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„Wohnen für alle/Housing for all“ Pressekonferenz zur Bürgerinitiative Mitglied des Geschäftsführenden Bundesvorstands des DGB Stefan Körzell Es gilt das gesprochene Wort! Statement

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kkkkk

Statement

Es gilt das gesprochene Wort!

Stefan Körzell

Mitglied des Geschäftsführenden Bundesvorstands des DGB

Pressekonferenz zur Bürgerinitiative

„Wohnen für alle/Housing for all“

am 09. April 2019 in Berlin

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DGB-Bundesvorstand Abteilung Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit www.dgb.de Tel.: +49 30/24060-211 Fax: +49 30/24060-324 Seite 2 von 3

Wir als deutscher Gewerkschaftsbund unterstützen die Ziele der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) „Housing For All“

vollumfänglich. Wie Karin Zauner-Lohmeyer bereits ausgeführt hat, sind die EU-Staaten selbst für die Bereitstellung bezahlbaren Wohnraums verantwortlich. Dennoch gibt es Vorgaben auf der EU-Ebene, die den Ländern diese Bereitstellung erschweren und sie darin einschränken, notwendige Investitionen in die soziale Infrastruktur zu tätigen. Deswegen ist die Forderung der EBI sehr wichtig, dass Investitionen des Bundes, der Länder, Städte und Gemeinden in bezahlbares und soziales Wohnen von den Maastricht-Kriterien ausgenommen werden. Dies soll insbesondere für die Vergabe öffentlicher Wohnbauförderungsdarlehen gelten. Auf diese Weise sollen öffentliche Investitionen in bezahlbaren Wohnbau erleichtert und attraktiver gemacht werden.

Die Folgen einer Wohnungspolitik, die jahrelang unter einem Spardiktat lief und auf Investitionen verzichtet hat, sehen wir aktuell in Deutschland.

Bund, Länder und Kommunen haben mehr als eine Millionen Wohnungen verkauft, von denen viele jetzt in den Beständen börsennotierter Aktiengesellschaften sind. Sie haben Grund und Boden privatisiert – Flächen, die jetzt fehlen, um bezahlbare Wohnungen zu bauen. Gleichzeitig wurde die Verwaltung kaputt gespart mit dem Ergebnis, dass heute die Bau- und Planungsbehörden ihre Aufgaben nicht mehr erfüllen können und manche Neubauprojekte lange in der Warteschleife hängen. Obwohl die Städte seit einigen Jahren wieder wachsen, gibt es in den Bereichen Planung und Entwicklung sowie Bauen und Wohnen heute 10 Prozent weniger Personal als 2011. Mehr als ein Drittel der Beschäftigten im Bereich Bauen und Planen sind älter als 55 Jahre. Sie gehen in den kommenden Jahren in Rente; hier rächt sich, dass lange Zeit kein Personal eingestellt wurde; das Knowhow ist den Behörden verloren gegangen.

Neben diesen Sparmaßnahmen wurde lange Zeit nicht mehr in den sozialen Wohnungsbau investiert. Die Folge: Der Bestand an Sozialwohnungen hat sich von ca. 3 Millionen 1990 auf aktuell 1,2 Millionen reduziert. Die Bundesregierung plant, in dieser Legislatur 100.000 Sozialwohnungen zu fördern, während im gleichen Zeitraum mindestens 150.000 aus der Bindung fallen. Das ist peinlich. Es ist doch ein Witz, dass die Bundesregierung die Fördermittel für den sozialen Wohnungsbau im nächsten Jahr von 1,5 auf 1 Milliarde kürzt. Es müssten jährlich 100.000 Sozialwohnungen gebaut werden, um den Bestand wieder etwas zu erweitern. Bund und Länder müssen zusammen sieben Milliarden Euro in die Hand nehmen, um bezahlbares Wohnen zu fördern.

Nur wenn ein deutliches Signal von der öffentlichen Hand ausgeht, längerfristig in den Wohnungsbau zu investieren, wird die Bauwirtschaft Kapazitäten aufbauen und Personal einstellen.

Deutschland braucht eine Investitionsoffensive in den Wohnungsbau und Europa braucht eine Investitionsoffensive in den Wohnungsbau. Dafür sind Beschränkungen wie die Maastricht-Kriterien und die schwarze Null Gift, da wichtige Zukunftsinvestitionen nicht getätigt werden.

Der DGB wird den 1. Mai unter dem Motto „Europa – jetzt aber richtig“ dafür nutzen, um flächendeckend Unterschriften für die Bürgerinitiative zu sammeln. Das soziale Gesicht Europas muss zukünftig stärker in Erscheinung treten als zuvor. Zu groß ist der Frust vieler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über die von der EU betriebene Sparpolitik der letzten Jahre.

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DGB-Bundesvorstand Abteilung Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit www.dgb.de Tel.: +49 30/24060-211 Fax: +49 30/24060-324 Seite 3 von 3

Eine europäische Investitionsoffensive für den sozialen Wohnungsbau kann einen wichtigen Beitrag dafür leisten, das soziale Gesicht Europas zu stärken.

Hintergrund:

Keine Berücksichtigung öffentlicher Investitionen in bezahlbaren Wohnbau im Rahmen der Defizitkriterien von Maastricht:

Die europäischen Regelungen hinsichtlich der Vermeidung übermäßiger öffentlicher Defizite sind dahingehend anzupassen, dass langfristige öffentliche Investitionen in bezahlbaren Wohnbau bei der Kontrolle der öffentlichen Defizite nicht erfasst werden, d.h. dass solche Investitionen nicht das Defizit belasten und damit auch keinen Beitrag zur Erreichung der 3 Prozent-Defizitgrenze leisten. Dies gilt insbesondere für die Vergabe öffentlicher Wohnbauförderungsdarlehen. Auf diese Weise sollen öffentliche Investitionen in bezahlbaren Wohnbau erleichtert und attraktiver gemacht werden.

Als Rechtsgrundlage für diesen Vorschlag ist Artikel 126 Absatz 14 AEUV (Vermeidung übermäßiger Defizite), gegebenenfalls i.V.m. Artikel 338 AEUV (Unionsstatistiken), heranzuziehen. Die Referenzwerte für die Einhaltung der Haushaltsdisziplin ergeben sich aus Artikel 126 Absatz 2 AEUV und Artikel 1 des Protokolls Nr. 12 („Defizitprotokoll“).

Speziell für den Begriff des Defizits verweist Artikel 2 des Defizitprotokolls auf das „Finanzierungsdefizit im Sinne des Europäischen Systems volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen“ (ESVP). Vor diesem Hintergrund kommt insbesondere eine Anpassung der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 in Betracht, welche diese Maßgaben konkretisiert. Ergänzend sind gegebenenfalls die Bestimmungen des Europäischen Systems volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen, die gegenwärtig in der Verordnung (EU) Nr. 549/2013 geregelt sind, zu modifizieren.

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