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Corona - Hygieneplan der Grundschule Louis Fürnberg basierend auf den aktuellen Vorgaben

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Academic year: 2022

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Corona - Hygieneplan der Grundschule „Louis Fürnberg“

basierend auf den aktuellen Vorgaben

Auszug aus der FAQ-Liste des TMBJS

https://bildung.thueringen.de/ministerium/coronavirus/#c16183

„Hygiene und Infektionsschutz:

Gesundheitsschutz steht an erster Stelle. Das Bildungsministerium wird dazu gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium sowie mit den Kommunen und Trägern wirksame Hygiene- und

Schutzmaßnahmen entwickeln. An den Schulen werden die gebotenen infektionshygienischen Auflagen beachtet und ein verstärktes Reinigungs- und Desinfektionsregime gewährleistet.

Es bestehen Betretungsverbote für Personen, die Symptome einer akuten Atemwegserkrankung zeigen (Husten, Halsschmerzen, Schnupfen, Fieber, Atemnot) sowie Personen, in deren Haushalt SARS-CoV-2-lnfektionen aufgetreten sind.

MNS

Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Schulgebäuden wird ab 24. April 2020 verpflichtend.

Die Pflicht bezieht sich auf das Gebäude (etwa: Pausen, Raumwechsel) und den Schülertransport;

jedoch nicht auf den Unterrichtsraum oder Aufenthalte im Freien, wenn dort der Mindestabstand gewahrt werden kann und sich an die Hygieneregelungen gehalten wird….“ …

--- Unsere Grundschule verfügt über einen schulischen Hygieneplan gemäß § 36

Infektionsschutzgesetz (IfSG), der durch den Corona- Hygieneplan gemäß §36 i.V.m. §33 ergänzt wurde. Er ist ab dem 07.05.2020 gültig.

Übersicht

1. Persönliche Hygienemaßnahme 1.1 Allgemeine Maßnahmen

1.2 Risikogruppen

1.3 Mund-Nasen-Bedeckung

2. Schulische Hygienemaßnahmen 2.1 Raumhygiene Raumnutzung 2.2 Belehrungen

2.3 Regelungen für den Sportunterricht 2.4 Pausenregelung und Wegeführung 2.5 Schulhof

2.6 Regelung zu Konferenzen und Versammlungen 2.7 Schulhausreinigung

2.8 Ausgabe von „Sport- und Spielgeräten 2.9 Kontaktminimierung

3. Meldepflichten

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1. Persönliche Hygienemaßnahmen

1.1 Allgemeine Maßnahmen

Der wichtigste Faktor bei der Vermeidung von Ansteckungen sind persönliche Vorkehrungen. Das Corona-Virus (COVID-19) wird in den meisten Fällen als Tröpfcheninfektion über die Schleimhäute der Atemwege von Mensch-zu-Mensch übertragen. Möglich ist auch eine Übertragung über die Hände, welche nach Kontakt mit einer infizierten Person mit der Mund- oder Nasenschleimhaut sowie der Augenschleimhaut in Berührung kommen.

Mit dem Wissen über diese Hauptübertragungswege, sollten die folgenden Hygienemaßnahmen zwingend beachtet werden:

 das Berühren des Gesichts, insbesondere der Schleimhäute, möglichst vermeiden

 regelmäßiges gründliches Händewaschen mit Seife für 20-30 Sekunden, insbesondere nach dem Naseputzen, vor und nach dem Essen, nach dem Toilettengang, nach Kontakt mit öffentlichen Treppengeländern, Haltegriffen u. ä.

 öffentlich zugängliche Gegenstände wie Türgriffe nicht direkt anfassen, sondern ggf. den Ellenbogen benutzen

 auf Berührungen, Umarmungen und Händeschütteln verzichten

 einen Mindestabstand zu anderen Personen von 1,50m halten

 bei Krankheitsanzeichen wie Fieber, trockenem Husten, Atemproblemen, Hals- und/oder Gliederschmerzen sowie dem Verlust des Geschmacks-/ Geruchssinns unbedingt zu Hause bleiben und das Umfeld sowie regelmäßige Kontaktpersonen darüber informieren

 Niesetikette beachten: beim Husten bzw. Niesen zu anderen Personen Abstand halten;

Husten und Niesen nur in die Armbeuge

 Seifenspender und Handtücher befinden sich in allen Sanitärbereichen. Die Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit der Handtuchspender und Seifenspender überprüft täglich der Hausmeister und füllt bei Bedarf auf.

Der Schulleiter und die Lehrerschaft tragen dafür Sorge, dass notwendige Informationen zur Infektionsvermeidung nachweislich an die Schüler weitergegeben werden. Neue Erkenntnisse zur Gefahrenreduktion werden den Schülern vermittelt.

1.2 Risikogruppen

• Personen (Kinder bzw. Erwachsenen), die zu einer Risikogruppe gehören, zeigen das durch ein ärztliches Attest der Schulleitung an.

• Schüler*innen, die unter einer oder mehreren Vorerkrankungen leiden, wird empfohlen, mit der Schule Kontakt aufzunehmen, um für die Beschulung eine individuelle Lösung zu

besprechen.

• Gleiches gilt, wenn im Haushalt lebende Personen (Eltern, Geschwister…) mit einem höheren Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf leben oder schwanger sind.

1.3 Mund-Nasen-Bedeckung (MNB)

Bei korrekter Handhabung stellt eine Mund-Nasenbedeckung (MNB) einen effektiven Selbst-, vor allem aber Fremdschutz dar und ist im Schulgebäude in folgenden Situationen zwingend zu tragen:

 in den Pausen

 beim Schülertransport

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 beim Betreten des Schulhauses, in den Fluren, in den Sanitärbereichen

Im Unterricht und im freien Gelände ist das Tragen einer MNB im Regelfall nicht notwendig.

Das Schulpersonal überwacht die Einhaltung der MNB-Verpflichtung.

Im Umgang mit der MNB gilt:

 trotz MNB ist auf einen ständigen Sicherheitsabstand von 1,50 m zu anderen Personen zu achten

 wichtig sind Beschaffenheit und Sitz der MNB. Sie sollte mehrlagig und eng anliegend sein. Es ist nicht notwendig, auf eine professionelle oder besonders hochwertige Maske

zurückzugreifen; selbstgenähte MNB können den Anforderungen ebenso entsprechen. Als Notfalllösung werden im Ausnahmefall auch Schals und Tücher als Mund- und Nasenschutz akzeptiert. Sollte ein medizinischer Mundschutz zur Anwendung kommen, muss dieser bei Durchfeuchtung ausgetauscht werden.

 eine MNB sollte ein normales Atmen ermöglichen

 Beim Anziehen einer MNB ist darauf zu achten, dass die Innenseite nicht kontaminiert wird.

Um das Eindringen von Luft an den Seiten zu reduzieren, sollte sie hier Hautkontakt haben

 nach Abnahme der MNB sollten die Hände gründlich mit Seife gereinigt werden

 mindestens täglich sollte eine MNB ausgetauscht und anschließend bei mind. 60 Grad gewaschen werden; bei Masken aus dem Handel sind die Händlerangaben zu beachten

 Mund-Nasen-Bedeckungen sind von zu Hause mitzubringen und werden nicht von der Schule gestellt.

2. Schulische Hygienemaßnahmen

2.1 Raumhygiene/ Raumnutzung

Im gesamten Schulbetreib gibt ein Anstandsgebot von 1,50m

Klassenräume/Fachräume

 Arbeitsplätze in den Räumen haben einen Abstand von 1,50 m.

 Abhängig von der Größe des Raumes werden in der Regel 10 Schüler*innen in einer Gruppe beschult.

 Sitzordnungen sollten so gestaltet sein, dass kein Face-to-Face-Kontakt besteht.

 Partner- und Gruppenarbeit sind nicht möglich. Spiele im Freien sind zu favorisieren.

 Jeder nutzt seine eigenen Arbeitsmittel.

 Der Wechsel von Räumen wird vermieden.

 Mehrmals täglich, mindestens nach jeder Pause, ist eine Stoß-, im Optimalfall eine Querlüftung über mehrere Minuten durchzuführen. Mindestens 10 min. vor Unterrichtsbeginn erfolgt die erste Lüftung.

 Vor dem Eintreten achten Lehrer/Erzieher darauf, dass die Kinder sich die Hände gründlich waschen und sich anschließend zu ihrem Arbeitsplatz begeben.

 Vor Unterrichtsbeginn tragen alle eine MNB.

 Desinfektionsmittel befindet sich zur freiwilligen Nutzung in der Hand des Lehrers/Erziehers.

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Speiseräume

 Ein Mindestabstand von 1,50 m wird gewährleistet.

 Vor und nach dem Mittagessen sind die Hände gründlich zu waschen.

Abstandsmarkierungen auf dem Boden zeigen den Kindern, wo sie sich für die Essensausgabe anstellen dürfen.

Lehrerzimmer und Verwaltungsräume

 Der Mindestabstand unter Kollegen und Verwaltungspersonal sollte mindestens 1,50 m betragen, wenn sie sich in den Räumlichkeiten aufhalten.

 Der erste Kollege im Lehrerzimmer öffnet das Fenster.

 Zur Desinfektion von Telefonen, Computertastaturen usw. steht Desinfektionsmittel bereit.

Der Nutzer sorgt selbst für die Reinigung.

Flure, Treppenaufgänge, Garderoben, Sanitärbereiche

 Beim Betreten der Flure, Treppenaufgänge, Garderoben und Sanitärbereiche ist eine MNB/

MNS zu tragen.

 Die Schüler*innen verlassen einzeln die Räume.

 Während des Unterrichts bzw. in der Notbetreuung werden die Kinder einzeln zur Toilette geschickt. Jeder Lehrer/Erzieher ist für seine Gruppe verantwortlich (ca. 10 Kinder).

 Über den Waschbecken hängt eine Anleitung zum „richtigen Händewaschen“.

2.2 Belehrungen

 Die Kinder der Klassen sind am ersten Tag ihres Schulbesuchs nach Wiederbeginn aktenkundig zu belehren.

 Für Kinder in der Notbetreuung findet zudem regelmäßig eine Belehrung über die Erzieher*innen statt.

 Am ersten Schultag und weiterhin in regelmäßigen Abständen muss der Unterrichtsbeginn genutzt werden, um den Schüler*innen die wichtigsten Prinzipien des Hygiene-Verhaltens zu erklären und mithilfe der kindgemäßen Aushänge (auch Bebilderung) zu belehren. Hierzu gehört es insbesondere die Sinnhaftigkeit der Abstandsregelungen zu erläutern sowie die Vermittlung von Händehygiene und Husten- und Nies-Etikette.

 Die Klassenlehrer weisen die Kinder darauf hin, dass Kinder, die sich nicht an die vereinbarten Hygiene- und Abstandsregelungenhalten das schulische Lernen verlassen und zum häuslichen Lernen wechseln müssen

 Alle Beschäftigten der Schule, alle Schüler*innen sowie alle weiteren regelmäßig an der Schule arbeitenden Personen sind darüber hinaus angehalten, sorgfältig die Hygienehinweise der Gesundheitsbehörden bzw. des Robert-Koch-Instituts zu beachten.

 Über die Hygienemaßnahmen werden das Personal, die Schüler*innen aktenkundig sowie die Sorgeberechtigten über den Informationsfluss der Schule (Klassenelternvertreter)

unterrichtet.

2.3 Regelungen für den Sportunterricht

Ein regulärer Sportunterricht kann im Sinne eines angemessenen Infektionsschutzes nicht durchgeführt werden. Zum körperlichen Ausgleich, unter Einhaltung der allgemeinen

Abstandregeln sind trotzdem Bewegungsangebote in Alltagskleidung denkbar. Diese werden in Kleingruppen unter Anleitung des pädagogischen Personals durchgeführt.

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2.4 Pausenregelung und Wegeführung

 Ein gestaffelter Unterrichtsbeginn sorgt für versetzte Pausenzeiten. Das garantiert, dass nicht zu viele Schüler gleichzeitig die Flure, Treppenhäuser und sanitären Anlagen nutzen und somit die Einhaltung der Abstandsregelung nicht erschwert wird.

 Die Schüler dürfen 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn das Schulhaus betreten und laufen direkt zu ihren Klassenräumen, in denen sich bereits ein Lehrer befindet. So wird eine Gruppenbildung vor den Klassenräumen verhindert.

 Neben den versetzten Pausenzeiten gewährleistet eine Wegeführung einen reibungslosen Ablauf des Schulalltags. In diesem Zusammenhang sind Pfeile auf den Böden angebracht, um die Wegrichtung den Schülern anzuzeigen.

 Großzügiger Platz auf dem Schulhof und dem Gelände ermöglichen Ordnung und Mindestabstand

 Die Lehrer bringen die Schüler*innen nach Unterrichtsende vor den Haupteingang der Schule.

2.5 Schulhof

 Jeder Schüler erhält eine Zeit an der frischen Luft auf dem Schulhof.

 Die Kinder werden vom Lehrer/Erzieher vor Pausenbeginn dorthin begleitet und nach der Pause in das Haus geführt.

 Auf Abstand auf dem Hof und beim Spielen wird geachtet.

 Die Aufsichtspflicht muss durch den jeweiligen Lehrer/ Erzieher für die jeweilige Gruppe gewährleistet sein.

2.6 Regelungen zu Konferenzen und Versammlungen

Geplante Zusammenkünfte werden auf das absolute Mindestmaß begrenzt und sind nur zulässig, wenn die Möglichkeit einer Telefon- oder Videokonferenz nicht gegeben ist. In Besprechungen werden ein Mindestabstand und die Begrenzung auf die aktuell mögliche Gruppengröße eingehalten.

2.7 Schulhausreinigung

Im Bereich der Schule steht die Reinigung von Oberflächen im Vordergrund. Zusätzlich zur bisher erfolgten Reinigung wird eine routinemäßige Flächendesinfektion in Schulen auch in der jetzigen COVID-Pandemie durch das RKI nicht empfohlen.

Folgende schulische Areale werden mit den üblichen Reinigungsmitteln (Detergenzien) besonders gründlich und in stark frequentierten Bereichen täglich gereinigt:

• Türklinken und Griffe (z. B. an Schubladen- und Fenstergriffe) sowie der Umgriff der Türen

• Treppen- & Handläufe

• Lichtschalter

• Tische, Telefone, Kopierer und alle sonstigen Griffbereiche.

Computermäuse und Tastatur sind von den Benutzern nach Verwendung selbst mit geeigneten, dafür bereitgestellten Reinigungsmitteln zu säubern.

2.8 Ausgabe von „Sport- und Spielgeräten“ (auch in Bezug auf Sport und Bewegung)

 Diese müssen immer desinfiziert werden (schreiben TMBJS vom 05.05.20)

 Die Reinigung wird von demjenigen übernommen, der die Geräte ausgibt.

 Ein Abwaschen mit Seifenlauge ist dafür ausreichend.

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2.9 Kontaktminimierung

• Besuchern ist es nicht gestattet, die Schule zu betreten.

• Eltern ist es nur in Ausnahmen gestattet, die Schule zu betreten (wichtige Absprachen, Abholen von Materialien im Eingangsbereich). Dabei ist ebenfalls eine MNB zu tragen.

• Schriftliche Mitteilungen können in den Briefkasten eingeworfen werden.

• Jegliche Kommunikation läuft vorrangig über Telefon oder E-Mail.

3. Meldepflichten

Das Auftreten einer Infektion mit dem Coronavirus ist der Schulleitung von den Erkrankten bzw.

deren Sorgeberechtigten unverzüglich mitzuteilen. Gleiches gilt für das gesamte Personal der Schule. Aufgrund der Coronavirus-Meldepflichtverordnung i. V. m. § 8 und § 36 des

Infektionsschutzgesetzes ist sowohl der begründete Verdacht einer Erkrankung als auch das Auftreten von COVID-19 Fällen in Schulen dem Gesundheitsamt zu melden.

Stand: 07.05.2020

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