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Corona-Virus Covid-19 > Patientenverfügung - Patientenvorsorge - Testament - betanet

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Corona Covid-19 > Patientenverfügung - Vorsorgevollmacht - Testament

1. Das Wichtigste in Kürze

Eine umfassende Patientenvorsorge, bestehend aus einer Patientenverfügung sowie einer

Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung, ist für Menschen jeden Alters von großer Bedeutung. Plötzlich eintretende Erkrankungen mit schweren Krankheitsverläufen können dazu führen, dass weitreichende

Entscheidungen nicht mehr selbst getroffen werden können. Mithilfe von Vorsorgedokumenten können Unsicherheiten über den Patientenwillen weitestgehend ausgeschlossen werden und Bevollmächtigte,

Betreuer und Ärzte erhalten eine klare Richtlinie, wie in unterschiedlichen Situationen gehandelt werden soll.

Jede Patientenverfügung sollte individuell angepasst werden, z.B. durch Ausfüllen der Leerzeilen oder durch gesonderte Willenserklärungen für das Eintreten einer bestimmten Erkrankung.

Alle Formulare zum kostenlosen Download:

Patientenverfügung und Zusätzliche Willenserklärung für den speziellen Fall einer Infektion mit SARS- CoV-2

Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung

Eine ausführliche Erklärung zur Patientenvorsorge finden Sie im Ratgeber Patientenvorsorge.

2. Patientenvorsorge bei Covid-19

Eine Infektion mit dem neuartigen Corona-Virus (SARS-CoV-2) kann vor allem bei älteren und

immungeschwächten Menschen zu einem schweren Krankheitsverlauf führen. Die Erkrankung, die durch durch SARS-CoV-2 ausgelöst wird nennt sich Covid-19 und äußert sich beispielsweise durch Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen, trockenen Husten und Schnupfen. Das Auftreten und die Intensität der Symptome kann sich individuell stark unterscheiden.

Bei besonders schweren Krankheitsverläufen kann eine künstliche Beatmung notwendig werden. Erholt sich der Körper nach einem angemessenen Therapiezeitraum nicht und bestehen keine Aussichten auf eine Besserung des Gesundheitszustands, kann eine ​Patientenverfügung Aufschluss drüber geben, welches Handeln im Sinne des Patienten wäre.

Viele Menschen haben eine "allgemeine Patientenverfügung", wünschen aber im Fall einer Covid-19- Erkrankung eine andere Behandlung, als in der allgemeinen Verfügung festgelegt. In solchen Fällen ist es sinnvoll eine gesonderte Erklärung für diesen Fall zu verschriftlichen. Wichtig ist für die behandelnden Ärzte zu erkennen, welche Wünsche der Patient im Fall einer Covid-19-Erkrankung bzgl. seiner Behandlung hat.

​Folgende ​Wünsche können beispielsweise in einer Patientenverfügung ​festgelegt werden:

Wünscht der Patient lebenserhaltende oder lebensverlängernde Maßnahmen, die lediglich den Todeszeitpunkt verzögern und dadurch möglicherweise das Leid unnötig verlängern?

Wünscht der Patient die Gabe von Antibiotika oder Blutbestandteilen?

Individuelle bzw. ergänzende Formulierungen und Willenserklärungen speziell für den Fall einer Erkrankung mit Corona Covid-19.

Informationen zu den Inhalten, der Bindungswirkung und weiteren Themen wie Beglaubigung oder Beurkundung der Formulare finden Sie unter ​Patientenverfügung.

In Vorsorgedokumenten wie einer ​Vorsorgevollmacht oder einer ​Betreuungsverfügung können neben der Gesundheitsvorsorge auch weitere sog. ​Aufgabenkreise geregelt werden, für den Fall, dass Entscheidungen nicht mehr selbst getroffen werden können: Vermögenssorge, Wohnungs- und Mietangelegenheiten,

Aufenthaltsbestimmung, Post- und Fernmeldeverkehr, Behörden- und Ämtervertretung sowie die

https://www.betanet.de/pdf/1568 Seite 1 von 2

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Beauftragung von Rechtsanwälten und die Vertretung vor Gericht.

Die Erstellung einer ​Vorsorgevollmacht ist dann anzuraten, wenn eine Vertrauensperson im nahen Umfeld die Aufgaben erledigen kann und die Vollmacht bereits vor dem Verlust der Geschäftsfähigkeit errichtet wird. Alle weitere Informationen, z.B. zur Überwachung des Bevollmächtigten, zur Gültigkeit und

Geltungsdauer sowie zur Beglaubigung und Beurkundung unter ​Vorsorgevollmacht und ​Vorsorgevollmacht

> Sonderformen.

Eine ​Betreuungsverfügung ist dann sinnvoll, wenn keine Vertrauensperson im nahen Umfeld vorhanden ist und die ​Betreuung durch einen ehrenamtlichen Betreuer oder einen Berufsbetreuer wahrgenommen werden soll. Alle Informationen zur Auswahl des Betreuers, den Inhalten und den Formalitäten unter

​Betreuungsverfügung.

3. Praxistipp

Weitere Informationen zu Hilfsangeboten und Beratungsmöglichkeiten im Rahmen der Corona-Krise finden Sie unter ​Corona Covid-19 > Informationen - Beratung - Hilfen.

4. Testament

Auch die Erstellung eines Testaments ist Teil der Patientenvorsorge. Gibt es kein Testament, regelt die gesetzliche Erbfolge, was mit dem Vermögen des Verstorbenen passiert.

Es wird zwischen dem öffentlichen (notariellen) Testament und dem eigenhändigen Testament

unterschieden. Weitere Informationen, z.B. zum Pflichtteil, der Aufbewahrung des Testaments und dem Erbschein unter ​Testament und Erbschein.

5. Verwandte Links

​Patientenvorsorge

Ratgeber Patientenvorsorge

​ Nach dem Tod > Organisatorisches

​Betreuung

​Corona Covid-19

​Corona Covid-19 > Informationen - Beratung - Hilfen

​Corona Covid-19 > Pflege

​Corona Covid-19 > Sterbebegleitung - Abschied - Bestattung

​Corona Covid-19 > Psychische Belastungen

​Corona Covid-19 > Finanzielle Hilfen und Sonderregelungen

​Corona Covid-19 > Kurzarbeitergeld

​Corona Covid-19 > Selbstständige - Unternehmer

https://www.betanet.de/pdf/1568 Seite 2 von 2

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