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Archiv "Frühgeborene: Unterschiedliche Versorgung innerhalb der EU" (21.05.2010)

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A 958 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 107

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Heft 20

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21. Mai 2010 Die Diskussion um die Einführung von Körper -

scannern an Flughäfen zur Optimierung der Si- cherheit wird durch einen Artikel aus dem „Bri- tish Medical Journal“ neu belebt. Wie Mahade- vappa Mahesh von der Johns Hopkins Universi- ty (Baltimore, USA) berichtet, seien Körperscan- ner mit Terahertzwellen oder mit Röntgenstrah- lung medizinisch unbedenklich (2010; 340:

490–1). Die von Körperscannern ausgesende- ten Terahertzwellen dringen nur wenige Milli- meter in den Körper ein, erreichen also keine tiefer gelegenen Organe. Außerdem ionisieren sie, im Gegensatz zu Röntgenstrahlen, keine Moleküle, was als zellschädigend gilt. Die Strahlenbelastung bei Röntgenscannern sei sehr gering, sie betrage ungefähr 0,05 bis 0,1 Mikrosievert (µSv). Die Dosis eines Scans sei damit 1 000- bis 2 000-fach schwächer als eine medizinische Röntgenuntersuchung.

Prof. Dr. Rolf Michel, Vorsitzender der Strah- lenschutzkommission Deutschland und ehema- liger Leiter des Zentrums für Strahlenschutz und Radiologie der Universität Hannover, sieht das Risiko für den menschlichen Organismus allerdings kritischer. Bei Röntgenscannern wur- den – je nach Bauart – Belastungen bis zu sechs µSv pro Scan gemessen. Dies kann nach Einschätzung von Michel auf Dauer ein ge- sundheitliches Risiko für Vielflieger und das Flughafenpersonal bedeuten.

Michel beurteilt die passive Terahertzme - thode, die nur die natürliche Strahlung des menschlichen Organismus erfasst und daraus ein Wärmebild erstellt, als völlig unbedenklich.

Allerdings würden die Strukturen des Körpers damit nur unscharf dargestellt, was keinen Sicherheitsgewinn mit sich bringe; zudem wür- den Gegenstände umso schwerer erfasst, je

mehr sie sich an die Körpertemperatur adap- tiert hätten.

Bei der wesentlich genaueren, aktiven Tera- hertzmethode hingegen wird die Rückstreuung der ausgesendeten Strahlen gemessen. Diese Strahlenbelastung sei nicht ausreichend er- forscht, sagte Michel. Die vom Körper absor- bierte Strahlung führe zu biologischen Wech- selwirkungen, die noch nicht abgeschätzt wer- den könnten.

Es gebe zwar das EU-Projekt THz-BRIDGE, bei dem durch Exposition von Terahertzstrah- lung unter einer Stunde keine Schädigungen festgestellt worden seien, doch eine israelische Forschungsgruppe fand nach zweistündiger Bestrahlung Hinweise auf eine Störung der Chromosomenverteilung. „Dieses Ergebnis wurde allerdings noch nicht repliziert“, berich- tete Michel dem Deutschen Ärzteblatt. Lisa Werr

KÖRPERSCANNER AN FLUGHÄFEN: PRO UND KONTRA

Europaweit ist die Rate an Frühge- borenen in den zurückliegenden Jahren auf durchschnittlich sieben Prozent aller Neugeborenen gestie- gen. Österreich und Deutschland ge- hören zu den Ländern mit dem höchsten Anstieg, gefolgt von Bel- gien und Spanien. Die geringsten Frühgeburtenraten haben Schweden und Frankreich. Dennoch mangelt es auf nationaler und europäischer Ebe- ne an abgestimmten politischen Stra- tegien zur Verbesserung der medizi- nischen Versorgung der Frühchen.

Dies geht aus einem Bericht der Europäischen Stiftung für die Ver- sorgung frühgeborener Säuglinge FRÜHGEBORENE

Unterschiedliche Versorgung innerhalb der EU

(EFCNI) hervor. Der Bericht gibt die Situation in 13 europäischen Staaten wieder, darunter Deutsch- land. Grundlage für die Erhebung waren Literaturrecherchen und In- terviews mit Gesundheitsbehörden, Ärzten, Pflegekräften und Organi- sationen von Eltern frühgeborener Kinder.

Nur Portugal und Großbritannien haben dem Bericht zufolge nationa- le Aktionspläne zur gesundheit - lichen Versorgung Frühgeborener entwickelt. Neben dem Vereinigten Königreich gibt es lediglich noch in Schweden zudem ein Programm zur Evaluierung der Versorgungs - situation. An Deutschland kritisiert die EFCNI die mangelnde Ver- gleichbarkeit der Datenlage in den einzelnen Bundesländern.

Die Autoren fordern eine syste- matische EU-weite Datensamm- lung, um Aufschluss über die ge- sundheitlichen und sozialen Un- gleichheiten zwischen den EU-Mit- gliedsländern bei Frühgeburten zu erhalten. Ferner gelte es, Qualitäts- standards für die Vorbeugung, Be- handlung und Betreuung Frühgebo- rener zu entwickeln. ps

Die Mitgliedstaaten der Europä- ischen Union (EU) werden nach ei- nem Beschluss der EU-Kommis- sion dazu verpflichtet, von Mai 2011 an die Europäische Datenbank für Medizinprodukte „EUDAMED“

zu nutzen. EUDAMED soll den Marktüberwachungsbehörden einen raschen Zugriff auf Daten von Me - dizinprodukten und In-vitro-Dia- gnostika ermöglichen. Darunter fal- len beispielsweise Konformitäts- bescheinigungen, Daten über klini- sche Prüfungen oder Berichte über Funktionsstörungen und Zwischen- fälle. Bislang werden die Daten überwiegend auf einzelstaatlicher Ebene erhoben. Die Nutzung von EUDAMED ist noch freiwillig.

Nach EU-Recht fallen unter die Bezeichnung Medizinprodukte Pro- duktarten, die zur Diagnose, Präven- tion und Therapie eingesetzt wer- den. Sie reichen von lebenserhalten- den Geräten wie Herzschrittma- chern über Implantate, komplexe Diagnosegeräte wie Röntgenappara- te bis hin zu Blutdruckmessgeräten, Spritzen oder Blut- und Urintests.

Ziel ist eine Steigerung der Patien-

tensicherheit. ps

MEDIZINPRODUKTE

Datenbank wird Pflicht

Foto: dpa

A K T U E L L

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