• Keine Ergebnisse gefunden

Faktenblatt zur Ernährungssicherheit Nr.

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Faktenblatt zur Ernährungssicherheit Nr."

Copied!
3
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Bundesamt für Landwirtschaft BLW

072.10-00003 \ COO.2101.101.5.1518858 Februar 2016

Faktenblatt zur Ernährungssicherheit

Nr. 9: Grenzschutz: Handlungsspielraum im Rahmen der WTO

1 Facts & Figures

Der Grenzschutz für Agrarprodukte setzt sich in der Schweiz aus folgenden Instrumenten zusammen:

o Die Schweiz unterscheidet in der Systematik des Zollschutzes zwischen nicht verarbeiteten Agrarprodukten, verarbeiteten Agrarprodukten (mit einem Agrar- und Industrieschutzelement versehen) und Futtermitteln (s. Abbildung unten)

o 28 bei der Welthandelsorganisation WTO notifizierte Zollkontingente mit relativ tiefen

Kontingentszollansätzen (KZA) und meist prohibitiv hohen Ausserkontingentszollansätzen (AKZA) o Produkte, die über einen Einzoll (einheitliches Zollniveau ohne Kontingente) geschützt werden o Produkte, die einen Einzoll aufweisen, aber einem Schwellenpreissystem unterliegen und damit

einen im Zeitablauf schwankenden Zoll aufweisen.

Die Schweiz gehört innerhalb der WTO zu den Ländern mit dem höchsten Grenzschutz (OECD, 2015).

Im Jahr 2014 gab es insgesamt 2‘466 landwirtschaftliche Tariflinien. Der Unterschied zwischen den angewandten und den notifizierten Zöllen ist bei den 532 Futtermittel-Linien am grössten. So entspricht der angewandte Zoll bei diesen Tariflinien im Durchschnitt nur 18% des konsolidierten Zollansatzes. Bei den 345 verarbeiteten Agrarprodukten beträgt der angewandte Zoll im Durchschnitt 65% des konsolidierten Zollansatzes. Es gilt zu beachten, dass diese Ansätze in Abhängigkeit der Weltmarktpreise schwanken. Bei den nicht verarbeiteten Agrarprodukten (übrige 1‘589 Positionen)

(2)

072.10-00003 \ COO.2101.101.5.1518858 2/3

beläuft sich der mittlere Zollansatz auf 85% des konsolidierten Ansatzes, Kontingents- und Ausserkontingentszollansätze gemischt (s. Abbildung unten).

Unter den Produkten die einen Einzoll aufweisen, aber dem Schwellenpreissystem unterliegen, gibt es einige mit zeitweise sehr tiefem Zollschutz (z.B. im Januar 2014 Soja zu Futterzwecken: gebundener Zoll 39 CHF/100 kg; angewandter Zoll 0 CHF/100 kg). Auch im Einzollsystem gibt es einige Produkte, bei denen der angewandte Zoll deutlich unter dem gebundenen Niveau liegt (z.B. Samen von Klee, zur Aussaat: gebundener Zoll 26 CHF/100 kg; angewandter Zoll 0 CHF/100 kg).

Das angewandte Zollniveau bei den AKZA-Tariflinien beträgt im Durchschnitt 89% des bei der WTO gebundenen Niveaus. Von den 314 AKZA-Tariflinien weisen 85 Linien einen tieferen Zollansatz auf als bei der WTO gebunden ist (z.B. Weissrüben: gebundener Zoll 536 CHF/100 kg; angewandter Zoll 150 CHF/100 kg).

Das angewandte Zollniveau innerhalb der Zollkontingente liegt im Durchschnitt bei 83% des

gebundenen Niveaus. Von den 316 KZA-Tariflinien weisen 93 einen tieferen Zollansatz auf als bei der WTO gebunden ist (z.B. Hartweizen: gebundener Zoll 14 CHF/100 kg; angewandter Zoll

1 CHF/100 kg). Gegenüber verschiedenen Handelspartnern wurde im Rahmen von

Freihandelsabkommen (EU, Drittstaaten, Europäische Freihandelszone) eine weitere Reduktion der Zölle gewährt.

Betreffend die bei der WTO notifizierten Zollkontingente könnte eine strikte Anwendung des bei der WTO notifizierten Schutzniveaus einen Verzicht auf die aktuelle autonome Praxis der Schweiz mit sich bringen, auf Antrag der Branchenorganisationen höhere Kontingentsmengen anzuwenden werden als bei der WTO notifiziert sind. Dies stellt heute bei den meisten der 28 WTO-Kontingente eine gängige Praxis dar (u.a. Rindfleisch, Schaffleisch, s. Abbildung unten).

(3)

072.10-00003 \ COO.2101.101.5.1518858 3/3

2 Folgerungen

Die Schweiz verfügt theoretisch über einen Handlungsspielraum, die Zollsätze über das aktuell angewandte Niveau hinaus anzuheben. Eine Erhöhung des Grenzschutzes auf das bei der WTO gebundene Niveau hätte einen Anstieg der Konsumentenpreise und letztendlich Marktanteilsverluste (u.a. Einkaufstourismus, tiefere Gesamtnachfrage, Substitution) zur Folge. Bei verschiedenen Produkten (z.B. Futtermittel) würde die Ausweitung des Grenzschutzes die Schweizer Produktion deutlich verteuern, da der angewandte Zoll heute nahezu Null beträgt. Ausserdem würde die Kohärenz der Schweizer Handelspolitik in Bezug auf die Agrarprodukte in Frage gestellt (z.B. Schwellenpreissystem).

Die Schweiz wendet auf Antrag der Branchenorganisationen autonom für viele Produkte höhere Zollkontingentsmengen an als bei der WTO notifiziert sind. Eine Reduktion der Kontingentsmenge auf das bei der WTO notifizierte Niveau hätte einen deutlichen Anstieg der Konsumentenpreise zur Folge, da das Angebot gegenüber der Nachfrage reduziert und dadurch eine künstliche Verknappung der verfügbaren Menge herbeigeführt würde.

Eine Erhöhung der Zollansätze und Reduktion der Zollkontingentsmengen hätte volkswirtschaftliche Verluste für die Schweiz zur Folge.

3 Quellen

- Eidgenössische Zollverwaltung EZV (2016): Swissimpex (verschiedene Jahrgänge) - OECD (2015) : Politiques agricoles: suivi et évaluation

- Schweizerische Eidgenossenschaft (2013): Abkommen zur Errichtung der Welthandelsorganisation (SR 0.632.20)

- Schweizerische Eidgenossenschaft (2010): Verordnung über die Industrieschutzelemente und die beweglichen Teilbeträge bei der Einfuhr von Erzeugnissen aus Landwirtschaftsprodukten (SR 632.111.722)

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Derzeit bereitet im Auf- trag von EP und IPU ein Lenkungs- ausschuss von 30 Parlamentariern aus allen Kontinenten für Anfang 2003 eine große Post-Doha-Par- lamentarierkonferenz

Dies wird nicht nur zu einer Reduzierung des Anteils von auslän- disch kapitalisierten Unternehmen am Export (derzeit gut 40 Prozent) führen, sondern auch ein größeres Potenzial

Hier hat sicher die im Ver- gleich zu Seattle gründlichere Vor- bereitung eine Rolle gespielt: bevor Doha begann, waren etwa 80% der Wegstrecke bereits zurückgelegt – es fehlten

Otherwise the parliamentary elections in the autumn and the presidential elections in spring 2012 would probably cause significant delays in Russia’s accession to the WTO“,

Der WTO-Beitritt Russlands ist die Voraussetzung für weiterführende Verhandlungen zwischen Russland und der EU zur Schaffung einer Freihandelszone und zur Integration Russlands in

Auch die Abschaffung der Beteiligungshöchstgrenze im Telekommunikationssektor für ausländische Investoren macht den Weg frei für deutsche Investitionen in einen Bereich mit derzeit

So stiegen beispielsweise die Winterweizenerträge (A-Weizen) in den letzten Jahren im Durchschnitt um 50 kg pro Hektare und Jahr (Saaten-Union, 2015) und die Zuckererträge

- Gemäss dem aktuellen Wissensstand und obwohl die Schweizer Landwirtschaft nach wie vor relativ intensiv ist (vgl. 3), kann man davon ausgehen, dass der allgemeine Zustand der