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Umsatzsteuer: Brisante Fälle

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Academic year: 2021

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Umsatzsteuer: Brisante Fälle

09./10.10.2020

(2)

Durch Internationalisierung: Waren- und

Dienstleistungsströme in der EU und weltweit

(3)

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)

USt-IdNr. (z. B. DE123456789) wird vom

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) auf Antrag erteilt

notwendig für korrekte Besteuerung

innergemeinschaftlicher Lieferungen oder

innergemeinschaftliche Erwerbe (= innerhalb der EU), sowie für sonstige Leistungen zwischen Unternehmern (B2B) innerhalb der EU

Kleinunternehmer benötigen meist keine USt-IdNr.

Abfrage USt-IDNr. beim BZSt möglich (evat.bff-

(4)

Unternehmer A aus Berlin versendet Notebooks an Unternehmer B aus Paris:

• Es handelt sich um eine Lieferung • Ort der Lieferung: dort, wo die Beförderung oder Versendung beginnt (Berlin)

Lieferung ist im Inland (Deutschland) steuerbar

Sie ist jedoch aus folgenden Gründen umsatzsteuerfrei:

1. Beförderung oder Versendung in das übrige Gemeinschaftsgebiet 

2. Abnehmer ist ein Unternehmer, der den Gegenstand für sein Unternehmen erworben hat 

3. Erwerb des Gegenstands unterliegt beim Abnehmer im anderen Mitgliedsstaat den Vorschriften der Umsatzbesteuerung (Nachweis: USt- IdNr.) 

Achtung: Das Gelangen der Ware in das andere EU-Land

ist durch Belege (Belegnachweis) und durch

Aufzeichnungen

(Buchnachweis) nachzuweisen

(5)

Unternehmer A aus Berlin versendet ein Notebook an eine Privatperson aus Paris:

• Es handelt sich um eine Lieferung• Ort der Lieferung: dort, wo die Beförderung oder Versendung beginnt (Berlin)

Lieferung ist im Inland (Deutschland) steuerbar

Sie ist grds. umsatzsteuerpflichtig in Deutschland, weil die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit nicht vorliegen: Achtung: ggfs. Steuerpflicht

in Frankreich! (sog.

Versandhandelsregelung), Lieferschwelle FR = 35.000 €

1. Beförderung oder Versendung in das übrige Gemeinschaftsgebiet 

2. der Abnehmer ist ein Unternehmer, der den Gegenstand für sein Unternehmen erworben hat x

3. Erwerb des Gegenstands unterliegt beim Abnehmer im anderen

(6)

Unternehmer A versendet 500 offizielle Spielbälle zu einem großen Fußballturnier an den Unternehmer B in Moskau:

• Es handelt sich um eine Lieferung• Ort der Lieferung: dort, wo die Beförderung oder Versendung beginnt (Berlin)

Lieferung ist im Inland (Deutschland) steuerbar

Sie ist jedoch aus folgenden Gründen umsatzsteuerfrei:

Unternehmer versendet den Gegenstand in das Drittlandsgebiet 

(auf den Status des Abnehmers kommt es in diesem Fall nicht an, d.h.

selbes Ergebnis bei Lieferung an Privatperson)

Achtung: Der Ausfuhrnachweis ist

durch Belege (Belegnachweis) und

durch Aufzeichnungen (Buchnachweis) zu

führen

(7)

Der Grafiker A entwickelt ein Logo für den in Paris ansässigen Unternehmer B

Es handelt sich um eine sonstige Leistung. Ort der sonstigen Leistung: dort, wo der Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt (Paris)

Die sonstige Leistung ist im Inland (Deutschland) nicht steuerbar, sondern in Frankreich

Steuerschuldner ist nun aber der in Paris ansässige Unternehmer (Umkehr der Steuerschuldnerschaft, sog. Reverse-Charge-Verfahren)

 Der französische Unternehmer muss die französische Umsatzsteuer

(8)

Der Grafiker A entwickelt das Design einer Hochzeitskarte für ein in Paris ansässiges Pärchen (für private Zwecke)

Es handelt sich um eine sonstige Leistung. Ort der sonstigen Leistung: dort, wo der leistende Unternehmer A sein Unternehmen betreibt (Berlin)

somit ist diese sonstige Leistung im Inland (Deutschland) steuerbar

Besteuerung in Deutschland mit 19 % (bis 31.12.20: 16 %) USt. (ggf. 7 % (bis 31.12.20: 5%) USt, sofern auch urheberrechtliche Nutzungsrechte mit

übertragen werden).

(9)

Kleinunternehmer A aus Berlin lässt seine Website von einem

in Österreich ansässigen Programmierer erstellen. Der Österreicher berechnet seine Leistung mit netto 1.000 € (ohne Umsatzsteuerausweis)

• Es handelt sich um eine sonstige Leistung • Ort der sonstigen Leistung: dort, wo der Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt (Berlin)

somit ist diese sonstige Leistung im Inland (Deutschland) steuerbar

Steuerschuldner ist nun aber der Kleinunternehmer aus Berlin (Umkehr der Steuerschuldnerschaft, sog. Reverse-Charge-Verfahren)

er muss die deutsche USt. für die Leistung beim Finanzamt anmelden +abführen

als Kleinunternehmer darf er diese aber nicht als Vorsteuer abziehen!

(10)

Steuerberater-Suchservice unter …

Steuerberaterkammer Berlin Wichmannstraße 6

10787 Berlin www.stbk-berlin.de

Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg

Verband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe e.V.

Littenstraße 10 10179 Berlin www.stbverband.de

Download der Vorträge unter

www.stbk-berlin.de

www.stbverband.de

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