 Ind., singend
Ba Bachstelze [Motacilla alba]
1 Ind., Nahrungssuche
M Mehlschwalbe [Delichon urbicum]
2 Ind., Nahrungssuche B Buchfink [Fringilla coelebs]
1 Ind., singend
K Kohlmeise [Parus major]
1 Ind., Nahrungssuche
H Haussperling [Passa domesticus]
3 Ind., Nahrungssuche Gf Grünfink [Chloris chloris]
3 Ind., singend, Nahrungssuche