• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "99. Hauptversammlung des Marburger Bundes: Ende der Duldungsstarre" (08.06.2001)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "99. Hauptversammlung des Marburger Bundes: Ende der Duldungsstarre" (08.06.2001)"

Copied!
3
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

D

er Marburger Bund (MB) unter- strich während seiner 99. Haupt- versammlung zum Auftakt der Ärztetagswoche in Ludwigshafen am 19./20. Mai durch seine engagierten De- battenbeiträge und einmütig angenom- mene Beschlüsse, dass er seine Rolle als Klinikärztegewerkschaft ernst nimmt und in der Öffentlichkeit und in der Po- litik mehr Druck machen will. Für den MB ist die Duldungsstarre längst über- schritten. Die Arbeitsbelastung der Ärzte in vielen Krankenhäusern hat in- zwischen ein Ausmaß angenommen,

das nicht mehr verantwortbar ist, weil sie die Patientenversorgung gefährdet.

Der Vorsitzende des Marburger Bun- des, Dr. med. Frank Ulrich Montgo- mery, Radiologe aus Hamburg, rief sei- ne Kollegen auf, gegen die unhaltbaren, entwürdigenden Arbeitsbedingungen und Abhängigkeitsverhältnisse in den Krankenhäusern mit allen gebotenen Mitteln vorzugehen und gegen die no- torischen Gesetzesbrecher auch recht- lich vorzugehen.

War die Ausbeutungssituation in den Krankenhäusern seit Jahren Anlass für besorgte Forderungen, die Missstände zu beseitigen, so gibt es zunehmend In- itiativen, ohne Furcht vor Repressalien

gegen die Überforderung des Fachper- sonals und den Überstundenstress am Klinikbett vorzugehen. Montgomery verwies auf das aktuelle Beispiel von Kieler Klinikärzten, die die Stadt als Arbeitgeber des Städtischen Kranken- hauses verklagten, vor allem um die EU-Richtlinie zur Arbeitszeit in den Krankenhäusern umzusetzen und die Konsequenzen aus dem Urteil des Eu- ropäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 3. Oktober 2000 zu ziehen. Montgo- mery rief den Bundesarbeitsminister auf, das Arbeitszeitgesetz, das seit dem

1. Januar 1996 auch für die Kranken- häuser gilt, der europäischen Rechtsla- ge anzupassen mit der Konsequenz, dass der Bereitschaftsdienst in den Krankenhäusern zu hundert Prozent als Arbeitszeit zu werten ist.

Politik muss Farbe bekennen

Der Marburger Bund fordert für die Klinikärzte wie auch das übrige Fach- personal in den Krankenhäusern die gleichen Regeln und Rechte, wie sie für Fluglotsen, Piloten und Lkw-Fahrer schon lange gelten. Dies erfordert die Schaffung zusätzlicher Planstellen, um

die ständig wachsende Arbeitszeit infol- ge der Arbeitsverdichtung im Kranken- haus auf mehr Schultern zu verteilen.

Der Marburger Bund, auf dessen In- itiative das Thema „Ausbeutung junger Ärztinnen und Ärzte“ auch beim 104.

Deutschen Ärztetag in Ludwigshafen intensiv beraten wurde, wurde seinem selbst gestellten Auftrag gerecht, Lö- sungswege und Hilfestellungen auch für die leitenden Krankenhausärzte und die Klinikarbeitgeber sowie die Politik zu geben. Der MB erklärte, die Beschäftig- ten in den Krankenhäusern dürften nicht weiter als Lastesel des Gesund- heitswesens missbraucht werden. Die Politik müsse jetzt Farbe bekennen und dienstlich angeordnete Arbeitszeiten neu bewerten. Andernfalls sei es nicht auszuschließen, dass viele frustrierte Krankenhausärzte den Dienst in der Klinik quittieren und sich um „alternati- ve Berufsfelder“ bemühen oder sich im Ausland bewerben. Die Folge wäre dann politisch zu verantworten: Die Pa- tientenversorgung in den Akutkranken- häusern als letzte Interventionsstufe im gegliederten System würde lahm gelegt.

Denn mit frustriertem, demotiviertem Personal und einem Marathon-Einsatz bis zu 32 Stunden am Stück kann die Patientenversorgung nicht sichergestellt werden. Der stellvertretende Vorsitzen- de und Vorsitzende des Landesver- bandes Nordrhein-Westfalen/Rheinland- Pfalz, Rudolf Henke, Internist aus Aachen, appellierte an seine Kollegen, für die Durchsetzung der Forderungen beharrlich zu kämpfen, denn: „Wir wol- len keine Klinikfabriken und drangsa- lierte Klinik-Kulis.“

Sosehr der Marburger Bund den Dialog mit der Politik befürwortet, es dürfe aber keinen Aufschub für über- fällige Regelungen und die dringend notwendigen krankenhausspezifischen Tarifvertragsvereinbarungen zur Ar- beitszeit geben. Nach Einschätzungen P O L I T I K

A

A1516 Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 98½½½½Heft 23½½½½8. Juni 2001

99. Hauptversammlung des Marburger Bundes

Ende der Duldungsstarre

Arbeitszeit- und Arbeitsschutzgesetze –

Nagelprobe für Klinikarbeitgeber und die Politik

Dr. med.

Frank Ulrich Mont- gomery: „Der Bundes- arbeitsminister muss endlich das Arbeitszeit- gesetz an die neue Rechtslage anpassen.“

(2)

des MB wollen die Politik, die Kran- kenkassen und die Klinikarbeitgeber auf Zeit spielen, um noch möglichst lange mit den unzureichenden Rah- menbedingungen über die Runden zu kommen. Dem trat der Marburger Bund entgegen: Es dürfe nicht angehen, dass die geleisteten Überstunden an Krankenhäusern als Geschenk im Wert von zwei Milliarden DM jährlich zur Subventionierung der unzureichenden Budgets herangezogen werden. Heute ist die Arbeitsintensität in den deut- schen Krankenhäusern infolge der in den letzten zehn Jahren um fast 20 Pro- zent reduzierten Verweildauer und der um zehn Prozent abgebauten Zahl der Betten immens. Die Zahl der stationär versorgten Patienten ist auf über 16 Millionen jährlich gestiegen. 80 Prozent der Überstunden werden weder bezahlt noch durch Freizeit ausgeglichen. Hin- zu kommen die für das deutsche Kran- kenhaus immer noch typische überzo- gene Hierarchie, die berufliche Versäu- lung und die Existenzprobleme. So be- grüßenswert es sei, dass unter der Ägi- de von Bundesgesundheitsministerin Schmidt der Kollektivregress zugun- sten regional ausgehandelter Ausga- benbudgets für die Arzneimittelversor- gung abgelöst werden soll, so sehr müss- ten auch die berechtigten Interessen der Krankenhäuser und der Klinikärzte erfüllt werden, fordert der Verband.

Ein Schlaglicht auf den Klinikalltag:

Aus einer im deutschen Arbeitszeitge- setz festgelegten werktäglichen Arbeits- zeit von acht Stunden werden pro Wo- che bis zu 80 Pflichteinsatzstunden, oh- ne angemessene Vergütung und/oder Freizeitausgleich. Eine Verlängerung auch bis zu zehn Stunden pro Tag ist gemäß § 3 ArbZG nur dann zulässig, wenn innerhalb von sechs Kalendermo- naten oder 24 Wochen acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Der Marburger Bund rief die öffent- lichen Arbeitgeber auf, ihre Blocka- dehaltung aufzugeben und wieder an den Verhandlungstisch zurückzukehren.

Das Arbeitszeitgesetz räume den Tarif- vertragsparteien zudem das Recht ein, abweichende Regelungen unter den zwingenden Vorgaben des Europa- rechts und europarechtlicher Richtlini- en zu tarifieren. Trotz winkeladvokati- scher Auslegungsversuche der Klinikar-

beitgeber (DKG!) und des bisher er- gebnislosen Rechtsexegeseversuchs auf der Ebene des Bundes und in Brüssel (zuletzt am 11. Mai) pocht der MB darauf, das Arbeitszeitgesetz und das EuGH-Urteil umzusetzen und die dazu erforderlichen 15 000 zusätzlichen Plan- stellen zu schaffen. Die Behauptung der Deutschen Krankenhausgesellschaft, die EG-Richtlinien seien umgesetzt und das Luxemburger Urteil betreffe nur ei- ne kleine Gruppe spanischer Ärzte, sei

„blanker Hohn und Zynismus“ (Mont- gomery). Die Klinikarbeitgeber hätten selbst Schuld, wenn sie mit dem Hinweis auf die engen Budgets und den harten Konkurrenzkampf mit massiven Pro- blemen konfrontiert werden.

Flexible Regelungen

Bereits vor vier Monaten hat der Mar- burger Bund für die anstehenden Tarif- verhandlungen Positionen bezogen, um die Klinikarbeitgeber zu flexibleren Regelungen zu bewegen, ohne den pati- entenversorgungsabträglichen Drei- Schichten-Dienst als einzige Lösung zu favorisieren. Die fünf Punkte für die Verhandlungsrunde:

❃ Der 48-Stunden-Ausgleichszeit- raum soll vier Monate nicht überschrei- ten.

❃ Die Bereitschaftsdienststufen A bis D sollen von einem einheitlichen

Bereitschaftsdienst abgelöst werden, dessen Arbeitsbelastung 49 Prozent nicht überschreiten oder nicht länger als 12 Stunden dauern darf.

❃ An Wochenenden und Feiertagen sollen 13-stündige Bereitschaftsdienste erlaubt werden.

❃ Der Bereitschaftsdienst muss zu hundert Prozent als Arbeitszeit ange- rechnet und adäquat vergütet werden.

❃ Bereitschaftsdienste mit relativ geringfügiger Arbeitsbelastung sollen

als Rufbereitschaften ausgestaltet wer- den. Die durchschnittliche Arbeitsbela- stung soll 12,5 Prozent nicht überschrei- ten. Die MB-Rahmenvorstellungen ge- hen von folgenden neu strukturierten Dienstplänen aus:

❃ Arbeitszeitrahmem, zum Beispiel 8 bis 21 Uhr; Bereitschaftsdienstzeit:

20.30 bis 8.30 Uhr. Der Arbeitszeitrah- men könne in zwei Zeitabschnitten durch zusätzliches Personal abgedeckt werden, beispielsweise in der Zeit zwi- schen 8 und 16.30 Uhr und 12.30 bis 21 Uhr. Wer Bereitschaftsdienst leistet, dürfe weder im Zeitabschnitt davor noch danach zur normalen Routinear- beit eingeteilt werden. Der Marburger Bund verspricht sich durch ein Über- lappen der Dienstzeiten, dass die Pati- entenversorgung insbesondere in ar- beitsintensiven Stunden besser bewäl- tigt werden kann.

Den Krankenhäusern und den Kli- nikärzten droht infolge der Umstellung P O L I T I K

Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 98½½½½Heft 23½½½½8. Juni 2001 AA1517

Engagierte Debatten während der 99. Hauptversammlung des Marburger Bundes am 19./20. Mai im Feierabendhaus der BASF in Ludwigshafen. Hauptthemen: die Arbeitsbelastung im Krankenhaus und

die Ordnung der Weiterbildung Fotos: Bernhard Eifrig

(3)

der Klinikfinanzierung über diagnose- bezogene Entgelte erneut Ungemach.

Das komplizierte und zeitaufwendige Codierverfahren und eine fundierte Kalkulation aller infrage kommenden Fallpauschalen lasse sich nicht im Hau- ruckverfahren bewältigen. Die Über- forderung im Krankenhaus dürfe nicht durch falsche Ansätze bei der Kalkula- tion und ungenaue Ist-Daten zusätzlich verschärft werden. Der MB forderte, nicht nur die Ist-Kosten des Basisjahres 2001 für die Kalkulation heranzuzie- hen, sondern auch die Soll-Kosten bei einer EG-konformen Anwendung der Arbeitszeitvorschriften. Den Kranken- kassen dürfe nicht zugestanden werden, dass sie das Sparbudget als feste Re- chengröße vereinnahmen.

Die leitenden Klinikärzte, Oberärzte wie Chefärzte, müssten sich dabei ihrer Verantwortung für den Klinikbetrieb bewusst sein. Sie müssten mit Arbeits- verweigerung und Widerstand rechnen, wenn sie sich als bloße Erfüllungsgehil- fen und Sparkommissare der Klinikar- beitgeber verstünden und den Druck nach unten erhöhten. Die Aufsichts- behörden rief der MB auf, gegen die Verstöße gegen Arbeitszeitvorschriften und tarifvertragliche Regelungen vor- zugehen, schließlich seien Verstöße ge- gen das ArbZG mit Geldbußen bis zu 30 000 DM und Haftstrafen (bis zu ei- nem Jahr) bewehrt.

Der Marburger Bund räumt ein, dass die Schutzgesetze, die für das Klinikper- sonal und zugunsten der Patienten gel- ten, teilweise auch auf Widerstände im eigenen Lager träfen. Dabei verstießen das Gastarzt-Unwesen, unbezahlte Ar- beitsleistung während der Weiterbil- dung und andere Drangsalierungen auch gegen das Kollegialitätsgebot in der Berufsordnung. Auch das Weiter- bildungsbefristungsgesetz sei fatal, denn es raube den jungen Klinikärzten den wichtigsten Arbeitnehmerschutz, näm- lich den sicheren Arbeitsvertrag und die Aussicht auf einen Dauerarbeitsplatz im Krankenhaus. Der Marburger Bund warnte davor, mit Rücksicht auf die Be- rufskarriere Zugeständnisse zu machen.

Auch Workaholics und notorischen Überstundenramschern müsse längst aufgegangen sein, dass dies nicht die Er- füllung des ärztlichen Berufslebens sein könne. Dr. rer. pol. Harald Clade

P O L I T I K

A

A1518 Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 98½½½½Heft 23½½½½8. Juni 2001

U

m mehr Transparenz in die ver- tragsärztliche Versorgung zu be- kommen, haben wir 30 Millionen Verordnungsdaten der letzten drei Jah- re auswerten lassen, um Mengen, Aus- gaben und Qualitätsaspekte für unsere Versicherten zu analysieren.“ So hat Dieter Hebel die Zielsetzung einer Stu- die im Auftrag der „Gmünder Ersatz- Kasse“ (GEK) beschrieben, die Ende Mai in Berlin vorgestellt wurde. Der GEK-Vorstandsvorsitzende betonte, dass sie nicht als „Ärzteschelte“ ge- dacht sei.

Ausgewertet hat die Daten Prof. Dr.

Gerd Glaeske vom Zentrum für Sozial- politik der Universität Bremen. Er er- läuterte, dass die Arzneimittelversor- gung der rund 1,5 Millionen GEK-Ver- sicherten in den Jahren 1998 bis 2000 von Asymmetrien gekennzeichnet sei.

So bekamen nur knapp drei Viertel von ihnen Medikamente verschrieben.

Frauen nahmen dabei mehr Arzneimit- tel ein als Männer.

Umfang der Generika:

„beachtliches Niveau“

Rund 80 Prozent der Arzneimittelaus- gaben der GEK (2000: 475 Millionen DM) entfielen auf knapp 22 Prozent der Patienten, die ein Rezept bekom- men hatten. Dass vor allem die Ver- schreibungen für ältere Patienten die Ausgaben in die Höhe treiben, könne man nicht bestätigen, sagte Glaeske.

Generell verursachten vor allem chro- nisch Kranke hohe Kosten, darunter auch junge Menschen wie HIV-Infizier- te oder Kinder, die auf eine Enzymsub- stitution angewiesen sind.

Glaeske betonte, dass man die Daten der GEK nicht ohne weiteres auf die gesamte Gesetzliche Krankenversiche-

rung übertragen könne. Die Gmünder versichere weniger Frauen als der Durchschnitt der gesetzlichen Kran- kenkassen, und ihre Mitglieder seien jünger. Aufschlussreich sei die Auswer- tung dennoch, allein schon wegen der versichertenbezogenen Analyse der Daten. Dazu wurden Anonymisie- rungs- und Pseudonymisierungsverfah- ren angewandt.

Zu den Asymmetrien zählen auch ge- schlechtsspezifische Unterschiede. „So fallen die relativ niedrigen Verord- nungswerte von Mitteln zur Verhinde- rung von Thrombosen bei Frauen eben- so auf wie die niedrigen Mengen an In- sulinen und anderen Antidiabetika“, berichtete Glaeske. Dagegen nahmen Frauen mehr Antidepressiva, Schlaf- und Beruhigungsmittel als Männer.

Glaeske kritisierte besonders die Ben- zodiazepin-Verordnungen, räumte aber ein: „Es ist eine kleine Gruppe, die zu- legt.“ 50 Prozent der Präparate würden von zehn Prozent der Ärzte verschrieben.

Was Generika anbelangt, so bestün- den noch Rationalisierungsreserven.

Glaeske räumte aber ein, dass hier

„schon ein beachtliches Niveau“ er- reicht sei. Umstrittene Arzneimittel er- hielten GEK-Versicherte seltener als früher. 1999 habe ihr Anteil noch bei 28,7 Prozent der verordneten Packun- gen gelegen, 2000 nur bei 13,5 Prozent.

Der Ausgabenanteil dafür reduzierte sich von 15,6 auf 7,3 Prozent. Glaeske schätzt, dass die GEK pro Jahr 70 Mil- lionen DM bei der Arzneimittelversor- gung einsparen könnte. Man solle sich aber hüten anzunehmen, „dass solche Einsparungen in Zukunft Innovationen finanzieren“. Außerdem seien die Re- serven „geradezu ,Kiki‘ gegen die im Krankenhausbereich“. Sabine Rieser (Sudie unter: www.gek.de/information)

„Gmünder ErsatzKasse“

Arzneimittelversorgung:

auffallend asymmetrisch

GEK-Studie soll der Erkenntnis dienen, nicht der Ärzteschelte.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

„60 Prozent Deutsch- lands sind damit orange“, kommen- tierte Hammerschlag und zeigte eine Deutschlandkarte, in der die Regionen mit arztspezifischen Ta- rifverträgen in der

Diese fallen (noch) nicht unter den Tarifvertrag für die Ärzte an Universitätskliniken, was beispiels- weise für einen Assistenzarzt im fünften Berufsjahr eine Gehaltsein- buße in

Im Gegenzug habe man aber auch sämtliche Forderungen der Arbeitgeberseite – vor allem eine Er- höhung der Arbeitszeit, eine leis- tungsorientierte Vergütung und eine Verschärfung

D ass man sich im Vorjahr bei den Tarifverhandlungen mit den öffentlichen Klinikarbeitgebern auf eine eigene Entgeltgruppe für die Oberärzte hatte einigen können, war für den

„Dabei hat vor allem die Tatsache, dass wir keine Streikkasse haben und viele streikende Ärzte somit auf Ge- halt verzichteten, um für ihre Belange zu kämpfen, entscheidend zur

Montgomery: „Sollte es Herr Möllring wagen, den seit neun Wochen streikenden Ärzten den Ver.di-Tarif- vertrag überzustülpen, wird er in den Unikliniken eine Streikexplosion

Die Große Tarifkommission emp- fehle den Delegierten, den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) abzulehnen und die Verhandlungsvoll- macht für die Vereinigte

Der MB for- dert alle Krankenhausträger auf, sämtli- che Kosten für Strahlenschutzkurse zu übernehmen, die junge Ärztinnen und Ärzte absolvieren müssen, um selbst- ständig