Vögel [Aves] : Von denen in Tabelle 2 benannten und durch Sichtbeobachtung in ihrer Anwesenheit nachgewiesenen Vogelarten wurden jene Arten als nicht prüfrelevant eingestuft, welche den sogenannten ‚Häufige Brutvogelarten Sachsen‘ gem. LfULG‐Tabelle ‚In Sachsen auftretende Vogelarten‘ zugeordnet werden können. Bei den häufigen Brutvogelarten handelt es sich in der Regel um Arten, welche einen günstigen Erhaltungszustand aufweisen. Bei denen zusätzlich hierzu abgestuften ‚Allerweltsarten‘ handelt es sich um Arten, die so gut wie in allen Messtischblattquadranten relativ gleichmäßig vertreten sind und sachsenweite Brutbestände von über 40.000 Brutpaaren aufweisen.
Um der grundsätzlich rechtlichen Anforderung entsprechend zu genügen, dass allen europäischen Vogelarten artenschutzrechtlich Rechnung getragen wird, wird für diese Arten die kursorische Prüfung herangezogen, welche beinhaltet, dass: "Die häufigen Brutvogelarten entsprechend hinsichtlich ihres möglichen Vorkommens im Plangebiet sowie hinsichtlich einer Verschlechterung ihres Erhaltungszustandes im Plangebiet in Folge der Realisierung des geplanten Vorhabens überschlägig geprüft wurden. Dabei wurde festgestellt, dass im Sinne von § 44 Abs. 5 BNatSchG die ökologische Funktion der vom Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs‐ oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt oder durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen die ökologische Funktion gesichert wird".
Die Arten Mehlschwalbe [Delichon urbicum], Mäusebussard [Buteo buteo] und Rotmilan [Milvus milvus] hingegen, unterliegen aufgrund ihres Schutzstatus gem. LfULG‐Tabelle ‚In Sachsen auftretende Vogelarten‘ i.V.m. dem ‚Ablaufschema Artenschutz Sachsen’ der Prüfung auf Betroffenheit:
Tabelle 3: Mehlschwalbe [Delichon urbicum]
Mehlschwalbe [Delichon urbicum]
Sichtbeobachtung
3 bzw. 2 Ind. kreisend (Nahrungssuche/ ‐aufnahme) am 30.04.2020 (außerhalb Plangebiet) und 27.05.2020 (innerhalb Plangebiet)
1. Fang, Verletzung, Tötung (§ 44 Abs. 1, Nr. 1 BNatSchG)
‐ kein Nestfund (Plangebiet = suboptimales Habitat Gebäudebrüter)
Ohne gezielte Maßnahmen tritt o.g. Verbotstatbestand ein: ja nein Erforderliche Maßnahmen:
‐ keine
Mit gezielten Maßnahmen tritt o.g. Verbotstatbestand ein: ja nein
‐ entfällt
2. Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs‐ und Ruhestätten (§ 44 Abs. 1, Nr.
3 BNatSchG)
‐ kein Reproduktionshabitat
Die ökologische Funktion der vom Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs‐ und Ruhestätten bleibt im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt: ja nein
‐ es können keine Wechselwirkbeziehungen zwischen dem Vorhaben und jenen potenziell in der Nachbarschaft zum Plangebiet bestehenden Fortpflanzungs‐ und Ruhestätten ausgemacht werden Ohne gezielte Maßnahmen tritt o.g. Verbotstatbestand ein: ja nein
‐ entfällt
Erforderliche Maßnahmen:
‐ keine
Mit gezielten Maßnahmen tritt o.g. Verbotstatbestand ein: ja nein
‐ entfällt
3. Störungstatbestände (§ 44 Abs. 1, Nr. 2 BNatSchG)
‐ es können keine Wechselwirkbeziehungen zwischen dem Vorhaben und jenen potenziell in der Nachbarschaft zum Plangebiet bestehenden Fortpflanzungs‐ und Ruhestätten ausgemacht werden Der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtert sich: ja nein Ohne gezielte Maßnahmen tritt o.g. Verbotstatbestand ein: ja nein Erforderliche Maßnahmen:
‐ keine
Mit gezielten Maßnahmen tritt o.g. Verbotstatbestand ein: ja nein
‐ entfällt
Rechtliche Erfordernisse
Erteilung einer Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG oder Befreiung nach § 67 Abs. 2 BNatSchG
erforderlich: ja nein
Tabelle 4: Mäusebussard [Buteo buteo]
Mäusebussard [Buteo buteo]
Sichtbeobachtung
Überflug der westlichen Plangebietsgrenze am 13.03.2020 1. Fang, Verletzung, Tötung (§ 44 Abs. 1, Nr. 1 BNatSchG)
‐ kein Nestfund (suboptimales Habitat; Nestanlage in hohen Bäumen)
Ohne gezielte Maßnahmen tritt o.g. Verbotstatbestand ein: ja nein Erforderliche Maßnahmen:
‐ keine
Mit gezielten Maßnahmen tritt o.g. Verbotstatbestand ein: ja nein
‐ entfällt
2. Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs‐ und Ruhestätten (§ 44 Abs. 1, Nr.
3 BNatSchG)
‐ kein Reproduktionshabitat od. insgesamt passender Lebensraum
Die ökologische Funktion der vom Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs‐ und Ruhestätten bleibt im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt: ja nein
‐ es können keine Wechselwirkbeziehungen zwischen dem Vorhaben und jenen potenziell in näherer Umgebung zum Plangebiet bestehenden Fortpflanzungs‐ und Ruhestätten ausgemacht werden Ohne gezielte Maßnahmen tritt o.g. Verbotstatbestand ein: ja nein
‐ entfällt
Erforderliche Maßnahmen:
‐ keine
Mit gezielten Maßnahmen tritt o.g. Verbotstatbestand ein: ja nein
‐ entfällt
3. Störungstatbestände (§ 44 Abs. 1, Nr. 2 BNatSchG)
‐ es können keine Wechselwirkbeziehungen zwischen dem Vorhaben und jenen potenziell in näherer Umgebung zum Plangebiet bestehenden Fortpflanzungs‐ und Ruhestätten ausgemacht werden
Der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtert sich: ja nein Ohne gezielte Maßnahmen tritt o.g. Verbotstatbestand ein: ja nein Erforderliche Maßnahmen:
‐ keine
Mit gezielten Maßnahmen tritt o.g. Verbotstatbestand ein: ja nein
‐ entfällt
Rechtliche Erfordernisse
Erteilung einer Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG oder Befreiung nach § 67 Abs. 2 BNatSchG
erforderlich: ja nein
Tabelle 5: Rotmilan [Milvus milvus]
Rotmilan [Milvus milvus]
Sichtbeobachtung
2 Ind. kreisend (Nahrungssuche) am 27.05.2020 über Plangebiet) 1. Fang, Verletzung, Tötung (§ 44 Abs. 1, Nr. 1 BNatSchG)
‐ kein Nestfund (suboptimales Habitat; Nestanlage in hohen Bäumen)
Ohne gezielte Maßnahmen tritt o.g. Verbotstatbestand ein: ja nein Erforderliche Maßnahmen:
‐ keine
Mit gezielten Maßnahmen tritt o.g. Verbotstatbestand ein: ja nein
‐ entfällt
2. Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs‐ und Ruhestätten (§ 44 Abs. 1, Nr.
3 BNatSchG)
‐ kein Reproduktionshabitat od. insgesamt passender Lebensraum
Die ökologische Funktion der vom Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs‐ und Ruhestätten bleibt im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt: ja nein
‐ es können keine Wechselwirkbeziehungen zwischen dem Vorhaben und jenen potenziell in näherer Umgebung zum Plangebiet bestehenden Fortpflanzungs‐ und Ruhestätten ausgemacht werden Ohne gezielte Maßnahmen tritt o.g. Verbotstatbestand ein: ja nein
‐ entfällt
Erforderliche Maßnahmen:
‐ keine
Mit gezielten Maßnahmen tritt o.g. Verbotstatbestand ein: ja nein
‐ entfällt
3. Störungstatbestände (§ 44 Abs. 1, Nr. 2 BNatSchG)
‐ es können keine Wechselwirkbeziehungen zwischen dem Vorhaben und jenen potenziell in näherer Umgebung zum Plangebiet bestehenden Fortpflanzungs‐ und Ruhestätten ausgemacht werden
Der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtert sich: ja nein Ohne gezielte Maßnahmen tritt o.g. Verbotstatbestand ein: ja nein Erforderliche Maßnahmen:
‐ keine
Mit gezielten Maßnahmen tritt o.g. Verbotstatbestand ein: ja nein
‐ entfällt
Rechtliche Erfordernisse
Erteilung einer Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG oder Befreiung nach § 67 Abs. 2 BNatSchG
erforderlich: ja nein
Fledermäuse [Microchiroptera]: Nahezu alle sächsischen Fledermausarten gelten aufgrund ihres Schutzstatus:
‐ RL Sachsen 2 bis 3, Vorwarnliste oder extrem selten,
‐ Anhang IV‐ oder Anhang II/ IV‐Art als planungs‐ und somit prüfrelevante Art.
Die Artengruppe Fledermäuse lässt sich zudem in zwei Untergruppen ordnen: in jene der gebäudebewohnenden (z.B. Zwergfledermaus [Pipistrellus pipistrellus]) und in jene der waldbewohnenden Arten (z.B. Braune Langohr [Plecotus auritus]).
Im Rahmen der Geländebegehung konnten Sichtbeobachtungen sowie Detektoraufnahmen im Bereich der südlichen, westlichen und nördlichen Plangebietsgrenzen von Tieren gemacht werden.
Für die Artengruppe Fledermäuse stellt das beplante Flurstück eine nur untergeordnete Rolle hinsichtlich der Nutzung als Nahrungs‐ und Jagdhabitat dar. Sichtbeobachtungen wurden vermehrt an den Plangebietsgrenzen aufgenommen. Tiere, welche über dem freien Wiesenbereich oder im Gehölzbestand jagen, wurden nicht erfasst.
Die durch den BAT‐Detektor aufgezeichneten Rufe können unter anderem der Gattung Zwergfledermäuse [Pipistrellus] zugeordnet werden.
Tabelle 6: Zwergfledermäuse [Pipistrellus]
Zwergfledermäuse [Pipistrellus]
Sichtbeobachtung
Insgesamt 5 identifizierte Ind. jagend im Bereich der nördlichen, westlichen und südlichen Plangebietsgrenzen; Rufaufnahmen und Sichtbeobachtungen vom 16.03.2020 und 28.04.2020 1. Verletzung und Tötung (§ 44 Abs. 1, Nr. 1 BNatSchG)
‐ innerhalb des Plangebietes wurden keine Flugrouten od. Jagdkorridore festgestellt, welche mit/
durch die Vorhabensrealisierung den Erfolgseintritt einer Tötung oder Verletzung, zum Beispiel durch Kollision, signifikant erhöhen
Ohne gezielte Maßnahmen tritt o.g. Verbotstatbestand ein: ja nein
‐ entfällt
Erforderliche Maßnahmen:
‐ keine
Mit gezielten Maßnahmen tritt o.g. Verbotstatbestand ein: ja nein
‐ entfällt
2. Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs‐ und Ruhestätten (§ 44 Abs. 1, Nr.
3 BNatSchG)
‐ keine Betroffenheit von Fortpflanzungs‐ und Ruhestätten,
‐ Nahrungs‐ und Jagdhabitate sowie Flugrouten und Wanderkorridore unterliegen als solche nicht dem Verbotstatbestand
Die ökologische Funktion der vom Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs‐ und Ruhestätten bleibt im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt: ja nein
‐ es können keine Wechselwirkbeziehungen zwischen dem Vorhaben und jenen potenziell in der Nachbarschaft zum Plangebiet bestehenden Fortpflanzungs‐ und Ruhestätten ausgemacht werden Ohne gezielte Maßnahmen tritt o.g. Verbotstatbestand ein: ja nein
‐ entfällt
Erforderliche Maßnahmen:
‐ keine
Mit gezielten Maßnahmen tritt o.g. Verbotstatbestand ein: ja nein
‐ entfällt
3. Störungstatbestände (§ 44 Abs. 1, Nr. 2 BNatSchG)
‐ mit der Vorhabensrealisierung können keine Störungsverbote während der Fortpflanzungs‐, Aufzucht‐, Mauser‐, Überwinterungs‐ und Wanderungszeiten ausgemacht werden
Der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtert sich: ja nein
‐ es können keine Wechselwirkbeziehungen zwischen dem Vorhaben und jenen potenziell in der Nachbarschaft zum Plangebiet bestehenden Fortpflanzungs‐ und Ruhestätten ausgemacht werden Ohne gezielte Maßnahmen tritt o.g. Verbotstatbestand ein: ja nein Erforderliche Maßnahmen:
‐ keine
Mit gezielten Maßnahmen tritt o.g. Verbotstatbestand ein: ja nein
‐ entfällt
Rechtliche Erfordernisse
Erteilung einer Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG oder Befreiung nach § 67 Abs. 2 BNatSchG
erforderlich: ja nein
Reptilien [Reptilia]: Die Artengruppe Reptilien wurde durch die Untere Naturschutzbehörde Leipzig im Rahmen der voreingeschätzten naturräumlichen Ausstattung (Natursteinmauer, Magerwiesenbereiche) als planungs‐ und somit prüfrelevante Artengruppe bestimmt.
Sichtbeobachtungen oder Fluchtbewegungen, welche auf die Anwesenheit von Arten schließen lassen, konnten jedoch nicht erbracht werden.
Tabelle 7: Zauneidechse [Lacerta agilis]
Zauneidechse [Lacerta agilis]
Sichtbeobachtung
‐ keine.
Insgesamt wird das Plangebiet als suboptimaler Lebensraum eingestuft. Eine Nutzung als Reproduktionshabitat wird ausgeschlossen, da für die Reproduktion wichtige Strukturen, wie lockere Sand‐ und Kiesbereiche, Baumstubben für die Eiablage aber auch lichte Vegetationsbereich fehlen.
Die im Osten befindliche lose Natursteinmauer befindet sich aufgrund der unmittelbar angrenzenden Großgehölze nahezu im dauerverschatteten Bereich.
1. Fang, Verletzung, Tötung (§ 44 Abs. 1, Nr. 1 BNatSchG)
‐ kein Reproduktionshabitat od. insgesamt passender Lebensraum
Ohne gezielte Maßnahmen tritt o.g. Verbotstatbestand ein: ja nein Erforderliche Maßnahmen:
‐ keine
Mit gezielten Maßnahmen tritt o.g. Verbotstatbestand ein: ja nein 2. Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs‐ und Ruhestätten (§ 44 Abs. 1, Nr.
3 BNatSchG)
Eine Nutzung als Reproduktionshabitat wird ausgeschlossen (s. Pkt. Sichtbeobachtung).
Die ökologische Funktion der vom Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs‐ und Ruhestätten bleibt im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt: ja nein
Ohne gezielte Maßnahmen tritt o.g. Verbotstatbestand ein: ja nein Erforderliche Maßnahmen:
‐ keine
Mit gezielten Maßnahmen tritt o.g. Verbotstatbestand ein: ja nein 3. Störungstatbestände (§ 44 Abs. 1, Nr. 2 BNatSchG)
‐ keine
Der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtert sich: ja nein Ohne gezielte Maßnahmen tritt o.g. Verbotstatbestand ein: ja nein Erforderliche Maßnahmen:
‐ keine
Mit gezielten Maßnahmen tritt o.g. Verbotstatbestand ein: ja nein Rechtliche Erfordernisse
Erteilung einer Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG oder Befreiung nach § 67 Abs. 2 BNatSchG
erforderlich: ja nein
B
Ingenieurbüro Bauwesen GmbH Untere Aktienstraße 12 09111 Chemnitz
(0371/4598-0 40371/4598-33 mail: info@ibb-chemnitz.com
gezeichnet
ibb
bearbeitet
Planfertiger: Bauherr:
Friebe Hofmann Juni
Juni 2020
Isabell Sust
Ergänzungssatzung
04442 Zwenkau Leipziger Straße 165
Kartierergebnisse
zur artenschutzrechtlichen 'Am Gärtnerrain' in Kohren-Sahlis Ergebnisse Tagesbegehung 20.02.2020, ca. 5 °C, bewölkt, Nieselregen
N 1 Nest, sehr klein, alt, bei ca. 180 cm über Boden N2 Nest, auffällig, in Birke, vermutlich Elster [Pica pica]
Rk Überflug, 2 Ind., Aaskrähe [Corvus corone]
Wsp Wühlspuren, vermutlich Wildschwein Lo Losung, vermutlich Wildschwein
Ergebnisse Tagesbegehung 13.03.2020, ca. 6,5 °C, bewölkt, trocken Bm Blaumeise [Cyanistes caeruleus]
1 Ind., im Gehölz sitzend, singend A Amsel [Turdus merula]
1 Ind., männlich, im Gehölz sitzend, singend Gf Grünfink [Carduelis chloris]
1 Ind. , zwischen Gehölzen wechselnd B Buchfink [Fringilla coelebs]
1 Ind., im Gehölz sitzend, singend S Star [Sturnus vulgaris]
1 Ind., im Gehölz sitzend Rk Aaskrähe [Corvus corone]
2 Ind., Überflug
Mb Mäusebussard [Buteo buteo]
2. Ind., Überflug
xxx xxx
Ergebnisse Dämmerungsbegehung 16.03.2020, ca. 13 °C, leicht bewölkt, trocken 1 Fledermaus 1. Ind., vermutlich Zwergfledermaus [Pipistrellus pipistrellus]
- jagend um Gebäude
- tiefer Flug bis ca. 160 cm über Boden
- Einflug im Fenster, nördliche Gebäudeseite, 1. Stock
2 Fledermaus 1 Ind., vermutlich Zwergfledermaus [Pipistrellus pipistrellus]
- jagend im Garten, auf Weg
- teifer Flug, bis ca. 160 cm über Boden
3 Feldermäuse, 2 Ind., Art nicht identifiziert, jedoch größere Individuen als 1 und 2 - entlang des Weges jagend
xxx
Am Gärtnerrain
Ergebnisse Dämmerungsbegehung 28.04.2020, ca. 17 °C, bewölkt mit später einsetzendem leichten Niederschlag
1 Fledermaus 1. Ind., Art nicht identifiziert
- kurz jagend über Wiesenfläche, Abzug nach Süden ohne Rückkehr - hoher Flug, 250 bis 300 cm über Boden
2 Fledermaus 1 Ind., vermutlich Zwergfledermaus [Pipistrellus pipistrellus]
- jagend um Gebäude
- tiefer Flug, bis ca. 160 cm über Boden
- keine wiederholten Ein-/ Ausflugbeobachtungen am Gebäude
3 Feldermäuse, 2 Ind., vermutlich Zwergfledermaus [Pipistrellus pipistrellus]
- Aufnahmen im Gehölzbestand, Abzug der Tiere nach Norden in die Gärten A Amsel [Turdus merula]
2 Ind., vmtl. Pärchen, Nahrungssuche Rk Aaskrähe [Corvus corone]
3 Ind., Überflug
xxx
Ergebnisse Tagesbegehung 30.04.2020, ca. 15 °C, leicht bewölkt, windig A Amsel [Turdus merula]
1 Ind., weibl., Nahrungssuche Bs Buntspecht [Dendrocopos major]
1 Ind., im Gehölz sitzend B Buchfink [Fringilla coelebs]
1 Ind., im Gehölz sitzend
M Mehlschwalbe [Delichon urbicum]
3 Ind., Nahrungssuche/ jagend S Star [Sturnus vulgaris]
ca. 18 Ind., Nahrungssuche bzw. im Gehölz sitzend E Elster [Pica pica]
1 Ind., Überflug
K Kohlmeise [Parus major]
2 Ind., Nahrungssuche
Mg Mönchsgrasmücke [Sylvia atricapilla]
1 Ind., im Gehölz sitzend
Sm Schwanzmeise [Aegithalos caudatus]
xxx
Ergebnisse Tagesbegehung 27.05.2020, ca. 17,5 °C, windstill, sonnig Ms Mauersegeler [Apus apus]
3 Ind., kreisend, Nahrungssuche Rm Rotmilan [Milvus milvus]
2 Ind., kreisend
Mg Mönchsgrasmücke [Sylvia atricapilla]
1 Ind., singend
Ba Bachstelze [Motacilla alba]
1 Ind., Nahrungssuche
M Mehlschwalbe [Delichon urbicum]
2 Ind., Nahrungssuche B Buchfink [Fringilla coelebs]
1 Ind., singend
K Kohlmeise [Parus major]
1 Ind., Nahrungssuche
H Haussperling [Passa domesticus]
3 Ind., Nahrungssuche Gf Grünfink [Chloris chloris]
3 Ind., singend, Nahrungssuche