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Januar 2008 die Kosten für die Impfung gegen humane Papilloma-Viren (HPV) (=Gebärmutterhalskrebserkrankungen) von der Krankenversicherung übernommen werden, sofern diese im Rahmen von kantonalen Impfprogrammen durchgeführt wird

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Aktie "Januar 2008 die Kosten für die Impfung gegen humane Papilloma-Viren (HPV) (=Gebärmutterhalskrebserkrankungen) von der Krankenversicherung übernommen werden, sofern diese im Rahmen von kantonalen Impfprogrammen durchgeführt wird"

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I 227/2008 GEF 10. Dezember 2008 GEF C Interpellation

2059 Lanz, Thun (SVP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 08.09.2008

Kantonales HPV- Impfprogramm (Gebärmutterhalskrebs-Impfung)

Das Eidgenössische Departement des Innern hat am 21. November 2007 beschlossen, dass ab 1. Januar 2008 die Kosten für die Impfung gegen humane Papilloma-Viren (HPV) (=Gebärmutterhalskrebserkrankungen) von der Krankenversicherung übernommen werden, sofern diese im Rahmen von kantonalen Impfprogrammen durchgeführt wird.

Somit sind die generelle Impfung der Mädchen im Alter von 11 bis 14 Jahren und die Nachimpfung der jungen Frauen im Alter von 15 bis 19 Jahren (nur bis 31. Dezember 2012) krankenkassenpflichtig.

Gebärmutterhalskrebs ist nach dem Brustkrebs die zweithäufigste Krebserkrankung bei Frauen. Täglich sterben in Europa etwa 40 Frauen daran.

Während des Schuljahres 2008/2009 werden alle Mädchen der 4. bis 9. Volksschulklasse Informationen über die HPV-Impfung, das Impfprogramm und das konkrete Vorgehen im Kanton Bern für ihre Eltern erhalten. Allenfalls wird die Schule in Zusammenarbeit mit dem schulärztlichen Dienst eine öffentliche Sonder-Impfaktion für die HPV-Impfung (für alle 3 Impfungen) der Mädchen der 7. bis 9. Klassen organisieren.

Da nicht überall Schulärzte zur Verfügung stehen oder Reihenimpfungen durchgeführt werden, können sich auch Praxisärzte für die Impfprogramme anmelden und den Impfstoff kostenlos beziehen. Dabei dürfen die Hausärzte im Kanton Bern eine Entschädigung von Fr. 15.— pro Impfung und vorangehende Beratung verrechnen. Zudem müssen sie mindestens 9 Dosen des Impfstoffs bestellen. Falls die Dosen bis zum 30. Juni 2009 nicht gebraucht werden, muss der Arzt sie selber bezahlen.

Fragen an den Regierungsrat:

1. Sind die oben erwähnten Angaben grundsätzlich richtig?

2. Wie reagiert der Regierungsrat auf die erfolgte Weigerung der Hausärzte, die Impfung zu einem ihre Kosten offenbar nicht deckenden Tarif von Fr. 15.-- durchzuführen?

3. Ist dem Regierungsrat bekannt, dass im Kanton Solothurn mit allen Parteien eine neue einvernehmliche Lösung gefunden werden konnte?

4. Weshalb wurde nicht schon zu Beginn der Impfkampagne die Durchführung mit der Schweiz. Gesellschaft für Allgemeinmedizin (SGAM) und anderen Partnern einvernehmlich geregelt?

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5. Kann der Regierungsrat die Versicherung abgeben, dass im Kanton Bern die Impfaktion innert nützlicher Frist und im vorgesehenen Rahmen für alle Betroffenen durchgeführt werden kann?

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 20.11.2008

Antwort des Regierungsrates

1. Überkantonale Rahmenbedingungen des HPV-Impfprogramms (Gebärmutterhalskrebs)

Kostenübernahme im Rahmen der Grundversicherung

Gemäss Entscheid des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) vom 27.

November 2007 werden seit dem 1. Januar 2008 die Kosten für die Impfung gegen Humane Papillomaviren (HPV) von der Krankenversicherung übernommen, sofern diese im Rahmen von kantonal organisierten Programmen durchgeführt wird. Im Artikel 12a Buchstabe l der Verordnung des EDI vom 29. September 1995 über Leistungen in der obligatorischen Krankenversicherung (Krankenpflege-Leistungsverordnung, KLV; SR 832.112.31) sind die von kantonalen Impfprogrammen zu erfüllenden Minimalanforderungen verankert. Es handelt sich um folgende fünf Bedingungen:

„1. Die Information der Zielgruppen und deren Eltern/gesetzlichen Vertretung über die Verfügbarkeit der Impfung und die Empfehlungen des BAG und der EKIF ist sichergestellt;

2. Der Einkauf des Impfstoffs erfolgt zentral;

3. Die Vollständigkeit der Impfungen wird angestrebt;

4. Die Leistungen und Pflichten der Programmträger, der impfenden Ärztinnen und Ärzte und der Krankenversicherer sind definiert;

5. Datenerhebung, Abrechnung, Informations- und Finanzflüsse sind geregelt.“

Durch die GDK abgeschlossene Verträge

Die Plenarversammlung der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheits- direktorinnen und -direktoren (GDK) hat am 22. November 2007 beschlossen, eine einheitliche Vertragslösung über den Preis der HPV-Impfung auszuhandeln. Am 10. April 2008 hat die GDK den Tarifvertrag zwischen GDK und santésuisse sowie den Vertrag zwischen GDK und Sanofi Pasteur MDS AG genehmigt. Die im Tarifvertrag festgehaltene Netto-Impfpauschale beträgt bis 30. Juni 2009 159.- Franken (inkl. MWSt) pro Impfung.

Der vereinbarte Impfstoffpreis beträgt 140.- Franken (+ 2,4% MWSt). Der Tarifvertrag wurde am 18. Juni 2008 vom Bundesrat genehmigt.

Am 15. September 2008 fand eine gemeinsame Medienorientierung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG), der GDK und der Vereinigung der Kantonsärztinnen und Kantonsärzte der Schweiz zum Thema „HPV: Die Impfung der Mädchen gegen Gebärmutterhalskrebs kann beginnen“1 statt. Seitens der GDK wurde festgehalten, dass einerseits „das Ganze rechtlich und organisatorisch eine ziemlich aufwändige Geschichte ist“. Andererseits ist „in Anbetracht der geführten Preis- und Tarifverhandlungen, der erforderlichen Beschlüsse von Bund, Kantonen und Versicherern die Erarbeitung und Umsetzung der Programme sehr rassig und speditiv gelaufen“.

2. HPV-Impfprogramm im Kanton Bern

Umsetzung der überkantonalen Rahmenbedingungen

Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern ist dem Tarifvertrag zwischen GDK und santésuisse sowie dem Vertrag zwischen GDK und Sanofi Pasteur MDS AG am 14. August 2008 beigetreten. Zudem hat sie am 14. August 2008 den Liefervertrag (Ergän-

1http://www.gdk-cds.ch/400.0.html

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zung mit GDK-Vertrag) mit Sanofi Pasteur MDS AG unterschrieben. Mit Schreiben vom 19. August 2008 hat die GDK santésuisse mitgeteilt, dass das HPV-Programm im Kanton Bern den Minimalanforderungen gemäss Artikel 12a Buchstabe l KLV und den Empfehlungen gemäss dem Bulletin Nr. 8 des BAG vom 18. Februar 2008 entspricht. Am 22. August 2008 erfolgte eine erste Information der Bevölkerung mittels Medienmitteilung2 und Webseite der Gesundheits- und Fürsorgedirektion. Die entsprechenden Richtlinien für die Durchführung der kostenlosen HPV-Impfung im Rahmen des HPV-Impfprogamms im Kanton Bern wurden am gleichen Tag den Ärztinnen und Ärzten mit Berufsausübungsbewilligung im Kanton Bern zugestellt. Die Entschädigung für die Ärztinnen und Ärzte und für die Schulärztinnen und Schulärzte beträgt 15.- Franken pro Impfung. Wie in der Medienmitteilung festgehalten, können sich die Mädchen und jungen Frauen im Alter von 11 bis 19 Jahren im Kanton Bern seit September 2008 im Rahmen des kantonalen HPV-Impfprogramms kostenlos impfen lassen.

Artikel 12a Buchstabe l KLV verlangt einen zentralen Einkauf des Impfstoffs. Diese Vorschrift wurde in den meisten Kantonen mit der gleichen Regelung wie im Kanton Bern umgesetzt, d.h. die kostenlose Lieferung des Impfstoffs an die Ärzteschaft bedingt eine Mindestbestellung von 9 Dosen (ansonsten belaufen sich die Kosten für die Lieferung auf 30 Franken). Da die Netto-Impfpauschale und der Impfstoffpreis bis Ende Juni 2009 gelten, muss der zu diesem Preis bestellte Impfstoff zu der bis zu diesem Zeitpunkt festgelegten Netto-Impfpauschale verrechnet werden können und muss somit bis zum 30.

Juni 2009 verabreicht werden.

HPV-Impfung im Rahmen des schulärztlichen Dienstes

Die Schulleitungen und Klassenlehrpersonen der öffentlichen und privaten Schulen im Volksschulbereich mit 4. bis 9. Klassen wurden mit Schreiben vom 15. September 2008 über das HPV-Impfprogramm informiert. Zudem erhielten sie, wie vom Interpellant erwähnt, den Auftrag, den Schülerinnen der 4. bis 9. Klassen Informationsmaterialien zu verteilen und allenfalls eine öffentliche Sonder-Impfaktion für die HPV-Impfung (für alle 3 Impfungen) in Zusammenarbeit mit dem schulärztlichen Dienst der Mädchen der 7. bis 9.

Klassen zu organisieren.

Im Kanton Bern müssen gemäss Artikel 19 der Verordnung vom 8. Juni 1994 über den schulärztlichen Dienst (SDV) die Schulbehörde eine Schulärztin oder mehrere Schulärztin- nen bzw. einen Schularzt oder mehrere Schulärzte für jede öffentliche und private Schule und Institution der Volksschulstufe ernennen. Somit muss für öffentliche und private Schulen und Institutionen der Volksschulstufe ein schulärztlicher Dienst zur Verfügung stehen. Im Rahmen der drei obligatorischen schulärztlichen Untersuchungen wird der Impfausweis kontrolliert und bei Vorliegen der Einwilligung der Eltern allenfalls Impfungen durchgeführt.

Für die Durchführung der empfohlenen Impfungen bei schulpflichtigen Kindern sind im Kanton Bern seit Jahrzehnten sowohl die Grundversorgerinnen und Grundversorger als auch die Schulärztinnen und Schulärzte zuständig. Gemäss einer Umfrage über die Durchführung von Impfungen im Rahmen des schulärztlichen Dienstes3 im Kanton Bern im Jahre 2002 (Teilnahme: 97%) führten nur 48% der Schulärztinnen und Schulärzte DiTePol-Impfungen im Kindergarten oder in der Volksschule durch. Dies ist auch eine Bestätigung, dass die Grundversorgerinnen und Grundversorger in diesem Bereich weiterhin eine wichtige Rolle spielen müssen.

2http://www.be.ch/web/index/kanton/kanton-mediencenter/kanton-mediencenter-mm/kanton-mediencenter- mm-

detail.htm?id=8341&linkName=Impfprogramm%20gegen%20Humane%20Papillomaviren%2c%20die%20Geb

%26auml%3brmutterhalskrebs%20verursachen

3 Zitat aus der Publikation „Durchimpfung bei Kleinkindern, nach Schuleintritt und Schulaustritt im Kanton Bern: zeitliche Entwicklung während einer 10-jährigen Periode, 1995–2004“

(http://www.gef.be.ch/site/durchimpfung_2001.pdf)

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Zu Frage 1

Der Regierungsrat verweist auf seine oben dargelegten ausführlichen Erläuterungen zu den überkantonalen Rahmenbedingungen des HPV-Impfprogramms und zum HPV- Impfprogramm im Kanton Bern.

Zu Frage 2

Der Vorstand der Berner Hausärzte lehnt die kantonalen Richtlinien für die Durchführung der kostenlosen HPV-Impfung aus verschiedenen Gründen ab. Hauptsächlich ist er der Meinung, dass die Entschädigung von 45 Franken für die drei Impfungen in keiner Weise ihre Qualitätsansprüche auf eine gute Beratung von Jugendlichen und deren Eltern ermöglicht. Wie bereits oben festgehalten wurden sowohl die Impf-Pauschale zu Lasten der Krankenversicherer von 159 Franken pro Impfung als auch der Impfstoffpreis von 143.60 Franken pro Impfdosis auf überkantonaler Ebene festgelegt. Zu vermerken ist, dass gemäss Medienorientierung der GDK vom 15. September 2008 die Entschädigung für die Impfärztinnen und -ärzte in 25 Kantonen zwischen 7 und 15-16 Franken beträgt.

Eine Teilnahme der Ärztinnen und Ärzte ist grundsätzlich freiwillig. Aber die Situation wird aufgrund der Impfstoff-Bestellungen verfolgt. In den ersten zwei Monaten, d.h. bis Ende Oktober 2008, hat Sanofi Pasteur MDS AG bereits ca. 4'000 Impfdosen im Rahmen des kantonalen HPV-Impfprogramms geliefert. Eine mögliche Massnahme wäre die Veröffentlichung der Ärztinnen und Ärzte, die am HPV-Impfprogramm teilnehmen, auf der Webseite der Gesundheits- und Fürsorgedirektion, was sich aber bis anhin nicht als notwendig erwiesen hat.

Zu Frage 3

Dem Regierungsrat ist bekannt, dass im Kanton Solothurn ein Vertrag zwischen dem Ge- sundheitsamt des Kantons Solothurn, der Gesellschaft der Ärztinnen und Ärzte des Kantons Solothurn und der Ärztekasse betreffend Durchführung des HPV-Programmes im Kanton Solothurn besteht4. Er stellt unter anderem fest, dass auch im Kanton Solothurn die Mindestbestellmenge 9 Einzelimpfdosen beträgt und dass der Kanton Solothurn zusätzlich zum Krankenkassen-Beitrag ca. 21 Franken pro Impfung für die ärztliche Leistung bezahlt. Der Regierungsrat ist der Auffassung, dass die HPV-Impfung eine Pflichtleistung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung ist und somit die Kosten für den Impfstoff und die ärztliche Leistung voll von der Grundversicherung zu übernehmen sind (und nicht vom Kanton Bern).

Zu Frage 4

Wie in der Antwort zur Frage 1 erwähnt wurden die Verhandlungen auf überkantonaler Ebene durchgeführt. Aus diesem Grund kann der Regierungsrat zu dieser Frage nicht Stellung nehmen.

Zu Frage 5

Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion und die Erziehungsdirektion haben sich sehr dafür eingesetzt, dass der Kanton Bern ab Schulbeginn 2008/2009 über ein HPV- Impfprogramm verfügt - gleichzeitig mit den meisten anderen Kantonen - und dass die Mädchen und jungen Frauen im Alter von 11 bis 19 Jahren darüber informiert werden.

An den Grossen Rat

4www.hpv.so.ch

Referenzen

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