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Mindestlohn: Von seiner Hände Arbeit leben!

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DGB Bundesvorstand, Abteilung Wirtschafts-, Finanz- und Steuerpolitik

Verantwortlich: Claus Matecki, Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin, Kontakt: carina.ortmann@dgb.de Abonnement für „klartext“ und „standpunkt“ unter: http://www.dgb.de/service/newsletter

Nr. 39/2011 04. November 2011

DGB Bundesvorstand, Abteilung Wirtschafts-, Finanz- und Steuerpolitik

Mindestlohn: Von seiner Hände Arbeit leben!

Argumente greifen allmählich. Immer mehr Bürger, darunter auch die CDU-Wähler, fordern im Gleichklang mit dem DGB und seinen Gewerkschaften Mindestlöh- ne. Ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro wäre die unterste Haltelinie. Die Argumente für Existenz sichernde Löhne erreichen nun auch die CDU. Gegen 90 Prozent der Bevölkerung ist der ideologische Wider- stand zwecklos. Den können sich nur noch die FDP und der Wirtschaftsflügel der Union leisten. Klientelpolitik hat für sie Vorrang. Nun droht die FDP mit dem Hinweis auf den Koalitionsvertrag mit der Blockade. Hilfloses Unterfangen, wenn Argumente ausgehen.

Mit der berechtigten Forderung "Von seiner Hände Arbeit leben" zu können will die CDU und vor allem ihr Arbeitnehmerflügel CDA die „Würde der Arbeit“ wieder herstellen. Willkommen in der gesellschaftlichen Reali- tät. Ein Antrag auf dem Parteitag in Leipzig soll diesen Wendepunkt besiegeln. Das ist gut. Dennoch nicht konsequent. Denn die CDU will eine allgemein verbind- liche Lohnuntergrenze in den Bereichen, in denen ein tarifvertraglich festgelegter Lohn nicht existiert. Festge- legt werden soll die Lohnuntergrenze durch eine Kom- mission der Tarifpartner. Die Höhe soll sich am Tarifab- schluss für Zeitarbeitnehmer orientieren. Die Höhe ist z. B. ein entscheidender Punkt. Orientierung sollen die Zeitarbeits-Tariflöhne sein. Diese liegen seit 1. Novem- ber 2011 bei 7,01 Euro im Osten und 7,89 Euro im Westen.

Doch der Vorschlag hat viele Tücken: Zum einen erfasst die von der CDU beabsichtigte Lohnuntergrenze ledig- lich Beschäftigte, die derzeit in Bereichen ganz ohne Tarifregelungen arbeiten. Existiert ein Tarifvertrag in der Branche, soll die Lohnuntergrenze nicht gelten. Auch wenn die Tariflöhne unterhalb der dann festgelegten Lohnuntergrenze liegen.

Der DGB setzt sich stattdessen bereits seit 2006 für Mindestlöhne ein: Am besten per Gesetz und flächen- deckend. Damit von dem Mindestlohn alle Arbeitneh- mer – mit und ohne Tarifvertrag – profitieren.

Zum andern müssen die Mindestlöhne Existenz sichernd sein: Deshalb fordert der DGB Mindesthöhe von min- destens 8,50 Euro pro Stunde. Ein Vergleich mit ge- setzlichen Mindestlöhnen westeuropäischer Nachbar- länder zeigt, dass diese Forderung sogar recht beschei- den ist (siehe Abbildung).

Nun muss sich die CDU entscheiden: Entweder weiter- hin hohe Sozialtransfers und später hohe Zahlungen für die Grundsicherung verbunden mit Millionen menschli- cher Schicksale, die im Kreislauf von arm trotz Arbeit gefangen sind. Oder aber einen Schritt in Richtung christlicher Soziallehre und Existenz sichernder und menschenwürdiger Mindestlöhne, damit man endlich

„von seiner Hände Arbeit leben“ kann!

Gesetzliche Mindestlöhne pro Stunde 2011 für ausgewählte Länder

7,65 8,58

8,74 9,00

10,16

6,91*

Großbritannien Irland Belgien Niederlande Frankreich Luxemburg

in Euro

* umgerechnet in Euro mit Jahresdurchschnittskurs 2010. Auf Basis des durchschnittlichen Wechselkurses 2007 läge der Mindestlohn bei 8,67 Euro.

Quelle: WSI-Mindestlohndatenbank (2011)

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