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1. Dresdner Kolloquium „Ärztegesundheit“

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Die Sächsische Landesärztekammer führt die nächste schriftliche Ab - schlussprüfung im oben genannten Ausbildungsberuf am Montag, dem 10. Januar 2011, 9.00 bis 15.00 Uhr in der Sächsischen Landesärzte- kammer, Schützenhöhe 16, 01099 Dresden, durch.

Die Prüfung im praktischen Teil erfolgt im Zeitraum von ca. Ende Januar bis Mitte Februar 2011.

I. Zulassung zur Abschlussprüfung

Zur Abschlussprüfung mit Beginn 10.

Januar 2011 können regulär Umschü- ler/innen, deren Umschulungsver- hältnis nicht später als am 28. Feb- ruar 2011 endet und Prüflinge, die den Antrag auf eine Wiederholungs- prüfung gestellt haben (§ 37 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz), zugelassen werden.

II. Zulassung in besonderen Fällen

1. Gemäß § 45 Abs. 1 Berufsbil-

dungsgesetz können Auszubildende und Umschüler/innen (bei Umschu- lungszeit von 30 bis 36 Monaten) nach Anhören des Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf ihrer Ausbildungs- und Umschulungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen (vorzeitige Abschluss- prüfung).

Als Maßstäbe für eine Einzelfallent- scheidung sind festgelegt:

■ maximal mögliche Verkürzung von insgesamt sechs Monaten,

■ mindestens gute Lern- und Aus- bildungsergebnisse in der Arzt- praxis,

■ gute Lernmotivation und Lerner- gebnisse mit Notendurchschnitt bis 2,0 in der Berufsschule und

■ mindestens befriedigende Note in der Zwischenprüfung.

Die Inhalte des Ausbildungsrahmen- planes und des im Berufsschulunter- richt vermittelten Lernstoffes – soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist – müssen dabei voll- ständig anwendungsbereit sein.

2. Prüflinge ohne vorangegangenes Berufsausbildungsverhältnis, die nachweisen, dass sie mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Aus- bildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf des Arzthelfers/der Arzt- helferin/des/der Medizinischen Fach- angestellten tätig gewesen sind (§ 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz).

III. Anmeldung und Zulassungs- verfahren

Die Anmeldung zur Abschlussprü- fung hat mit vollständigen Unterla- gen nach „§ 10 der Prüfungsord- nung für die Durchführung von Abschlussprüfungen im Ausbildungs- beruf des Medizinischen Fachange- stellten/der Medizinischen Fachange- stellten“ der Sächsischen Landesärz- tekammer (ver öffentlicht im Internet unter www.slaek.de) bis spätestens 29.10.2010 zu erfolgen.

Über die Zulassung zur Abschluss- prüfung entscheidet die zuständige Stelle. Hält sie die Zulassungsvoraus- setzungen nicht für gegeben, so entscheidet der Prüfungsausschuss (§ 46 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz).

Die Anmeldeformulare und die Gebührenbescheide gehen den aus- bildenden Ärzten oder in den Fällen der Wiederholungsprüfung ohne Ausbildungsverlängerung und der Externen Prüfung (Ziffer II. 2) den Prüflingen rechtzeitig zu.

Bestehen Auszubildende/Umschüler/

innen vor Ablauf der Ausbildungs- oder Umschulungszeit die Abschluss- prüfung, so endet das Berufsausbil- dungs- oder Umschulungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss (§ 21 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz).

Für Fragen stehen wir Ihnen gern unter Tel. 0351 8267170 zur Verfü- gung.

Marina Hartmann Leitende Sachbearbeiterin Referat Medizinische Fachangestellte

1. Dresdner Kolloquium

„Ärztegesundheit“

Am 8. Dezember 2010 führt der Vorstand der Sächsischen Landesärz- tekammer gemeinsam mit dem Aus- schuss Arbeitsmedizin im Plenarsaal der Sächsischen Landesärztekam­

mer von 13.00 bis 18.30 Uhr ein Kolloquium zur Ärztegesundheit durch.

Die Ge sundheit der Ärzte selbst ist kaum Gegenstand der Diskussion in der Gesellschaft, auch nahezu nicht unter den Ärzten und ihren Vertre- tungen selbst. Dabei gehört der Arzt- beruf zu den belastendsten und forderndsten Tätigkeiten in unserer Gesellschaft. Gesundheit ist auch für unsere Ärzte Voraussetzung für eine erfolgreiche Arbeitsfähigkeit. Des- halb hat der Vorstand der Sächsi- schen Landesärztekammer 2008 eine Studie zu Gesundheit, Arbeitsfähig- keit und Wohlbefinden der Ärzte in Sachsen in Auftrag gegeben. Im

„Ärzteblatt Sachsen“ wurde mehr- fach darüber berichtet. In dem vor- gesehenen Kolloquium soll die Dis- kussion um die Förderung von Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der Ärzte in Sachsen im Mittelpunkt ste- hen. Neben den Schlussfolgerungen aus der Ärztestudie werden Informa- tionen zu Einflussfaktoren auf die Gesundheit von Ärzten und Medizin- studenten im Krankenhaus, im Medi- zinstudium und im Übergang in den Arztberuf zur Diskussion gestellt. Die Sächsische Ärzteversorgung infor- miert über Ursachen und Trends des vorzeitigen Ausscheidens aus unse- rem Beruf in Sachsen. Die Berufsge- nossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege wird ein Instru- mentarium zur Bewertung der Belas- tung von Klinikärzten vorstellen. Eine Abschlussdiskussion wird Ideen und Vorschläge sammeln, die dem Erhalt, der Förderung und auch der Wieder- herstellung der Gesundheit unserer Ärztinnen und Ärzte dienen sollen.

Wir möchten erreichen, dass dieser Problematik generell eine stärkere Aufmerksamkeit geschenkt wird.

Prof. Dr. med. habil. Klaus Scheuch Vorsitzender des Ausschusses Arbeitsmedizin

Mitteilungen der Geschäftsstelle

564 Ärzteblatt Sachsen 10 / 2010

Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf

„Medizinischer Fachangestellter/

Medizinische Fachangestellte“

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