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ÜBUNGSAUFGABEN Lehrgang für Verwaltungsangestellte zur Vorbereitung auf die Fachprüfung II 2017/2019, 1. Jahrgang (AL II/1)

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ÜBUNGSAUFGABEN

Lehrgang für Verwaltungsangestellte zur Vorbereitung auf die Fachprüfung II 2017/2019, 1. Jahrgang (AL II/1)

Seite 1 von 5

10. Aufgabe

Bearbeitungszeit: 180 Minuten

Öffentliches Baurecht, Allgemeines Verwaltungsrecht

Frau Maria Mauer erwirbt bei einer Zwangsversteigerung das Grundstück Fl.Nr.

100 der Gemarkung Ahausen in der kreisfreien Stadt Astein. Das Grundstück ist nicht bebaut und hat eine Größe von 795 m². Das Grundstück liegt im Geltungs- bereich des Bebauungsplanes „Dichterstraßen“, welcher folgende Festsetzun- gen enthält:

 WA

 2 VG

 GRZ: 0,4

 GFZ: 0,5

 Baugrenze: _ _._ _._ _._ _.

 Goethestraße

Frau Mauer möchte auf dem Grundstück bauen. Im Erdgeschoss soll eine Erleb- nisgaststätte mit 50 Sitzplätzen und einer Nettogastraumfläche von 90 m² ent- stehen. Frau Mauer möchte dort orientalische Speisen servieren. Das Ambiente aus „Tausend und einer Nacht“ und die außergewöhnliche Küche sollen Besu- cher aus dem ganzen Landkreis anziehen. Daher sollen auf dem Grundstück 20 Stellplätze entstehen. Im Obergeschoss will Frau Mauer wohnen.

Frau Mauer hat am 2.5.2018 den dafür erforderlichen Bauantrag mit Plänen, wel- che auszugsweise in den Anlagen 2 und 3 abgedruckt sind, im Rathaus abgege- ben. Der Eigentümer des angrenzenden Grundstückes (Herr Anton Huber) Fl.Nr.

101 hat die Unterschrift verweigert, weil eigentlich er das Grundstück von Frau Mauer ersteigern wollte.

Der zuständige Sachbearbeiter Herr Oliver Hofer hat die Bauantragsunterlagen geprüft sowie eine Stellungnahme des Stadtplanungsamtes eingeholt (Anlage 1).

Aufgabe:

Erstellen Sie als Sachbearbeiter Oliver Hofer den Entwurf des entsprechenden Bescheides!

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Bearbeitungshinweise:

1. Die tatsächlichen Angaben im Sachverhalt - nicht deren rechtliche Würdigung - treffen zu.

2. Gehen Sie im Bescheid - ersatzweise im Hilfsgutachten - auf alle im Sachver- halt problematisierten Punkte ein und begründen Sie Ihre Ausführungen um- fassend.

3. Gehen Sie davon aus, dass alle Bauantragsunterlagen, welche nicht abge- druckt sind, ordnungsgemäß vorliegen.

4. Die Erschließung des Baugrundstückes ist gesichert.

5. Frau Mauer hat für sich und ihre Rechtsnachfolger die Festsetzungen des künftigen Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt Astein anerkannt.

6. Das Bauvorhaben hält die Abstandsflächen ein.

7. Die Baukosten betragen: 1 Mio. €.

8. Die Auslagen für eine Postzustellungsurkunde betragen 4,11 €.

9. Für die Rechtsbehelfsbelehrung genügt ein Hinweis auf das entsprechende Muster in der amtlichen Bekanntmachung zu Art. 15 AGVwGO.

10.Als Datum für den Bescheid ist der 29.6.2018 zu wählen; unterschriftsbe- rechtigt ist Herr Verwaltungsamtsrat Kette.

11.Ggf. erforderliche Daten, die sich nicht aus dem Sachverhalt ergeben, kön- nen frei gewählt werden.

12.Die Sachverhaltsdarstellung ist erlassen.

Die Aufgabe ist zu bearbeiten. Die Ausführungen sind – soweit möglich – unter Angabe der einschlägigen Vorschriften zu begründen.

Verantwortlicher Fachreferent: Matthias Braun (braun@bvs.de)

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Anlage 1

Stadt Astein - Stadtplanungsamt - VI/61 – no

Stadt Astein

VI/601 Bauverwaltung - im Haus -

Bauherr: Maria Mauer

Bauvorhaben: Neubau einer Erlebnisgaststätte mit Wohnen Bauort: Goethestraße 10

Fl.Nr.: 100

Gemarkung: Ahausen

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Dichterstraßen“, welcher am 30.6.1995 in Kraft getreten ist. Außerdem setzt der Flächennutzungsplan für den Bereich mittlerweile gemischte Bauflächen (M) fest.

Aktuell läuft auf Grund des Stadtratsbeschlusses vom November 2017 für den Bebauungs- plan „Dichterstraßen“ ein Änderungsverfahren.

Der Bebauungsplan soll künftig folgende Festsetzungen enthalten:

 MI

 3 VG

 GRZ: 0,6

 GFZ: 0,8

 Baugrenze: _ _._ _._ _._ _.

 Goethestraße

Im Bebauungsplanänderungsverfahren wurde eine vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Neuerdings machen wir das regelmäßig über die Homepage der Stadtverwaltung. Dort können die Bürger alle Unterlagen einsehen. Sollten dann noch Fragen offen sein, können sie sich an uns per Mail oder Telefon (unsere Kontaktdaten sind auf der Homepage beim jeweiligen Bebauungsplan genannt) wenden. Auch die Öffentlich- keitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB fand ordnungsgemäß statt. Die Auslegung wurde eine Woche vorher im Amtsblatt bekanntgemacht. Die öffentliche Auslegung des Planent- wurfs, der Begründung und der wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen begann am 8.3.2018 und endete am 9.4.2018. lm Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung sind keine An- regungen oder Beschwerden eingegangen.

Auch fand die Behörden- und Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB statt.

Der Wirtschaftliche Verband hat in diesem Rahmen die Aufstellung des Bebauungsplans sowie die geplanten Festsetzungen begrüßt, da in den letzten Jahren eine stetig zunehmen- de Nachfrage nach entsprechenden Flächen zu verzeichnen war und diese im Rahmen von Nachverdichtungsmaßnahmen nicht ausreichend befriedigt werden konnte.

Mit freundlichen Grüßen Nowak

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