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Endlagerung radioaktiver Abfälle - wer macht hier eigentlich was?

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Das Bundes­

ministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Si­

cherheit

trägt die politische Verantwortung.

Es führt die Aufsicht gegenüber dem BASE und den Landesbehörden.

Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung überwacht und reguliert die Su­

che nach einem Endlager für hoch radioaktive Abfälle. Dabei sorgt es dafür, dass die Bürger­

innen und Bürger in das Verfah­

ren einbezogen werden. Für die bestehenden Endlager Konrad und Morsleben ist es Atomaufsicht, ebenso für die Schachtanlage Asse. Für neu entstehende Endlager prüft es die atom­ und bergrechtlichen Genehmigungsan­

träge.

Niedersachsen und

Sachsen­ Anhalt sind atomrecht­

liche Genehmi­

gungsbehörden und für die Berg­

aufsicht der Pro­

jekte Asse, Konrad und Morsleben zu­

ständig.

Ihre Zuständigkeit endet für das Endlager Konrad mit der Inbetrieb­

nahme, beim End­

lager Morsleben mit dem Abschluss des laufenden Planfeststellungs­

verfahrens zur Stilllegung.

Anschließend geht die Verantwortung auf das BASE über.

Die Bundes­

gesellschaft für Endlagerung mbH betreibt die Endlager projekte Morsleben und Konrad sowie die Schachtanlage Asse. Bei der Su­

che nach einem Endlagerstandort für hochradio­

aktive Abfälle führt das

Unternehmen die konkreten Erkundungs­

arbeiten durch.

macht wer hier eigentlich

was?

end­

lagerung

radioaktiver abfälle

IMPRESSUM Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Wegelystraße 8

10623 Berlin Telefon: 030 18 4321 0 Internet: www.base.bund.de Gestaltung:

Quermedia, Kassel

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