Schweizerische Chiropraktoren-Gesellschaft Swiss Association of Chiropractors Dr. Gian Jörger ∙ Präsident ∙ Praxis: Steinbruchstrasse 12∙ CH-7000 Chur Telefon +41 (0)81 250 18 18 ∙ Mobile +41 (0)79 610 60 60 ∙ Fax +41 (0)81 250 18 19 Gian.joerger@chirosuisse.ch – www.chirosuisse.info
Information
zu Handen der Vereinigung der Kantonsärztinnen und Kantonsärzte
Angestellte, unselbstständig tätige Chiropraktorinnen und Chiropraktoren mit ausländischen Aus- und Weiterbildungen
Ausgangslage
Die Chiropraktik ist in der Schweiz ein im Medizinalberufegesetz (MedBG) geregelter universitärer Medizinalberuf. Die Ausbildung wird an anerkannten Ausbildungsstätten im Ausland gemäss EDI-Liste sowie seit 2008 an der Medizinischen Fakultät der Universität Zürich angeboten. Um selbstständig erwerbend tätig zu sein, müssen Chiropraktorinnen und Chiropraktoren zusätzlich das vom EDI akkreditierte Weiterbildungsprogramm der Schweizerischen Akademie für Chiropraktik (SAC) absolvieren, das zum Titel der Fachchiropraktorin, des Fachchiropraktors führt.
Unselbstständig tätige Chiropraktorinnen und Chiropraktoren unterliegen nicht dem MedBG. Sie können ihren Beruf als Angestellte ausüben, auch wenn sie nicht an einer der vom EDI anerkannten Ausbildungsstätte studiert (z.B. in Spanien, England und Schweden) und keine Weiterbildung haben.
26 verschiedene kantonale Gesundheitsgesetze pflegen eine unterschiedliche Zulassungspraxis.
Manche Kantone verlangen eine Berufsausübungsbewilligung, andere nicht.
Zurzeit sind in der Schweiz ca. 15 Chiropraktorinnen, Chiropraktoren, vorwiegend aus dem EU-Raum in unselbstständiger Tätigkeit bei einer Fachchiropraktorin, einem Fachchiropraktor angestellt.
Problematik
Vermehrt suchen Chiropraktorinnen und Chiropraktoren, meist aus dem EU-Raum und z.T. mit fragwürdiger Eignung, in der Schweiz eine Anstellung in unselbstständiger Tätigkeit bei einer
Fachchiropraktorin, einem Fachchiropraktor. Die Arbeitgeber sind verantwortlich für ihre Angestellten.
Es gibt leider Arbeitgeber, die ihrer Aufsichtspflicht ungenügend nachkommen.
Das Gefälle in Bezug auf die Aus- und Weiterbildung v.a. in Europa ist beträchtlich, weil der Status der Chiropraktik in den verschiedenen Nationen stark variiert. Aufgrund der sehr unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen und der heterogenen Aus-, Weiter- und Fortbildung ist in diesen Ländern die Verordnungskompetenz von Medikamenten und diagnostischen Mitteln durch Chiropraktorinnen und Chiropraktoren stark eingeschränkt.
Beispiel: Das Institut Franco-Européen de Chiropratique IFEC (Frankreich) ist in der Verordnung des EDI über die anerkannten Studiengänge für Chiropraktik ausländischer universitärer Hochschulen aufgelistet und führt daher zu einem in der Schweiz anerkannten Diplom. Den IFEC-Abgängern fehlt jedoch die Ausbildung in Strahlenschutz und
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Röntgentechnik. Es ist somit nicht auszuschliessen, dass solche Personen im Angestellten- Verhältnis trotz fehlender Ausbildung Röntgenbilder erstellen und damit die
Patientensicherheit potentiell gefährden können.
Bisherige Massnahmen
Gemeinsames Rundschreiben der GDK und der ChiroSuisse vom 2. März 2010.
Empfehlung:
„sich bei Fragen der Ausbildung von Chiropraktorinnen und Chiropraktoren im Zusammenhang mit der Ausübung der Aufsicht, insbesondere bei der Erteilung von Berufsausübungsbewilligungen zur
unselbstständigen Tätigkeit, an die Fachgesellschaft ChiroSuisse zu wenden. Sie wird Ihnen gerne ihr fundiertes Wissen über chiropraktische Ausbildungsstätten zur Verfügung stellen.“
http://www.gdk-cds.ch/fileadmin/docs/public/gdk/Aktuelles/Empfehl/RS_chiro_201002_V2_d.pdf
ChiroSuisse Regulierung, die Mitglieder respektieren müssen, wenn sie eine Chiropraktorin, einen Chiropraktor in unselbstständig tätiger Praxis mit ausländischer Ausbildung anstellen. Die Regulierung stipuliert u.a.:
- die Berufsgesellschaft über die Anstellung zu informieren;
- die angestellte Chiropraktorin, den angestellten Chiropraktor zu motivieren, die eidg. Prüfung, die Weiterbildung mit Weiterbildungsprüfung und Prüfung in Strahlenschutz und
Röntgentechnik abzulegen
- dass IFEC-Abgänger keine Röntgenbilder erstellen dürfen.
Mitglieder, die sich nicht an die Regulierung halten, müssen mit Sanktionen der Standeskommission rechnen.
Ziele
Den hohen Qualitätsstandard der Chiropraktik zu wahren.
Haftpflichtfälle infolge ungenügender Ausbildung und/oder Eignung zu vermeiden und damit die Patientensicherheit zu gewährleisten
Wir würden es schätzen, sehr geehrte Frau Kantonsärztin, sehr geehrter Herr Kantonsarzt, wenn Sie uns in unseren Bestrebungen unterstützen könnten.
Mai 2012
ChiroSuisse
Dr. Gian Jörger Präsident