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Grußwort des Landrates Dr. Christoph Scheurer

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Academic year: 2022

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11. Jahrgang 16. August 2018

www.landkreis-zwickau.de

A M T L I C H E M I T T E I L U N G E N U N D L A N D K R E I S N A C H R I C H T E N

08 / 2018

Stellen-

ausschreibungen

Seiten 4 bis 9

Das Schadstoffmobil auf Herbsttour

Seiten 12 bis 13

Veranstaltungs- tipps

Seiten 21 bis 24

Zehn Jahre Landkreis Zwickau

Grußwort

des Landrates

Dr. Christoph Scheurer

Liebe Leserinnen und Leser der Landkreisnachrichten,

der zehnte Jahrestag des Inkrafttretens der Funktio- nal- und Verwaltungsreform des Freistaates Sachsen ist ein guter Anlass, noch einmal auf

die letzten Jahre zurück- zublicken und Bilanz zu ziehen. Alles in allem war es eine sehr bewegte, aber auch gute Zeit, die unseren Land- kreis ein großes Stück weit vorangebracht hat.

Für mich per- sönlich brachte diese Struktur- veränderung die größte Herausfor- derung als Kommunal- politiker mit sich. Zum einen mussten die Ver- waltungen der Landkreise Zwickauer und Chemnitzer Land zusammengeführt und neu strukturiert werden und gleichzeitig Aufgaben der bis dato Kreis- freien Stadt Zwickau integriert werden. Aber auch Wirkungskreise, die beim Freistaat Sachsen

angesiedelt waren, gingen mit der Reform in die Zuständigkeit der Landkreise über.

Als Beispiele möchte ich die Straßenbauämter mit den Straßenmeistereien, die Ämter für Ländliche Neuord- nung und für Vermessung nennen. Innerhalb kürzes- ter Zeit mussten für einen Verwaltungsapparat von über 1 400 Mitarbeitern arbeitsfähige Strukturen geschaffen werden.

Als nächster Schritt stand an, diese zu verschlanken. Zwischen- zeitlich konnte die Verwaltung um zwei Dezernate, fünf Ämter und sieben Sachgebiete reduziert werden.

Nicht zu verachten war aber auch die Herausforderung, bezüg- lich der Standortvielfalt der Dienstgebäude bürgerfreundliche effektive Konzepte für kurze Wege zu schaffen.

Fortsetzung auf Seite 11

Impressionen Fotos: Archiv Landratsamt

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Information zum Bürgerservice

Allgemeine Öffnungszeiten Montag 08:00 bis 16:00 Uhr Dienstag 08:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 bis 18:00 Uhr Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr Sonnabend* 09:00 bis 12:00 Uhr

*im Wechsel zwischen den Bürgerservicestellen

Sonnabendöffnungszeiten August und September 2018 18. August 2018

Zwickau, Werdauer Straße 62 25. August 2018

Hohenstein-Ernstthal, Dr.-Wilhelm-Külz- Platz 5

1. September 2018

Glauchau, Gerhart-Hauptmann-Weg 2 8. September 2018

Werdau, Königswalder Straße 18 15. September 2018

Limbach-Oberfrohna, Jägerstraße 2a

Anschrift und Kontakt:

Landkreis Zwickau Landratsamt, Bürgerservice PF 10 01 76, 08067 Zwickau Telefon: 0375 4402-21900 Fax: 0375 4402-31920 E-Mail: buergerservice@

landkreis-zwickau.de

Umweltamt

Bekanntmachung des Landratsamtes Zwickau

zum Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung für die wesentliche Änderung des Biomasse-Heizkraftwerks in Zwickau, Gemarkung Zwickau, Flurstück 1862/34, durch die Errichtung und den Betrieb eines Blockheizkraftwerks

einer Power-to-Heat-Anlage und einer Photovoltaik-Anlage, Az.: 1393-106.11-330-42 Vom 30. Juli 2018

Amt für Service und Informationstechnik

Gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geän- dert am 8. September 2017 (BGBl. I S. 3370), wird Folgendes bekannt gemacht:

Die Firma Heizkraftwerk Zwickau Süd GmbH & Co. KG, Bahnhofstraße 4 in 08056 Zwickau beantragte gemäß § 16 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwir- kungen durch Luftverunreinigungen, Geräu- sche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geän- dert am 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2771), in Ver- bindung mit Nr. 1.2.3.2 Anhang 1 zur Verord- nung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntma- chung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), die immissionsschutzrechtliche Genehmi- gung zur wesentlichen Änderung des Biomas- se-Heizkraftwerks durch die Errichtung und den Betrieb

- eines erdgasbetriebenen Blockheizkraft- werks (BHKW) mit einer Feuerungswär- meleistung von 1.191 kW,

- einer Power-to-Heat-Anlage mit einer Wärmeleistung von 500 kW und

- einer Photovoltaik-Freiflächenanlage mit einer Leistung von 281 kWp

in 08066 Zwickau, Am Kraftwerk, Gemar- kung Zwickau, Flurstück 1862/34.

Für die Errichtung und den Betrieb des BHKW, das der Nr. 1.2.3.2 Spalte 2 der Anlage 1 UVPG zuzuordnen ist, war eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeits- prüfung durchzuführen. Diese Einzelfallprü- fung gemäß § 9 Abs. 2 bis 4 UVPG i. V. m. § 7 Abs. 2 UVPG und Nr. 2.3 Anlage 3 UVPG hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprü- fung nicht erforderlich ist, weil die beantragten Änderungen keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben können.

Folgende Gründe werden für das Nichtbeste- hen der UVP-Pflicht als wesentlich angesehen:

Keine der in Nr. 2.3 Anlage 3 UVPG benann- ten Schutzkriterien sind von dem Vorhaben betroffen. Die Vorhabenfläche liegt nicht in naturschutzrechtlich festgelegten Schutzge- bieten. Insbesondere werden keine Natura 2000-Gebiete, Naturschutzgebiete, National- parks, Biosphärenreservate, Naturdenkmä- ler, geschützte Landschaftsbestandteile oder gesetzlich geschützte Biotope beeinträchtigt.

Zur Sicherung von lokalen Populationen streng geschützter wild lebender Tierarten wur- den bereits geeignete Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) durchgeführt, sodass der Fortbestand dieser Tierarten gesichert ist.

Wasserschutzgebiete, Gebiete, in denen Umweltqualitätsnormen überschritten sind, und Gebiete mit hoher Bevölkerungsdichte sowie Denkmäler sind ebenfalls nicht betrof- fen.

Die Emissions- bzw. Immissionssituation hin- sichtlich Dauer und Häufigkeit der Auswir- kungen ändert sich durch das Vorhaben nicht maßgeblich.

Die Feststellung des Landratsamtes Zwickau zur Entbehrlichkeit einer Umweltverträglich- keitsprüfung wird hiermit gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 UVPG öffentlich bekannt gemacht.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG die vorgenannte Entschei- dung des Landratsamtes Zwickau nicht selbst- ständig anfechtbar ist.

Werdau, 30. Juli 2018

Wendler Amtsleiterin

Amtsblatt Landkreis Zwickau 11. Jahrgang/7. Ausgabe Herausgeber:

Landkreis Zwickau, Landratsamt Robert-Müller-Straße 4 – 8 · 08056 Zwickau Der Landkreis Zwickau ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Landrat Dr. Christoph Scheurer.

Amtlicher und redaktioneller Teil:

Verantwortlich: Ilona Schilk, Pressesprecherin Robert-Müller-Straße 4 – 8 · 08056 Zwickau Telefon: 0375 4402-21040 Telefax: 0375 4402-21049 Redaktion:

Ines Bettge, Telefon: 0375 4402-21042 Ute Adling, Telefon: 0375 4402-21043 E-Mail: presse@landkreis-zwickau.de Postanschrift: Robert-Müller-Straße 4 – 8

08056 Zwickau Verlag:

Verlag Anzeigenblätter GmbH Chemnitz Brückenstraße 15 · 09111 Chemnitz Geschäftsführer: Tobias Schniggenfittig Satz:

Page Pro Media GmbH · www.pagepro-media.de Druck:

Chemnitzer Verlag und Druck GmbH & Co KG Brückenstraße 15 · 09111 Chemnitz Vertrieb:

VDL Sachsen Holding GmbH & Co KG Winklhofer Straße 20 · 09116 Chemnitz

Zustellreklamationen/Qualitätsmanagement

Telefon: 0371 656 22100

Das Amtsblatt erscheint in der Regel monatlich und wird an Haushalte des Landkreises Zwickau kostenlos verteilt.

Zusätzlich ist es in den Bürgerservicestellen des Landrats- amtes und in den Stadt- und Gemeindeverwaltungen kos- tenlos erhältlich. Das Amtsblatt und alle in ihm enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt.

Die nächste Ausgabe erscheint am 20. September 2018.

Redaktionsschluss ist am 4. September 2018.

Impressum

Ortsübliche Bekanntgabe

der Sitzung des Wirtschafts-, Bau- und Umweltausschusses

Die Sitzung des Wirtschafts-, Bau- und Um- weltausschusses findet am Mittwoch, dem 22. August 2018 im Sitzungssaal des Verwaltungszentrums in 08412 Werdau, Königswalder Straße 18, statt. Nach einem nicht öffentlichen Teil folgt um ca. 17:10 Uhr folgender öffentliche Teil:

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil:

2. Vergabe von Planungsleistungen Neubau Straßenmeisterei Werdau – Objektpla- nung BV/622/2018 3. Informationen

Es folgt ein weiterer nicht öffentlicher Teil.

Zwickau, 6. August 2018 Dr. C. Scheurer Landrat

Nachruf

Was ein Mensch an Gutem in die Welt hinausgibt, geht nicht verloren.

Albert Schweitzer

Mit tiefer Trauer nehmen wir Abschied von

Kerstin Bauer

Frau Bauer zeichnete sich in ihrer Tätigkeit als beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss seit 2008 vor allem durch ihre hohe Fachkompetenz und Menschlichkeit aus.

Mit großer Hochachtung werden wir sie in Erinnerung behalten.

Das tief empfundene Mitgefühl der Mitglieder des Kreistages Zwickau und der Mitarbeiter der Kreisverwaltung gilt insbesondere ihrer Familie, der wir viel Kraft und Trost wünschen.

Zwickau, Juli 2018 Dr. Christoph Scheurer Landrat

Büro Landrat

Ortsübliche Bekanntgabe der Sitzung

des Hauptausschusses

Die Sitzung des Hauptausschusses findet am Mittwoch, dem 12. September 2018 um 17:00 Uhr im Sitzungssaal des Verwaltungs- zentrums in 08412 Werdau, Königswalder Straße 18, statt.

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil:

1. Petition Sonnenbergschule Werdau - Schließung des Bewegungsbades

BV/604/2018

2. Überplanmäßige Aufwendungen und Aus- zahlungen im Bereich Asyl

BV/620/2018

3. Vorstellung der Auswertung der „Deutsch- land-Studie"

4. Informationen

Es folgt ein nicht öffentlicher Teil.

Zwickau, 6. August 2018

Dr. C. Scheurer Landrat

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Seite 3

AUGUST | 2018 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Amt für Straßenbau

Bekanntmachung des Landratsamtes Zwickau über die Umstufung einer Wegeanlage in der Stadt Lichtenstein

Bekanntmachung des Landratsamtes Zwickau über die Umstufung einer Wegeanlage in der Gemeinde Mülsen, Ortsteil St. Niclas

Amt für Ländliche Entwicklung und Vermessung

Offenlegung der Änderung

von Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters nach § 14 Abs. 6

des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes – SächsVermKatG

1

Umweltamt

Bekanntmachung zur Durchführung

von Gewässerschauen im Landkreis Zwickau

Zweckverband Frohnbach mit Sitz in Limbach-Oberfrohna

Bekanntmachung Vom 11. Juli 2018

Gemäß § 7 Abs. 1 Sächsisches Stra- ßengesetz vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Februar 2016 (SächsGVBl. S. 78) geändert worden ist, wird folgende Umstufungsverfügung des Land- ratsamtes Zwickau öffentlich bekannt gemacht:

Das Landratsamt Zwickau hat gemäß § 7 Sächsisches Straßengesetz

mit Datum vom 17. Juli 2018 unter dem Aktenzeichen 1451.656.00 A 34a/2016 folgende Verfügung erlassen:

1. Die Gemeindeverbindungs- straße „Fürstenstraße“ in der Stadt Lichtenstein, im Straßen- bestandsverzeichnis der Stadt Lichtenstein unter der laufenden Nummer 125 eingetragen, wird zwischen dem Anfangspunkt

(Netzknoten NK 4322001) und dem Endpunkt (Netzknoten NK 4322002), mit Wirkung ab dem 1. Januar 2019 zum öffentlichen Feld- und Waldweg umgestuft.

2. Widmungsbeschränkungen:

Keine

3. Der Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Lichtenstein.

4. Die Rechtsbehelfsbelehrung lau- tet wie folgt:

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erho- ben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Zwickau, Robert-Müller-Straße 4 – 8, 08056 Zwickau, zu erheben.

Die Verfügung einschließlich der Begründung und den zugehörigen Unterlagen liegt ab dem 16. August

2018 beim Landratsamt Zwickau, Gerhart-Hauptmann-Weg 2, 08371 Glauchau, Zimmer 402, zur Ein- sichtnahme aus und kann während der Sprechzeiten dort eingesehen werden.

Glauchau, 17. Juli 2018

LobeAmtsleiter

Gemäß § 7 Abs. 1 Sächsisches Stra- ßengesetz vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Februar 2016 (SächsGVBl. S. 78) geändert worden ist, wird folgende Umstufungsverfügung des Land- ratsamtes Zwickau öffentlich bekannt gemacht:

Das Landratsamt Zwickau hat gemäß § 7 Sächsisches Straßengesetz mit Datum vom 17. Juli 2018 unter

dem Aktenzeichen 1451.656.00 A 34/2016 folgende Verfügung erlas- sen:

1. Die Gemeindeverbindungsstraße

„Fürstenstraße“ in der Gemeinde Mülsen, Ortsteil St. Niclas, im Straßenbestandsverzeichnis von Mülsen, Ortsteil Niclas unter der laufenden Nummer 3 ein- getragen, wird zwischen dem Anfangspunkt (Burgstraße) und dem Endpunkt (Gemarkungs-

grenze zu St. Jacob - Grenze der Flurstücke 1091/1 Gemarkung St. Niclas und Flurstück 1036 Gemarkung St. Jacob), mit Wir- kung ab dem 1. Januar 2019 zum öffentlichen Feld- und Waldweg umgestuft.

2. Widmungsbeschränkungen:

Keine

3. Der Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Mülsen.

4. Die Rechtsbehelfsbelehrung lau- tet wie folgt:

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wider- spruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Zwickau, Robert-Müller-Straße 4 – 8, 08056 Zwickau, zu erhe- ben.

Die Verfügung einschließlich der Begründung und den zugehörigen Unterlagen liegt ab dem 16. August

2018 beim Landratsamt Zwickau, Gerhart-Hauptmann-Weg 2, 08371 Glauchau, Zimmer 402, zur Ein- sichtnahme aus und kann während der Sprechzeiten dort eingesehen werden.

Glauchau, 17. Juli 2018

LobeAmtsleiter

Der Landkreis Zwickau, Land- ratsamt, Amt für Ländliche Entwick- lung und Vermessung, hat Bestands- daten des Liegenschaftskatasters geändert:

Betroffene Flurstücke:

Gemarkung Langenhessen (8520):

1084, 1085

Gemarkung Werdau (8537):

941/3

Art der Änderung:

1. Zerlegung

2. Veränderung der tatsächlichen Nutzung ohne Änderung der Wirtschaftsart

3. Berichtigung der Flächenan- gabe

Allen Betroffenen wird die Ände- rung der Bestandsdaten des Liegen- schaftskatasters durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächti- gung zur Bekanntgabe auf diesem Wege ergibt sich aus § 14 Abs. 6 SächsVermKatG 1.

Der Landkreis Zwickau, Land- ratsamt, Amt für Ländliche Ent- wicklung und Vermessung, ist nach

§ 2 Abs. 3 und § 4 Abs. 4 des Sächs- VermKatG1 für die Fortführung des

Liegenschaftskatasters des Gebietes des Landkreises Zwickau zuständig.

Der Änderung der Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14 SächsVer- mKatG1 zugrunde.

Die Unterlagen liegen ab dem 16. August 2018 bis zum 18. Sep- tember 2018 in der Geschäftsstelle des Amtes für Ländliche Entwick- lung und Vermessung Zwickau, Stauffenbergstraße 2, 08066 Zwickau in der Zeit

Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr

13:00 bis 15:00 Uhr zur Einsichtnahme bereit.

Nach § 14 Abs. 6 Satz 5 des Sächs- VermKatG gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters sieben Tage nach Ablauf der Offen- legungsfrist als bekannt gegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Die Änderungen der Berichtigung fehlerhafter Bestandsdaten am Flurstück stellen Verwaltungsakte dar. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erho- ben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Zwickau, Land-

ratsamt, Amt für Ländliche Ent- wicklung und Vermessung, Stauf- fenbergstraße 2, 08066 Zwickau oder beim Staatsbetrieb Geobasisin- fomation und Vermessung Sachsen, Olbrichtplatz 3, 01099 Dresden, zu erheben.

Für Fragen stehen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle während der Öffnungszeiten zur Verfügung. Es besteht die Möglichkeit, im Amt für Ländliche Entwicklung und Ver- messung die Fortführungsnachweise und die weiteren Unterlagen zu den Änderungen einzusehen.

Zwickau, 13. Juli 2018 Stark

Amtsleiterin

1 Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 148), das zuletzt durch das Gesetz vom 19. Juni 2013 (SächsGVBl. S. 482) geändert worden ist.

Auf der Grundlage des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG) wird im Monat September 2018 nach- folgende Gewässerschau an einem Gewässer 2. Ordnung durchgeführt:

Termin: Donnerstag, 6. September 2018 Gewässer: Dittrichbach

in Meerane

Treffpunkt: 09:30 Uhr, Parkmög- lichkeit neben Alt- markt Hausnummer 7 in Meerane

Eigentümern und Anliegern im Bereich der Gewässer, den zur Benutzung des Gewässers Berech- tigten, den Fischereiberechtigten, der Katastrophenschutzbehörde

sowie den nach Bundesnaturschutz- gesetz anerkannten Verbänden wird Gelegenheit gegeben, an der Schau teilzunehmen.

Es wird ausdrücklich darauf hin- gewiesen, dass die Mitglieder der Schaukommission zur Durchfüh- rung ihrer Aufgaben befugt sind, Grundstücke und Anlagen zu betre- ten.

Nähere Auskünfte werden durch die untere Wasserbehörde, Telefon 0375 4402-26223 und -26213, erteilt.

Werdau, 31. Juli 2018 Buchhold

Sachgebietsleiter

Die öffentliche Sitzung der Ver- bandsversammlung des Abwas- serzweckverbandes „Zweckverband Frohnbach“ ist einberufen auf Mitt- woch, den 29. August 2018, 18:30 Uhr, Geschäftsstelle des Verbandes in Niederfrohna, Limbacher Straße 23 (Beratungsraum).

Tagesordnung:

1. Förmlichkeiten und Feststellung der Beschlussfähigkeit

2. Beschlussfassung über die Ver- gabe der Bauleistung für die Kanalbaumaßnahme „M 35 LO, Lindenstraße“, 1. Bauabschnitt 3. Bekanntgaben und Sonstiges Niederfrohna, 11. Juli 2018 Zweckverband Frohnbach Kertzscher

Verbandsvorsitzender

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Stellenausschreibung

Amt für Personal und Organisation

Stellenausschreibung

Der Landkreis Zwickau, Landratsamt, sucht

eine/einen Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter Trägerförderung

unter der Kennziffer 69/2018/DII

im Dezernat Jugend, Soziales und Bildung für das Jugendamt/Sachgebiet Prävention in Vollzeit

Stellenbewertung Entgeltgruppe 9a TVöD-VKA Beschäftigungsdauer unbefristet

Beschäftigungsbeginn 1. Februar 2019 Ihr Aufgabengebiet:

- Beantragung von Bundes- und Landesmitteln und Bearbei- tung von Anträgen auf Fördermittel

- Verwendungsnachweisprüfung

- Auskunftserteilung und Beratung zur Vergabe von Zuwen- dungen

- Widerspruchsbearbeitung

- Erarbeitung von Richtlinien im Bereich der Förderung der Träger der freien Jugendhilfe für den Landkreis Zwickau ein- schließlich der Beantragungs- und Abrechnungsformulare - Zusammenarbeit mit Trägern der freien Jugendhilfe und

Arbeitsgruppen

- Mitarbeit bei der Haushaltsplanung Unsere Erwartungen:

- eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur/zum Ver- waltungsfachangestellten, im allgemeinen mittleren Ver- waltungsdienst oder zur/zum Kommunalfachangestell- ten (A I-Lehrgang) oder eine erfolgreich abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung im betriebswirtschaftlichen Bereich verbunden mit Verwaltungskenntnissen

- aufgabenbezogene Kenntnisse in den Sozialgesetzbüchern VIII und X, in der Sächsischen Haushaltsordnung, im Ver-

waltungsverfahrensgesetz, im Bundeskinderschutzgesetz, Richtlinie zur Unterstützung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Richtlinie zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe im Freistaat Sachsen, Richtlinie zur Förderung der Schulsozialarbeit im Freistaat Sachsen, Richtlinie über die Förderung der Gesundheitsvorsorge und Gesundheitshilfe, Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die sozialpädagogische Betreuung im Berufsvorbereitungsjahr u. a.

- hohe Belastbarkeit

- wirtschaftliches Verantwortungsbewusstsein

- sichere und anwendungsbereite PC-Kenntnisse in den übli- chen Office-Anwendungen

- Bereitschaft zur Qualifizierung

- Pkw-Führerschein und Bereitschaft zur dienstlichen Nut- zung des privaten Pkw

Unser Angebot:

- Einstellung als Tarifbeschäftigte/Tarifbeschäftigter nach TVöD-VKA

- familienfreundliche flexible Arbeitszeiten (keine Kernzei- - alle Vorteile der (Sozial-)Leistungen des Öffentlichen ten)

Dienstes, z. B. eine jährliche Sonderzahlung, vergüns- tigte Versicherungstarife, die Zahlung von vermögens- wirksamen Leistungen, Urlaubsanspruch in Höhe von 30 Tagen pro Kalenderjahr und eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung bei Anstellung nach dem TVöD - attraktive Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten - schrittweise Einarbeitung

Im Interesse der beruflichen Gleichstellung sind Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht. Bewerbungen geeigne- ter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestell- ten im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) IX sind ebenfalls

ausdrücklich willkommen. Ein entsprechender Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist den Bewerbungs- unterlagen beizufügen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann reichen Sie bitte Ihre aussagefähige und vollständige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Schul- und Abschluss- zeugnisse mit Notenspiegel, Qualifikationsnachweise, lücken- lose Arbeitszeugnisse und dienstliche Beurteilungen) unter Angabe der Kennziffer über unser elektronisches Bewerber- portal ein.

Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewer- bung per E-Mail ab. Eingesendete Unterlagen können nur zurückgesandt werden, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Bei Fehlen des Rückumschlags werden die Unterlagen datenschutzkonform vernichtet.

Für Ihre Bewerbung nutzen Sie bitte unsere Homepage www.landkreis-zwickau.de/Stellenangebote Bewerbungsschluss: 31. August 2018

Wir weisen Sie darauf hin, dass nur vollständige und innerhalb der Bewerbungsfrist eingegangene Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können.

Die/Der nach Durchführung des Stellenbesetzungsverfah- rens für die Einstellung vorgesehene Bewerberin/Bewerber ist verpflichtet, ein Behördenführungszeugnis nach § 30 Abs.

5 Bundeszentralregistergesetz beim zuständigen Einwohner- meldeamt zu beantragen und die Erstellungskosten zu tragen.

Es ist nicht notwendig, bereits den Bewerbungsunterlagen ein Führungszeugnis beizufügen.

Der Landkreis Zwickau, Landratsamt, sucht zum Ausbildungs- beginn 2018

eine/einen Interessentin/Interessenten für die Weiterbildung zur/zum Lebens- mittelkontrolleurin/Lebensmit- telkontrolleur

unter der Kennziffer 79/2018/DI

in Vollzeit

Entgelt 1.228,41 EUR

Weiterbildungsdauer 24 Monate Weiterbildungsbeginn 1. Dezember 2018 Berufsbild:

Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrol- leure nehmen eine verantwortungsvolle Aufgabe im gesund- heitlichen Verbraucherschutz wahr. Ziel ihrer Tätigkeit ist es, Menschen vor gesundheitlichen Gefahren, Irreführung und Täuschung durch Lebensmittel und Bedarfsgegenstände, Taba- kerzeugnisse und Kosmetika zu schützen.

Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleure führen Betriebskontrollen in Lebensmittelbetrieben (Erzeu- ger, Hersteller, Dienstleister, Händler) durch und überwa- chen Jahr- und Wochenmärkte sowie Lebensmittelein- und -ausfuhren. Sie entnehmen amtliche Proben und nehmen Kontroll- und Beratungsfunktionen bezüglich Lebensmittel, Kosmetika und Tabakerzeugnissen tierischer und nichttieri- scher Herkunft wahr.

Zugangsvoraussetzungen:

Für die Weiterbildung kann eingestellt werden:

- wer einen Berufsabschluss mit zusätzlicher Fortbildungs- prüfung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes, der Hand- werkerordnung (Meisterprüfung) oder als Techniker mit staatlicher Abschlussprüfung in einem Lebensmittelberuf besitzt

- Bedienstete des Polizeivollzugdienstes

- Bewerberinnen und Bewerber aus dem mittleren und gehobenen Dienst der allgemeinen Verwaltung, die jeweils mindestens drei Jahre in der amtlichen Lebensmittelüber- wachung beschäftigt waren

- wer eine Ausbildung an einer Fachhochschule, in deren Verlauf Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem Gebiet des Verkehrs mit Erzeugnissen im Sinne des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes vermittelt werden, erfolg- reich abgeschlossen hat

Unsere Erwartungen:

Neben den fachlichen Zugangsvoraussetzungen erwarten wir - strukturiertes und termingerechtes Arbeiten

- Durchsetzungsvermögen, Verantwortungsbewusstsein, Zuverlässigkeit

- ausgeprägte Kooperations- und Teamfähigkeit

- Führerschein Klasse B und die Bereitschaft, den privaten Pkw für dienstliche Belange einzusetzen

Unser Angebot:

- eine fundierte und abwechslungsreiche Weiterbildung - eine vielseitige, anspruchs- und verantwortungsvolle Auf- - Zahlung eines attraktiven Weiterbildungsentgelts gabe - nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung Über-

nahme in ein Beschäftigungsverhältnis

Die Weiterbildung dauert grundsätzlich 24 Monate und findet im dualen System statt. Sie gliedert sich in einen praktischen Teil von 18 Monaten und einen theoretischen Teil von sechs Monaten. Letzterer erfolgt in einem aus drei Modulen beste- henden Lehrgang an der Berufsakademie Sachsen – Staatliche Studienakademie Plauen.

Im Interesse der beruflichen Gleichstellung sind Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht. Bewerbungen geeigne- ter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestell-

ten im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) IX sind ebenfalls ausdrücklich willkommen. Ein entsprechender Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist den Bewerbungs- unterlagen beizufügen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann reichen Sie bitte Ihre aussagefähige und vollständige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Schul- und Abschluss- zeugnisse mit Notenspiegel, Qualifikationsnachweise, lücken- lose Arbeitszeugnisse und dienstliche Beurteilungen) unter Angabe der Kennziffer über unser elektronisches Bewerber- portal ein.

Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewer- bung per E-Mail ab. Eingesendete Unterlagen können nur zurückgesandt werden, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Bei Fehlen des Rückumschlags werden die Unterlagen datenschutzkonform vernichtet.

Für Ihre Bewerbung nutzen Sie bitte unsere Homepage www.landkreis-zwickau.de/Stellenangebote.

Bewerbungsschluss: 31. August 2018

Wir weisen Sie darauf hin, dass nur vollständige und innerhalb der Bewerbungsfrist eingegangene Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können.

Die/Der nach Durchführung des Stellenbesetzungsverfah- rens für die Einstellung vorgesehene Bewerberin/Bewerber ist verpflichtet, ein Behördenführungszeugnis nach § 30 Abs.

5 Bundeszentralregistergesetz beim zuständigen Einwohner- meldeamt zu beantragen und die Erstellungskosten zu tragen.

Es ist nicht notwendig, bereits den Bewerbungsunterlagen ein Führungszeugnis beizufügen.

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Stellenausschreibung

Seite 5

AUGUST | 2018 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Amt für Personal und Organisation

Stellenausschreibung

Der Landkreis Zwickau, Landratsamt, sucht

eine/einen Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter Hilfen bei besonderen sozialen Schwierigkeiten

unter der Kennziffer 86/2018/DII

im Dezernat Jugend, Soziales und Bildung für das Sozialamt/Sachgebiet Soziale Grund-

sicherung in Vollzeit

Stellenbewertung Entgeltgruppe 9b TVöD -VKA Beschäftigungsdauer befristet bis 31. Dezember 2019 Beschäftigungsbeginn 1. Oktober 2018

Ihr Aufgabengebiet:

- Bearbeitung von Anträgen und Widersprüchen im Bereich Hilfen nach dem 8. Kapitel Sozialgesetzbuch (SGB) VIII inklusive Beratung und Auskunftserteilung, insbesondere auch systematische Hilfebedarfsermittlung sowie Struk- turierung und Ableitung der notwendigen Hilfen unter Berücksichtigung der möglichen Dienste freier und/oder privater Träger, fortlaufende und systematische Fallüber- wachung, Kontrolle der Zielerreichung

- Bearbeitung von Anträgen und Widersprüchen im Bereich Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII) inklusive Beratung und Auskunftserteilung

- Bearbeitung von Anträgen und Widersprüchen im Bereich Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsmin- derung (4. Kapitel SGB XIII) inklusive Beratung und Aus- kunftserteilung

- Heranziehung vorrangig Verpflichteter bei Hilfegewäh- rung nach dem 3., 4. und 8. Kapitel SGB XII

- Sachverhaltsermittlung bei Erkennen von Ordnungswid- rigkeiten und Straftatbeständen

Unsere Erwartungen:

- erfolgreicher Fachhochschul- oder Bachelorabschluss für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst oder erfolgreich abgeschlossene Qualifizierung zur/zum Kommunalwirtin/Kommunalwirt bzw. Verwaltungsfach- wirtin/Verwaltungswirt (Angestellten-Lehrgang II) - Rechtskenntnisse für die übertragenen Aufgaben (u. a.

SGB I, II, III, IV, V, VI, VII, VIII, IX, X, XI und XII sowie Sächsisches Ausführungsgesetz zum SGB)

- hohe psychische Belastbarkeit und Durchsetzungs- vermögen

- wirtschaftliches Verantwortungsbewusstsein - sicheres und überzeugendes Auftreten - Bereitschaft zur Teilnahme an Fortbildungen

- sicherer Umgang mit den gängigen MS-Office-Program- men sowie geübter Umgang mit Datenbanksoftware - Pkw-Führerschein und Bereitschaft zur dienstlichen Nut-

zung des privaten Pkw Unser Angebot:

- Einstellung als Tarifbeschäftigte/Tarifbeschäftigter nach TVöD-VKA

- familienfreundliche flexible Arbeitszeiten (keine Kern- zeiten)

- alle Vorteile der (Sozial-)Leistungen des Öffentlichen Dienstes, z. B. eine jährliche Sonderzahlung, vergüns- tigte Versicherungstarife, die Zahlung von vermö- genswirksamen Leistungen, Urlaubsanspruch in Höhe von 30 Tagen pro Kalenderjahr und eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung bei Anstellung nach dem - attraktive Fort- und WeiterbildungsmöglichkeitenTVöD - schrittweise Einarbeitung

Im Interesse der beruflichen Gleichstellung sind Bewer- bungen von Frauen ausdrücklich erwünscht. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleich-

gestellten im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) IX sind ebenfalls ausdrücklich willkommen. Ein entsprechender Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann reichen Sie bitte Ihre aussagefähige und vollständige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Schul- und Abschluss- zeugnisse mit Notenspiegel, Qualifikationsnachweise, lückenlose Arbeitszeugnisse und dienstliche Beurteilun- gen) unter Angabe der Kennziffer über unser elektronisches Bewerberportal ein.

Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab. Eingesendete Unterlagen können nur zurückgesandt werden, wenn ein ausreichend frankier- ter Rückumschlag beiliegt. Bei Fehlen des Rückumschlags werden die Unterlagen datenschutzkonform vernichtet.

Für Ihre Bewerbung nutzen Sie bitte unsere Homepage www.landkreis-zwickau.de/Stellenangebote Bewerbungsschluss: 24. August 2018

Wir weisen Sie darauf hin, dass nur vollständige und inner- halb der Bewerbungsfrist eingegangene Bewerbungsunter- lagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können.

Die/Der nach Durchführung des Stellenbesetzungsverfah- rens für die Einstellung vorgesehene Bewerberin/Bewerber ist verpflichtet, ein Behördenführungszeugnis nach § 30 Abs.

5 Bundeszentralregistergesetz beim zuständigen Einwoh- nermeldeamt zu beantragen und die Erstellungskosten zu tragen. Es ist nicht notwendig, bereits den Bewerbungsun- terlagen ein Führungszeugnis beizufügen.

Der Landkreis Zwickau, Landratsamt, sucht eine/einen Psychologin/Psychologe unter der Kennziffer 87/2018/DII

im Dezernat Jugend, Soziales und Bildung für das Jugendamt, Sachgebiet Allgemeiner

Sozialdienst

in Teilzeit mit 20 Wochenstunden Stellenbewertung Entgeltgruppe 13 TVöD-VKA Beschäftigungsdauer befristet bis 13. September 2021 Beschäftigungsbeginn 1. Oktober 2018

Ihr Aufgabengebiet:

- Beteiligung an der Leistungserbringung nach Sozialge- setzbuch (SGB) VIII

- Beratung der Sozialarbeiter unter psychologischen Aspekten

- Teilnahme an multiprofessionalen Teamberatungen/

Fallbesprechungen

- Teilnahme an differenzierten Hausbesuchen des Allgemeinen Sozialdienstes

- Mitwirkung in Einzelfällen mit spezifischem Auf- trag des fallführenden Sozialarbeiters, Erstellen des Abschlussberichtes

- Leistungsdiagnostik, Verhaltensdiagnostik - Beratung

- zur Diagnostik seelischer Behinderungen - zu psychischen Erkrankungen

- zu sexuellem Missbrauch

- zur Einschätzung der Erziehungsfähigkeit

- zur Erfüllung des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII

Unsere Erwartungen:

- abgeschlossene Hochschulausbildung im Studiengang Psychologie

- anwendungsbereite Rechtskenntnisse für die übertra- genen Aufgaben (u. a. Sozialgesetzbuch VIII, IX, X, XII, Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) - sichere und anwendungsbereite PC-Kenntnisse in den

üblichen Office-Anwendungen - Bereitschaft zur Qualifizierung

- Pkw-Führerschein sowie Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des privaten Pkw

Unser Angebot:

- Einstellung als Tarifbeschäftigte/Tarifbeschäftigter nach TVöD-VKA

- familienfreundliche flexible Arbeitszeiten (keine Kern- zeiten)

- alle Vorteile der (Sozial-)Leistungen des Öffentlichen Dienstes, z. B. eine jährliche Sonderzahlung, vergüns- tigte Versicherungstarife, die Zahlung von vermö- genswirksamen Leistungen, Urlaubsanspruch in Höhe von 30 Tagen pro Kalenderjahr und eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung bei Anstellung nach dem - attraktive Fort- und WeiterbildungsmöglichkeitenTVöD - schrittweise Einarbeitung

Im Interesse der beruflichen Gleichstellung sind Bewer- bungen von Frauen ausdrücklich erwünscht. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleich- gestellten im Sinne des Sozialgesetzbuches IX sind ebenfalls ausdrücklich willkommen. Ein entsprechender Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist den Bewer- bungsunterlagen beizufügen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann reichen Sie bitte Ihre aussagefähige und vollständige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Schul- und Abschluss- zeugnisse mit Notenspiegel, Qualifikationsnachweise, lückenlose Arbeitszeugnisse und dienstliche Beurteilun- gen) unter Angabe der Kennziffer über unser elektronisches Bewerberportal ein.

Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab. Eingesendete Unterlagen können nur zurückgesandt werden, wenn ein ausreichend frankier- ter Rückumschlag beiliegt. Bei Fehlen des Rückumschlags werden die Unterlagen datenschutzkonform vernichtet.

Für Ihre Bewerbung nutzen Sie bitte unsere Homepage www.landkreis-zwickau.de/Stellenangebote Bewerbungsschluss: 31. August 2018

Wir weisen Sie darauf hin, dass nur vollständige und inner- halb der Bewerbungsfrist eingegangene Bewerbungsunter- lagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können.

Die/Der nach Durchführung des Stellenbesetzungsverfah- rens für die Einstellung vorgesehene Bewerberin/Bewerber ist verpflichtet, ein Behördenführungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beim zuständigen Ein- wohnermeldeamt zu beantragen und die Erstellungskosten zu tragen. Es ist nicht notwendig, bereits den Bewerbungs- unterlagen ein Führungszeugnis beizufügen.

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Amt für Personal und Organisation

Stellenausschreibung

Stellenausschreibung

Der Landkreis Zwickau, Landratsamt, sucht

eine/einen Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter Beistandschaften

unter der Kennziffer 68/2018/DII

im Dezernat Jugend, Soziales und Bildung für das Jugendamt/Sachgebiet Spezieller Sozi-

aldienst

in Teilzeit mit 38 Wochenstunden Stellenbewertung Entgeltgruppe 9b TVöD-VKA Beschäftigungsdauer befristet bis 29. Februar 2020 Beschäftigungsbeginn 1. Januar 2019

Ihr Aufgabengebiet:

- Unterstützung nach § 18 Abs. 1 und 4 bzw. nach § 52a Sozi- algesetzbuch (SGB) VIII

- bei der Vaterschaftsanerkennung, insbesondere - Aussagenaufnahme der Kindesmutter zum vermu-

teten Kindesvater und Ermittlung der gesetzlichen Empfängniszeit

- Recherchen zur Aufenthaltsermittlung und Vater- schaftsanerkennung

- Kontaktierung des vermuteten Kindesvaters zur frei- willigen Vaterschaftsanerkennung

- Abstimmung mit der Antragstellerin zur weiteren Vorgehensweise

- in Unterhaltsangelegenheiten, vor allem

- Ermittlung des Einkommens und Vermögens des Unterhaltspflichtigen

- Unterhaltsberechnung incl. Rückstandsberechnung und Erstellung von Zahlungsaufforderungen - Aufenthaltsermittlung des Unterhaltspflichtigen - Bearbeitung von Zahlungsvereinbarungen (Ratenzah-

lung, Herabsetzung des Unterhaltstitels)

- Abstimmung mit Antragstellerin zur weiteren Vorge- hensweise

- außergerichtliche sowie gerichtliche Durchführung einer Beistandschaft nach § 55 SGB VIII

- bei Vaterschaftsanerkennung, bei gerichtlicher Durch- führung, insbesondere

- Stellen des Verfahrensantrages zur Feststellung der Vaterschaft

- Erarbeitung von Schriftsätzen, Wahrnehmung von Gerichtsterminen

- ggf. weiterführende Ermittlungen

- in Unterhaltsangelegenheiten, bei gerichtlicher Durch- führung, vor allem

- Geltendmachung der Unterhaltsansprüche - Erarbeitung von Schriftsätzen, Wahrnehmung von

Gerichtsterminen

- Beantragung von Rechtskraftvermerken, Vollstre- ckungsklauseln und Zustellnachweisen

- Durchführung der Vollstreckung mit

- Vornahme der Zwangsvollstreckung inclu- sive Wahl der Vollstreckungsart, Beauftragung des Gerichtsvollziehers und Auswertung der Vollstreckungsprotokolle

- Bearbeitung des Pfändungs- und Überweisungs- beschlusses inclusive Antragstellung, Prüfung der Pfändungsfreigrenze, ggf. Einlegen von Rechts- mitteln

- Bearbeitung von Zwangssicherungshypotheken - Antragsstellung auf Verfahrenskostenhilfe

- Bearbeitung von Insolvenzen - Stellen von Strafanzeigen

- Wahrnehmung der Aufgaben als Urkundsperson nach

§§ 59, 60 SGB VIII, darunter

- Vornahme von Beurkundungen und Beglaubigungen - Führung und Pflege des Urkundenregisters

- Ausstellung von Bescheinigungen über die Ausübung der alleinigen elterlichen Sorge

- Ausfertigung von Zweitschriften inclusive Schriftverkehr mit Amtsgerichten

- Aufnahme von Einwendungen Unsere Erwartungen:

- ein erfolgreicher Fachhochschul- oder Bachelorabschluss für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst oder einen erfolgreichen Abschluss eines A II-Lehrganges oder einen vergleichbaren Abschluss

- umfassende Rechtskenntnisse des Bürgerlichen Gesetzbu- ches (BGB) – insbesondere §§ 1591 – 1615n, 1626a - 1626e, 1712 ff. – und der Unterhaltsrechtlichen Leitlinien und Tabellen des Oberlandesgerichts

- teilweise Rechtskenntnisse aus SGB I, SGB II, SGB VIII, SGB X, SGB XII, Gesetz über das Verfahren in Famili- ensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), Zivilprozessordnung (ZPO),

§ 170 Strafgesetzbuch (StGB), Gerichtskostengesetz (GKG), Unterhaltsvorschussgesetz (UVG), Personenstandsgesetz (PstG), Einkommenssteuergesetz (EstG), Insolvenzverord- nung (InsO), Beurkundungsgesetz (BeurkG)

- sehr gutes Ausdrucksvermögen im mündlichen und schrift- lichen Bereich

- hohe physische und psychische Belastbarkeit

- sichere und anwendungsbereite PC-Kenntnisse in den übli- chen Office-Anwendungen

- Bereitschaft zur Qualifizierung

- Pkw-Führerschein sowie Bereitschaft zur dienstlichen Nut- zung des privaten Kfz

Unser Angebot:

- Einstellung als Tarifbeschäftigte/Tarifbeschäftigter nach TVöD-VKA

- familienfreundliche flexible Arbeitszeiten (keine Kernzeiten) - alle Vorteile der (Sozial-)Leistungen des Öffentlichen

Dienstes, z. B. eine jährliche Sonderzahlung, vergüns- tigte Versicherungstarife, die Zahlung von vermögens- wirksamen Leistungen, Urlaubsanspruch in Höhe von 30 Tagen pro Kalenderjahr und eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung bei Anstellung nach dem TVöD

- attraktive Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten - schrittweise Einarbeitung

Die Einstellung erfolgt auf der Grundlage von § 14 Abs. 2 Teil- zeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Aus diesem Grund können nur Bewerberinnen/Bewerber berücksichtigt werden, die noch nicht in einem unbefristeten oder befristeten Arbeitsverhältnis mit dem Landkreis Zwickau standen.

Im Interesse der beruflichen Gleichstellung sind Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) IX sind ebenfalls ausdrück- lich willkommen. Ein entsprechender Nachweis der Schwerbe- hinderung bzw. Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann reichen Sie bitte Ihre aussagefähige und vollständige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Schul- und Abschluss- zeugnisse mit Notenspiegel, Qualifikationsnachweise, lücken- lose Arbeitszeugnisse und dienstliche Beurteilungen) unter Angabe der Kennziffer über unser elektronisches Bewerber- portal ein.

Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewer- bung per E-Mail ab. Eingesendete Unterlagen können nur zurückgesandt werden, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Bei Fehlen des Rückumschlags werden die Unterlagen datenschutzkonform vernichtet.

Für Ihre Bewerbung nutzen Sie bitte unsere Homepage www.landkreis-zwickau.de/Stellenangebote Bewerbungsschluss: 31. August 2018

Wir weisen Sie darauf hin, dass nur vollständige und innerhalb der Bewerbungsfrist eingegangene Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können.

Die/Der nach Durchführung des Stellenbesetzungsverfah- rens für die Einstellung vorgesehene Bewerberin/Bewer- ber ist verpflichtet, ein Behördenführungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beim zuständigen Einwoh- nermeldeamt zu beantragen und die Erstellungskosten zu tra- gen. Es ist nicht notwendig, bereits den Bewerbungsunterlagen ein Führungszeugnis beizufügen.

Der Landkreis Zwickau, Landratsamt, sucht

eine/einen Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter Fachberatung Kita

unter der Kennziffer 89/2018/DII

im Dezernat Jugend, Soziales und Bildung für das Amt für Planung, Schule, Bildung,

Sachgebiet Planung/Controlling in Teilzeit mit 35 Wochenstunden Stellenbewertung Entgeltgruppe S 11b TVöD-VKA oder

Entgeltgruppe 9b TVöD-VKA (abhängig von Qualifikation) Beschäftigungsdauer befristet für voraussichtlich ca.

12 Monate Beschäftigungsbeginn 1. Oktober 2018 Ihr Aufgabengebiet:

- sozialpädagogische Beratung von Kindertageseinrichtungen und deren Träger sowie Tagespflegepersonen, im Einzelnen - Mitwirkung, Begleitung und Weiterentwicklung der

pädagogischen Konzeption der Einrichtungen und Tagespflegepersonen

- Mitwirkung, Begleitung und Weiterentwicklung von Projekten in den Einrichtungen

- thematische Schwerpunktberatung in Arbeitskreisen - Durchführung von Einzel-, Gruppen- und Teamberatun- - Elternberatung und Unterstützung der Fachkräfte in der gen

Arbeit mit den Eltern

- Anregung und Begleitung von Kommunikationsprozes- - Beratung und Begleitung der Qualitätsentwicklung und sen

des Qualitätssicherungssystems in den Einrichtungen - fachliche Beratung und Begleitung integrativer Einrich-

tungen einschließlich förderpädagogischer Prozesse im Einzelfall

- Mitwirkung bei der Erarbeitung von Qualitätsstandards für die Arbeit in Kindertageseinrichtungen

- Fort- und Weiterbildung der Fachkräfte in Kindertagesein- richtungen und Tagespflegepersonen, vor allem

- Analyse, Erfassung und Aufbereitung des Fort- und Wei- terbildungsbedarfs der Leiterinnen/Leiter und pädago- gischen Fachkräfte unter Beachtung des Sächsischen Bil- dungsplanes und der neuen Erkenntnisse der Pädagogik und Entwicklungspsychologie

- Absicherung und Ausgestaltung der Fort- und Weiterbildung gemäß der Vertragsvereinbarung mit dem Fortbildungsträger

- Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung bei der Erfüllung der Vertragsinhalte

- Arbeit in Fachgremien, insbesondere

- Organisation von Facharbeitsgruppen im Landkreis Zwickau

- Mitarbeit in kommunalen Fachgremien, in Arbeitskrei- sen des Landesjugendamtes und in fachübergreifenden Netzwerken und Projekten innerhalb des Landkreises Unsere Erwartungen:

- ein staatlich anerkannter Abschluss als Sozialarbeiterin/

Sozialarbeiter oder Sozialpädagogin/Sozialpädagoge oder

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Seite 7

AUGUST | 2018 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Kindheitspädagogin/Kindheitspädagoge oder Hoch- schulabschluss in den Studiengängen Erziehungswissen- schaft, Psychologie, Heilpädagogik oder Rehabilitations- pädagogik (Diplom, Bachelor oder Master) oder Lehr- amtsbefähigung für das höhere Lehramt an berufsbilden- den Schulen mit der beruflichen Fachrichtung Sozialpä- dagogik

- aufgabenrelevante Kenntnisse im Sozialgesetzbuch I, VIII und X, im Landesjugendhilfegesetz, im Sächsischen Kindertagesstättengesetz sowie im Projektmanagement - ein sicherer Umgang mit den gängigen MS-Office-Anwen-

dungen

- Bereitschaft zur Qualifizierung

- Pkw-Führerschein sowie Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des privaten Kfz

- Wünschenswert sind darüber hinaus einschlägige Berufser- fahrungen, z. B. in Leitungsfunktionen in Kindertagesstät- ten oder im Bereich der pädagogischen Fachberatung, ein erfolgreicher Ausbildungsabschluss als Multiplikatorin/

Multiplikator für die systematische Qualitätsentwicklung und -sicherung in Kindertagesstätten.

Unser Angebot:

- Einstellung als Tarifbeschäftigte/Tarifbeschäftigter nach TVöD-VKA

- familienfreundliche flexible Arbeitszeiten (keine Kernzei- - alle Vorteile der (Sozial-)Leistungen des Öffentlichen ten)

Dienstes, z. B. eine jährliche Sonderzahlung, vergüns- tigte Versicherungstarife, die Zahlung von vermögens- wirksamen Leistungen, Urlaubsanspruch in Höhe von 30 Tagen pro Kalenderjahr und eine zusätzliche betriebli- che Altersversorgung bei Anstellung nach dem TVöD - attraktive Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten - schrittweise Einarbeitung

Im Interesse der beruflichen Gleichstellung sind Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht. Bewerbungen geeigne- ter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestell- ten im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) IX sind ebenfalls ausdrücklich willkommen. Ein entsprechender Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist den Bewerbungs- unterlagen beizufügen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann reichen Sie bitte Ihre aussagefähige und vollständige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Schul- und Abschluss- zeugnisse mit Notenspiegel, Qualifikationsnachweise, lücken- lose Arbeitszeugnisse und dienstliche Beurteilungen) unter

Angabe der Kennziffer über unser elektronisches Bewerber- portal ein.

Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewer- bung per E-Mail ab. Eingesendete Unterlagen können nur zurückgesandt werden, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Bei Fehlen des Rückumschlags wer- den die Unterlagen datenschutzkonform vernichtet.

Für Ihre Bewerbung nutzen Sie bitte unsere Homepage www.landkreis-zwickau.de/Stellenangebote Bewerbungsschluss: 31. August 2018

Wir weisen Sie darauf hin, dass nur vollständige und innerhalb der Bewerbungsfrist eingegangene Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können.

Die/Der nach Durchführung des Stellenbesetzungsverfah- rens für die Einstellung vorgesehene Bewerberin/Bewer- ber ist verpflichtet, ein Behördenführungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beim zuständigen Ein- wohnermeldeamt zu beantragen und die Erstellungskosten zu tragen. Es ist nicht notwendig, bereits den Bewerbungsun- terlagen ein Führungszeugnis beizufügen.

Der Landkreis Zwickau, Landratsamt, sucht

eine/einen Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter Bauaufsicht

unter der Kennziffer 83/2018/DIV

im Dezernat Bau, Kreisentwicklung, Vermessung für das Amt für Kreisentwicklung, Bauaufsicht

und Denkmalschutz, Sachgebiet Bauauf- sicht und Denkmalschutz

in Vollzeit Stellenbewertung Entgeltgruppe 10 TVöD-VKA

(bei Berufsbezeichnung Ingenieur) Beschäftigungsdauer unbefristet

Beschäftigungsbeginn 1. Oktober 2018 Ihr Aufgabengebiet:

- allgemeine oder objektbezogene Bauberatung

- Erteilung von Auskünften und Beratung in bauplanungs-, bauordnungs- und baunebenrechtlicher, gestalterischer sowie konstruktiver Hinsicht

- Bearbeitung von Anträgen und Verfahren nach der Sächsi- schen Bauordnung

- bauplanungs-, bauordnungs- und baunebenrechtliche Prüfung von Vorhaben

- Bearbeitung von Anträgen auf Genehmigungsfreistel- lung, Vorbescheid und Baugenehmigung

- Bearbeitung von Anträgen auf Abweichungen, Ausnah- men und Befreiungen

- Bearbeitung von Anzeigen zur Änderung des Bauzustan- des wie Beginn oder Beendigung bestimmter Bauarbei- ten und beabsichtigte Aufnahme der Nutzung einschließ- lich Besichtigungen

- Erteilung von sanierungsrechtlichen Genehmigungen bei nicht verfahrensfreien Bauvorhaben

- Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach Wohneigentumsgesetz

- Erarbeitung baurechtlicher und technischer Stellungnah- - Bearbeitung von Anzeigen zur Beseitigung von baulichen men

Anlagen

- allgemeine Überwachung der Bauausführung hinsichtlich der Übereinstimmung mit der Baugenehmigung sowie des bauaufsichtlich geprüften Standsicherheitsnachwei- ses und des Brandschutznachweises

- Baukontrolle

- Durchführung wiederkehrender Prüfungen, Brandver- hütungsschauen und Betriebsüberwachungen - Bearbeitung von Anzeigen über die Aufstellung von Flie-

genden Bauten und deren Gebrauchsabnahme - Überprüfung von Vorhaben, die von der Genehmigungs-

pflicht freigestellt sind

- Bearbeitung von Anzeigen eines vorübergehenden Gaststättengewerbes aus besonderem Anlass nach Säch-

sischem Gaststättengesetz

- Bearbeitung von Anzeigen und Erteilen der Freigabe- bescheinigungen für Veranstaltungen nach Sächsischer Versammlungsstättenverordnung

- ordnungsbehördliche Überwachung der Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften bei der Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Beseitigung sowie bei der Nutzung und Instandhaltung von Anlagen, insbe- sondere bei konkreten Gefahren wie baulicher Mängel an Feuerungsanlagen nach Schornsteinfegergesetz in Verbindung mit dem Schornsteinfegerhandwerksgesetz - Bearbeitung von Bauordnungsverfahren

- Erteilung von Auskünften und Beratung zu Baurechtswid- rigkeiten, insbesondere bei ungenehmigten Baumaßnah- men und der Sicherung baulicher Anlagen, von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht - Maßnahmenergreifung zur Abwehr von Gefahren wie

Ermittlung des Gefährdungsgrades, Beurteilung von Bauzustandsstufen, Ermittlung des Verkehrssicherungs- pflichtigen, Erlass von Anordnungen baupolizeilicher Maßnahmen und deren Durchsetzung sowie Erlass von Anordnungen im Zusammenhang mit Verwaltungsvoll- streckungsverfahren

- Ausschreibung und Vergabe von Leistungen im Falle von Ersatzvornahmen

- Einleitung und Begleitung von Ordnungswidrigkeitsver- fahren gegen den baurechtlich Verantwortlichen - Bearbeitung von Rechtsbehelfen

- Beratung von Bauherren und Nachbarn zu Rechtsbehelfen - Bearbeitung von Widersprüchen bis hin zur Entschei-

dung über die Abhilfe oder Abgabe

- Bearbeitung von Anträgen auf behördliche Rechtsschutz- verfahren

- Stellungnahmen in gerichtlichen Rechtsschutz-, Klage- und Berufungsverfahren sowie bei Beschwerden und Petitionen

Unsere Erwartungen:

- erfolgreicher Fachhochschul- oder Bachelorabschluss der Studienrichtung Architektur und Bauingenieurwesen mit belegbaren verwaltungsrechtlichen Kenntnissen

- umfassende Kenntnisse im allgemeinen und besonderen Verwaltungsrecht, insbesondere des öffentlichen Baurechts (Bauplanungs-, Bauordnungs- und Baunebenrecht) und tan- gierender Rechtsbereiche sowie des Kommunalrechts - fundierte Kenntnis übergeordneter Planungen (Bundesrau-

mordnung, Landesplanung und Landesentwicklung, Regio- nalplanung)

- selbstständiges und verantwortungsbewusstes Handeln für eine sach- und termingerechte Aufgabenerfüllung - fachbezogene IT-Kenntnisse sowie sicherer Umgang mit den

gängigen MS-Office-Programmen

- gesundheitliche Tauglichkeit für Tätigkeit im Außendienst

- Pkw-Führerschein und Bereitschaft zur dienstlichen Nut- zung des privaten Pkw

Unser Angebot:

- tarifliche Eingruppierung nach TVöD/VKA

- alle Vorteile der (Sozial-)Leistungen des Öffentlichen Dienstes, z. B. eine jährliche Sonderzahlung, vergünstigte Versicherungstarife, die Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen, Urlaubsanspruch in Höhe von 30 Tagen pro Kalenderjahr und eine zusätzliche betriebliche Altersver- sorgung bei Anstellung nach TVöD

- Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten - funktionsgerechte Einarbeitung

Im Interesse der beruflichen Gleichstellung sind Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) IX sind ebenfalls ausdrück- lich willkommen. Ein entsprechender Nachweis der Schwerbe- hinderung bzw. Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann reichen Sie bitte Ihre aussagefähige und vollstän- dige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, ggf. Schul- und Abschlusszeugnisse mit Notenspiegel, Qualifikationsnachweise, lückenlose Arbeitszeugnisse und dienstliche Beurteilungen) unter Angabe der Kennziffer über unser elektronisches Bewer- berportal ein.

Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewer- bung per E-Mail ab. Eingesendete Unterlagen können nur zurückgesandt werden, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Bei Fehlen des Rückumschlags werden die Unterlagen datenschutzkonform vernichtet.

Für Ihre Bewerbung nutzen Sie bitte unsere Homepage www.landkreis-zwickau.de/Stellenangebote Bewerbungsschluss: 31. August 2018

Wir weisen Sie darauf hin, dass nur vollständige und innerhalb der Bewerbungsfrist eingegangene Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können.

Die/Der nach Durchführung des Stellenbesetzungsverfah- rens für die Einstellung vorgesehene Bewerberin/Bewer- ber ist verpflichtet, ein Behördenführungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beim zuständigen Einwoh- nermeldeamt zu beantragen und die Erstellungskosten zu tra- gen. Es ist nicht notwendig, bereits den Bewerbungsunterlagen ein Führungszeugnis beizufügen.

Stellenausschreibung

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Stellenausschreibung

Amt für Personal und Organisation

Stellenausschreibung

Der Landkreis Zwickau, Landratsamt, sucht

eine/einen Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter Gesundheitsförderung/Familien- bildung unter der Kennziffer 88/2018/DII

im Dezernat Jugend, Soziales und Bildung für das Jugendamt/Sachgebiet Prävention in Teilzeit mit 20 Wochenstunden Stellenbewertung Entgeltgruppe S 11b TVöD-VKA Beschäftigungsdauer befristet bis 31. Dezember 2022 Beschäftigungsbeginn 1. Dezember 2018

Ihr Aufgabengebiet:

- Gesundheitsförderung und Prävention für die Zielgruppe Kinder und deren Familien bzw. Umfeld

- Planung, Entwicklung und Begleitung von Projekten und Vorhaben im Leistungsbereich Förderung der Erziehung in der Familie gemäß § 16 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII sowie der Bundesinitiative „Netzwerk Frühe Hilfen und Familienhebammen“

- Bearbeitung von Förderanträgen nach § 16 SGB VIII - Öffentlichkeitsarbeit

- Arbeit in Fachgremien Unsere Erwartungen:

- staatlich anerkannter Abschluss als Sozialarbeiterin/

Sozialarbeiter oder Sozialpädagogin/Sozialpädagoge oder ein Hochschulabschluss als Heilpädagogin/Heilpädagoge mit staatlicher Anerkennung

- umfassende Rechtskenntnisse für die übertragenen Aufgaben (Kenntnisse über Inhalte und Rechtslage der Prävention, Gesundheitsförderung und Gesundheits- erziehung, Gesetz über den Öffentlichen Gesundheits-

dienst im Freistaat Sachsen, Sächsisches Datenschutzge- setz, Sächsisches Schulgesetz, Kindertagesstättengesetz, Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Sozia- les, Gesundheit, Sozialgesetzbuch VIII, Bundeskinder- schutzgesetz, Landesjugendhilfegesetz, Förderrichtlinien des Landkreises, des Freistaates Sachsen, des Bundes und der EU)

- gute Kommunikationsfähigkeit

- Bereitschaft zur Teilnahme an Fortbildungen

- sicherer Umgang mit den gängigen MS-Office- Programmen

- Pkw-Führerschein und Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des privaten Pkw

Unser Angebot:

- Einstellung als Tarifbeschäftigte/Tarifbeschäftigter nach TVöD-VKA

- familienfreundliche flexible Arbeitszeiten (keine Kern- zeiten)

- alle Vorteile der (Sozial-)Leistungen des Öffentlichen Dienstes, z. B. eine jährliche Sonderzahlung, vergüns- tigte Versicherungstarife, die Zahlung von vermögens- wirksamen Leistungen, Urlaubsanspruch in Höhe von 30 Tagen pro Kalenderjahr und eine zusätzliche betrieb- liche Altersversorgung bei Anstellung nach dem TVöD - attraktive Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten - schrittweise Einarbeitung

Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) IX sind ausdrücklich willkommen. Ein entsprechen- der Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann reichen Sie bitte Ihre aussagefähige und vollständige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Schul- und Abschluss- zeugnisse mit Notenspiegel, Qualifikationsnachweise, lückenlose Arbeitszeugnisse und dienstliche Beurteilun- gen) unter Angabe der Kennziffer über unser elektronisches Bewerberportal ein.

Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab. Eingesendete Unterlagen können nur zurückgesandt werden, wenn ein ausreichend frankier- ter Rückumschlag beiliegt. Bei Fehlen des Rückumschlags werden die Unterlagen datenschutzkonform vernichtet.

Für Ihre Bewerbung nutzen Sie bitte unsere Homepage www.landkreis-zwickau.de/Stellenangebote Bewerbungsschluss: 31. August 2018

Wir weisen Sie darauf hin, dass nur vollständige und inner- halb der Bewerbungsfrist eingegangene Bewerbungsunter- lagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können.

Die/Der nach Durchführung des Stellenbesetzungsverfah- rens für die Einstellung vorgesehene Bewerberin/Bewerber ist verpflichtet, ein Behördenführungszeugnis nach § 30 Abs.

5 Bundeszentralregistergesetz beim zuständigen Einwoh- nermeldeamt zu beantragen und die Erstellungskosten zu tragen. Es ist nicht notwendig, bereits den Bewerbungsun- terlagen ein Führungszeugnis beizufügen.

Der Landkreis Zwickau, Landratsamt, sucht

eine/einen Projektmanagerin/Projektmanager elektronische Bauakte

unter der Kennziffer 90/2018/DIV

im Dezernat Bau, Kreisentwicklung, Vermessung für das Amt für Kreisentwicklung, Bauaufsicht

und Denkmalschutz

in Teilzeit mit 35 Wochenstunden Stellenbewertung Entgeltgruppe 9b TVöD-VKA Beschäftigungsdauer befristet bis 31. Dezember 2019 Beschäftigungsbeginn 1. Oktober 2018

Ihr Aufgabengebiet:

- Fortschreibung vorhandener Konzeptionen des Amtes unter Berücksichtigung der Digitalisierungsstrategien des Bundes, des Freistaates Sachsen und des Landkreises Zwickau

- Koordinierung der Projektplanung und -steuerung für die Einführung der elektronischen Bauakte

- Konfiguration, Umsetzung, Weiterentwicklung und Ablaufautomatisierung von digitalen Parametern, Prozessen und Arbeitsweisen in der amtsbezogenen Fachanwendung zur Unterstützung von Prüfungen in Verwaltungsverfahren (einschließlich elektronisches Antragsmanagement, elektronische Verfahrensdurchfüh- rung, Webauskunft, XBau und XPlanung)

- Führung von Abstimmungen mit internen und externen Beteiligten im Hinblick auf die Erreichung der Projektziele - Erarbeitung von internen Handlungsanweisungen für den

Umgang mit der Fachanwendung

- Einweisung von Nutzern im Amt in den digitalen Workflow und Organisation des internen Wissenstransfers

- Aufnahme und Bearbeitung, ggf. Weiterleitung und Nach- verfolgung von inhaltlichen und technischen Schwierigkei- - Prüfung und Bearbeitung von Teststellungenten

Unsere Erwartungen:

- erfolgreicher Fachhochschul- oder Bachelorabschluss für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst oder erfolgreich abgeschlossene Qualifizierung zur/zum Kommunalwirtin/Kommunalwirt bzw. Verwaltungsfach- wirtin/Verwaltungswirt (Angestellten-Lehrgang II) - umfassende und anwendungsbereite Kenntnisse für die

übertragenen Aufgaben (u. a. Office-Programme, allge- meines und besonderes Verwaltungsrecht, Verwaltungs- handeln und -organisation, Bauplanungs, Bauordnungs- und Baunebenrecht, Datenschutz und Datensicherheit, Fachanwendung CABS-SEVA, Digitalisierungsstrategien des Bundes und des Freistaates Sachsen, Austauschstan- dards XBau und XPlanung)

- Erfahrungen mit elektronischer Kommunikation im Betrieb von Dokumentenmanagementsystemen und im Einsatz von aktuellen Informationstechnologien sowie deren Auswirkungen auf Arbeitsprozesse und -organisa- - selbstständiges und verantwortungsbewusstes Handeln tion

für eine sach- und termingerechte Aufgabenerfüllung - Pkw-Führerschein und Bereitschaft zur dienstlichen Nut-

zung des privaten Pkw Unser Angebot:

- tarifliche Eingruppierung nach TVöD-VKA

- alle Vorteile der (Sozial-)Leistungen des Öffentlichen Dienstes, z. B. eine jährliche Sonderzahlung, vergüns- tigte Versicherungstarife, die Zahlung von vermögens- wirksamen Leistungen, Urlaubsanspruch in Höhe von 30 Tagen pro Kalenderjahr und eine zusätzliche betrieb- liche Altersversorgung bei Anstellung nach TVöD - Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten - funktionsgerechte Einarbeitung

Im Interesse der beruflichen Gleichstellung sind Bewer- bungen von Frauen ausdrücklich erwünscht. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleich-

gestellten im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) IX sind ebenfalls ausdrücklich willkommen. Ein entsprechender Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann reichen Sie bitte Ihre aussagefähige und vollständige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, ggf. Schul- und Abschlusszeugnisse mit Notenspiegel, Qualifikationsnach- weise, lückenlose Arbeitszeugnisse und dienstliche Beurtei- lungen) unter Angabe der Kennziffer über unser elektroni- sches Bewerberportal ein.

Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab. Eingesendete Unterlagen können nur zurückgesandt werden, wenn ein ausreichend frankier- ter Rückumschlag beiliegt. Bei Fehlen des Rückumschlags werden die Unterlagen datenschutzkonform vernichtet.

Für Ihre Bewerbung nutzen Sie bitte unsere Homepage www.landkreis-zwickau.de/Stellenangebote Bewerbungsschluss: 31. August 2018

Wir weisen Sie darauf hin, dass nur vollständige und inner- halb der Bewerbungsfrist eingegangene Bewerbungsunter- lagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können.

Die/Der nach Durchführung des Stellenbesetzungsverfah- rens für die Einstellung vorgesehene Bewerberin/Bewerber ist verpflichtet, ein Behördenführungszeugnis nach § 30 Abs.

5 Bundeszentralregistergesetz beim zuständigen Einwoh- nermeldeamt zu beantragen und die Erstellungskosten zu tragen. Es ist nicht notwendig, bereits den Bewerbungsun- terlagen ein Führungszeugnis beizufügen.

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