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Der Umzug an den Schwand hat Folgendes zur Folge

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I 006/2007 VOL 9. Mai 2007 VOL C Interpellation

0850 Leuzinger, Les Reussilles (Grüne)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 15.01.2007

Schwand – Ein kostspieliger Umzug für nichts?

Im Dezember 2005 wurden die Jagd-, Fischerei- und Naturschutzinspektorate brieflich darüber informiert, dass ihre Büros nach Münsingen an den Schwand verlegt werden.

Für diesen Umzug wurden vorwiegend finanzielle Gründe angeführt, da damit die Mietkosten (jährlich CHF 17'500.--) an der Herrengasse 22, wo der Kanton nicht Eigentümer ist, eingespart werden können.

Das Budget für den Umzug und die Umbauarbeiten (u.a. Umbau der Klassenzimmer in Büroräumlichkeiten) betrug CHF 550'000.--.

Mitte September 2006, als der Umzug fast abgeschlossen war, teilte der Vorsteher des Amts für Landwirtschaft und Natur mit, dass die kantonalen Gebäude am Schwand an die Stiftung BIO-Schwand verkauft worden sind. Die drei Inspektorate fielen somit sehr schnell wieder in die Stellung als Mieter zurück, die sie 5 Tage zuvor aufgegeben hatten (der neue Mietvertrag hat eine Dauer von vier Jahren).

Der Umzug an den Schwand hat Folgendes zur Folge:

• Ein grosser Teil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter muss mit privaten Verkehrsmitteln an den Arbeitsplatz fahren. Fast alle externern Partner nehmen ihr Auto, um an Sitzungen und Treffen zu kommen.

• Für die meisten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat sich der Arbeitsweg um 150 bis 200 Prozent verlängert.

• Ein grosser Teil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat inzwischen kein SBB- Generalabonnement mehr und benutzt auch nicht mehr die Fahrzeuge von Mobility.

• Arbeiten im Zug ist nicht mehr möglich, was einem Arbeitskapazitätsverlust von rund 20 Prozent entspricht (2 Vollstellen).

• Bei den Angestellten herrscht eine allgemeine Unzufriedenheit.

Der Regierungsrat wird daher um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Wie hoch ist die Miete der drei Inspektorate am Schwand?

2. Ist der gewählte Standort in Münsingen, der dezentral und vom ÖV nicht erschlossen ist, mit der kantonalen Strategie einer nachhaltigen Entwicklung vereinbar?

3. Hat der Umzug, unter Berücksichtigung der Umbau- und Umzugskosten, tatsächlich zu Einsparungen geführt?

4. Fällt die soziale und ökologische Gesamtbilanz dieses Verwaltungsbetriebs nicht nachteilig aus?

5. Kann die neue Kantonsregierung noch hinter einem solchen Vorgehen stehen, das letztlich nur das Leben der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter komplizierter macht und zusätzlichen Individualverkehr generiert?

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Antwort des Regierungsrates

Allgemeine Bemerkungen

Der Umzug des Naturschutz-, des Jagd- und des Fischereiinspektorats mit insgesamt rund 34 Arbeitsplätzen erfolgte im September 2006 von der Herrengasse 22 in Bern an den ehemaligen INFORAMA-Standort Schwand in Münsingen. Vorgängig oder parallel dazu zogen die Abteilung Strukturverbesserungen und Produktion (ASP), die Fachstelle Produktion und ländliche Entwicklung sowie der Staatsforstbetrieb des Amtes für Wald (KAWA) mit weiteren 30 Arbeitsplätzen von der Rütti in Zollikofen bzw. von der Stadt Bern auf den Schwand. Der Umzugsentscheid des Regierungsrates betraf somit 64 Arbeitsplätze, wovon der Arbeitsplatzanteil der drei Inspektorate 53% ausmacht.

Obwohl die Auslagerung von Verwaltungseinheiten aus der Stadt Bern auf den Schwand in erster Linie aus Spargründen erfolgt ist, hat der Regierungsrat bei seinem Umzugsentscheid nebst der ökonomischen auch die ökologische und die soziale Dimension mitberücksichtigt.

Deshalb gehört bei der Beurteilung der Gesamtbilanz des „Verwaltungsbetriebes Schwand“

nicht nur der ökonomische, sondern auch der soziale und der ökologische Aspekt zu den Gradmessern.

Es ist unbestritten, dass der Schwand mit dem öffentlichen Verkehr eher schlecht erreichbar ist und dass sich der Arbeitsweg für mehrere Mitarbeitende durch die Arbeitsplatzverschiebung verlängert hat. Demgegenüber können die Arbeitsbedingungen auf dem Schwand als sehr gut bezeichnet werden. Alles in allem bestehen am neuen Standort mehr individuelle Einflussmöglichkeiten auf die Arbeitsplatzqualität (Raumkomfort, Tageslichtnutzung, integrale Betriebsoptimierung, usw.) und ein höherer sozialer Komfort als an den alten Standorten.

Der Umzug der drei Inspektorate von der Stadt Bern auf den Schwand spart nicht nur die Jahresmiete von CHF 210’000.- (entsprechend 12 Monatsmieten zu CHF 17'500.-), sondern die gesamten Standortkosten, bestehend aus Miete, Nebenkosten, Hauswart- und Reinigungskosten ein, insgesamt CHF 500'000.- pro Jahr.

Entgegen der Annahme des Interpellanten finden sich die drei Inspektorate am Schwand noch nicht in der Stellung als Mieter wieder. Die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion hat mit der Pensionskasse „CoOpera Sammelstiftung PUK“ einen Vorvertrag zu einem Baurechtsvertrag abgeschlossen, der erst in Kraft tritt, wenn die Umzonung des Schwand-Areals durch die Gemeinde Münsingen erfolgt ist.. Darüber hat der Amtsvorsteher des Amtes für Landwirtschaft und Natur (LANAT) seine Mitarbeitenden auf dem Schwand im September 2006 informiert.

Zu den Fragen des Interpellanten äussert sich der Regierungsrat wie folgt:

Frage 1

Die drei Inspektorate bezahlen gegenwärtig noch keine Miete am Schwand. Eine Miete wird erst ab dem Zeitpunkt fällig, da die Pensionskasse „CoOpera Sammelstiftung PUK“die Gebäude im Baurecht übernimmt. Der Übernahmezeitpunkt ist abhängig von der vorgängigen Umzonung des Areals durch die Gemeinde Münsingen.

Frage 2

Die Grundmaxime gemäss den Richtlinien der Regierungspolitik 2007–2010 heisst:

Nachhaltige Entwicklung stärken. Es geht dabei um positive Impulse für:

• die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit

• die gesellschaftliche Solidarität und

• den Schutz der natürlichen Grundlagen im Kanton Bern.

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3

Der Umzugsentscheid des Regierungsrates steht mit dieser Grundmaxime in Einklang, zumal der Regierungsrat bei seinem Entscheid die ökonomischen, ökologischen und sozialen Aspekte einbezogen und gegeneinander abgewogen hat.

Frage 3

Ja. Die Standortkosten an der Herrengasse betrugen pro Arbeitsplatz im Jahr 2006 CHF 14'700.-. Am Schwand betragen sie noch CHF 7'030.- (eine Einsparung von 52%).

Sobald die „CoOpera Sammelstiftung PUK“ die Gebäude im Baurecht übernimmt und dem Kanton vermietet, werden die Standortkosten pro Arbeitsplatz am Schwand um rund 20%

steigen. Auch in diesem Zeitpunkt wird die Kosteneinsparung immer noch 30% betragen.

Frage 4

Dem ökonomischen Vorteil stehen der für mehrere Mitarbeitende längere Arbeitsweg und die schlechtere Erreichbarkeit des Arbeitsortes mit dem öffentlichen Verkehr gegenüber. Der neue Arbeitsort liegt jedoch für alle Mitarbeitenden innerhalb der vom Regierungsrat als zumutbar definierten Grenzen, wie sie für alle Reorganisationen innerhalb der Kantonsverwaltung gelten.

Die soziale und ökologische Gesamtbilanz fällt somit nicht nachteilig aus.

Frage 5

Wie einleitend dargelegt, erfolgte der Umzugsentscheid des Regierungsrates (RRB 4060 vom 21.12.05) für die 64 Arbeitsplätze von der Stadt Bern auf den Schwand in erster Linie aus Spargründen. Durch diesen Umzug können allein bei den 34 Arbeitsplätzen der drei Inspektorate jährlich mind. CHF 260'000.- an wiederkehrenden Standort- bzw.

Arbeitsplatzkosten eingespart werden. Sobald die „CoOpera Sammelstiftung PUK“ die Gebäude im Baurecht übernehmen wird, sind die Einsparungen immer noch bei rund CHF 150'000.-. Wie vorstehend ausgeführt, fällt jedoch auch die soziale und ökologische Gesamtbilanz nicht nachteilig aus.

Die neue Regierung kommentiert den Regierungsratsentscheid der vergangenen Legislatur darüber hinaus nicht.

An den Grossen Rat

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