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Archiv "Selbstverletzendes Verhalten oder Suizidabsicht" (24.06.2011)

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432 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 108

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Heft 25

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24. Juni 2011

M E D I Z I N

DISKUSSION

Selbstverletzendes Verhalten oder Suizidabsicht

In der Arbeit von Mavrogiorgou et al. (1) wird auf das ärztlich-therapeutische Vorgehen bei psychiatrischen Notfällen eingegangen. Für die differenzialdiagnosti- sche Abklärung zwischen suizidalem und selbstverlet- zendem Verhalten müssen jedoch einige aktuelle Hin- weise ergänzt werden (2). Unter „selbstverletzendem Verhalten“ wird eine direkte selbstzugefügte Schädi- gung des eigenen Körpers ohne Suizidabsicht verstan- den (3). Beim Suizidversuch wird davon ausgegangen, dass es bei dieser Handlung darum geht, einen uner- träglichen, psychischen Schmerz durch den eigenen Tod zu beenden. Mit selbstverletzendem Verhalten sol- len dagegen unangenehme Gefühlszustände verringert werden.

Brown et al. (4) vergleichen selbstverletzendes Ver- halten und Suizidversuche, wobei sie belegten, dass er- wachsene Patientinnen mit einer Borderline-Störung selbstverletzendes Verhalten einsetzen, um von Proble- men abzulenken, Ärger auszudrücken und positive Ge- fühle hervorzurufen. Bei Suizidversuchen dominiert hingegen das Motiv, „es anderen leichter machen zu wollen“. Selbstverletzendes Verhalten dient also der temporären Entlastung.

Suizidversuche und selbstverletzendes Verhalten un- terscheiden sich in den Emotionen, die mit der ange- strebten Handlung bewältigt werden sollen. Mit selbst- verletzendem Verhalten sollen vor allem akute und er-

regende unangenehme Affekte (Wut, Frustration, Angst) reguliert werden. Suizidversuche werden eher durch anhaltende Emotionen auf niedrigem Erregungs- niveau (Einsamkeit, Hoffnungslosigkeit) begünstigt.

Selbstverletzendes Verhalten geht mit leichten For- men von Verletzungen (Schneiden, Selbstschlagen und so weiter), Suizidversuche gehen mit schweren Formen (Überdosis, Nutzung von Schusswaffen et cetera) ein- her. In der Regel weisen Patienten mit selbstverletzen- dem Verhalten im Vergleich zu Patienten mit Suizidab- sicht eine niedrigere Verletzungsschwere und eine hö- here Anzahl bereits durchgeführter Selbstverletzungen auf. Wesentlich ist das unterschiedliche emotionale Be- finden vor der Handlung (akut auftretende Emotionen auf hohem versus anhaltende Emotionen auf geringem Erregungsniveau).

DOI: 10.3238/arztebl.2011.0432

LITERATUR

1. Mavrogiorgou P, Brüne M, Juckel G: The management of psychiatric emergencies. Dtsch Arztebl Int 2011; 108(13): 222–30.

2. Nitkowski D, Petermann F: Non suicidal selfinjury and suicide at- tempts: Grounding of differential diagnosis. Fortschr Neurol Psychiat 2010; 78: 9–17.

3. Petermann F, Winkel S: Selbstverletzendes Verhalten. Göttingen: Ho- grefe 2009.

4. Brown MZ, Comtois KA, Linehan MM: Reasons for suicide attemps and nonsuicidal self injury in woman with borderlinge personality dis- order. J Abnorm Psychol. 2002; 111: 244–54

Prof. Dr. phil. Franz Petermann

Zentrum für Klinische Psychologie und Rehabilitation der Universität Bremen

fpeterm@uni-bremen.de

Interessenkonflikt

Der Autor erklärt, dass kein Interessenkonflikt besteht.

Die Autoren des Beitrags haben auf ein Schlusswort verzichtet.

zu dem Beitrag

Ärztlich-therapeutisches Vorgehen bei psychiatrischen Notfällen

von Dr. med. Paraskevi Mavrogiorgou, Prof. Dr. med. Martin Brüne, Prof. Dr. med. Georg Juckel in Heft 13/2011

Berichtigung

Der Artikel „Aktuelle Schrittmacher- und Defibrillatortherapie“ von Hans Joachim Trappe und Jan Gummert in Heft 21 enthält fol- gende Fehler:

Die Häufigkeiten für den Vorder- und den Hinterwandinfarkt sind in der Zusammenfassung und in der Tabelle 2 vertauscht wor- den. Richtigerweise muss es heißen: „AV-Blockierungen sind bei inferiorem Myokardinfarkt (Inzidenz 12–20 %) oft nur passa- ger und eine dauerhafte Schrittmacherstimulation ist nicht notwendig. Bei Vorderwandinfarkt sind AV-Blockierungen häufiger (Inzidenz 5 %) und erfordern oft eine permanente Schrittmachertherapie“.

Auf der Seite 375 sind die Angaben für die Arme der CASH-Studie vertauscht worden. Korrekt ist, dass im ICD-Arm die Ge- samtmortalität 36,6 % betrug und im Amiodaron/Metoprolol-Arm 44,4 % .

Auf der Seite 377 ist die Gesamtmortalität der CAT-Studie falsch wiedergegeben worden. Korrekt ist, dass im ICD-Arm 26%

verstorben sind (Kontrollgruppe: 31,5%).

Auf der Seite 377 wurde die Reduktion der arrhythmiebedingten Sterblichkeit durch die Defibrillatortherapie in der DEFINITE- Studie falsch angegeben. Korrekt ist, dass die Hazard Ratio der ICD-Therapie gegenüber der Kontrollgruppe 0,2 betrug. MWR

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