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Archiv "Arzneimittelgesetz: Kommissionen sollen zügiger arbeiten" (23.07.1982)

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Spektrum der Woche Aufsätze · Notizen KURZBERICHTE

muß. Dies gilt insbesondere für Ziele und Mittel eines Krieges, in dem ABC-Waffen eingesetzt wer- den. Ein solcher Krieg kann des- halb ethisch auch keinesfalls mit den bisher erarbeiteten Kriterien erfaßt und in die Reihe der aus der Geschichte und Gegenwart be- kannten Kriege eingeordnet wer- den."

~ ln einem politischen System, in dem Institutionen den Willen und die Interessen des gesamten Vol- kes repräsentierten, werde die Be- sorgnis innerhalb der Bevölke- rung über die Zulässigkeit von Ri- siken leicht zum Zweifel am Sy- stem der politischen Willensbil- dung. Die ethische Frage, welches Risiko zu verantworten sei, erwei- tere sich zu der Frage, wer dar- über zu entscheiden habe.

~ Zum Thema Atomkrieg meinen die Wissenschaftler: "Die Gefah- ren des Krieges mit ABC-Waffen haben die Menschen ethisch noch kaum begriffen .. . Die Dimensio- nen einer möglichen Zerstörung gehen jedenfalls weit über das hinaus, was eine Regierung, eine Nation, eine Generation verant- worten kann. Gleichzeitig liegt die Entscheidung über die Auslösung eines Atomkrieges möglicherwei- se nicht innerhalb eines rationalen Entscheidungssystems, sondern in einem Gewirr von Interessen, von Absprachen, Erwartungen und Befürchtungen, welches nur

unzureichend mit dem Schlagwort

,Gleichgewicht des Schreckens' zu umschreiben ist." Das Planen von Hilfsmaßnahmen könne den Mangel an ausgereifter Ethik für diese Situation überdecken und die Bevölkerung in trügerische Si- cherheit wiegen.

~ Die Gefahr der "Normalisie-

rung" bestehe darin, daß die Zu-

ständigkeiten für den Fall eines Atomkriegs bereits säuberlich zu- geteilt und bestimmte Berufsgrup- pen mit spezifischen Aufgaben be- traut werden. Abgesehen davon, daß dies auf lange Sicht zu einer Unterordnung aller anderen Berei- che unter den militärischen führe,

werde dadurch leicht dem Mißver- ständnis Vorschub geleistet, als sei Atomkrieg ein natürliches Risi- ko des menschlichen Fortschritts und Katastrophenmedizin nichts anderes als Unfallmedizin größe- ren Ausmaßes. Gefährlich sei es aber auch, die Atombewaffnung bedingungslos zu verwerfen, nicht, weil man etwas Gutes ver- werfen würde, sondern, weil damit allzu leicht auf jegliches Bemühen um Bewältigung der Problemlage verzichtet werde.

~ Wer sich als Arzt an einem Ka- tastrophenplan beteilige, sei be- reit, den Auftrag des Heilans und Helfans auch unter den Bedingun- gen der atomaren Katastrophe zu erfüllen. Wer sich einem Katastro- phenplan verweigere, protestiere damit gegen die Gefahr, daß eine solche Katastrophe in Kauf ge- nommen werde. Die Diskussion darf sich aber nicht im gegenseiti- gen Anerkennen der jeweiligen ethischen Begründung erschöp- fen, sondern muß noch einen Schritt weiter gehen, betont die Arbeitsgemeinschaft: Sie muß sich mit den möglichen Verzerrun- gen des ärztlichen Auftrags in ei- nem Atomkrieg befassen und We- ge suchen, diesen Gefahren zu be- gegnen (letzteres wurde im Streit um die Katastrophenmedizin bis- her völlig vernachlässigt).

~ Folglich gehörten zur Bereit- schaft, im Notfall - soweit noch möglich- zu helfen und sich dar- um auf den Einsatz im Notfall vor- zubereiten, die Information über Ausmaß und Art des Sterbans bei atomaren Katastrophen und über Möglichkeiten des Schutzes und der medizinischen Behandlung.

~ Nur dann leiste die Diskussion um die Katastrophenmedizin ei- nen Beitrag zum allgemeinen Wohl, wenn sie auf der Basis ge- genseitiger Toleranz und eines wachen, kritischen Bewußtseins geschehe. Letztlich erhalte sie ih- ren Sinn aber erst durch die Hoff- nung, daß das Leben im ganzen nicht zum Untergang, sondern zur Entfaltung bestimmt ist. ck

Arzneimittelgesetz:

Kommissionen sollen zügiger arbeiten

Der Vollzug des Arzneimitt.elge- setzes von 1976 hat im Gegensatz zu früheren Befürchtungen die Zu- lassung von Arzneimitteln beson- derer Therapierichtung (z. B. ho- möopathische, anthroposophi- sche, phytotherapeutische Arznei- mittel) nicht zusätzlich erschwert.

Dementsprechend ist bisher kein Zulassungsverfahren zu Arznei- mitteln dieser Art streitig geblie- ben, offenbar wurden stets Lösun- gen gefunden, die von der Zulas- sungsbehörde wie vom Antrag- steller getragen werden konnten.

12 Prozent der Anträge (von insge- samt 143 Anträgen) wurden abge- lehnt. Dieser Anteil ist nicht höher als bei den anderen Arzneimitteln, bei denen 13 Prozent von insge- samt 1800 nicht zugelassen wur- den. Dies teilte die Bundesregie- rung auf eine kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag mit.

Ferner betont die Bundesregie- rung, daß die zehn Jahre alte Ver- ordnung über radioaktive Arznei- mittel nicht mehr den neuasten ~r­

kenntnissen entspricht und des- halb bereits neu gefaßt werden müsse. Ein ressortinterner Ent- wurf sei erstellt, seine Diskussion sei wegen der schwierigen Sach- tragen jedoch noch nicht abge- schlossen. Noch in diesem Jahr soll er den Beteiligten zur Stel- lungnahme zugesandt werden. Die Verordnung wird voraussicht- lich 1983 in Kraft treten.

Im Hinblick auf die Kritik an Korn- binationspräparaten ist die Bun- desregierung der Auffassung, daß sinnvolle Kombinationspräparate auch in Zukunft dem Arzt zur Ver- fügung stehen müssen. Nach ihrer Ansicht sind Kombinationspräpa- rate dann sinnvoll, wenn jeder Kombinationspartner einen positi- ven Beitrag leistet, indem er bei- spielsweise die Wirksamkeit des

60 Heft 29 vom 23. Juli 1982 79. Jahrgang DEUTSCHES ARZTEBLATT Ausgabe B

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Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen KURZBERICHTE

Präparates in der vorgegebenen Indikation erhöht oder uner- wünschte Wirkungen vermindert.

Durch Änderung des Arzneimittel- gesetzes möchte die Bundesregie- rung sicherstellen, daß möglichst alle Fälle unerwünschter Wirkun- gen von Arzneimitteln erfaßt und zentral zusammengeführt werden, um das Arzneimittelrisiko auch quantitativ abschätzen zu können.

Unerwünschte Wirkungen sind nach den Regelungen des Arznei- mittelgesetzes bisher nur dann meldepflichtig, wenn sie für das betreffende Arzneimittel neu sind oder wenn sich ihre Häufigkeit ge- ändert hat. Das Bundesgesund- heitsamt hat jedoch festgestellt, daß die Häufigkeit der Meldungen je nach Hersteller auch bei Arznei- mitteln gleicher Zusammenset- zung sehr unterschiedlich ist. Das erschwert erheblich die Beurtei- lung des Nebenwirkungsrisikos.

Beabsichtigt ist deshalb die Ein- führung einer Meldepflicht für alle unerwünschten Wirkungen durch den Hersteller und die Zentraler- fassung der Arzneimittelrisiken im Rahmen des Stufenplanes.

Schließlich will die Bundesregie- rung nach Ablauf der ersten Amts- periode die bisher tätigen Kom- missionen zur Aufbereitung des bestehenden Arzneimittelmarktes (alle registrierten Arzneimittel vor Inkrafttreten des Arzneimittelge- setzes) auf eine neue Grundlage stellen. Es sollen nunmehr zehn

„Aufbereitungskommissionen"

eingerichtet werden, die den Ge- samtbereich der Humanarzneimit- tel abdecken, soweit es sich nicht um Arzneimittel der besonderen Heilverfahren handelt. Noch in diesem Jahr sollen die Mitglieder für die Kommissionen B 2 (Rheu- matologie) und B 3 (Neurologie, Psychiatrie) berufen werden. 1983 sollen dann die Kommissionen B 4 (Endokrinologie) und B 5 (Gastro- enterologie, Stoffwechsel), 1984 die Kommissionen B 6 (Infektions- krankheiten, Onkologie) und B 7 (Dermatologie, Hämatologie) neu besetzt werden. HO

Wolfgang Menke

„Einsatz von Medizintechnik bei begrenzten Mitteln", so lautete das Thema einer Arbeitsgruppe') des 10. Internationalen Kranken- haussymposiums (IKS) vom 10. bis 13. März 1982 in der Technischen Universität Berlin unter dem Motto

„Innovation durch Mangel". Spe- zialisten verschiedenster Berufs- gruppen (Ärzte, Physiker, Inge- nieure, Volkswirte usw.) aus unter- schiedlichen Bereichen (Kranken- häuser, Behörden, Industrie u. a.) zerbrachen sich fast acht Stunden lang den Kopf darüber, wie sich trotz ständig wachsender Anforde- rungen an Leistungsfähigkeit und Sicherheit die Kostensteigerun- gen durch Medizintechnik aufhal- ten lassen.

Der „schwarze Peter" für die Schuld an den hohen Kosten wur- de — wie so oft — abwechselnd den beteiligten Gruppen zuge- schoben:

I> der Industrie, da sie die „fal- schen" Geräte herstelle,

den Ärzten, da sie Geräte als

„Statussymbol" einsetzten, I> den Verwaltungen, da ihnen der „nötige Sachverstand" fehle,

> dem Gesetzgeber, da er mit ei- nem „Wust von Vorschriften" un- nötig die Arbeit erschwere.

Der Industrie wurde vorgeworfen, ihre Entwicklungen orientierten sich zu sehr am Bedarf for- schungsintensiver Universitätskli- niken. Zudem verleiteten die tech- nologischen Möglichkeiten dazu, Apparate mit zuviel unnötigem, störanfälligem „Drumherum" aus- zustatten.

Der Arzt müsse sich beim Kauf ei- nes Gerätes darüber im klaren sein, ob er es auch wirklich in die- ser Form benötigt. Für den Be- reich der Intensivmedizin machte Prof. S. Bücherl, Berlin, in ein- drucksvoller Weise klar, daß die Grenze dessen, was medizinisch notwendig und einem Patienten zumutbar ist, dann überschritten ist, wenn immer mehr Katheter oder Meßsonden eine immer grö- ßere Zahl von diagnostischen

1) Referenten: Prof. Dr.-Ing. 0. Anna, MHH, Hannover; Dr. rer. pol. G. Baugut, DKI, Düs- seldorf; Prof. Dr.-Ing. U. Boenick, TU, Ber- lin; Prof. Dr. med. E. S. Bücherl, FU, Berlin;

Prof. Dr.-Ing. D. Frost, RVK, Berlin; Dr. rer.

nat. H. Kresse, Siemens AG, Erlangen; Dr.

rer. nat. W. Kreysch, Gemeinschaftskran- kenhaus, Herdecke; Reg. Dir. B. Motzkus, SenGesSozFam, Berlin.

TAGUNGSBERICHT

Medizintechnik

in der Kostenklemme

Für die Kostensteigerungen im Gesundheitswesen wird der ver- stärkte Einsatz von medizintechnischen Geräten mit verantwort- lich gemacht. Zudem kommen auf Krankenhäuser und Arztpraxen als Betreiber dieser Geräte mit neuen Gesetzen erhebliche Kosten zu. Im folgenden Tagungsbericht werden Möglichkeiten diskutiert, wie die Kosten für Medizintechnik reduziert werden könnten. .,Ide- allösungen" können nicht angeboten werden, wohl aber differen- zierte Lösungsansätze.

Ausgabe B DEUTSCHES ÄRZTEBLATT 79. Jahrgang Heft 29 vom 23. Juli 1982 61

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