• Keine Ergebnisse gefunden

25 Jahre nach der Friedlichen Revolution - 25 Jahre nach der Diktatur

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2021

Aktie "25 Jahre nach der Friedlichen Revolution - 25 Jahre nach der Diktatur"

Copied!
32
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspfl ege des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Zeitschrift der Fachhochschule

Ausgabe: Frühjahr/Sommer 2015

25 Jahre nach der Friedlichen Revolution - 25 Jahre nach der Diktatur

Dr. Volker Höffer, BStU, Außenstelle Rostock

Wege zu einer inklusiven Gesellschaft Bedeutung und Umsetzung der

VN-Behindertenrechtskonvention

Bernd Kalheber, FHöVPR

(2)

Grußwort

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

heute möchten wir Ihnen eine andere Seite von uns präsentieren, eine Seite, die das berufliche Leben „danach“ betrifft.

Im Mittelpunkt soll dieses Mal die Fortbildung stehen, die neben der Ausbil- dung und dem Studium eine weitere wichtige Kernaufgabe unserer Fachhoch- schule darstellt. Die Themen unserer Fortbildungsangebote und Konferenzen sind dabei so vielfältig wie die Handlungsfelder im öffentlichen Dienst selbst.

Einen Eindruck hiervon sollen Ihnen die Veranstaltungsberichte in der vorlie- genden Frühjahr/Sommer-Ausgabe unserer Hochschulzeitschrift vermitteln.

Den Auftakt zu einer Veranstaltungsreihe zum 25jährigen Jubiläum der Fried- lichen Revolution in der DDR gab Dr. Volker Höffer, Leiter der BStU-Außenstelle Rostock, im November des letzten Jahres. In seinem Festvortrag vor Studie- renden, Auszubildenden und Mitarbeitenden der Fachhochschule sprach er über die Rollen von Justiz, Verwaltung und Polizei in Diktaturen und im de- mokratischen Rechtsstaat. Ebenfalls im November 2014 gab es eine weitere bemerkenswerte Veranstaltung, die erstmalig in Mecklenburg-Vorpommern stattgefunden hat: die Fortbildung zum Thema „Wege zu einer inklusiven Ge- sellschaft - Bedeutung und Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention“.

Eingebettet in den Maßnahmeplan der Landesregierung will dieses Fortbil- dungsangebot insbesondere dazu beitragen, für die Belange behinderter Menschen zu sensibilisieren. Bei der Tagung „Interkulturelle Kompetenz – Eine Verständnisfrage“ im Februar 2015 ging es ebenfalls um eine Sensibilisierung der Polizei und insbesondere ihrer Führungskräfte. Aufgegriffen wurde hier der Bericht des NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages, in dem der enge Zusammenhang zwischen dem Vorhandensein interkultureller Kompetenz und der Fähigkeit, Ermittlungsarbeit in unterschiedlichen Kulturkreisen angemessen zu gestalten und die Ermittlungsergebnisse richtig zu werten, betont wurde.

Auch diese Veranstaltung war eine Premiere, genauso wie der erste Arbeits- schutztag M-V des Landesamtes für Gesundheit und Soziales im April 2015, bei dem Fragen der Gefährdungsbeurteilung im Mittelpunkt standen.

Über diese und weitere Veranstaltungen berichten wir in unserem neuen „Back- stein“. Ich wünsche Ihnen viel Vergnügen bei der Lektüre!

Herzliche Grüße Ihre

Inhaltsverzeichnis

25 Jahre nach der Friedlichen Revolu- tion - 25 Jahre nach der Diktatur Tagung „Interkulturelle Kompetenz – Eine Verständnisfrage“

Wege zu einer inklusiven Gesellschaft Bedeutung und Umsetzung der VN- Behindertenrechtskonvention Gemeinsame Fortbildungsveranstal- tung von Justiz und Polizei zum The- ma „Forensische IuK“

Am 1. Mai in Rostock … – Zusammen- arbeit von Ordnungsbehörden und Polizei in Versammlungslagen

Konferenz „Aktuelle Fragen des Ver- sammlungsrechts“

Besuch des Innenausschusses des Landtages am 04.12.2014

Tagung „Meine Zeit gehört mir“

„Tere hommikust“, “labas rytas“,

„god morgen“, „guten Morgen“

Studentenaustausch

Erster Arbeitsschutztag in Mecklen- burg-Vorpommern

Amtseinführung von Frau Dr. Rau- chert als Direktorin

Verabschiedung von Andreas Schor- lemmer

Hochschulnachrichten Veranstaltungen Impressum

Seite 3

Seite 9

Seite 12

Seite 16

Seite 18

Seite 20

Seite 22 Seite 23

Seite 26

Seite 27

Seite 28

Seite 30 Seite 31 Seite 32

Seite 32 Dr. Marion Rauchert

(3)

25 Jahre nach der Friedlichen Revolution – 25 Jahre nach der Diktatur Zur Rolle von Justiz, Verwaltung und Polizei in Diktaturen und Demokratien

(Auszug aus dem Festvortrag an der FHöVPR M-V, 25.11.2014, von Dr. Volker Höffer, Leiter der Außenstelle Rostock des Bundesbeauftragten für die Stasi- Unterlagen der ehemaligen DDR)

Sehr verehrte Frau Dr. Rauchert, sehr verehrte Damen und Herren, sehr verehr- te Studierende und Auszubildende!

Zunächst möchte ich mich ganz herzlich für die Einladung zu diesem Vortrag bedanken. So eine Anfrage bekommt man nicht alle Tage, und daher habe ich auch nicht wirklich lange mit der Zusage gezögert, trotz eines echten Vortrags- und Veranstaltungsmarathons in diesen Wochen.

Das Thema, auf das wir uns verständigt haben, ist in mehrfacher Hinsicht eine echte Herausforderung. Man könnte und müsste darüber eigentlich nicht nur ganze Wochenseminare veranstalten, sondern es birgt auch dermaßen viele menschheitsgeschichtliche, philosophische, ethische und politische Inhalte in sich, dass ich hier und heute bestenfalls einen Streifzug über dieses „weite Feld“ liefern kann. (Auslassung)

Einstieg: Warum gingen 1989 plötzlich so viele Menschen auf die Straße?

Anmerkung der Redaktion: Sofern aus sprachlichen Gründen in den Texten des „Backstein“ nur eine geschlechts- bezogene Form verwendet wird, schließt diese immer auch das andere Geschlecht ein.

Ich weiß nicht, ob man jungen Leuten von heute wirklich ernsthaft nahe bringen kann, welch Ereignis, welch Zeitenwende, welch wirklich alles umkrempelnde gesellschaftliche Eruption sich 1989 in der DDR (aber nicht nur dort, sondern im gesamten damaligen „sozialistischen Lager“, im Herrschaftsbereich der Sowjet- union, heute in etwa Russland) ereignete.

Wie soll man einem heute 20jährigen, der ganz selbstverständlich durch die reale Welt jetet, ganz easy durch die virtuelle Welt chattet und sich jederzeit via Smartphone mit seinem Kumpel in Australien oder sonstwo unterhalten kann, erklären, wie es vor 25 Jahren und noch dazu in der DDR, in der Diktatur der sogenannten „Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands“, war?

Ich versuche es mit einer sehr persönlichen Zusammenfassung.

Wie viele Menschen hatte ich keine Lust mehr, immer auf ein besseres Leben in der Zukunft vertröstet zu werden - immerzu auf der Jagd nach normalen Lebensmitteln wie Fleisch, Obst (nur Äpfel gab es immer) und Gemüse (nur Kohl war immer vorrätig) zu sein. Ich hatte auch keine Lust mehr, nirgendwo halbwegs anständige Kleidung zu bekommen - es sei denn in überteuerten Lä- den namens „Exquisit“ oder im Intershop, falls man Westgeld besaß. Ich hatte auch die Nase voll, im wortwörtlichen Sinne, von der durch sehr minderwertige

(4)

Braunkohle und ungefilterte Chemie verpesteten Umwelt. Ich wollte auch end- lich intakte und schöne Häuser sehen, keine zerfallenden, öden grauen Städte und Dörfer. (Auslassung). Schauen Sie sich mal ungeschönte Fotos von damals an! Da denken Sie, Sie sehen Fotos aus der heutigen Ostukraine.

Ich wollte auch nicht mehr den offensichtlichen Lügen der alles bestimmenden SED über den Zustand in der DDR zuhören, den Lügen von vermeintlich freier Meinungsäußerung, vom angeblich nur bösen, rückwärtsgewandten und ster- benden Kapitalismus im Westen. Ich wollte mich selber informieren in verschie- denen, nicht gleichgeschalteten und zensierten Medien.

Ich wollte, dass ich die Wahrheit und eine andere Meinung sagen konnte, ohne dafür Nachteile wie Studienrausschmiss oder Schlimmeres wie Haft befürchten zu müssen.

Ich wollte mir auch selbst die Welt hinter dem „Eisernen Vorhang“ anschauen, die Sehnsuchtsorte voller Geschichte, Kultur und Kunst.

Und schließlich wollte ich, dass endlich diese um sich greifende Deprimiertheit, diese Stagnation und die so weit verbreitete Resignation aufhörten.

Deshalb und wegen vieler anderer Gründe ging ich, obwohl ich kein Held war und bin, nach anfänglichem Zögern ab der zweiten Demo in Rostock im Okto- ber 1989 mit auf die Straße. Obwohl ich wirklich Angst hatte, dass die Geheim- polizei (die Stasi), die Polizei oder die Armee doch wieder knüppeln oder gar schießen gegen unseren friedlichen Protest, also die sogenannte „chinesische Lösung“ anstrebten. Mein höchst mulmiges Gefühl werde ich nie vergessen, als wir an der riesigen Stasi-Zentrale in der Rostocker August-Bebel-Zentrale (heu- te „Haus der Justiz“!) vorbeizogen und sich in den gespenstisch dunklen Fen- stern ab und zu ein Vorhang bewegte. „Bringen die jetzt Maschinengewehre in Stellung….“, so unsere bange Frage.

Zum Glück nicht, weil die SED auf Gewalt verzichtete. Einige an der Spitze wollten kein Blutvergießen. Sie hüteten sich aber vor einer gewaltsamen Nie- derschlagung, vor allem deshalb, weil diesmal unter Michail Gorbatschow die sowjetischen Panzer anders als 1953 in der DDR, 1956 in Ungarn, 1968 in der CSSR oder ab 1978 in Afghanistan in den Kasernen blieben. Und weil die so- wjetische Schutzmacht erstmals eine Intervention verweigerte, hatten die SED- Funktionäre zu Recht richtig Respekt vor des Volkes wahrem Willen und „kniffen also die Schwänze ein“.

Diese Wahnsinnszeit, dieses Gefühl, erstmals wirklich etwas gesellschaftlich be- wegen zu können, hat sich eingebrannt, ist fast zu so etwas wie einem langglü- henden Kernbrennstab in mir geworden. Wenn man will, wenn man auch mal Mumm beweist, dann geht auch was!!! Und dies gilt umso mehr in unserer heutigen Gesellschaftsform, wo eine andere Meinung oder ein friedliches An- derssein zwar auch manchmal nicht ganz einfach durchzuhalten sind, aber man dafür nicht von Staats wegen verfolgt und bestraft wird.

Nach diesem persönlichen Einstieg soll es etwas nüchterner weitergehen.

Dr. Volker Höffer, Leiter der Außenstelle Rostock des Bundesbeauftragten für die Stasi-

Unterlagen der ehemaligen DDR

(5)

Zentrale Unterschiede zwischen Diktatur und einem freiheitlich-demokra- tischen Rechtsstaat

Ich hoffe, dass ich Sie mit dem nachfolgenden Part nicht langweile. Da man aber leider nach meinen Erfahrungen nicht bei jedem jungen Menschen voraus- setzen kann, dass sie oder er in der Schulzeit die Kernunterschiede zwischen ei- ner Diktatur und einer Demokratie kennen gelernt hat, will ich das im Zeitraffer am Beispiel der DDR knapp darstellen.

In jeder Diktatur gibt es folgende Grundmerkmale (nur die Formen oder Namen unterscheiden sich). Diese sind zugleich die zentralen Unterschiede zu einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat. Wenn Sie diese „Schablone“ auf einen Staat oder auf die Programmatik einer Partei legen, befreit von aller Propagan- da, Tricks und Täuschung, werden Sie relativ schnell erkennen können, welche Staatsform vorliegt bzw. angestrebt wird.

Hauptmerkmale einer Diktatur



keine bürgerlichen Rechte und Freiheiten (wie echtes Wahlrecht, Vereini- gungs- und Versammlungsfreiheit, Meinungs- und Glaubensfreiheit, Presse- freiheit, Gleichheit vor dem Gesetz, Recht auf Freizügigkeit);

keine Gewaltenteilung, sondern Macht liegt bei einer Person, Gruppe oder Partei;

keine echten, unabhängigen Parlamente;

keine Rechtsstaatlichkeit und echte Verwaltungsgerichtsbarkeit;

keine unabhängige Justiz und Polizei;

trotz kodifizierten Rechts Willkür in Justiz, Verwaltung und Polizei;

Existenz einer nur dem engsten Machtzentrum verpflichteten Geheimpolizei/

Geheimdienst;

mehr oder minder gleichgeschaltete und zensierte Medien.

Justiz, Verwaltung und Polizei als Stützen der SED-Diktatur – Grundzüge und Beispiele

Jetzt kommen wir zum schwierigsten Teil. Wie erkläre ich Ihnen, inwiefern die Institutionen, für die Sie sich ausbilden lassen, unverzichtbare Teile des diktato- rischen Systems in der DDR waren und übrigens in jeder autoritären Herrschaft sind?

Wie erkläre ich das Ihnen? Ihnen, die Sie Rechtsmittel gegen eine Ihres Erach- tens ungerechte Zensur einlegen können? Ihnen, für die es normal ist, dass das Haus Ihrer Eltern im Grundbuch steht und auch wirklich Ihr Eigentum ist? Ih- nen, für die es selbstverständlich ist, dass man gegen eine Entscheidung eines Amtes Rechtsmittel einlegen kann? Ihnen, für die es hoffentlich auch normal ist,

(6)

dass Polizisten bei Verkehrskontrollen höflich auftreten und jedes Blitzer-Foto eine Rechtsmittelbelehrung enthält und nicht nur die Höhe des Bußgeldes?

Der entscheidende Punkt hier ist die Gewaltenteilung. Ein Begriff, der den Un- terschied zwischen dem Handeln in Justiz, Verwaltung und Polizei eines freiheit- lich-demokratischen Rechtsstaates und dem in einer Diktatur sehr gut auf den Punkt bringt, ist das Wort „Willkür“. Dies bedeutet bekanntlich in etwa „ohne Rücksicht auf Regeln / nach eigenem Gutdünken“. Und genauso agierten Ju- stiz, Verwaltung und Polizei in der DDR, wenn es der SED oder ihnen politisch opportun schien oder so manchem „Bürodrachen“ auch nur einfach mal in den Kram und die aktuelle Laune passte.

Kurz gesagt können in einer Diktatur und konnten sich also auch in der DDR Justiz, Verwaltung und Polizei ohne größere Probleme selbst über schriftlich fixiertes Recht hinwegsetzen, wenn es das über allem stehende politische Dik- tat der Herrschenden (in der DDR der SED-Spitze) forderte oder auch nur wün- schenswert erscheinen ließ. (Auslassung)

Werfen wir nun einige Blicke auf die einzelnen Bereiche.

3.1 Bereich Justiz (ausgewählte Aspekte und Beispiele)

In der SED-Diktatur waren Staatsanwaltschaft und Gerichte in die politische Verfolgung integriert. Rechtsanwälte dienten vor allem als Feigenblätter, als angeblicher Beweis einer Rechtsstaatlichkeit. In der Realität besaßen sie aber kaum reale Einflussmöglichkeiten und agierten zudem auch noch oft gegen ihre eigenen Mandanten, nicht selten im Auftrag der Stasi als Inoffizielle Mitarbeiter (IM).

In den kodifizierten Rechtsvorschriften der DDR existierten zahlreiche Passa- gen, die sich erstmal gut und nahezu rechtsstaatlich-pluralistisch lesen. Da wa- ren zum Beispiel die Art. 20 und 27 der DDR-Verfassung (von 1974), also das Recht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit bzw. das Recht auf Meinungsfreiheit.

Aber dagegen standen konkrete Gesetze und deren praktische Umsetzung als juristische Herrschaftsmittel der alles beherrschenden SED, wie der § 106 des StGB der DDR („staatsfeindliche Hetze“). (Auslassung konkreter Beispiele) Die DDR-Verfassung kannte auch ein „Recht auf Freizügigkeit“, welches der SED-Staat mit dem UNO-Beitritt 1973 und dem Beitritt zur Schlussakte von Helsinki 1975 soagr formal völkerrechtlich anerkannte. Aber auch hier konter- karierten diverse Regelungen des StGB auch formaljuristisch die Vorgaben der Verfassung, zum Beispiel der § 213 StGB der DDR („Ungesetzlicher Grenzüber- tritt“, oft auch als „Republikflucht“ bezeichnet). Zahllose Fluchtfälle, auch über die Ostsee, belegen diese Feststellung. (Auslassung)

Zusammenfassend lassen sich folgende „Delikte“ als die bedeutsamsten poli- tischen Straftatbestände im letzten DDR-StGB klassifizieren:

- - - -

§ 106 = „staatsfeindliche Hetze“;

§ 213 = „ungesetzliches Verlassen“;

§ 214 = „Beeinträchtigung staatlicher Tätigkeit“;

§ 219 = „staatsfeindliche Verbindungsaufnahme“.

(7)

3.2 Bereich Verwaltung (ausgewählte Aspekte und Beispiele)

Im Bereich der Exekutive bzw. des Handelns der Verwaltung muss man eine sehr ausgeprägte, politische motivierte Tendenz zur Willkür konstatieren. Das betraf zum Beispiel das angebliche Recht auf freie Arbeitswahl laut Art. 24 DDR-Verfassung (von 1974). In der Praxis aber gab es zahlreiche Berufsverbote für Seeleute sowie Berufsverbote und Karriereknicks für Missliebige, so für „An- tragsteller auf Ausreise aus der DDR“ (AstA) oder gar Sippenhaft. (Auslassung) Sogenannten „feindlich-negativen Personen“ wurden willkürlich bei Bedarf die Personalausweise entzogen, wie bei den Beat - Fans der 60er und 70er Jahre oder den Punks der 80er.

Eigentum wurde ohne jede wirkliche Rechtsgrundlage einfach entzogen und als „Volkseigentum“ beschlagnahmt, Grundbücher gefälscht oder als Relikt ei- ner bürgerlichen Vergangenheit gar nicht erst weitergeführt. Diesbezügliche Beispiele gibt es mehr als genug, insbesondere:

-

-

-

-

-

-

-

die Aktion „Rose“, Februar 1953;

die Aktion „Licht“, Anfang der 60er;

die 1953 einsetzende Okkupation und über 30 Jahre währende, schleichende Enteignung privater Hotels und Pensionen in Baabe/Rügen;

die Zwangsaussiedlungen an der innerdeutschen Grenze 1952 / 1961;

die Zwangskollektivierungen (nicht nur in der Landwirtschaft);

die Verstaatlichungen von Handwerksbetrieben in zwei großen Wellen 1952/53 und 1972;

das Abpressen von Häusern, Antiquitäten, Kunst und anderem wertvollen Besitz als eine Voraussetzung für die Bewilligung der Ausreise in den Westen.

3.3 Bereich Polizei (ausgewählte Aspekte und Beispiele)

Neben der Stasi stellte die Volkspolizei mit all ihren Untergliederungen die zweitwichtigste innere Herrschaftsstütze der SED-Diktatur dar. Sie war stark in- volviert in die Niederschlagung von politischen Protesten, zum Beispiel:

-

-

-

des Volksaufstandes um den 17. Juni 1953;

der Beat-Demo Leipzig 1965;

der Herbstdemos in Leipzig, Dresden, Berlin Anfang Oktober 1989 (vgl. dazu auch die Ausstellung „Sag mir, wo du stehst. Die Polizei im Herbst 1989 in Rostock “).

(8)

Auch bei Grenzüberwachung und Verhinderung von Fluchtversuchen aus der DDR spielte die DDR-Polizei eine sehr aktive und fatale Rolle, insbesondere durch:

-

-

-

-

-

Streifentätigkeit im sogenannten Grenzgebiet, zum Beispiel direkt an der Ostseeküste;

Kontrollen auf Bahnhöfen bei Mitführen von Faltbooten und in Zügen im grenznahen Raum;

das Spitzelsystem der sogenannten Freiwilligen Helfer (FH);

Verkehrskontrollen auf eventuell mitgeführte Fluchtmittel;

Inhaftierungen in den eigenen Untersuchungshaftanstalten oder die Überga- be an die Stasi.

-

-

-

-

-

eine aktuelle Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung zur Demokratie-Skepsis in Deutschland (s. NNN, 21.11.2014);

die niedrige Wahlbeteiligung bei Europa-, Landtags- und Kommunalwahlen;

die zunehmenden Aktivitäten von Extremisten (von rechts und links, auch von Salafisten und anderen Islamisten);

die Entwicklungen bzw. erheblichen demokratisch-rechtsstaatlichen Defizite in einigen EU-Mitgliedsstaaten (Ungarn, Griechenland, Rumänien, Bulgarien);

der weltweite Vormarsch autoritärer Systeme (Russland, China, Türkei, IS, aber auch Saudi-Arabien, Katar etc.).

Überdies oblagen der Polizei permanente Kontrollen in den Städten und Dör- fern auf eventuelle „staatsfeindliche Hetze“ per Flugblätter oder Losungen (an Häusern oder in Wohnungsfenstern) sowie die Observation Andersdenkender.

(Auslassungen)

Auch verhängte die Polizei aus politischen Motiven Geldbußen wegen „Ord- nungswidrigkeit“, zum Beispiel bei öffentlichem Abspielen missliebiger Musik, wie westlicher Beatmusik in den 60er Jahren oder des Songs von Udo Linden- berg „Sonderzug nach Pankow“ in den 80ern. Als „Ordnungswidrigkeit“ ahn- dete die DDR-Volkspolizei in den 80er Jahren zeitweilig auch das Anbringen weißer Stoffbänder an Autoantennen durch ausreisewillige DDR-Bürger (galt als ein Protestsymbol).

Demokratie contra Diktatur – das Ringen geht weiter

In diesem letzten kurzen Ausblick sei (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) nur darauf hingewiesen, dass die Demokratie nichts „Gottgegebenes“ und „Auf- Ewig-Unumstößliches“ ist, für deren Erhalt und immer weitere Gestaltung wir nichts tun müssen. Folgende Anmerkungen sollen dazu hier und heute reichen:

Haben Sie herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und das Interesse.

(9)

Tagung „Interkulturelle Kompetenz – Eine Verständnisfrage“

Eine Veranstaltung des Fachbereiches Polizei am 19.02.2015 in der FHöVPR

Der NSU-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seinem Bericht vom 22.08.2013 der Polizei einen umfassenden Aus- und Fortbildungs- bedarf aufgezeigt. Aus diesen Empfehlungen wird auch die Stärkung der Inter- kulturellen Kompetenz als Auftrag an die Polizei deutlich.

In Umsetzung dieses Auftrages organisierte der Fachbereich die Veranstaltung vor dem Hintergrund, die Führungskräfte der Landespolizei bei ihrer Aufgabe, interkulturell professionelles Verhalten in ihren Dienststellen zu fördern und zu fordern, zu unterstützen.

Fast 70 Teilnehmer waren der Einladung gefolgt.

Nach der Begrüßung durch die Fachbereichsleiterin, Frau KDin Anja Hamann, ging Herr LKD Peter Grund, Referent für Kriminalitätsbekämpfung im Ministe- rium für Inneres und Sport, in seinem Vortrag vornehmlich auf den Bericht des NSU-Untersuchungsausschusses ein. Er verdeutlichte noch einmal, dass der UA in seinem Bericht harte Kritik an der fehlerhaften Ermittlungsarbeit der Polizei insgesamt übte, und zwar in parteiübergreifender Einigkeit. Die aufgetretenen Ermittlungsfehler seien insbesondere auf eine mangelnde Selbstreflexion der Ermittlungsbeamten und den unangemessenen Umgang mit den Opfern zu- rückzuführen. Alternative Ermittlungsansätze konnten so gar nicht betrachtet werden; von einem strukturellen Rassismus sei im Bericht die Rede.

Zurückzuführen sei dies auch auf einen Mangel an interkultureller Kompetenz, also der Fähigkeit, mit Individuen und Gruppen anderer Kulturen erfolgreich und angemessen zu interagieren.

Damit habe die Polizei u. a. die Empfehlung erhalten, die Vermittlung interkultu- reller Kompetenzen im Bereich der Aus- und Fortbildung stärker zu fokussieren.

Dabei habe der UA vorrangig auch die Führungskräfte verpflichtet gesehen, da gerade durch ihr Handeln das gesamte Wirken einer Dienststelle / Behörde geprägt werde. Die Akzeptanz unterschiedlicher Kulturkreise in Deutschland und das Verständnis im unterschiedlichen Umgang mit diesen Kulturkreisen sei Führungsaufgabe.

Nach diesem Einblick führte Herr Willy Meyer von der Bundespolizeiakademie Lübeck in die Begrifflichkeiten der interkulturellen Kompetenz und Kommu- nikation ein. Er verdeutlichte zunächst, wie wichtig auch das Verständnis der eigenen Kultur und Werte sei, um die Unterschiedlichkeiten festzustellen und angemessen agieren zu können.

Im Anschluss referierte Frau Sabrina Schmidt zum Thema: „Die Wahrneh- mung des Islam in Deutschland – Medienbilder & Bevölkerungsmeinung“. Frau Schmidt ist Kommunikationswissenschaftlerin und promoviert zu diesem The- ma an der Universität Erfurt. Schwerpunkt ihres Vortrages war die Darstellung der aktuellen Bertelsmann-Studie vom 08.01.205.

Sibylle Hofmann

Dozentin am Fachbereich Polizei, der FHöVPR M-V

(10)

Sie stellte uns zunächst dar, wie stark Medien durch ihre Art der Berichterstat- tung in die politischen und gesellschaftlichen Abläufe einwirken können. Me- dien hätten heutzutage die Wirkung einer „Sozialisationsinstanz“ – sie vermit- telten Werte und Normen und beeinflussten unsere Wahrnehmung deutlich.

In der Studie konnte festgestellt werden, dass 61 % der Deutschen der Mei- nung sind, der Islam passe nicht in die westliche Welt. Über 57 % halten ihn für eine Bedrohung. Setze man diese Ergebnisse zu statistischen Werten des Ausländeranteils an Muslimen in ein Verhältnis, so ließe dies den Schluss zu, dass insbesondere fehlende Kontakte im Alltag diese Überfremdungsängste bedingen.

Diese mangelnden Erfahrungen schüren dann bei besonderen aktuellen poli- tischen Lagen die Ängste im Besonderen.

Wie können nun diese Kenntnisse über unterschiedliche Kulturen und das Wis- sen um die Ängste gegenüber anderen Kulturen und Religionen in der Aus- und Fortbildung der Landespolizei implementiert werden?

(11)

Hierzu referierte Frau Annette Gisevius. Sie arbeitet für die Intercultur GmbH Hamburg, entwickelt Konzepte und leitet Trainings zu diesen Themen.

In einem sehr kurzweiligen Vortrag zur interkulturellen Kommunikation stellte Frau Gisevius zunächst das Spannungsfeld zwischen Kultur, Person und Situa- tion dar.

Vor diesem Hintergrund referierte Frau Gisevius die unterschiedlichen Kommu- nikationsstile, bildete Beispiele und ordnete die Kulturkreise der vorwiegend in Mecklenburg-Vorpommern lebenden Migrantinnen/Migranten und Flüchtlinge ein.

Gerade das Zusammentreffen unterschiedlicher Kommunikationsstile kann zu Konflikten führen, die durch mehr Wissen darum vermieden werden können. So erscheint es nunmehr umso notwendiger und auch umso förderlicher, Polizei- vollzugsbeamte auf diesem Gebiet stärker zu sensibilisieren.

In einem abschließenden Referat stellte Herr Jürgen Seidel vom Flüchtlingsrat M-V e.V. abschließend die Situation der Flüchtlinge in Mecklenburg-Vorpom- mern dar.

Die Aufnahme erfolge nach dem Königssteiner Schlüssel, der jährlich neu fest- gelegt wird. Derzeit sei Mecklenburg-Vorpommern dazu verpflichtet, 2,09 % der Flüchtlinge aufzunehmen.

Herr Seidel ging in seinem Vortrag vor allem auch auf die zum Teil langen Prüf- verfahren über eine Aufenthaltserlaubnis ein. Häufig fehlten Originalunterla- gen. Er stellte beispielhaft und sehr anschaulich dar, wie dieser Zeitraum des Wartens und Abwartens zur psychischen Belastung der Menschen führt, die gerade aus einem Krisenherd der Welt nach Deutschland geflohen seien. Es sei ihnen eben nicht möglich, die nächsten Monate und Jahre zu planen; zudem fehle häufig die Kenntnis über Unterstützungsmöglichkeiten.

Insgesamt wurden die Teilnehmer aus unterschiedlichsten Blickwinkeln an die Thematik der interkulturellen Kompetenz herangeführt.

Die gelungene Auftaktveranstaltung für eine erforderliche intensivere Ausei- nandersetzung mit unterschiedlichen Kulturkreisen und ihren Werten muss ihre Fortsetzung nun in allen Bereichen der Landespolizei M-V finden- in der Ausbil- dung, in der Fortbildung und in unserem täglichen Dienst.

Spannungsfeld zwischen Kultur, Person und Situation

„Puzzel“ interkultureller Interaktion

(12)

„Barrieren in den Köpfen“ erschweren die Umsetzung der UN-Behinderten- rechtskonvention (UN-BRK). Bei vielen Menschen bestehen nach wie vor unre- flektierte Vorstellungen über Menschen mit Behinderungen, die auf Vorurteilen, Stereotypen oder hergebrachten Praktiken beruhen. Der für den vollen Genuss der Rechte von Menschen mit Behinderungen notwendige strukturelle Wandel jedoch kann nur gelingen, wenn das Bewusstsein für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen geschärft und die Achtung ihrer Rechte und ihrer Würde gefördert wird. Dieses Papier thematisiert daher die „Barrieren in den Köpfen“ und beschreibt die staatliche Verpflichtung, Bewusstseinsbildung zu betreiben. Menschenrechtsbildung spielt hierbei eine wichtige Rolle.

(POSITONEN Nr. 8 Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, Deutsches Institut für Menschenrechte)

Wege zu einer inklusiven Gesellschaft Bedeutung und Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention

= Jeder Mensch ist besonders =

Am 03.05.2008 ist das „Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention- kurz UN-BRK)“ in Kraft getreten.

Zweck dieses Übereinkommens ist es nach eigener Aussage, „den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleis- ten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern. Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wech- selwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichbe- rechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.“

Eine „Diskriminierung aufgrund von Behinderung“ wird darin wie folgt darge- stellt: Es ist „jede Unterscheidung, Ausschließung oder Beschränkung aufgrund von Behinderung, die zum Ziel oder zur Folge hat, dass das auf die Gleichbe- rechtigung mit anderen gegründete Anerkennen, Genießen oder Ausüben aller Menschenrechte und Grundfreiheiten im politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, bürgerlichen oder jedem anderen Bereich beeinträchtigt oder ver- eitelt wird.“

„Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die volle Verwirklichung aller Menschen- rechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen ohne jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu gewährleisten und zu fördern.“

Dazu werden in der Konvention konkrete Rechte (u. a.) auf Zugang zur Bildung (Art. 24), auf Zugang zur Arbeitswelt (Art. 27), auf Teilhabe am kulturellen Leben (Art. 30), Recht auf Kinder, Ehe und Familie (Art. 23), Recht auf unabhängige

Eine kurze Vorgeschichte

„Barrieren in den Köpfen“ abbauen! Bewusstseinsbildung

als Verpflichtung

(13)

Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft (Art. 19), Recht auf er- reichbares Höchstmaß an Gesundheit (Art. 25) und das Recht auf zugängliche (barrierefreie) Umwelt (Art. 9) definiert.

Zur wirksamen Umsetzung dieser Rechte und eines Konzeptes von Gleichbe- rechtigung und Nicht-Diskriminierung gehört auch die Bildung von Bewusst- sein auf Seiten der gesamten Gesellschaft. Der Artikel 8 der UN-BRK (Bewusst- seinsbildung) verpflichtet daher die Vertragsstaaten zu sofortigen, wirksamen und geeigneten Maßnahmen, um in der gesamten Gesellschaft das Bewusst- sein für Menschen mit Behinderungen zu schärfen und die Achtung ihrer Rechte und ihrer Würde zu fördern. Dabei sollen Klischees und Vorurteile gegenüber Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen abgebaut und das Bewusstsein für die Fähigkeiten und den Beitrag von Menschen mit Behinde- rungen gefördert werden. Dazu gehören als Maßnahmen die dauerhafte Durch- führung wirksamer Kampagnen zur Bewusstseinsbildung in der Öffentlichkeit, um die Aufgeschlossenheit gegenüber den Rechten von Menschen mit Behin- derungen zu erhöhen, eine positive Wahrnehmung von Menschen mit Behin- derungen und ein größeres gesellschaftliches Bewusstsein ihnen gegenüber zu fördern. Die Anerkennung der Fertigkeiten, Verdienste und Fähigkeiten von Menschen mit Behinderungen und ihres Beitrags zur Arbeitswelt und zum Ar- beitsmarkt stehen dabei im Blickpunkt. Dies gilt ebenso für das Bildungssystem und den öffentlichen Sektor.

Die Landesregierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat dazu in der 6. Wahlperiode (Drucksache 6/2213 vom 20.09.2013) einen „Maßnahmeplan der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern zur Umsetzung des Über- einkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Be- hinderungen - Mecklenburg-Vorpommern auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft“ verabschiedet. Darin wird (u. a.) ein besonderer Fokus auf die Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffent- lichen Dienstes gerichtet. Dies geschieht mit Blick auf die besondere Bedeu- tung der Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention zur Teilhabe der Menschen mit Behinderungen am Leben in unserer Gesellschaft – gerade im Kontakt mit Stellen der öffentlichen Verwaltung.

Diesem Zweck diente die am 19. und 20. November 2014 am Institut für Fortbil- dung und Verwaltungsmodernisierung durchgeführte Fortbildung für Mitarbei- terinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltungen.

Herausgeber:

Der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband Landesverband Hessen e.V.

Auf der Körnerwiese 5 60322 Frankfurt am Main

Zur Konzeption

Zur Vorbereitung der Fortbildungsveranstaltung fanden Gespräche mit dem Vorstand und der Geschäftsstelle des Integrationsförderrates und möglichen Referentinnen und Referenten statt. Einigkeit bestand, dass Bewusstseinsbil- dung über die Forderung nach „bewussterem“ Umgang mit dem Thema „Be- hinderung“, reine Vorträge oder die Beschreibung von Merkmalen und Auswir- kungen von „Einschränkungen“ kaum zu erreichen ist.

Vielmehr ist vom Gedanken der Inklusion auszugehen; Inklusion umgesetzt heißt:

„Gesellschaftliche Veränderungen im Denken und Handeln anstoßen. Diese Veränderungen bewirken, dass Menschen mit Behinderungen wahrgenommen,

Bernd Kalheber

Institut für Fortbildung und Verwaltungsmoderniserung FHöVPR M-V

(14)

anerkannt und selbstverständlich akzeptiert werden.

Eine „inklusive Gesellschaft“ lässt Ausgrenzungen nicht zu. Eine Teilung der Gesellschaft in Menschen mit und ohne Behinderung wird nicht akzeptiert.“

Daraus ergab sich eine erste inhaltliche Struktur der Fortbildung mit den folgenden Themengebieten:

Seite 1 der POSITONEN Nr. 8 Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, Deutsches Institut für Menschenrechte in „Leichter Sprache“

Seminargruppe -

-

-

-

-

-

-

Wesentliche Inhalte der VN-Behindertenrechts- konvention;

Gedanke der Inklusion als Teilhabe in allen Lebens- bereichen;

Entstehung von Einschränkungen, Hintergründe und damit verbundene spezifische Auswirkungen der Behinderung (d. h.: erworbene Behinderungen, angeborene Behinderungen);

Behinderungszusammenhänge und deren gesell- schaftliche Wahrnehmung, behinderungsspezi- fische Barrieren, Barrierefreiheit in verschiedenen Bereichen (bauliche, sprachliche [leichte Sprache]

und z. B. in der Informations- und Kommunikati- onstechnik);

Kommunikation mit Menschen mit Behinderungen;

Beteiligung und Partizipation: Besonderheiten in Bezug auf Menschen mit Behinderungen, persön- liche Beiträge zur Inklusion;

ggf. Barrieren „erfahren“ – Möglichkeit für die Teil- nehmenden, eigene Erfahrungen mit Handlungs- einschränkungen zu machen;

Austausch / Gespräche der Fortbildungsteilneh- menden mit Menschen mit Behinderungen (orien- tiert an den o. g. Formen von Behinderungen) Außerdem bestand Einigkeit, bei allen Maßnahmen der Fortbildung Menschen mit Behinderungen in die Durchführung einzubeziehen.

Seminardurchführung

Zur Realisierung der Seminarveranstaltung konnten dann vier Referentinnen und ein Referent gewonnen werden. Im ersten Teil der Veranstaltung gab Frau Martina Krüger, Referatsleiterin im Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales M-V, einen Ein- blick in die wesentlichen Inhalte der VN-Behinder- tenrechtskonvention und den Maßnahmeplan des Landes M-V.

(15)

Im zweiten Abschnitt ging es um Gedanken zur Inklusion als Teilhabe in allen Le- bensbereichen, Behinderungssituationen und das Erleben von Behinderungen.

Für die Teilnehmenden an dem Seminar war hier von besonderer Bedeutung, dass diese Themen von zwei Referentinnen, Frau Irene Müller und Frau Erika Dittner, dargestellt wurden, die selbst Menschen mit Behinderungen sind. Bei- den gelang es, das Erleben von Barrieren, von unnötigen Einschränkungen und auch das Gefühl des Ausgegrenztseins durch geringste, für Menschen ohne Behinderungen nicht wahrnehmbare, Hürden den Teilnehmenden plastisch zu vermitteln. Ebenso eindrucksvoll war die Beschreibung von Frau Müller, die durch eine Erkrankung erblindet ist, welche Zäsur eine solche plötzliche Verän- derung im Leben bedeutet. Der erste Tag wurde dann durch einen allgemeinen Erfahrungsaustausch abgerundet.

Der zweite Tag wurde von Herrn Holger Hollerbaum und Frau Anne Wrede gestaltet. Als Geschäftsführer Landesverband Seelische Gesundheit M-V e.V.

referierte Herr Hollerbaum zur Problematik „Psychische Erkrankungen und de- ren Stigmatisierung“. Gerade in diesem Bereich ist die gesellschaftliche Wahr- nehmung der Einschränkungen durch eine solche Erkrankung noch immer hoch problematisch und von Mißverständnissen geprägt. Außerdem konnte er aufgrund seiner Arbeit mit Menschen mit psychischen Erkrankungen auch aus seiner Erfahrung darstellen, welche Schwierigkeiten im Verständnis dieser Er- krankungen und den damit verbundenen Einschränkungen entstehen können.

Im letzten Seminarabschnitt wurde dann ein spezifischer Aspekt von „Barrie- refreiheit“ durch Frau Wrede, stellvertretende Leiterin des Büros für Leichte Sprache der Lebenshilfe Bremen e.V., dargestellt, die Übersetzung von Texten in leichte Sprache. Ein Bereich, der für sehr viele Menschen von Bedeutung ist, aber dennoch im Gegensatz zu anderen „dinglichen“ Barrieren nur im Bewusst- sein weniger vorhanden ist.

Zusammenfassung

Das Seminar kann als erster Schritt in die eingangs genannte Richtung des Ab- baus von „Barrieren in den Köpfen“ gesehen werden, dem weitere folgen müs- sen. Die Standardabfrage zur Seminarauswertung hat eine deutlich überdurch- schnittlich positive Resonanz auf das Seminar ergeben.

Das Seminar hatte mehr Anmeldungen als zunächst Plätze vorgesehen waren.

Als Zielgruppe waren allgemein Mitarbeitende der Landesverwaltung ange- sprochen, allerdings zeigte sich bereits im Seminarverlauf, dass die Teilneh- menden überwiegend aufgrund ihrer eigenen Betroffenheit oder dienstlicher Aufgaben bereits einen hohen Informationsstand in der Thematik hatten.

Aufgrund der Möglichekit der Moderation der Seminarveranstaltung und ins- besondere durch die Vorbereitung des Seminares habe ich ganz persönlich die Erfahrung machen können, wie unterschiedlich Menschen ohne und mit Behin- derungen die „Welt“ wahrnehmen und wie wichtig es ist, auch die Sicht des an- deren zu kennen. Dies gilt auch für die unterschiedlichen Formen der Behinde- rungen untereinander - auch dies konnten die selbst betroffenen Referentinnen den Teilnehmenden vermitteln.

Anne Wrede

stellvertretende Leiterin des Büros für Leichte Sprache Lebenshilfe Bremen e.V.

Martina Krüger

Referatsleiterin IX 440

Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales M-V, Irene Müller, Erika Dittner (v. l. n. r.)

Gemeinsames Arbeiten an einem Text in „Leichter Sprache“

(16)

Am 02.12.2014 fand in den Räumen der FHöVPR Güstrow die gemeinsame Fort- bildungreihe „Justiz und Polizei“ mit ca. 45 Teilnehmenden aus den Staatsan- waltschaften und den sachbearbeitenden Dienststellen der Polizei statt. Die Veranstaltungsreihe soll dem Austausch von Staatsanwaltschaften und der Po- lizei zu aktuellen Problemen und Themen dienen, so dass diese in diesem Jahr unter der Überschrift „Cybercrime und forensische IuK“ stand. Hintergrund ist die rasante Entwicklung der Kommunikationsformen und -geräte und die da- mit einhergehenden Probleme in der Ermittlungsführung durch die Strafverfol- gungsbehörden.

Zunächst wurde durch Frau Dr. Berges (LKA M-V) auf die Bedeutung und Notwendigkeit einzelner Standards in der Suche, Sicherung und Auswertung entsprechender Technik hingewiesen. Frau Dr. Berges bezeichnete die Quali- tätssicherung als alltäglichen Bestandteil wissenschaftlicher Untersuchungen.

Gerade in einem zusammenwachsenden Europa stelle die „Akkreditierung von Prüflaboratorien“ eine zwingende Notwendigkeit dar, um einen einheit- lichen Standard in den Ermittlungsverfahren zu sichern.

Die Mitarbeiter des Dezernates „Forensische IuK“ des LKA M-V stellten ihre Dienststelle und die personelle und materielle Ausstattung vor, um die Teilneh- menden über die Leistungsfähigkeit ihrer Dienststelle zu informieren. Weiterhin wurde durch sie eindrucksvoll der Ablauf der Sicherung und der Auswertung von Daten auf elektronischen Speichermedien wie Festplatten, USB-Sticks oder Smartphones dargestellt. Neben den zeitlichen Zwängen, denen eine solche Arbeit ganz zweifellos unterliegt, wurden ebenfalls Besonderheiten einiger Auswertungsprogramme präsentiert sowie die Besonderheiten in der Arbeit mit den Daten, wie beispielsweise das ausschließliche Arbeiten an einer Daten- kopie, erläutert. Des Weiteren wurde die Vorgehensweise bei der Sicherung der entsprechenden Geräte erläutert damit die Sachbearbeiter, z. B. im Rah- men von Durchsuchungsmaßnahmen, im sachgerechten Umgang mit diesen Speichermedien sensibilisiert sind. Ein reger Diskussionspunkt war die Form der Übermittlung der aufbereiteten Daten. Die derzeit selbst auf Smartphones verarbeiteten und gespeicherten Datenmengen erfordern entsprechende Spei- chermedien. Für die jeweiligen Verfahren werden daher auf Grund der Größe des benötigten Speicherplatzes standardmäßig Blueray-CDs genutzt, um den Sachbearbeitern die Daten zur Verfügung zu stellen. Hierbei kristallisierte sich als Problem die noch nicht flächendeckend vorhandene Ausstattung mit ent- sprechenden Blueray-Playern heraus.

Herr Engelhardt, GStA Rostock, stellte in seinem Vortrag die Anforderungen bei der Bearbeitung von Computerkriminalität für Staatsanwältinnen und Staatsan- wälte dar. Durch die sich verändernde Medienlandschaft hat sich in den letz- ten 10 Jahren die Kommunikationstechnik grundlegend verändert. Durch neue Geräte, mit denen in handlichen Formaten jederzeit eine Internetnutzung auch mobil möglich ist, entstehen auch neue Möglichkeiten, aber auch Handlungs- bedarfe für bzw. seitens der Ermittlungsbehörden. So kann es sein, dass heut- zutage entsprechende Taten mittels der mitgeführten Technik dokumentiert werden (Gewaltvideos), zum Teil während der Tatbegehung ein Rückzug auf

Gemeinsame Fortbildungsveranstaltung von Justiz und Polizei zum Thema „Forensische IuK“

Martin Awe

Dozent am Fachbereich Polizei der FHöVPR M-V

(17)

Definitiv gibt es im Baukasten der Computerforensik darüber hinaus noch wei- tere sehr spezielle Bausteine; eine genauere Kenntnis dieser ist jedoch für den Ermittler nicht vonnöten. Hier sind sowohl in der Beurteilung als auch der Aus- wertung die entsprechenden Spezialisten gefragt. Für die Sachbearbeitung bleibt im Rahmen der Antragstellung auf kriminaltechnische Untersuchung die Aufgabe bestehen, zu beurteilen:

entsprechend anonyme Plattformen erfolgt (Beleidigung via Internet oder ent- sprechende Internetverkäufe) und unter Umständen sogar während der Durch- führung der Tat die entsprechende Kommunikation der Täter untereinander auf diesem Wege stattfindet.

Nach Auffassung von Herrn Engelhardt, lässt sich diese komplizierte Medien- und Kommunikationsstruktur jedoch wirksam vereinfachen, wenn sie für die bessere Übersichtlichkeit durch den Ermittler/Staatsanwalt in unterschiedliche

„Bausteine“ zerlegt wird.

Als vier wesentliche Bausteine kennzeichnete er:

Die IP-Adresse (Grundlage jeder Internet-Kommunikation)

Speicherstrukturen auf Datenträgern (Was merkt sich ein Computer/Mobil- telefon?)

Struktur der Nutzerkommunikation (Welche Dienste werden genutzt? Wel- che Daten können vom Provider erlangt werden?)

Internetbezahlsysteme (Funktionsweisen der Dienste? Welche Daten sind erlangbar?)

1.

2.

3.

4.

Für welche Straftatbestände gibt es im Sachverhalt einen Anfangsverdacht und welche Beweismittel (Datenträger) sind in welcher Auffindesituation si- chergestellt worden? Welche Nutzung für die Straftat ist hier denkbar/vor- stellbar?

Welche weiteren Beweismittel sind vorhanden, werden erhoben bzw. sollen durch die Auswertung des Datenträgers gewonnen werden? Welche Ermitt- lungshandlungen ergeben sich hieraus?

Welche Tatbestandsmerkmale müssen wie vor Gericht nachgewiesen wer- den?

1.

2.

3.

Durch die Beantwortung dieser Fragestellungen im Vorfeld der Beantragung einer etwaigen Untersuchung der Datenträger wird ebenfalls eine entspre- chende Verhältnismäßigkeit gewährleistet. Durch die Analyse, ob es weitere Folge-Beweismittel geben könnte, ist unter Umständen nicht in jedem Fall eine komplette Gesamtauswertung des Datenbestandes nötig, die zum Teil sehr aufwendig und umfangreich sein kann.

Es hätte kein besseres Schlusswort für diese Veranstaltung geben können als die Grundaussage, dass im Rahmen von Ermittlungshandlungen Quantität nicht immer Qualität bedeutet. Gerade die steigende Zahl dieser Delikte erfordert eine taktisch kluge und ressourcenschonende Vorgehensweise in der Ermitt- lungsführung.

(18)

Zwei Versammlungslagen beschäftigten die Versammlungsbehörden, die Lan- despolizei wie auch die demokratischen Parteien unseres Landes in diesem Jahr besonders: die Demonstrationen der NPD am 01.05.14 in Rostock und am 08.05.14 in Demmin.

Die Abläufe beider Veranstaltungen waren unter anderem von vielen Blocka- den durch Gegendemonstranten geprägt. Insbesondere die diesbezüglichen polizeilichen Maßnahmen sorgten im Nachgang für eine starke parteipolitische Diskussion im Land wie im Landtag.

Dieser Diskussion kann und will sich die Landespolizei Mecklenburg-Vorpom- mern nicht verschließen. Und so trafen sich am 02.09.14 die Polizeipräsidenten, Dienststellenleiter, die Führung der Bereitschaftspolizei und Dezernatsleiter aus den Präsidien und dem LKA an der FHöVPR, um mit Herrn Niehörster und Herrn Springstein Fragestellungen bei der Bewältigung derartiger Versamm- lungslagen zu erörtern.

Wir wollten uns bewusst werden, wie wir zukünftig im Spannungsfeld zwischen polizeilicher Lagebewältigung und politischen / gesellschaftlichen Anforde- rungen an uns unseren Sicherheitsauftrag in solchen Lagen erfüllen können.

Nach einem kurzen Problemaufriss im Rahmen der Begrüßung durch Herrn Niehörster führte Herr Dr. Hagenguth aus der Abt. II des IM zunächst in die versammlungsrechtliche Materie, insbesondere in den Umgang mit demonstra- tiven Sitzblockaden und Verhinderungsblockaden, ein.

Am 1. Mai in Rostock … – Zusammenarbeit von

Ordnungsbehörden und Polizei in Versammlungslagen

Sibylle Hofmann Dozentin am Fachbereich Polizei der FHöVPR M-V

Eine Thematik - zwei Konferenzen

Aufgrund zweier Demonstrationen, den damit verbundenen Gegenreaktionen und den wiederum auch daraus resultierenden Maßnahmen von Verwaltungs- behörden und Polizei entstand im Land Mecklenburg-Vorpommern eine breite gesellschaftliche Diskussion über Themen des Versammlungsrechts. Um dieser Diskussion im Kontext der Landesverwaltung M-V eine Plattform zu geben, fan- den an der FHöVPR zwei Konferenzen statt, über deren Verlauf und Inhalte die beiden folgenden Beiträge informieren wollen.

Die erste Veranstaltung zielte primär auf Führungskräfte und Einsatzleiter der Polizei, Zielgruppe der zweiten Konferenz waren Mitarbeitende der Versamm- lungsbehörden und Richterinnen und Richter der zuständigen Kammern bei den Verwaltungsgerichten. Es gibt daher folgerichtig in den Beiträgen Über- schneidungen, aber aufgrund der unterschiedlichen Blickrichtungen und dif- ferierender Schwerpunkte erscheint es der Redaktion sinnvoll, beide Berichte nebeneinander in dieser Ausgabe des „Backstein“ zu veröffentlichen.

(19)

Wie aber können nun die geschützten demonstrativen Sitzblockaden von Verhinderungsblockaden unterschieden werden, wo doch sogar nonverbale Versammlungen ohne Plakat, ohne Rufe den Schutz von Art. 8 GG genießen.

Checklisten oder Regeln helfen hier nicht weiter – es entscheidet immer der Einzelfall mit seinen speziellen Umständen.

PD Michael Ebert als Polizeiführer des Einsatzes anlässlich des 01.05.2014 in Ro- stock und KD Siegfried Stang als Polizeiführer der Einsatzlage am 08.05.2014 in Demmin stellten die jeweiligen Einsatzlagen problemorientiert und anschaulich dar. Dabei wurde deutlich, dass beide Versammlungslagen von außerordent- licher Komplexität und Dynamik im Einsatzverlauf geprägt waren.

Herr Engster, Leiter des Stadtamtes Rostock, referierte anschließend zur Zu- sammenarbeit zwischen Versammlungsbehörde und Polizei und eröffnete die Perspektive auf die zum Teil sehr unterschiedlichen Zielrichtungen und Ab- sichten der Akteure im Zusammenhang mit Versammlungen und Demonstrati- onen, insbesondere mit der Frage: „Worum geht es bei Demonstrationen und Versammlungen eigentlich?“

Versammlungsverläufe seien nicht vorhersehbar und nicht steuerbar; man kön- ne nur steuern, was am Ende daraus gemacht wird.

Im Anschluss erfolgte eine Podiumsdiskussion mit Herrn Niehörster, Herrn Springstein, Herrn Abramowski, Herrn Hoffmann-Ritterbusch und allen Refe- renten. Die Schwierigkeiten bei der rechtlichen Bewertung von Sitzblockaden war genauso Diskussionspunkt wie die Zusammenarbeit von Polizei und Ver- sammlungsbehörde.

Der Schwerpunkt der Diskussion galt aber der Problematik, wie die Polizei un- ter dem Gebot der Neutralität die Kommunikation in Vorbereitung und Durch- führung solcher Versammlungslagen weiter intensivieren und optimieren kann.

Dies erfordere verlässliche Ansprechpartner sowohl auf der Seite der Versamm- lungsanmelder als auch auf der der Organisatoren von Gegenveranstaltungen.

Diese Verlässlichkeit müsse stärker eingefordert werden. So könne die Bewäl- tigung solcher Versammlungslagen zukünftig noch erfolgreicher gestaltet wer- den.

Fingerspitzengefühl, Toleranz und eine angemessene Portion Gelassenheit auf Seiten der Polizei seien dabei wichtige Voraussetzungen dafür, die Kommunika- tion im Zusammenhang mit Demonstrationslagen positiv zu gestalten.

Einer möglichen Übertragung der Zuständigkeit der Versammlungsbehörden auf die Polizei erteilte der Abteilungsleiter Polizei auch mit Blick auf die Ressour- censituation eine klare Absage.

Wir danken den Referenten für die interessanten Vorträge und Teilnehmern der Podiumsdiskussion für ihre Diskussionsfreudigkeit! Mit der Veranstaltung ist ein Auftakt zu einem neuen problemorientierten Diskurs gelungen, der auch in den Behörden und Dienststellen weitergeführt werden sollte.

(20)

Konferenz „Aktuelle Fragen des Versammlungsrechts“

Wie seit Jahren zu beobachten lösen Aufzüge des rechten Lagers breite öf- fentliche Empörung und zum Teil auch Gegenreaktionen aus. Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat sich im Rahmen seiner Sitzung am 4. Juli 2014 mit dem Demonstrationsgeschehen am 1. Mai 2014 in Rostock und am 8. Mai 2014 in Demmin befasst. Auf Einladung des Ministerpräsidenten haben die Fraktionen SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/GRÜNEN die gemeinsame Entschließung „Demonstrationskultur für Demokratie und Toleranz“ entwickelt, die vom Landtag dann gegen die Stimmen der NPD beschlossen wurde. Nach alldem besteht Anlass genug, sich mit dem Thema Versammlungsrecht ausein- anderzusetzen.

Dazu fanden in der FHöVPR zwei Konferenzen statt. Die Veranstaltung am 2.

September 2014 war auf Führungskräfte und Einsatzleiter der Polizei ausgerich- tet. Zu der Konferenz am 3. Dezember wurden die Mitarbeiter der Versamm- lungsbehörden und die Richter der zuständigen Kammern bei den beiden Ver- waltungsgerichten des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingeladen.

In seinem einführenden Referat widmete sich Herr MR Dr. Rolf Hagenguth dem Versammlungsrecht insbesondere mit Blick auf Sitzblockaden. Nicht nur die Teilnehmer der Ausgangsversammlung, sondern auch die Teilnehmer der Gegendemonstrationen können sich auf das hohe Gut der Versammlungsfrei- heit (Artikel 8 Absatz 1 des Grundgesetzes) berufen. Kurzzeitige Sitzblocka- den dienen als kommunikatives Haltesignal, um so wirksam durch körperliche Anwesenheit die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit und der Teilnehmer der Ausgangsversammlung zu gewinnen. Dauerhafte Sitzblockaden mit dem Ziel, die Ausgangsversammlung oder ihre Fortsetzung zu verhindern, erfüllen den Straftatbestand der Nötigung (§ 240 des Strafgesetzbuches) und fallen nicht unter den Schutz des Artikel 8 des Grundgesetzes, der sich nur auf friedliche Versammlungen erstreckt. Welche Verweildauer einer nicht umgehbaren Sitz- blockade hinzunehmen ist, hängt von den Gegebenheiten vor Ort ab. Schließ- lich geben auch die §§ 2 Absatz 2 und 21 des Versammlungsgesetzes vor, dass Versammlungen nicht gestört und verhindert werden dürfen.

Herr PD Michael Ebert gab dann einen auch mit Karten- und Bildmaterial un- tersetzten Überblick über den Ablauf des Versammlungsgeschehens am 1. Mai 2014 in Rostock. Es gab Gegendemonstrationen von mehreren Veranstaltern, so dass der Streckenverlauf der Ausgangsversammlung von der Polizei in Zusam- menarbeit mit der Versammlungsbehörde mehrfach geändert werden muss- te.

Auch das Versammlungsgeschehen in Demmin am 8. Mai 2014 wurde in glei- cher Weise dargestellt. Dies hatte am 2. September Herr KD Siegfried Stang und am 3. Dezember Herr POR Detlef Stüwert übernommen. Die Lage in Dem- min war dadurch gekennzeichnet, dass Gegendemonstranten entlang der Stre- cke der Ausgangsdemonstration mehrere Mahnwachen errichtet hatten und Sitzblockaden stattfanden.

In weiteren Vorträgen von Herrn Hans-Joachim Engster, Leiter des Stadtamtes der Hansestadt Rostock, und Herrn Peter Handsche, Leiter des Ordnungsamtes des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte, wurde über die Zusammenar- beit zwischen Versammlungsbehörden und der Polizei berichtet. Das beginnt schon bei den vorhergehenden Konsultationen mit den Veranstaltern der an-

Dr. Rolf Hagenguth

Leiter des für das Versammlungsrecht zuständigen Referates im Ministerium für Inneres und Sport des Landes M-V

Detlef Stüwert

PI Neubrandenburg

Michael Ebert

Leiter PI Rostock

(21)

gemeldeten Versammlungen und setzt sich fort auch während des Ablaufs der Versammlungen. Ist die Versammlungsbehörde vor Ort, müssen die grundle- genden Entscheidungen von ihr getroffen werden.

Für die Veranstaltung am 3. Dezember hatte es der Präsident des Oberverwal- tungsgerichts, Herr Prof. Dr. Sauthoff, übernommen, versammlungsrechtliche Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts und der Verwaltungsgerichts- barkeit darzustellen. Eingangs erinnerte er daran, dass alle Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden an die Entschei- dungen des Bundesverfassungsgerichts gebunden sind (§ 31 Absatz 1 des Bun- desverfassungsgerichtsgesetzes). So ist ausgeurteilt, dass die Versammlungs- freiheit auch und vor allem andersdenkenden Minderheiten zugutekommt. Die Meinungsäußerungsfreiheit, die Artikel 5 des Grundgesetzes gewährt, hat der Gesetzgeber insbesondere in den Strafgesetzen nur dann beschränkt, wenn sie zugleich sonstige Rechtsgüter – etwa die Menschenwürde oder das allgemeine Persönlichkeitsrecht – verletzen würden. Die Strafbarkeit ist auch die Grenze für extremistische Äußerungen. Prof. Dr. Sauthoff erinnerte an die Wichtigkeit ei- ner eingehenden polizeilichen Gefahrenprognose auch für verwaltungsgericht- liche Überprüfung von Behördenentscheidungen in Eilverfahren.

Die Konferenzen endeten jeweils mit einer Podiumsdiskussion unter Beteiligung der Referenten, die von Frau PORin Sibylle Hofmann (2.9.2014) und von Herrn MDg Dr. Thomas Darsow sowie Herrn Hans-Joachim Engster (3.12.2014) mode- riert wurden. Es gab Fragen der Teilnehmer so zu dem Thema, ob hinsichtlich der zulässigen Verweildauer einer Sitzblockade genauere zeitliche Angaben gemacht werden könnten. Die Vertreter des Ministeriums für Inneres und Sport verneinten die Möglichkeit eines präzisierenden Erlasses. Die zu berücksichti- genden Aspekte sind zu vielschichtig, um allgemeine zeitliche Rahmen zu be- stimmen. Im Übrigen wurde herausgearbeitet, dass das Versammlungsrecht eine Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises (§ 38 Absatz 5 und § 115 Ab- satz 4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern) ist und sich deshalb eine Befassung in den Kreistagen und den Bürgerschaften und ihren Ausschüssen verbietet. Es wurde daran erinnert, dass sich die Ver- sammlungsbehörden und die Polizei gegenüber allen Teilnehmern von Ver- sammlungen neutral zu verhalten haben.

Prof. Dr. Michael Sauthoff

Präsident des Oberverwaltungsgerichts Greifswald

Dr. Thomas Darsow

Leiter der Abteilung 2 im

Ministerium für Inneres und Sport M-V

Dr. Rolf Hagenguth

Leiter des für das Versammlungsrecht zuständigen Referates im

Ministerium für Inneres und Sport M-V

Blick in den Konferenzraum

(22)

Der Innenausschuss des Landtages M-V besuchte am 04.12.2014 die Fachhoch- schule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege. Unter Teilnahme unseres Ministers für Inneres und Sport , Herrn Lorenz Caffier, und des Abtei- lungsleiters Polizei, Herrn Frank Niehörster, wollte sich der Innenausschuss ein Bild über die Ausbildung und das Studium im Fachbereich Polizei verschaffen.

In angenehmer Gesprächsathmosphäre konnte die (damals) kommissarische Direktorin der FHöVPR, Frau Dr. Rauchert, zunächst auf die Rahmenstruktur der FH eingehen. Neben den positiven Punkten, wie die gute Entwicklung der räumlichen und technischen Ausstattung, wurden aber auch problematische Punkte wie die Entwicklung der Bewerbungslage für die Ausbildungs- und Studiengänge, die Personalsituation und die tarifliche Eingruppierung einiger Lehrkräfte angesprochen.

Im Anschluss hatte der Fachbereich Polizei die Möglichkeit, sich in seiner Struk- tur und mit seinen Aufgabenfeldern vorzustellen.

Bei der Thematik der Akkreditierung war es von besonderer Bedeutung mittei- len zu können, dass der Bachelorstudiengang nach § 12 PolLaufbVO M-V erneut akkreditiert wurde; nunmehr bis 2020.

Weiterhin zeigte der Ausbildungsleiter, Herr PR Qualmann, die Inhalte der Aus- bildung zum vormals mittleren Polizeivollzugsdienst auf. Herr KR Hoffmann führte die Gäste einmal theoretisch durch das Studium der Polizeikommissars- anwärter.

Zum Abschluss gab es noch einen kurzen Blick auf den Campus der Fachhoch- schule. Herr EPHK Claussen präsentierte das ETC – hier konnten unsere Gäste einen Eindruck davon gewinnen, wie authentisch unsere Ausbildung im einsatz- bezogenen Bereich gestaltet wird.

Insgesamt war es eine wichtige Gelegenheit, die FHöVPR mit ihrer bereits gu- ten Entwicklung, aber auch mit dem bestehenden Entwicklungspotenzial dar- zustellen.

Sibylle Hofmann Dozentin am Fachbereich Polizei der FHöVPR M-V

Besuch des Innenausschusses des Landtages M-V am 04.12.2014

Campusrundgang Knud Winkelmann, Sekretariat des Innenausschusses des Landtages M-V, Frank Niehörster, Leiter der Abteilung 4 im Ministerium für Inneres und Sport M-V und Lorenz Caffier, Minister für Inneres und Sport M-V, (v. l. n. r.) Dr. Marion Rauchert referiert vor den Mitgliedern des Innenausschusses des Landtages M-V und Mitarbeitenden

der FHöVPR M-V

(23)

„Meine Zeit gehört mir“

so war die „Tagung zur Zeitautonomie in Präsenzberufen“ überschrieben, die am 3. Dezember 2014 im Festsaal der FHöVPR stattgefunden hat.

Schon die Gestaltung der Tagungsräumlichkeit machte neugierig auf das, was im Laufe des Tages den Teilnehmenden durch die Organisatorinnen der „Ar- beitsstelle Gleichstellung Leben in M-V“ und der FHöVPR M-V geboten werden sollte.

Zum einen waren da ganz traditionell ein Rednerpult für die Referentinnen und Referenten und Stühle für die Zuhörerschaft aufgebaut und zum anderen fan- den die Teilnehmenden viele Stände vor, die zusammen einen Marktplatz mit vielen Ideen und Angeboten für eine selbstbestimmte Arbeitszeit in Präsenz- berufen bildeten. Der Eventzeichner Till Laßmann fertigte sehr aussagekräftige Protokolle in Bildern an.

Die zentrale Fragestellung der Tagung war: Wie kann für Mit- arbeiterinnen und Mitarbeiter mit atypischen Arbeitszeiten wie zum Beispiel „Schichten“ oder „rollende Wochen“, deren Arbeitsort vorgegeben ist und die ihre Arbeits- bzw. Dienstlei- stung dann leisten müssen, wenn sie gebraucht wird, mehr Zeit- autonomie für eine bessere Vereinbarkeit von Berufs- und Privat- leben erreicht werden? Auf der Tagung kamen wissenschaftlich begründete Ansätze ebenso zu Wort, wie die praktische Umset- zung in Firmen und im öffentlichen Dienst.

Der auf den Ergebnissen der Bachelorarbeit basierende Vortrag

„Bedarfsorientiertes/ Flexibles Schichtmanagement in der Lan- despolizei (BSM)“ machte deutlich, dass ein Eingriff in einen ein- zelnen Aspekt der Arbeitszeitorganisation vielfältige Wirkungen nach sich ziehen kann. Wichtig war es, über eine empirische Befragung he- rauszufinden, ob die Abkehr von einem starren Schichtsystem hin zu einer von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und polizeilicher Führung gewollten flexib- leren Schichtplanung den Ansprüchen sowohl der Bediensteten als auch den Bedürfnissen der Organisation entgegenkommt.

(24)

Das bedarfsorientierte Schichtmanagement bringt in der Tat mehr Zeitauto- nomie für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Schichtdienst. Das Berufliche kann mit dem privaten Belangen besser abgestimmt werden.

Das bedarfsorientierte Schichtmanagement (BSM) hat jedoch keine positiven Auswirkungen auf die Führung und das Team.

Die Arbeit des Einzelnen ist nicht mehr so gut zu beurteilen. Es wird eine gewisse Ellenbogenmentalität zwischen den Mitarbeitenden bei den Abspra- chen beobachtet. Voraussetzung für ein gut funktionierendes BSM ist die Gewährleistung einer Mindeststärke an Personal. Die Herausforderung für die Organisation besteht jetzt darin, intelligente Lösungen zu finden, damit Führung und Team auch unter den Bedingungen des BSM gut funktionieren können.

1.

2.

Frau Dr. Rauchert konnte den Anwesenden zwei Kernergebnisse mitteilen:

Impressionen vom Marktplatz der Ideen

Über ein Video wurde die Referentin Charlotte Kruhöffer vom Vivantes Netz- werk für Gesundheit GmbH (Berlin) zugeschaltet. Unter der Fragestellung „Pfle- ge und eigenbestimmte Arbeitszeit - geht das?“ verwies sie darauf, dass immer ein Gleichgewicht zwischen den Bedürfnissen des Teams nach selbstbestimmter Arbeitszeit und den Bedürfnissen des Arbeitgebers hergestellt werden müsse.

Ein transparenter Umgang mit den Bedürfnissen beider Seiten fördert dabei das gegenseitige Geben und Nehmen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitge- ber. Sie verwies darauf, dass je vielfältiger ein Team ist, umso vielfältiger auch die Lösungen sind, die im Einvernehmen gefunden werden können.

Auf dem Marktplatz der Ideen waren Betriebe und Einrichtungen aus den Sek- toren „Pflege und Gesundheit“, „Dienstleistung“, „Hotel und Gaststätten“,

„Polizei“, „Pädagogik“ und „Produktion und Handel“ vertreten.

Stellvertretend für den Marktplatz der Ideen soll die Herangehensweise der AHG - Klinik etwas eingehender vorgestellt werden:

Die AHG - Klinik in Waren unterstützt ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Organisation ihres Privat- und Berufslebens mit einer eigens dafür einge- stellten Familienbeauftragten.

Ihre Aufgabe ist es, neuen Mitarbeitenden der Klinik den Start ins Berufsleben am neuen Standort in Waren zu erleichtern und alle Beschäftigten zu unterstüt- zen, berufliche und private Belange „unter einen Hut“ zu bringen. Sie unter- stützt beispielsweise bei der Suche nach einer Wohnung, Betreuungsplätzen und geeigneten Schulen für schulpflichtige Kinder. Sie hilft Beschäftigten, die Angehörige zu pflegen haben, u. a. bei Antragstellungen und der Suche nach geeigneten Pflegediensten.

Die Palette ihrer Dienstleistungen reicht von der Urlaubsplanung über einen Ticket-Service, Einkäufe und Besorgungen aller Art bis hin zum Transportdienst der Kinder zu festen Terminen, wenn sie in der Arbeitszeit der Eltern liegen.

Die Beschäftigten der Klinik können sich dadurch auf ihr Kerngeschäft konzen- trieren und wissen viele ihrer ursprünglich privat zu organisierenden Dinge in guten Händen.

Darüber hinaus können die Kinder der Beschäftigten die Kita der Patienten mit nutzen, die Einrichtungen der Klinik, wie Schwimm- und Sporthalle sowie die

(25)

Physiotherapie können die Beschäftigten unter Abschreibung ihrer Arbeitszeit ebenfalls nutzen. Ein schönes Beispiel für eine WIN-WIN-Situation für beide Seiten.

Die Globus Holding vereint wirtschaftlichen Erfolg und motivierte Beschäftigte durch ein mit Leben erfülltes familienfreundliches Unternehmensleitbild.

Erfreulich ist auch, dass neben den 24-Stunden-Kitas in Schwerin und Neubran- denburg auch in Rostock die Einrichtung einer solchen Kindertagesstätte ge- plant ist. Einen Namen hat die Kita schon „Am Schwanenteich“. Die Leitung dieser Kita sieht sich ebenfalls mit dem Problem konfrontiert, wie die Arbeits- zeiten für die Erzieherinnen und Erzieher geplant werden können, damit auch bei ihnen die Familien nicht zu kurz kommen.

Der ehemalige Leiter des Wirtschafts- und Sozialinstituts der Hans-Böckler-Stif- tung, Herr Dr. Hartmut Seifert, lobte die Veranstalterinnen für die Möglichkeit des interaktiven Austauschs zwischen Theorie und Praxis. Er verwies auch da- rauf, dass in Bezug auf Arbeitszeit und Zeitautonomie sowohl in der privaten Wirtschaft als auch im öffentlichen Dienst ein Kulturwandel begonnen hat. Ihm müssen sich nicht nur die Chefs und Vorgesetzten, sondern auch alle Mitarbei- ter und Mitarbeiterinnen stellen. Und - es ist wichtig, dass alle in diesem Prozess mitgenommen werden.

Auch die FHöVPR muss sich künftig mit der Fragestellung auseinandersetzen, wie sie mit der Vereinbarkeit von Bildung und Privatleben umgehen soll. The- men könnten hier unter anderem sein:

Wilma Wäntig FHöVPR M-V

Es lohnt sich, durch praktikable Lösungen das Profil unserer Hochschule auch in dieser Hinsicht qualitativ zu schärfen und uns damit für unsere Studierenden und Auszubildenden attraktiver zu machen.

Hier geht es zur Tagungsdokumentation: http://www.landesfrauenrat-mv.de/

tagungsdokumentation-meine-zeit-gehoert-mir:

Wie präsent muss ein Präsenzstudium sein?

Welche Formen des Studiums können dem Bedürfnis nach Vereinbarkeit besser gerecht werden?

Wie können Ausbildung und Studium unter den Bedingungen von Teilzeit erfolgreich bewältigt werden?

- -

-

(26)

sprachlich so vielfältig könnte jeden Morgen der Start in den Tag aussehen, wenn Studierende aus Estland, Litauen und Norwegen sich mit ihren deutschen Kommilitonen an der FHöVPR treffen.

Zum Glück gibt es eine Sprache, die alle sprechen - englisch. Das macht die Verständigung untereinander leichter. Also begrüßten wir unsere ausländischen Studierenden jeden Morgen um 8:00 Uhr mit „Good Morning“.

Am 8. März 2015, zum internationalen Frauentag, reisten nun schon zum fünften Mal 22 Studierende von unseren Partnerhochschulen aus Estland, Litauen und Norwegen in Güstrow an. Vor ihnen lag ein umfangreiches und abwechslungs- reiches ein- bzw. dreiwöchiges Programm, das die FHöVPR mit Unterstützung der Polizeidienststellen des Landes zusammenstellte.

Der erste Tag war reserviert für das gegenseitige Kennenlernen der Studieren- den. Auf dem Programm standen zunächst Vorträge, die die Polizei und das Studium im jeweiligen Land vorstellten. Danach boten gemeinsame Lehrver- anstaltungen (Englisch, einsatzbezogenes Training und Sport) viele Gelegen- heiten, um sich näher kennenzulernen und auf „Tuchfühlung“ zu gehen.

Unsere Studierenden fanden, dass auch Sport bestens geeignet ist, um per- sönliche Kontakte zu knüpfen. Sie organsierten für den zweiten Tag ein inter- nationales Volleyballturnier. Die deutsche Konkurrenz war für die Mannschaften unserer Partnerhochschulen eine zu große Hürde. Aber unsere norwegischen Studierenden konnten sich drei Wochen später revanchieren und siegten beim Mannschaftswettbewerb „Seilziehen“.

Die überaus positiven Rückmeldungen der Studierenden bestätigen, dass wir mit unserem abwechslungsreichen Programm, bestehend aus theoretischen und praktischen Anteilen richtig liegen. Die Studierenden können vielfältige Eindrücke über das polizeiliche Studium und über die Arbeit der Polizei in Me- cklenburg-Vorpommern in ihre Heimatländer mitnehmen.

Vom 13. bis 17. April 2015 hielten sich unsere Studierenden zum Gegenbesuch bei den Partnerhochschulen auf. Neben den schon genannten Ländern sind Dänemark und Polen weitere Zielländer.

Der Austausch im Rahmen der Akkreditierung des Bachelorstudienganges ist inzwischen eine feste Größe im Studienangebot des Fachbereiches Polizei ge- worden. Einen Einblick in die Möglichkeiten und Grenzen internationaler Zu- sammenarbeit unmittelbar vor Ort zu erhalten, fördert auch das Erlangen inter- kultureller Kompetenzen.

Mit dem zu erwartenden Anstieg der Studierendenzahlen in den nächsten Jah- ren werden wir unsere Kontakte im Ostseeraum weiter ausweiten. Eine erste Gelegenheit bietet sich hierzu, wenn unsere Studierenden in Estland auf fin- nische Studierende treffen. Über die deutsche Botschaft in Lettland haben wir auch schon einen ersten Kontakt zur Polizeischule in Riga herstellen können.

Wir sind gespannt, wie sich unsere Auslandskontakte weiter entwickeln werden.

Wilma Wäntig FHöVPR M-V

„Tere hommikust“, “labas rytas“, „god morgen“, „guten Morgen“,

Gruppenfoto Gemeinsamer „Sport“

Begrüßung der Studierenden aus Estland, Litauen und Norwegen

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

25 Jahre Mahlzeitendienst Wer kennt sie nicht, die Mahlzeitenverträgerinnen von Pro Senectute, die mit ihren grünweissen Autos durch die Stadt fahren und älteren Menschen

Dies zeige auch, wie schön und erhaltenswert die Stadt Königstein in all ihren Facetten sei, resümierte Rohr mit dem Versprechen, dass sich die ALK natürlich auch weiterhin

In der Pressemitteilung des Fachverbandes wird klargestellt, dass Grünschnitt aus der kommuna- len Sammlung im Rahmen des NawaRo-Bonus auch in Anlagen nach dem

Eine verpflichtende Mit- gliedschaft wäre nach Ansicht von Herrn Gebauer gar nicht notwendig, da bei einer freiwilligen Mitglied- schaft diejenigen, die sich nicht in einer

Die Anerkennung und magere Finanzierung dieser Einrichtungen mussten hart erkämpft werden, denn die öffentliche Meinung akzeptierte die Tatsache nicht, dass auch in dieser Stadt

Die Hochschullehrer müssen aber auch zur Kenntnis nehmen, dass viele „schöne“ für die Schule geeignete Mathematik aber auch wichtige so sehr in Vergessenheit

Übersetzung eines amerikanischen Bilderbuchs, eignet sich schon für junge Kinder.. Bergmann, Klaus/Rohrbach

brigitte Melinkat, langjährige Vertreterin der Landes- beauftragten für Frauen und LGG-Expertin. 12.10 theorie