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Archiv "Zwei seltene ärztliche Zeugnisse" (12.02.1982)

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Spektrum der Woche Aufsätze -Notizen

GESCHICHTE DER MEDIZIN

Zwei seltene ärztliche

Zeugnisse

Joachim Weitzsäcker

Es wird nicht allzu häufig vorkom- men, daß Arbeitsunfähigkeitsbe- scheinigungen und Impfzeugnisse aus dem 1. Viertel des vorigen Jahr- hunderts sich in Privat- oder Mu- seumsbesitz finden lassen.

Die im Jahre 1814 vorgelegte Ar- beitsunfähigkeitsbescheinigung hat folgenden Wortlaut:

Daß die Spithälerin Elisabetha Eber- bachin, in der Kost bey Weingärtner Schüz, letztes Späthjahr den Schlier unter dem Arm hatte, und deswegen wenigstens 8 Wochen lang weder arbeiten noch Kinder hüten konnte, bezeugt der Wahrheit gemäß Brakenheim, den 8. Dezember 1814 Weizsaeker

OberAmts Chirurg.

Der Begriff „Schlier" ist in der Medi- zinischen Nomenklatur nicht mehr gängig. In alten medizinischen Wer- ken kann man diese Bezeichnung noch finden.

In der „Oeconomia" oder dem

„Hausbuch" des Reverendi, Huma->

Abbildung 1 (oben): Arbeitsunfähigkeits- bescheinigung aus dem Jahre 1814 (links oben)

Abbildung 2 (unten): Impfschein aus dem Jahr 1822 (links unten)

112 Heft 6 vom 12. Februar 1982 79. Jahrgang DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Ausgabe A/B

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soNsi-- (Ges Spektrum der Woche

Aufsätze • Notizen

GESCHICHTE DER MEDIZIN

nissimi et Doctissimi Viris Dn. M.*) Joannis Coleri Goldbergensis Sile- sij, Oeconomographi clarissimi

„Wittenberg 1601" wird im 6. Teil, 128. Capitel ein Absatz überschrie- ben: „Vor die Keule oder Schlier oder Bubone".

Johannes Coler aber „mag hier nicht viel disputieren oder gründlich schreiben von etlichen krankheiten dieses orts, ne offendantur aures piae".

Im 136. Kapitel: „Von der Bubone oder Schlier" heißt es dann: „ . Schlier und Keule, Drüse oder Kol- ben sind zwo Hosen eines Tuchs .. ."

Es handelt sich um eine entzündli- che Schwellung einer Drüse. Im Fal- le der „Spithälerin" wird es ein Schweißdrüsen-Abszeß oder eine Entzündung einer Drüse in der Ach- selhöhle gewesen sein, die mit der Bezeichnung „Schlier" benannt werden. Es muß eine erhebliche Ent- zündung gewesen sein, die eine Ar- beitsunfähigkeit von „wenigstens 8 Wochen" bedingt hat.

Die zweite Abbildung ist ein „Impf- schein für den zweijährigen Jacob Weizsaecker in Meimsheim". Der Text hat folgenden Wortlaut:

1822 Brakenheim, den 21. May:

Ich Unterzeichneter impfte den 14.

April dieses Jahrs meinen H: Vetter

Abbildung 3: Impfschein für den zweijäh- rigen Jacob Weizsaecker (Rückseite der Abbildung 2)

Gottfried Weizsaecker, Mühle Inha- ber der weil: Ekertschen Mühle in Meimsheim, ein Büble, gesund, Nahm: Jacob, 2 Jahr alt, mit wasser- heller Lymphe von dem Kind des hiesigen Bürger, und Weingärtners, Gottfried Sick.

8ter Tag, b.(= beiderseits) schöne wasserhelle Pustlen,

10ter Tag, zusammengeflossene, pe- ripherische Röthe auf beyd: Armen.

Daß obgenantes Kind also die ächte Schuzblattern gehabt, dieselben ih-

*) Dn = Domini, M = Magistri

ren Verlauf regelmäßig genommen, beurkundet zur Steuer der Wahrheit, Weizsaecker, OberAmts Chirurg als privileg: Impfarzt

(Familiensiegel)

Der Impfarzt Weizsaecker hat sich also Lymphe von einem an Pocken erkrankten Kinde besorgt und damit seinen kleinen Neffen Jacob ge-

impft. Diesen von Arm zu Arm über- tragenen Impfstoff bezeichnet man als humanisierte Lymphe. Wegen der Gefahr der Mitübertragung an- derer Krankheiten wurde sie in Deutschland 1885 verboten. Die di- rekte Pockeninokulation mittels Blatternschorfs, wie dies im Orient geübt wurde, war verlasen, nach- dem Eduard Jenner 1796 die Pok- kenschutzimpfung eingeführt hatte.

Der unterzeichnete Impfarzt hieß Gottlieb Jakob Weizsaecker und war als neuntes Kind des Schulmeisters und Collaborators (Lateinlehrer) Jo- hann Christian Weizsaecker am 5.

Juli 1767 zu Brackenheim geboren und ist am 14. Oktober 1834 ge- storben.

Der Impfling Johann Gottfried Jakob Weizsaecker ist am 28. September 1819 geboren und ist der Urgroßva- ter des Berichterstatters.

Anschrift des Verfassers:

Dr. med. Joachim Weitzsäcker Obertorstraße 17

7129 Brackenheim

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114 Heft 6 vom 12. Februar 1982 79. Jahrgang DEUTSCHES ARZTEBLATT Ausgabe AB

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