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Das KIT - Medien - Presseinformationen - Archiv Presseinformationen - Mehr Gestaltungsfreiheit für das KIT

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www.kit.edu

Monika Landgraf Pressesprecherin

Kaiserstraße 12 76131 Karlsruhe

Tel.: +49 721 608-47414 Fax: +49 721 608-43658 E-Mail: presse@kit.edu

KIT – Universität des Landes Baden-Württemberg und

nationales Forschungszentrum in der Helmholtz-Gemeinschaft

www.kit.edu

Seite 1 / 3

(Foto: KIT, Jana Mayer)

Das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) erhält mehr Autonomie und deutlich größere Freiräume. Mit der heutigen Verabschiedung des KIT-Weiterentwicklungsgesetzes im baden-württembergischen Landtag ist das KIT künftig Dienstherr für seine Beamten und Arbeitgeber für seine Angestellten. Darüber hinaus kann das KIT eigenständig Berufungen durchführen, erhält weitgehende Satzungsfreiheit und wird Eigentümer des beweglichen Vermögens.

„Dies ist ein konsequenter nächster Schritt für die Weiterentwicklung des KIT. Unser Dank gilt dem Land und dem Bund für die engan- gierte und mutige Umsetzung des Eckpunktepapiers im KIT- Weiterentwicklungsgesetz“, betonen die KIT-Präsidenten Professor Eberhard Umbach und Professor Horst Hippler. „Die neuen Frei- räume sind eine hervorragende Unterstützung auf dem Weg des KIT hin zu einer international sichtbaren Spitzeneinrichtung in For- schung, Lehre und Innovation. Sie stärken zudem unsere Position im Wettbewerb um die besten Köpfe weltweit.“

Mehr Gestaltungsfreiheit für das KIT

Landtag in Baden-Württemberg hat heute das KIT-Weiterentwicklungsgesetz verabschiedet

Presseinformation

Nr. 072 | lg | 09.05.2012

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Presseinformation Nr. 072 | lg | 09.05.2012

www.kit.edu Seite 2 / 3

"Das KIT ist der bundesweit erste Fall einer echten Fusion von Uni- versität und Großforschungseinrichtung. Diese forschungspolitische Erfolgsgeschichte wollen wir mit dem heute beschlossenen KIT- Weiterentwicklungsgesetz konsequent fortschreiben“, sagt die ba- den-württembergische Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Theresia Bauer.

So wird die Fachaufsicht des Landes über den Universitätsbereich weitgehend entfallen. Das KIT ist weiterhin eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, jedoch keine staatliche Einrichtung mehr. Die Mittel aus dem Landes- und Bundeshaushalt werden nun dem KIT als Mittel zur selbständigen Verwendung zur Erfüllung der übertra- genen Aufgaben zugewiesen. Gleichzeitig wird das KIT in weitem Umfang Eigentümer des von ihm genutzten Vermögens. Neben dem Sondervermögen Großforschung wird auch das im Eigentum des Landes stehende bewegliche Vermögen des Universitätsteils auf das KIT übergehen. Darüber hinaus wird das KIT im Rahmen einer fünfjährigen Experimentierphase Baumaßnahmen auf dem KIT- Campus für Mobilität und Innovation eigenverantwortlich durchfüh- ren können.

Ab Inkrafttreten des Gesetzes wird das KIT für seine Beamten und Angestellten die Funktionen des Dienstherrn und Arbeitgeber wahr- nehmen. Der Übergang des vorhandenen Personals vom Land zum KIT ist für den 1. Januar 2013 vorgesehen. Bereits Beschäftigte erhalten dabei vollen Bestandsschutz. Das KIT hat außerdem Sat- zungsautonomie in Fragen der Chancengleichheit und Gleichstel- lung.

Mitwirkung von Beschäftigten und Studierende

Der Personalrat wird künftig bei der Besetzung des Aufsichtsrates mitwirken und der Findungskommission einen Vorschlag für ein Mitglied unterbreiten können. Darüber hinaus wird ein Vertreter des Personalrats mit Stimmrecht dem Senat angehören.

Das neue KIT-Gesetz stärkt den Einfluss von Studierenden bei der Wahl des Vizepräsidenten für Lehre. So ist es erforderlich, dass die Mehrheit der studentischen Vertreter im KIT-Senat seine Wahl be- stätigt. Dem Gremium gehören drei Studierende an.

Ein zu bildender Konvent aus akademischen und wissenschaftlichen Mitarbeitern kann Angelegenheiten und Fragen aus dem KIT bera- ten und Empfehlungen an die KIT-Organe richten.

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Presseinformation Nr. 072 | lg | 09.05.2012

www.kit.edu Seite 3 / 3

Das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts nach den Gesetzen des Landes Baden-Württemberg. Es nimmt sowohl die Mission einer Universität als auch die Mission eines nationalen Forschungszentrums in der Helmholtz-Gemeinschaft wahr. Das KIT verfolgt seine Aufgaben im Wissensdreieck Forschung – Lehre – Innovation.

Diese Presseinformation ist im Internet abrufbar unter: www.kit.edu

Das Foto steht in druckfähiger Qualität auf www.kit.edu zum Download bereit und kann angefordert werden unter: presse@kit.edu oder +49 721 608-47414. Die Verwendung des Bildes ist ausschließlich in dem oben genannten Zusammenhang gestattet.

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