wer macht hier
eigentlich was?
zwischen- lagerung radioaktiver
abfälle
IMPRESSUM Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Wegelystraße 8
10623 Berlin Telefon: 030 18 4321 0 Internet: www.base.bund.de Gestaltung:
Quermedia, Kassel
Das Bundes- ministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Si- cherheit
trägt die politische Verantwortung.
Es führt die Aufsicht gegenüber dem BASE und den Landesbehörden.
Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung prüft die Genehmi
gungsanträge der Zwischenlager
Betreiber. Nur wenn die strengen Sicherheitsan
forderungen des Atomgesetzes erfüllt sind, erteilt das BASE eine Ge
nehmigung für die Aufbewahrung von hochradioaktiven Abfällen.
Die Landesbehörden führen die Auf
sicht über die Zwischenla
gerBetreiber. Sie überprüfen den sicheren Betrieb der Zwischen
lager. Gemäß der geografischen Lage der Zwi
schenlager sind die Länder Ba
denWürttemberg, Bayern, Hessen, Mecklen burg
Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein
Westfalen und Schleswig Holstein zuständig.
Bundeseigene Un- ternehmen für den Zwischenlager- Betrieb
sind für die siche
re Aufbewahrung der hochradio
aktiven Abfälle verantwortlich.
Für die meisten Zwischenlager in Deutschland ist die BGZ zuständig (BGZ Gesellschaft für Zwischen
lagerung mbH).
Das Zwischenlager in Jülich betreibt die JEN (Jülicher Entsorgungs
gesellschaft für Nuklearanlagen), das Zwischenlager in Lubmin/Greifs
wald die EWN Ent
sorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH.