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23.09.2020
Vertragsärzte mit Genehmigung zur Teilnahme an der Onkologie-Vereinbarung
Onkologie-Vereinbarung: Reduzierung der Fortbildungsanforderungen für 2020 aufgrund der Coronavirus-Pandemie
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund der Coronavirus-Pandemie konnten 2020 zahlreiche Kongresse und Fortbildungen nicht stattfinden. Die Vertragspartner auf Bundesebene haben daher folgende Anpassung der Fortbil- dungsanforderung nach § 7 Onkologie-Vereinbarung für das Kalenderjahr 2020 festgelegt:
- Nachweis von mindestens 30 (statt 50) CME-Punkten
- Teilnahme an mindestens einer (statt zwei) industrieneutralen Pharmakotherapieberatung;
im Einzelfall kann der Nachweis der Pharmakotherapieberatung entfallen, wenn der Arzt die Gründe für die Nichtteilnahme nicht zu vertreten hat und dies entsprechend darlegt.
Die Nachweise sind bis zum 31.03.2021 einzureichen.
Freundliche Grüße gez.
P. Hausbeck, Assessor jur.
Leiter Qualitätssicherung