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Keine Ausnahmen beim Mindestlohn für Flüchtlinge!

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Nr. 07/2016 18. Februar 2016

DGB Bundesvorstand, Abteilung Wirtschafts-, Finanz- und Steuerpolitik

Keine Ausnahmen beim Mindestlohn für Flüchtlinge!

Die CDU forderte in dieser Woche weitere Ausnahmen vom Mindestlohn: Diesmal für Flüchtlinge. Sie sollten in den ersten sechs Monaten nach Arbeitsaufnahme kei- nen Anspruch auf den Mindestlohn haben – genau wie bisher schon die hiesigen Langzeitarbeitslosen.

Die Arbeitgeber sahen sofort ihre Chance das Gesetz zu verändern und verlangtengar eine generelle Verlänge- rung dieser Regel auf 12 Monate. Angeblich soll diese Ausnahme für mehr Integration in den Arbeitsmarkt sorgen. Welch‘ Irrglaube das ist, zeigen jedoch die bis- herigen Erfahrungen mit Menschen, die länger als ein Jahr arbeitslos sind: Sie blieben weiterhin weitgehend chancenlos auf dem Arbeitsmarkt. Hier geht es um et- was anderes: In Wahrheit sollen die Flüchtlinge dafür herhalten, das Mindestlohngesetz weiter zu durchlö- chern.

Sonderregelungen für Flüchtlinge beim Mindestlohn wi- dersprechen nicht nur dem verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, indem sie zu Arbeitneh- mern zweiter Klasse gemacht werden. Zudem käme es auch zu einer gefährlichen sozialen Spaltung der Arbeit- nehmerschaft, die besonders auf den Schutz des Min- destlohns angewiesen sind: Während die einen seit ei- nem Jahr froh sind, wenigstens 8,50 Euro pro Stunde zu verdienen, kommen andere, die dieselbe Arbeit für sechs Euro verrichten? Nein: Einen Unterbietungswett- bewerb darf es nicht geben, sondern es braucht echte Integration in den Arbeitsmarkt zu fairen Bedingungen.

Nachdem der Druck von Gewerkschaften, Opposition und SPD auf diesen CDU-Vorstoß zu groß wurde, mil- derten ihn die Christdemokraten ab. Nun machte man sich an die Praktika heran. Auch hier hat sich der DGB von Anfang gegen Ausnahmen bei freiwilligen Praktika ausgesprochen. Schließlich sollte endlich Schluss sein mit der Generation Praktikum und der Ausbeutung der jungen Leute. Schlimm genug, dass für freiwillige Prak- tika bis zu drei Monaten kein Mindestlohn gezahlt wer- den muss. Nun will die CDU sogar Flüchtlinge vom Min- destlohn ausnehmen, die bis zu einem halben Jahr Praktikum machen. Ein Einfallstor: Statt Flüchtlingen perspektivreiche Ausbildungen anzubieten, könnten sie auf diese Weise zu neuen Billigarbeitskräften werden.

Der DGB lehnt jede weitere Ausnahme beim Mindest- lohn strikt ab. Die CDU sollte nicht der Spaltung das Wort reden, sondern alles für eine schnelle Integration in den Arbeitsmarkt tun. Die Gewerkschaften haben dazu Vorschläge gemacht.

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