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Mittwoch (Vormittag), 3. September 2014 Erziehungsdirektion 22 2013.RRGR.912 GR-Beschluss Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt des Kantons Bern zur interkantonalen Vereinbarung über den schweizerischen Hochschulbereich (Hochschulkonkordat)

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Sitzungstitel7 2013.RRGR.912 1

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

Mittwoch (Vormittag), 3. September 2014

Erziehungsdirektion

22 2013.RRGR.912 GR-Beschluss

Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt des Kantons Bern zur interkantonalen Vereinbarung über den schweizerischen Hochschulbereich (Hochschulkonkordat)

Beilage Nr. 22

Präsidentin. Nous passons donc à l’affaire 22, Arrêté du Grand Conseil concernant l’adhésion à l’accord intercantonal sur le domaine suisse des hautes écoles (concordat sur les hautes écoles).

Mme Baltensperger, porte-parole de la Commission de la formation, a la parole. Je vous rappelle que nous serons en débat libre.

Eva Baltensperger, Zollikofen (SP), Kommissionssprecherin. Worum geht es? Die Bundesverfas- sung (BV) gibt in ihrem Artikel 63 vor, dass Bund und Kantone gemeinsam für die Koordination so- wie für die Gewährleistung der Qualitätssicherung im schweizerischen Hochschulwesen zu sorgen haben. (Die Präsidentin läutet die Glocke.) Dafür bedarf es eines Bundesgesetzes, welches die von Bund und Kantonen an ein gemeinsames Organ zu übertragenden Zuständigkeiten regelt. Zur Um- setzung dieses Gesetzes, welches voraussichtlich am 1. Januar 2015 in Kraft treten wird, ist wie- derum das vorliegende Hochschulkonkordat zwischen den Kantonen erforderlich. Dieses erlaubt, die vorgesehenen Kompetenzen an die neuen Organe zu delegieren. Ob wir dem Hochschulkon- kordat beitreten wollen, müssen wir heute bestimmen. Dabei können wir nur den Beitritt beschlies- sen oder diesen ablehnen; inhaltliche Änderungen sind bekanntlich nicht möglich. Sobald 14 Kanto- ne beigetreten sind, wovon mindestens 8 bereits Mitglied des schon bestehenden Konkordats sein müssen, wird das Hochschulkonkordat in Kraft treten. Weil mit dem Konkordat wichtige Kompeten- zen des Kantons zur Hochschulkonferenz verschoben werden, sind die Mitwirkungsrechte und die Zusammensetzung des neu geschaffenen Hochschulrats von besonderer Bedeutung.

Dass 14 Kantonsvertretungen dabei sein müssen, gibt das Gesetz vor. Allerdings wird die Zusam- mensetzung im Konkordat geregelt. Einerseits sind die zehn Universitätskantone vertreten, welche bereits dem bestehenden Konkordat beigetreten sind. Anderseits sind vier weitere Trägerkantone vertreten, welche von der Konferenz der Vereinbarungskantone auf jeweils vier Jahre gewählt wer- den. Weiter regelt das Konkordat, wie die einzelnen Stimmen für die Beschlüsse im kleineren Hoch- schulrat gewichtet werden. Für den Kanton Bern ist dabei besonders interessant, dass er über die zweitgrösste Studierendenzahl verfügt, zumal es sich um eines der Gewichtungskriterien handelt.

Die neu geschaffenen Organe müssen natürlich auch finanziert werden. Dazu äussert sich das Konkordat ebenfalls. Es bestimmt den Finanzierungsschlüssel für die von den Kantonen zu tragen- den Kosten. 50 Prozent werden vom Bund übernommen. Von den weiteren 50 Prozent, welche an die Kantone übergeben werden, sind wiederum 50 Prozent nach der Anzahl Einwohnerinnen und Einwohner sowie 50 Prozent nach der Anzahl Studierender zu tragen. Aufgaben, welche der Rekto- renkonferenz durch das Bundesgesetz entstehen, müssen die Hochschulkantone im Verhältnis zu ihren Studierenden übernehmen. Ausstehend ist noch die von den Organen gemeinsam zu schaf- fende Zusammenarbeitsvereinbarung. Damit diese unterzeichnet werden kann, müssen zuerst das Bundesgesetz sowie das vorliegende Konkordat in Kraft gesetzt sein.

Der Beitritt zum Konkordat war innerhalb der Kommission mehrheitlich unbestritten. Drei Punkte gaben aber Anlass zu Diskussionen. Erstens haben einzelne den Eindruck, dass die Einflussnahme des Parlaments zu stark eingeschränkt werde. Im Zusammenhang mit der Delegation von Kompe- tenzen an die neuen Organe ist die Befürchtung vorhanden, dass das Parlament künftig nur noch

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Septembersession 2014 2013.RRGR.912 2

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bereits gefasste Beschlüsse zu schlucken hat. Zweitens wurden Bedenken hinsichtlich eines mögli- chen «Gärtli-Denkens» geäussert, weil den einzelnen Kantonen in diesem Konkordat immer noch ein grosses Gewicht beigemessen wird. Dies, obwohl man den schweizerischen Hochschulbereich eigentlich enger koordinieren wollte. In diesem Zusammenhang sei das Stichwort «Hochschule Schweiz» erwähnt. Die radikale Variante bestünde darin, dem Konkordat nicht beizutreten, damit der Bund sensiblere Bereiche vorschlagen und diese nicht ohne Rücksicht auf die Kantone voran- treiben könnte. Verbunden mit der Befürchtung, allzu viele Kompetenzen abtreten zu müssen, war in der Kommission sowohl Verständnis als auch ein gewisses Unbehagen gegenüber dem vorlie- genden Konkordatskompromiss vorhanden.

Drittens gab es ein weiteres Unbehagen gegenüber dem vorliegenden «Zwitter», fehlt nämlich mit diesem Konkordat eine saubere Trennung zwischen Kompetenzen des Bundes und der Kantone.

Dies, insbesondre weil ein Bundesrat oder eine Bundesrätin den Vorsitz hat und somit über eine grosse Einflussmöglichkeit auf die kantonalen Aufgaben verfügt. Diesbezüglich hat sich der Kanton Bern – nach Aussage von Regierungsrat Pulver – für eine anderslautende Regelung eingesetzt, dahingehend, dass sich Bundesrat und Kantonsvertretungen wenigstens jährlich im Präsidium ab- wechseln würden. Offenbar blieb dieser Vorschlag chancenlos. Schliesslich ist auch die Frage der Qualitätssicherung ein zentrales Element. Letztere geht als Auftrag aus dem einschlägigen BV- Artikel hervor. Man war sich einig, dass die hohe Qualität, wie wir sie von unseren Hochschulen kennen, unbedingt erhalten bleiben muss. Wie dieses Ziel konkret zu erreichen ist, wurde noch nicht ausgiebig diskutiert. Immerhin hat man sich in der Kommission erhofft, dass die Vorausset- zungen für Qualitätssicherung und Kontrolle mit dem Konkordat gut aufgegleist sind. Eine klare Mehrheit hat dem Beitritt zum Konkordat zugestimmt. Dies einerseits aus dem Grund, dass die Al- ternative, nicht beizutreten, einen ungewissen Ausgang zur Folge hätte und man anderseits als stimmgewichtigter Kanton nicht auf die Mitsprache in den neu zu schaffenden Organen verzichten möchte. Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 13 Ja-, 0 Nein-Stimmen bei 4 Enthaltungen den Beitritt zum Hochschulkonkordat.

Präsidentin. Il est 11 heures 45, vous allez pouvoir aller manger. Cet après-midi, nous commence- rons tout de suite par les porte-parole de groupe. Je clos la séance.

Hier werden die Beratungen unterbrochen.

Schluss der Sitzung um 11.45 Uhr.

Die Redaktorinnen:

Catherine Graf Lutz (f) Eva Schmid (d)

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