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Archiv "Zwei Elternzeiten: Urlaub verfällt nicht" (14.11.2008)

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A2484 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 105⏐⏐Heft 46⏐⏐14. November 2008

S T A T U S

Aufreißen riesiger Fensterläden an.

„Spaß und Humor sind wie ein offe- nes Fenster, an dem man frei atmet“.

Natürlich gebe es auch Kinder, die Angst vor dem Clown hätten, sagt er.

Aber man könne diese Furcht ver- wandeln in Freude, wenn das Kind es zulässt. Mit dieser Bemerkung be- zieht sich der Schirmherr der „Rote Nasen International“ vermutlich auf

die sogenannte Sheffield-Studie, die Anfang 2008 in der britischen Pfle- gezeitschrift „Nursing Standard“ er- schien. Britische Forscher fanden heraus, dass viele Kinder Angst vor den Clownbildern hatten, die an den Wänden mancher Krankenzimmer und Flure hingen. Für die Studie be- fragte man 250 Kinder und Jugendli- che zwischen vier und 16 Jahren, die als Patienten in Krankenhäusern der Region lagen.

Es ging also nicht um Clowns wie die Roten Nasen, die Kinder und Jugendliche im Krankenhaus besuchen, sondern um Bilder von Clowns. Trotzdem werden sich der- artige Projekte künftig häufiger dem wissenschaftlichen Interesse nach der Wirksamkeit ihrer Besuche stel- len müssen.

Am Berliner Universitätsklini- kum Charité wird vor diesem Hin-

tergrund seit 2006 eine Studie mit dem Titel „Integrierte Clownthera- pie bei Kindern mit chronischen Er- krankungen“ durchgeführt. Mit der Evaluation ist die Doktorandin Da- niela Plötner beauftragt. Da die Un- tersuchungen noch nicht abge- schlossen seien, lägen bisher keine aussagekräftigen Ergebnisse vor, sagt Sven-Daniel Pawlitschko alias

Clown Daniel, Vorstandsmitglied und künstlerischer Leiter des Pro- jekts „Clownsprechstunde e.V“.

Spielen und Lachen animieren den Kreislauf, stärken das Immunsys- tem, fördern den Schlaf und die Ent- spannung, kräftigen das Herz, lockern die Muskulatur, verringern den Schmerz und stärken das Selbst- bewusstsein. Das sei alles erwiesen, meinen die Roten Nasen. 22 Clowns arbeiten in Berlin, Brandenburg und Baden-Württemberg. Sie betreuen Kinderkliniken und Seniorenein- richtungen.

Für Prof. Dr. med. Harald Scha- chinger, ehemaliger Chefarzt der Pädiatrischen Klinik im Evange- lischen Waldkrankenhaus Berlin- Spandau, ist die Wirkung der Clown- visite „ein Wechselspiel zwischen Medizin und paramedizinischen Wirkungen“. Schachinger gehört

zum wissenschaftlichen Beirat, der den Clowns im Krankenhaus zur Seite steht.

Die meisten Leute lieben die cha- otischen Spaßmacher wegen ihrer Ausgelassenheit, so wie Villazón.

Nur der Clown besitzt nach Ansicht des Startenors diesen einzigartigen imaginären Spiegel, den er hochhält und ruft: „Schaut mal her, wir kön- nen darüber gemeinsam lachen, auch wenn es sehr traurig ist.“

Heute noch Clowndoktor und Spaßmacher, morgen schon wieder auf der Bühne – Villazón ist ständig unterwegs. Sein Beruf ist eine Her- ausforderung für die ganze Familie, denn seine Frau und die beiden Söhne begleiten ihn überallhin. Warum en- gagiert er sich zusätzlich noch für die Roten Nasen? Scherzhaft antwortet er: „Weil sonst der Clown „Briischitt“

zu all meinen Auftritten kommt und ,Buh’ macht.“ Aber im Ernst: Auf- gabe des Humorbotschafters und Schirmherrn ist es, Menschen zu fin- den, die den Clowns im Krankenhaus mehr Aufmerksamkeit schenken und sie mit Spenden unterstützen. Dabei nutzt Villazóns Berühmtheit. Zusätz- lich ist sein Engagement, „Anteil an einem fantastischen Abenteuer“, wie er sagt, auch ein Gewinn für ihn selbst: „Leben ist überall, für Robin Samuel und Jenny-Elaine im Mo- ment hier im Krankenhaus.“ n Ulrike Hempel

RECHTSREPORT

Der Anspruch auf Erholungsurlaub aus einer Elternzeit kann in die Zeit nach einer weiteren Elternzeit übertragen werden. Dies gilt zumin- dest dann, wenn diese sich unmittelbar an die erste Elternzeit anschließt. Das hat das Bun- desarbeitsgericht (BAG) entschieden. Es gab damit seine bisherige Rechtsprechung auf.

Bislang hatte das BAG die Auffassung vertre- ten, dass der wegen einer Elternzeit übertra- gene Urlaub mit Ablauf des auf die Elternzeit folgenden Jahres auch dann verfällt, wenn er wegen einer weiteren Elternzeit nicht genom- men werden kann.

Im entschiedenen Fall war die Klägerin bis Ende Dezember 2005 als kaufmännische Ange-

stellte tätig. Für ihren im Oktober 2001 gebore- nen Sohn nahm sie bis Oktober 2004 Elternzeit in Anspruch, für ihre im August 2003 geborene Tochter bis August 2006. Zudem wollte sie 27,5 Urlaubstage aus dem Jahr 2001 bezahlt haben.

Diese restlichen Urlaubsansprüche sind nach Auffassung des BAG nicht verfallen. Das mit § 17 Absatz 2 Bundeserziehungsgeldge- setz (jetzt Bundeselterngeld- und Elternzeitge- setz) verfolgte Regelungsziel spricht nach Auf- fassung des Bundesarbeitsgerichts für eine weitere Übertragung des Resturlaubs bei auf- einanderfolgenden Elternzeiten.

Diese Regelung stellt sicher, dass die Inan- spruchnahme von Elternzeit nicht zum Verfall

des Erholungsurlaubs führt. Diesem Zweck liefe es zuwider, wenn die mehrfache Inan- spruchnahme mit dem Verfall des Urlaubsan- spruchs verbunden wäre. Insbesondere gibt es nach Auffassung des Gerichts keinen sach- lichen Grund für die Unterscheidung zwischen Arbeitnehmern, die nur eine Elternzeit bean- spruchen, und denen, die mehrere Elternzei- ten summieren.

Der Gerichtshof der europäischen Gemein- schaften hat im Übrigen in mehreren Ent- scheidungen hervorgehoben, dass der An- spruch jedes Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub ein besonders bedeutsamer Grundsatz des Sozialrechts der Gemeinschaft ist. (Urteil vom 20. Mai 2008, Az.: 9 AZR

219/07) RA Barbara Berner

Leben ist überall, für Robin Samuel und Jenny- Elaine im Moment hier im Krankenhaus.

Rolando Villazón

Zwei Elternzeiten: Urlaub verfällt nicht

Wie gehts Dir?

Robin Samuel erzählt,Villazón hört zu.

Mancher Clown kann mehr als Faxen.

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