• Keine Ergebnisse gefunden

Mindestlohn: Keine neuen Ausnahmen!

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Mindestlohn: Keine neuen Ausnahmen!"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

_________________________________________________________________________________________________________________

Verantwortlich: Stefan Körzell, Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin, Kontakt: carina.ortmann@dgb.de Abonnement für „klartext“ und „standpunkt“ unter: http://www.dgb.de/service/newsletter

Nr. 47/2015 26. November 2015

DGB Bundesvorstand, Abteilung Wirtschafts-, Finanz- und Steuerpolitik

Mindestlohn: Keine neuen Ausnahmen!

Auch, wenn es noch immer schwarze Schafe unter den Arbeitgebern gibt, die den Mindestlohn zu umgehen versuchen, auch, wenn es noch an Kontrollen mangelt:

Der Mindestlohn hilft denjenigen, die ihn besonders brauchen: Un- und Angelernten (siehe Grafik), Beschäf- tigten in klassischen Niedriglohnbranchen, darunter ganz besonders Minijobbern und vor allem Frauen.

Dagegen ist schwer zu argumentieren. Aber dann ka- men die Flüchtlinge. Und lange, bevor sie überhaupt auf Jobsuche gehen können, springen die Mindestlohn- Gegner wieder hinter dem Busch hervor: Man müsse

„Flexibilitätselemente innerhalb des Mindestlohns für Gruppen von Zuwanderern“ (Hüther, Institut der deut- schen Wirtschaft) nutzbar machen, um mehr Menschen in Beschäftigung zu bringen. Sprich: Flüchtlinge müss- ten halt billig für Arbeitgeber sein, dann finde sich viel- leicht ein Betätigungsfeld. Dass die Ausnahmen kein Beschäftigungswunder auslösen, zeigt sich bei den Langzeitarbeitslosen: Trotz sechsmonatiger Ausnahme werden sie kaum eingestellt. Das interessiert diese

„Experten“ nicht. Man meint es nur gut, als Beitrag zur Integration. Die Differenz zwischen kargem Lohn und Existenzminimum kann ja der Steuerzahler aufbringen;

also aufstocken. Neuauflage des Kombilohns?

Damit es auch der Letzte versteht: Das Mindestlohnge- setz steht nicht zur Disposition, es darf keinen Zweiklas- sen-Arbeitsmarkt geben. Wer in Deutschland arbeitet, hat Anspruch auf die Anstandsgrenze nach unten: den Mindestlohn. Und zwar egal, woher er oder sie kommt, egal, welche Arbeit er oder sie verrichtet. Auch man- gelnde Sprachkenntnisse dürfen kein Vorwand dafür sein, Menschen zu Dumpinglöhnen zu beschäftigen.

Hier geht es nicht um Luxus-Löhne, sondern um die Sicherung der Existenz. Schlimm genug, dass es noch Ausnahmen gibt für Langzeitarbeitslose, Minderjährige ohne Berufsausbildung, Zeitungszusteller/-innen sowie

bestimmte Praktikanten/-innen. Wer aber Absenkungen oder Ausnahmen auch für Flüchtlinge fordert, trägt nicht zur Integration, sondern zur Diskriminierung bei und schürt Unfrieden unter allen Beschäftigten. Er spal- tet unsere Gesellschaft.

Der DGB warnt auch davor, Einstiegsqualifizierungen und Praktika als Einfallstor zur Aushebelung des Min- destlohns zu nutzen. Einstiegsqualifizierungsjahre (EQJ) sollten nur jungen Menschen angeboten werden, die große Schwierigkeiten auf dem Ausbildungsmarkt ha- ben. Dazu gibt es schon entsprechende tarifvertragliche Regelungen. Nur zur Erinnerung: Diese haben die Ar- beitgeber mit unterschrieben! Und für freiwillige Prakti- ka gibt es klare Regeln im Mindestlohngesetz: Dauern sie länger als drei Monate, ist der Mindestlohn vom ersten Tag an fällig.

Fakt ist: Einige Arbeitgeberverbände und Wirtschaftsin- stitute versuchen offenbar Kapital zu schlagen aus der Flüchtlingssituation. Es gibt aber auch andere: Sie wis- sen, dass der Mindestlohn für alle auch vor Schmutz- konkurrenz schützt. Auch deshalb darf es keine neuen Ausnahmen geben!

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Beim ___pringen muss man aber sehr aufpassen, dass man niemanden verletzt. Susanne trägt heute einen

Die Arzneimittelpreisverord- nung wurde dahingehend er- gänzt, dass die Apotheken für den Corona-bedingten Mehr- aufwand im Botendienst eine Pauschale von fünf Euro zuzüg-

Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmerin nen und Arbeitnehmer, unabhängig von Arbeitszeit oder Um fang der Beschäftigung – und damit auch für Minijobberinnen

Zudem käme es auch zu einer gefährlichen sozialen Spaltung der Arbeit- nehmerschaft, die besonders auf den Schutz des Min- destlohns angewiesen sind: Während die einen seit ei-

Ausbildungsvergütungen sind entweder tariflich vereinbart (dann sind sie nach der Rechtspre- chung des BAG immer angemessen, bis zu 20 Prozent Abweichung von der

war da nicht schon alles im Gespräch: Nicht nur Aus- nahmen für Langzeitarbeitslose – am liebsten gleich für ein ganzes Jahr sowie für junge Beschäftigte – am liebs-

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) tritt ein für Bauernhöfe statt Agrarfabriken, für gesunde Lebensmittelerzeugung, für tiergerechte Haltung, für faire

Würde kennt keine Ausnahmen" erhöhen wir den Druck auf die Politik, im Gesetzgebungsverfahren Re- geln für die wirksame Durchsetzung des Mindestlohns ohne Ausnahmen zu