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Archiv "Festverzinsliche Wertpapiere: Steuervorteile von Vater Staat" (25.07.1991)

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Festverzinsliche Wertpapiere

Steuervorteile von Vater Staat

G

eht es um mögliche Steuervorteile, sind Bundesbürger nicht erst seit der jüngsten Steuer- erhöhung empfänglich: Nach Beobachtungen von Experten gelten alle Anlagen mit Steu- ervorteilen als absoluter Ren- ner auf dem Kapitalmarkt.

Skrupellose Geschäftema- cher nutzen diesen Trend weidlich aus — mancher Anle- ger würde sich lieber heute als morgen etwa von seiner überbezahlten Bauherrenmo- dell-Immobilie trennen. Steu- ersparer haben jetzt jedoch eine bessere Alternative:

Staatsanleihen mit Steuervor- teil.

Die hohe Steuerbelastung läßt die Freude am eigenen Einkommen schnell schwin- den: Immer mehr Bundesbür- ger zahlen jetzt bereits zwi- schen 30 und 50 Prozent Ein- kommensteuer. Auch Kapi- talerträge werden davon sel- ten verschont. Ganz hoch im Kurs stehen daher alle Geld- anlagen, bei denen — zu recht oder unrecht — mit dem Be- griff der Steuerfreiheit oder Steuerbegünstigung gewor- ben wird. Nachdem freilich jetzt die grundsoliden Berlin-

Darlehen nach § 16 BerlinFG

— acht bis zwölf Jahre Lauf- zeit brachten zwölf Prozent Steuerersparnis — bereits aus- gelaufen sind und auch die Berlin-Darlehen nach § 17 BerlinFG — 25 Jahre Laufzeit bringen 20 Prozent Steuerer- sparnis — aller Wahrschein- lichkeit nach zum Jahresende 1991 auslaufen werden, ha- ben Anbieter von anderen Steuerspar-Modellen jetzt wieder Hochkonjunktur.

Viel zu wenig achten An- leger jedoch auf mögliche Hintertürchen bei den offe- rierten Konzepten, so daß grauen und schwarzen Scha- fen des Kapitalmarktes das Geschäft leicht gemacht wird.

Verkauft werden dabei um ein mehrfaches überteuerte Immobilien ebenso wie ge- wagte Finanzierungs-Kombi- nationen mit Lebensversiche- rungen und Investmentfonds und vieles mehr. Wirklich verdienen werden daran frei- lich in erster Linie der Initia-

tor und der Vermittler, wäh- rend für den Anleger neben hohen Risiken oft kaum eine auch nur halbwegs interes- sante Rendite verbleibt.

Es geht jedoch einfacher und — vor allem — wesentlich solider: Das Stichwort heißt

„Niedrigverzinste Wertpapie- re". Das durchschnittliche Zinsniveau am deutschen Rentenmarkt pendelte in den achtziger Jahren lange Zeit zwischen 5,5 und 6,5 Prozent.

Nomi- Titel nal- zins

5,00% Bundesobligation S. 69 87/92 6,50% Bundespost-Anleihe 85/95 5,75% Bundesanleihe 86/96 II 5,50% Bundesanleihe 87/97 6,00% Bundesbahn-Anleihe 86/98 5,75% Bundespost-Anleihe 86/01 zum Vergleich:

9,00% Bundesbahn-Anleihe 90/00

So weisen auch die meisten Anleihen aus dieser Zeit ei- nen Nominalzins in dieser Größenordnung auf. Nach- dem jedoch das deutsche Zinsniveau Anfang 1990 auf zeitweise über neun Prozent gestiegen war und auch nach dem jüngsten Rückgang auf 8,5 Prozent immer noch weit über den seinerzeit üblichen Sätzen liegt, sind die Kurse der niedrig verzinsten Papie- re inzwischen auf ein Niveau zwischen 80 und 90 Prozent zurückgefallen. Ihre Rest- laufzeit beträgt dabei heute meist noch mindestens fünf Jahre.

Für den Anleger spielt es zunächst zwar keine Rolle, ob er nun eine neu ausgegebene Anleihe mit 8,25 Prozent No- minalzins zum Kurs von 99,25 Prozent erwirbt oder ob er ein älteres Papier mit nur 5,5 Prozent Nominalzinssatz zum

Kurs von 85,20 Prozent kauft:

Nachdem beide Anleihen am Ende der Laufzeit zu vollen 100 Prozent zurückgezahlt werden, stellt sich die Rendi- te weitgehend auf vergleich- barem Niveau ein. Unter steuerlichen Gesichtspunkten ergeben sich jedoch ganz er- hebliche Unterschiede: So unterliegt bei inländischen festverzinslichen Wertpapie- ren regelmäßig nur der Zins- ertrag der Einkommensteuer,

Kurs Rendite bei 0% 30% 53%

Steuerbelastung 97,08 8,53% 7,00% 5,84%

92,37 8,66% 6,63% 5,08%

89,30 8,34% 6,51% 5,12%

87,64 8,41% 6,65% 5,31%

87,50 8,35% 6,43% 4,96%

85,50 7,94% 6,08% 4,65%

104,03 8,34% 5,70% 3,67%

während mögliche Kursge- winne steuerfrei bleiben. Dies bedeutet: Im ersten Fall sind die vollen 8,25 Prozent zu ver- steuern, der steuerfreie Kurs- gewinn von 0,75 DM bei der Einlösung schlägt indes kaum zu Buche. Beim niedrig ver- zinsten Papier muß der Anle- ger indes nur 5,5 Prozent in seiner Steuererklärung ange- ben. Der Kursgewinn — in die- sem Fall immerhin 14,80 DM

— bleibt jedoch steuerfrei.

Und damit rechnet sich das niedrigverzinste Papier, das auf diese Weise bei hoher Steuerbelastung schnell eine

„Vergleichsrendite vor Steu- ern" von mehr als zehn Pro- zent ausweist. Mit solchen Renditesätzen können heute allenfalls Fremdwährungspa- piere konkurrieren, deren Kursrisiko angesichts der Währungsturbulenzen nicht zu unterschätzen ist.

Die Palette der Steuer- spar-Anleihen ist dabei groß:

Besonders flexibel — weil amt- lich gehandelt und damit je- derzeit verkäuflich — sind die Anleihen von Bund, Bahn und Post. Gern sehen es Banken und Sparkassen frei- lich nicht, wenn Kunden nach Staatspapieren fragen.

Durchaus kommen jedoch auch niedrig verzinste Papie- re der Kreditinstitute in Fra- ge, die ebenfalls Mitte der achtziger Jahre im großen Umfang aufgelegt worden sind. Berücksichtigen muß man dabei allerdings, daß ein jederzeitiger Verkauf nicht immer garantiert werden kann.

Ebenfalls zum Steuern- sparen eignen sich — aller- dings nur im Einzelfall — auch Zerobonds, also Anleihen, bei denen die Zinsen erst am Ende der Laufzeit in einer Summe gezahlt werden. Ihr Vorteil ist, daß sich der Anle- ger nicht um die Wiederanla- ge der Zinsen zu kümmern braucht: Die Differenz zwi- schen aktuellem Kurs und Rückzahlungskurs — meist 100 DM — beinhaltet bereits die rechnerischen Zinsen und Zinseszinsen. Steuerlich gilt die Regelung, daß der Ertrag erst bei Zufluß, also im Falle des Verkaufs oder der Rück- gabe bei Fälligkeit versteuert werden muß. Diese späte Be- steuerung bringt immer dann Vorteile, wenn sich der Anle- ger zum Zeitpunkt der Fällig- keit in einer niedrigeren Steu- erprogression befindet als ak- tuell. Doch Vorsicht: Durch die Zinsansammlung ergeben sich bei Fälligkeit oftmals stattliche Beträge, die dann die Steuerprogression wieder nach oben treiben können.

Auch im Falle eines vorzeiti- gen Verkaufs kann ein böses Erwachen drohen: Zu ver- steuern ist dann stets der rechnerische Ertrag des Bonds, selbst wenn dieser hö- her liegt als der Kursgewinn zwischen Kauf und Verkauf.

Im ungünstigsten Fall muß der Anleger also einen Ertrag versteuern, obwohl er mit den Zerobonds sogar Verluste er- wirtschaftet hat. pj Staatspapiere mit Steuerspar-Effekt (Auswahl)

Stand: Juni 1991

A-2586 (70) Dt. Ärztebl. 88, Heft 30, 25. Juli 1991

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