Letzte Ruhe in Kriens
Todesfall - was nun?
kriens.ch/todesfall
Stadtverwaltung Kriens Zivilstandsamt
Stadtplatz 1 CH – 6010 Kriens T +41 41 329 63 15
zivilstandsamt@kriens.ch kriens.ch
Postadresse
Stadtverwaltung Kriens Postfach
CH – 6011 Kriens
Stadtverwaltung Kriens Friedhofverwaltung Friedhofstrasse 2 CH – 6010 Kriens T +41 41 329 62 91
Friedhof Kirche St. Gallus Kirchrainweg 5, 6010 Kriens Friedhof Anderallmend
Friedhofstrasse 2, 6010 Kriens
Zivilstandsamt Kriens Stadtplatz 1, 6010 Kriens kriens.ch/stadtbüro
Kirche St. Gallus
Kirchrainweg 5, 6010 Kriens Kirche Bruder Klaus
Alpenstrasse 20, 6010 Kriens Kirche St. Franziskus
Hackenrainstrasse 2, 6010 Kriens Reformierte Kirche Kriens
Horwerstrasse 23, 6010 Kriens
Schappe
Pilatusmarkt AUSFAHRT
Luzern-Süd
AUSFAHRT Kriens-Horw
Kriens
Luzern Littau
Obernauerstrasse Obernauerstrasse
Rengglochstrasse
Luzernerstrasse
Luzernerstrasse
Obergrundstrasse Horwerstrass
e
Arsenalstrasse Eichw
ilstrasse
Alpen strasse
Arsenalstrasse Nidfeld
- s trasse Horw
erstrasse St. Niklausengasse
Wichlernstrasse Südstrasse
Hackenrainstrasse
Hergiswaldstrasse
Obere Dattenbergstrasse
Sonnenbergstrasse
Bergstrasse
Gem
einde
hauss trasse Schachenstrasse Zumhofstrasse
Zumhofstrasse
Amlehnstrasse
Horw
Krienserstrasse Horwerstrasse
Horw erstrasse Ringstrasse
Ringstrasse
Brändistra
sse
Allm ends
trass e Kreuzstrasse
Ringstrasse
Wegmattstra
sse
Tech
nikum
- str asse
Ebenaustrasse
Grisigerstrasse Schlundstrasse Schlu
ndstrasse Schlundstrasse
Himm elrich
str.
Schattenb ergstr.
Scha ttenb
ergstrasse Allenwindenstrasse Streubachstrasse
Bruderhu senstra
sse Schwändistrasse
Schlimg rabenstrasse
Krauerstrasse Gallusstr.H orwerstra
sse
Gross- hof Amlehn
Weinhalde Zumhof
Hobacher Menziger- Ehrendingen Siene weid
Rainacher
Obernau Sackweid
Hackenrain
Klösterli
Schauensee Studenhof
Talacker
Lauerz Roggern
Kuonimatt Schweighof
Nidfeld
Mattenhof Ober Amlehn
Gabeldingen Sonnenberg
Hinter Gütsch
Kuonimatt
Himmelrich Höll
Burestübli Grauenstein
Krienseregg
Allmend Hofmatt
H
P H
P
Luzern Autobahn H
P H
H H H
H
H
H H
H
P P
P
Mattenhof P
Friedhöfe und Kirchen in Kriens
A A
G
G
G K F R S
S
G K
F R
Todesbescheinigung
Todesfall zu Hause oder in einem Krienser Heim
• Arzt (Hausarzt, Stellvertreter oder
Notarzt) beiziehen. Dieser stellt ärztliche Todesbescheinigung aus.
Todesfall ausserhalb von Kriens (z.B. Spital) Todesbescheinigung wird direkt dem
Zivilstandsamt des Todesortes zugestellt.
Einsargen
Der Auftrag zum Einsargen kann erst nach Vorliegen der ärztlichen Todesbescheinigung bei einem Bestattungsunternehmen erteilt werden.
Publikationen
Das Zivilstandsamt publiziert den Todesfall in den offiziellen Todesfall-Meldungen der Tageszeitung, auf der Website (zeitlich in Absprache mit den Angehörigen) und im «Kriens Info».
Falls gewünscht ausserdem:
• Aufgabe einer Todesanzeige in Tages- oder Lokalzeitungen (privat)
• Druck und Versand von Leidkarten (privat)
Wer muss nach einem
Todesfall informiert werden?
Meldung des Todesfalles beim Zivilstandsamt Kriens
Ein Todesfall ist dem Zivilstandsamt Kriens baldmöglichst (Montag – Freitag) zu melden.
Bitte folgende Unterlagen mitbringen:
• Todesbescheinigung des Arztes (falls der Todesfall in Kriens erfolgte)
• Familienbüchlein (bei verstorbenen Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit Pass, Geburtsschein oder Eheschein)
Vereinbaren Sie vorab einen Termin - oder melden Sie sich beim Stadtbüro im Stadthaus Kriens (1. OG)
Das Zivilstandsamt übernimmt die Organisation der Bestattung und regelt dabei folgendes:
• Festsetzung des Bestattungstermins
• Terminvereinbarung für Kremation
• Information und Beratung
• Amtliche Todesmeldung in Tageszeitung Meldung des Todesfalles beim Pfarramt
Nach der Benachrichtigung des Zivilstandsamtes ist der Todesfall beim zuständigen Pfarramt zu melden.
Weitere Benachrichtigungen:
• Nächste Angehörige und Bekannte
• Arbeitgeber, Wohnungsvermietung
• Versicherungen, Ausgleichskasse, Pensionskasse, Krankenkasse
Todesfall - was ist zu tun
Notfallnummern
Sanitäts-Notfalldienst 144
Polizeinotruf 117
Zivilstandsamt Kriens T. +41 41 329 63 15
Pfarrämter
Katholische Pfarrämter
Bruder Klaus T. +41 41 317 30 00 St. Gallus T. +41 41 329 10 00 St. Franziskus T. +41 41 329 81 81 Evang.-Ref. Pfarramt
Oberdorf T. +41 41 320 17 44 Unterdorf T. +41 41 310 12 43
Bestattungsunternehmen
Arnold & Sohn Bestattungsdienst AG Waldstätterstrasse 25, 6003 Luzern T. +41 41 210 42 46
arnold-und-sohn.ch Egli Bestattungen AG
Luzernerstrasse 40, 6010 Kriens T. +41 41 322 42 42
egli-bestattungen.ch
Hager Imbach Bestattungsinstitut Am Brüggli, 6010 Kriens
T. +41 41 340 33 02 hagerimbach.ch
Hilfreiche Kontakte
Bestattungszeiten
Tag Kirche Trauerfeier Beisetzung Friedhof
Dienstag St. Gallus 08.45 Uhr 10.00 Uhr
Mittwoch St. Gallus 10.45 Uhr 10.00 Uhr
Donnerstag St. Gallus 08.45 Uhr 10.00 Uhr
Bruder Klaus 09.00 Uhr 10.30 Uhr
Freitag St. Gallus 10.45 Uhr 10.00 Uhr
Bruder Klaus 09.00 Uhr 10.30 Uhr
Samstag St. Gallus 08.45 Uhr 10.00 Uhr
Bruder Klaus 09.00 Uhr 10.30 Uhr
Montag - Samstag Reformierte Kirche 10.00 Uhr 09.30 Uhr
Montag - Freitag Heime (Kapelle) 10.00 Uhr 09.30 Uhr
Montag - Samstag Übrige nach Vereinbarung
Auf Wunsch von Angehörigen ist auch eine Trauerfeier in der Kirche St. Franziskus möglich.
Abdankungsfeierlichkeiten auf dem Friedhof richten sich nach den Bestattungszeiten.
Grabstätten
In Kriens sind Erdbestattungen und Urnenbestattungen in verschiedenen
Grabarten möglich. Informationen dazu liefert nachstehende Übersicht.
Die Grabgestaltung ist im «Friedhof- und Bestattungsreglement der Stadt Kriens»
geregelt. Dieses Reglement ist beim
Zivilstandsamt Kriens und auf der Webseite kriens.ch erhältlich.
Grabmale sind bewilligungspflichtig. Das Gesuch ist mit einem Plan im Massstab 1:10 einzureichen. Grabmalgesuche per Post oder via Online-Formular auf kriens.ch/todesfall
Letzte Ruhe in Kriens
Nachlassregelung
Die Stadtverwaltung Kriens (Nachlass/
Sondersteuern) unterstützt Sie in allen erbrechtlichen Fragen nach einem Todesfall.
Diese Amtsstelle setzt sich in der Regel nach
der Bestattung mit der ihr vom Zivilstandsamt gemeldeten Kontaktperson in Verbindung.
In dringenden Fällen können die Angehörigen bereits früher einen Termin vereinbaren.
Öffnungszeiten
Aufbahrung: täglich 7.00 - 21.00 Uhr Friedhöfe: 24/7 zugänglich
Grabart Beschreibung Friedhof Friedhofverwaltung Für Hinterbliebene
Baumgrab
• Urnenbeisetzung bei einer der 16 Himalaya-Birken• Baum frei wählbar, bei den Bäumen Namenstafeln von Planeten
• Holzkreuz mit Namen in der Zeit der Aufbahrung und Abdankung
• Schmuck des Grabes am Bestattungstag mit gelieferten Blumen
• Gelieferte Blumen während 7-14 Tagen an Schrift- tafel, dann Entfernung
• Namensschild an Schrifttafel für mind. 15 Jahre
• Oeko-Urne
• Kein Grabschmuck bei den Bäumen
• Minimaler Grabschmuck (Blumen, Kerzen) bei der Schrifttafel
• Fotos, Windräder etc. nicht gestattet Kosten
Bestattungsgebühr: CHF 500/ 700
Grab 15 Jahre: CHF 1‘600 / 3‘200 (inkl. Beschriftung)
Gemeinschafts- grab
• Asche wird in Urne zu Grabe getragen
• Asche in Gemeinschaftsgrab • Holzkreuz mit Namen in der Zeit der Aufbahrung und Abdankung
• Schmuck des Grabes am Bestattungstag mit gelieferten Blumen
• Gelieferte Blumen während 7-14 Tagen am Grab, danach Entfernung
• Namensschild auf Wunsch für mind. 4 Jahre
• Kerzen, kleine Schalen oder Blumensträusse erlaubt
• Fotos, Windräder etc. nicht gestattet
Kosten
Bestattungsgebühr: CHF 500/ 700 Grab: CHF kostenlos / 300
Graviertes Schild auf Wunsch: CHF 50
Grünflächen- grab
• Bestattung in Urne unter einer Steinplatte
• Name auf Steinplatte eingraviert
• Holzkreuz mit Namen in der Zeit der Aufbahrung und Abdankung
• Schmuck des Grabes am Bestattungstag mit gelieferten Blumen
• Gelieferte Blumen während 7-14 Tagen am Grab, dann Entfernung
• Regelmässige Pflege der Grünanlage
• Gravur des Namens auf Steinplatte für mindestens 15 Jahre
• Individueller Grabschmuck nicht erlaubt
Kosten
Bestattungsgebühr: CHF 500/ 700 Grab 15 Jahre: CHF 1‘800/ 3‘600
(inkl. Stein und Beschriftung)
Plattengrab
• Bestattung im Plattengrab• Freie Wahl des Standortes je nach Verfügbarkeit
• Räumung erst nach Ablauf der Grabesruhe
- Erdbestattung 20 Jahre - Urnenbestattung 10 Jahre
• Organisation Beschriftungsplatte mit Gravur
• Schmuck des Grabes am Bestattungstag mit gelieferten Blumen
• Dauer in der Regel 30 Jahre. Information der Angehörigen vor Ablauf der vereinbarten Dauer
• Grabräumung nach Absprache, frühestens nach Ablauf der Grabesruhe (Erdbestattung 20 Jahre, Urnenbestattung 10 Jahre)
• Dauer kann verlängert werden
• Keine Beschriftungsplatten in der Grababdeckungsplatte erlaubt
• Bewilligung einholen für Grabmalgestaltung via Online-Formular auf kriens.ch/todesfall
Kosten
Bestattungsgebühr: CHF 900/ 1‘300
Grab 30 Jahre: CHF 2‘700 - 3‘200 je nach Friedhof
Privatgrab
Urnen- bestattung
• Grabfeld frei wählbar je nach Verfügbarkeit
• 1 - 4 Urnen
• Schmuck des Grabes am Bestattungstag mit gelieferten Blumen
• Dauer in der Regel 30 Jahre. Information der Angehörigen vor Ablauf der vereinbarten Dauer
• Grabräumung nach Absprache
• Grabräumung frühestens nach Ablauf der Grabesruhe (Urnenbestattung 10 Jahre)
• Grabstein individuell (50x60x10cm) gestaltbar
• Bewilligung einholen für Grabmalgestaltung via Online-Formular auf kriens.ch/todesfall
Kosten
Bestattungsgebühr: CHF 500/ 700 Grab 30 Jahre: CHF 2‘200
Privatgrab
Erdbestattung
• Grabfeld frei wählbar je nach
Verfügbarkeit • Schmuck des Grabes am Bestattungstag mit
gelieferten Blumen
• Dauer in der Regel 30 Jahre. Information der Angehörigen vor Ablauf der vereinbarten Dauer
• Grabräumung nach Absprache
• Grabräumung frühestens nach Ablauf der Grabes- ruhe (Erdbestattung 20 Jahre, Urnenbestattung 10 Jahre)
• Individuelle Grabsteingestaltung. Höhe max 1.8m, 80% Breite des Grabes
• Bewilligung einholen für Grabmalgestaltung via Online-Formular auf kriens.ch/todesfall
Kosten
Bestattungsgebühr: CHF 900/ 1‘300
Grab 30 Jahre: CHF 2‘500/3‘500/4‘500 (1-/2-/3er)
A
A
A
A G
A G
A G
Grabarten auf den Friedhöfen von Kriens
Grabart Beschreibung Friedhof Friedhofverwaltung Für Hinterbliebene
Baumgrab
• Urnenbeisetzung bei einer der 16 Himalaya-Birken• Baum frei wählbar, bei den Bäumen Namenstafeln von Planeten
• Holzkreuz mit Namen in der Zeit der Aufbahrung und Abdankung
• Schmuck des Grabes am Bestattungstag mit gelieferten Blumen
• Gelieferte Blumen während 7-14 Tagen an Schrift- tafel, dann Entfernung
• Namensschild an Schrifttafel für mind. 15 Jahre
• Oeko-Urne
• Kein Grabschmuck bei den Bäumen
• Minimaler Grabschmuck (Blumen, Kerzen) bei der Schrifttafel
• Fotos, Windräder etc. nicht gestattet Kosten
Bestattungsgebühr: CHF 500/ 700
Grab 15 Jahre: CHF 1‘600 / 3‘200 (inkl. Beschriftung)
Gemeinschafts- grab
• Asche wird in Urne zu Grabe getragen
• Asche in Gemeinschaftsgrab • Holzkreuz mit Namen in der Zeit der Aufbahrung und Abdankung
• Schmuck des Grabes am Bestattungstag mit gelieferten Blumen
• Gelieferte Blumen während 7-14 Tagen am Grab, danach Entfernung
• Namensschild auf Wunsch für mind. 4 Jahre
• Kerzen, kleine Schalen oder Blumensträusse erlaubt
• Fotos, Windräder etc. nicht gestattet
Kosten
Bestattungsgebühr: CHF 500/ 700 Grab: CHF kostenlos / 300
Graviertes Schild auf Wunsch: CHF 50
Grünflächen- grab
• Bestattung in Urne unter einer Steinplatte
• Name auf Steinplatte eingraviert
• Holzkreuz mit Namen in der Zeit der Aufbahrung und Abdankung
• Schmuck des Grabes am Bestattungstag mit gelieferten Blumen
• Gelieferte Blumen während 7-14 Tagen am Grab, dann Entfernung
• Regelmässige Pflege der Grünanlage
• Gravur des Namens auf Steinplatte für mindestens 15 Jahre
• Individueller Grabschmuck nicht erlaubt
Kosten
Bestattungsgebühr: CHF 500/ 700 Grab 15 Jahre: CHF 1‘800/ 3‘600
(inkl. Stein und Beschriftung)
Plattengrab
• Bestattung im Plattengrab• Freie Wahl des Standortes je nach Verfügbarkeit
• Räumung erst nach Ablauf der Grabesruhe
- Erdbestattung 20 Jahre - Urnenbestattung 10 Jahre
• Organisation Beschriftungsplatte mit Gravur
• Schmuck des Grabes am Bestattungstag mit gelieferten Blumen
• Dauer in der Regel 30 Jahre. Information der Angehörigen vor Ablauf der vereinbarten Dauer
• Grabräumung nach Absprache, frühestens nach Ablauf der Grabesruhe (Erdbestattung 20 Jahre, Urnenbestattung 10 Jahre)
• Dauer kann verlängert werden
• Keine Beschriftungsplatten in der Grababdeckungsplatte erlaubt
• Bewilligung einholen für Grabmalgestaltung via Online-Formular auf kriens.ch/todesfall
Kosten
Bestattungsgebühr: CHF 900/ 1‘300
Grab 30 Jahre: CHF 2‘700 - 3‘200 je nach Friedhof
Privatgrab
Urnen- bestattung
• Grabfeld frei wählbar je nach Verfügbarkeit
• 1 - 4 Urnen
• Schmuck des Grabes am Bestattungstag mit gelieferten Blumen
• Dauer in der Regel 30 Jahre. Information der Angehörigen vor Ablauf der vereinbarten Dauer
• Grabräumung nach Absprache
• Grabräumung frühestens nach Ablauf der Grabesruhe (Urnenbestattung 10 Jahre)
• Grabstein individuell (50x60x10cm) gestaltbar
• Bewilligung einholen für Grabmalgestaltung via Online-Formular auf kriens.ch/todesfall
Kosten
Bestattungsgebühr: CHF 500/ 700 Grab 30 Jahre: CHF 2‘200
Privatgrab
Erdbestattung
• Grabfeld frei wählbar je nach
Verfügbarkeit • Schmuck des Grabes am Bestattungstag mit
gelieferten Blumen
• Dauer in der Regel 30 Jahre. Information der Angehörigen vor Ablauf der vereinbarten Dauer
• Grabräumung nach Absprache
• Grabräumung frühestens nach Ablauf der Grabes- ruhe (Erdbestattung 20 Jahre, Urnenbestattung 10 Jahre)
• Individuelle Grabsteingestaltung. Höhe max 1.8m, 80% Breite des Grabes
• Bewilligung einholen für Grabmalgestaltung via Online-Formular auf kriens.ch/todesfall
Kosten
Bestattungsgebühr: CHF 900/ 1‘300
Grab 30 Jahre: CHF 2‘500/3‘500/4‘500 (1-/2-/3er)
Grabarten auf den Friedhöfen von Kriens
Grabarten auf den Friedhöfen von Kriens
Urnenbestattung Erdbestattung
A
Friedhof AnderallmendG
Friedhof St. GallusNischengrab
• Nische für Urnenbestattung• Nische frei wählbar je nach Verfügbarkeit
• Holzkreuz mit Namen in der Zeit der Aufbahrung und Abdankung
• Schmuck des Grabes am Bestattungstag mit gelieferten Blumen
• Information der Angehörigen vor Ablauf der vereinbarten Dauer
• Dauer zwischen 10 und 20 Jahren, Verlängerung möglich
• Freie Gestaltung der Nische unter Berücksichtigung des Gesamtbildes
Kosten
Bestattungsgebühr: CHF 500/ 700
Nische 20 Jahre: CHF 800 bzw. 1‘000 (klein/gross)
Reihengrab
Urnen- bestattung
• Erwachsene: Anderallmend
• Kinder: St. Gallus • Schmuck des Grabes am Bestattungstag mit
gelieferten Blumen
• Dauer 10 Jahre, Verlängerung nicht möglich
• Die einheitliche Bepflanzung eines Reihen-Urnen- grabes wird auf Kosten der Angehörigen durch die Friedhofverwaltung in Auftrag gegeben.
• Holzkreuz muss nach spätestens 2 Jahren durch Grabmal ersetzt werden
• Grabmal 40x40x10cm
• Bewilligung einholen für Grabmalgestaltung via Online-Formular auf kriens.ch/todesfall
Kosten
Bestattungsgebühr: CHF 500/ 700 Grab: CHF 400/ 800
Bepflanzung: CHF 1‘200
Reihengrab
Erdbestattung
• Erwachsene: Anderallmend
• Kinder: St. Gallus • Schmuck des Grabes am Bestattungstag mit
gelieferten Blumen
• Dauer 20 Jahre, Verlängerung nicht möglich
• Grabgestaltung individuell oder in Auftrag
• Holzkreuz muss nach spätestens 2 Jahren durch Grabmal ersetzt werden
• Grabmal Höhe max. 130cm, 60cm breit (Variante Liegeplatte 50x70x10cm)
• Bewilligung einholen für Grabmalgestaltung via Online-Formular auf kriens.ch/todesfall
Kosten
Bestattungsgebühr: CHF 900/ 1‘300 Grab 20 Jahre: CHF 1‘500/ 3‘000
A
A
A
Grabarten auf den Friedhöfen von Kriens
Kosten: Wohnsitz in Kriens / Wohnsitz auswärts Stand: Juli 2021
Nischengrab
• Nische für Urnenbestattung• Nische frei wählbar je nach Verfügbarkeit
• Holzkreuz mit Namen in der Zeit der Aufbahrung und Abdankung
• Schmuck des Grabes am Bestattungstag mit gelieferten Blumen
• Information der Angehörigen vor Ablauf der vereinbarten Dauer
• Dauer zwischen 10 und 20 Jahren, Verlängerung möglich
• Freie Gestaltung der Nische unter Berücksichtigung des Gesamtbildes
Kosten
Bestattungsgebühr: CHF 500/ 700
Nische 20 Jahre: CHF 800 bzw. 1‘000 (klein/gross)
Reihengrab
Urnen- bestattung
• Erwachsene: Anderallmend
• Kinder: St. Gallus • Schmuck des Grabes am Bestattungstag mit
gelieferten Blumen
• Dauer 10 Jahre, Verlängerung nicht möglich
• Die einheitliche Bepflanzung eines Reihen-Urnen- grabes wird auf Kosten der Angehörigen durch die Friedhofverwaltung in Auftrag gegeben.
• Holzkreuz muss nach spätestens 2 Jahren durch Grabmal ersetzt werden
• Grabmal 40x40x10cm
• Bewilligung einholen für Grabmalgestaltung via Online-Formular auf kriens.ch/todesfall
Kosten
Bestattungsgebühr: CHF 500/ 700 Grab: CHF 400/ 800
Bepflanzung: CHF 1‘200
Reihengrab
Erdbestattung
• Erwachsene: Anderallmend
• Kinder: St. Gallus • Schmuck des Grabes am Bestattungstag mit
gelieferten Blumen
• Dauer 20 Jahre, Verlängerung nicht möglich
• Grabgestaltung individuell oder in Auftrag
• Holzkreuz muss nach spätestens 2 Jahren durch Grabmal ersetzt werden
• Grabmal Höhe max. 130cm, 60cm breit (Variante Liegeplatte 50x70x10cm)
• Bewilligung einholen für Grabmalgestaltung via Online-Formular auf kriens.ch/todesfall
Kosten
Bestattungsgebühr: CHF 900/ 1‘300 Grab 20 Jahre: CHF 1‘500/ 3‘000