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Februar 2019 NDVAus der Arbeit des Deutschen Vereins
Arbeitskreis „Sozialpla- nung, Organisation und Qualitätssicherung“
–uh– Der Arbeitskreis „Sozialplanung, Organisation und Qualitätssicherung“
hat sich 2018 mit den Themen „integ- rierte Sozialplanung“ und „Quartiersma- nagement“ beschäftigt.
Sozialplanung könnte in den kommen- den Jahren einen Schub durch den Me- gatrend der Digitalisierung erfahren.
Zentrale Datenbanken (Data-Warehouse) werden an Bedeutung gewinnen und auch in der Planung zunehmend Anwen- dung finden. Die Frage ist, welche Impul- se es für Sozialplanung geben muss, da- mit diese verpflichtend umgesetzt wer- den kann. Von Seiten einzelner Länder wird auf die kommunale Zuständigkeit für Sozialplanung verwiesen. Einige Kommunen wiederum begründen ihre Planungsabstinenz mit der fehlenden ge- setzlichen Verpflichtung. Eine gesetzliche Verankerung von Sozialplanung wird von den kommunalen Spitzenverbänden mit Verweis auf die kommunale Selbstver- waltung abgelehnt. Es bestehen erhebli- che Vorbehalte gegen die Finanzierung der Planung als Pflichtaufgabe der Kom- munen. Es mangelt an Übersetzungsar- beit für Wirtschaft und Politik. Erfolgs- versprechend für die Etablierung kom- munaler Sozialplanung scheint die Ver- knüpfung von länderseitiger Förderung mit einem entsprechenden Planungsset- ting in den Kommunen zu sein. Die Bei- spiele aus NRW und aus Thüringen zei- gen, dass es möglich ist, über das Land in den Kommunen Sozialplanung zu etab- lieren und zu qualifizieren. Das Thüringer Landesprogramm „Solidarisches Zusam- menleben der Generationen“ nimmt die
Kommunen stärker in die Verantwor- tung. Sie werden dafür aus Mitteln des Landes unterstützt. Neu ist die Unterstüt- zung freier Träger durch die Kommunen und nicht mehr durch das Land. Voraus- setzung für die Unterstützung der Kom- munen durch das Land ist jeweils die Durchführung einer integrierten partizi- pativen kommunalen Sozialplanung. Mit dem Programm soll eine Strukturverän- derung hin zu mehr Eigenverantwortung der Kommune für Sozialplanung ange- stoßen werden.
Integrierte Sozialplanung beinhaltet eine Verknüpfung von Sozialplanung, Stadt- planung und Kreisentwicklungsplanung.
Sozial-, Stadt- und Regionalplanung ar- beiten bereits häufig zusammen. Die Voraussetzungen für die gemeinsame Betrachtung von Sozialplanung und räumlicher Planung sind zum einen strukturelle Sozialplanung als integraler Bestandteil der kommunalen Entwick- lungsplanung (Stadtplanung und Kreis- entwicklungsplanung) sowie die Ver- knüpfung von räumlich-funktionaler Pla- nung mit fachspezifischer Planung. An- dererseits sind es organisatorische Vo- raussetzungen (alle Handlungsfelder, So- zialplanung, Stadtplanung und Kreisent- wicklungsplanung zielen auf eine Ent- wicklung der örtlichen Lebensbedingun- gen und haben den Anspruch, die Men- schen in den Fokus zu stellen).
Weiterhin wurde das Konversionskon- zept Sonnenhof e. V., Schwäbisch Hall, vorgestellt. Das ehemalige Gelände eines Komplexträgers soll in drei Bauabschnit- ten ab 2019 städtebaulich mit Wohn- und Freizeitangeboten zu einem inklusi- ven Gemeinwesen umgestaltet werden.
Dazu müssen die Zentralstrukturen des ehemaligen Komplexstandortes rückge-
baut werden. Geplant ist eine Mischnut- zung aus Einfamilienhäusern, Apparte- mentwohnung, betreutem Wohnen, ge- sundheitlichen und sozialen Dienstleis- tungen, Schule, Gastronomie, Kulturver- anstaltungen und Einkaufsmöglichkeit.
Am Rande des Quartiers sollen Ersatz- bauten für Personen mit besonderen so- zialen Schwierigkeiten errichtet werden.
Das Konzept weist einen hohen Grad an Beteiligung der Anwohner/innen, der vertretenen Institutionen und der an- grenzenden Quartiere auf. Auch die Ko- operationspartner haben ein Mitsprache- recht bei der Verwirklichung des Projekts.
Die wissenschaftliche Begleitung erfolgt durch die Evangelische Hochschule Lud- wigsburg. Der Bebauungsplan sieht vor, dass die Wohnhöfe und die Lasten von der Stadt übernommen werden. Freiräu- me und Verkehrswege sollen erhalten bleiben. Das gesamte Areal soll autofrei gestaltet werden.
Auch das seniorenpolitische Gesamtkon- zept der Stadt Coburg wurde im Arbeits- kreis vorgestellt. Dafür sind im Haus- haltsplan der Stadt Coburg pro Jahr 15.000 Euro eingestellt. Eine Pflegebe- darfsplanung ist Pflicht und entfaltet in- direkt auch eine Bindungswirkung auf das seniorenpolitische Gesamtkonzept.
Die Teilberichte des Gesamtkonzepts werden alle fünf Jahre fortgeschrieben.
Die Bürgerbeteiligung erfolgt über eine Seniorenbefragung mit massiver Medien- unterstützung. Die Ergebnisse der Befra- gung werden in mehreren Handlungsfel- dern (Wohnen, Verkehr, Versorgung, Be- ratung und Information, Hospiz- und Palliativversorgung) umgesetzt. So konn- te in Coburg das erste Hospiz mit Hilfe der Planungsgrundlagen beim Sozialmi- nisterium durchgesetzt werden. Die Er- öffnung erfolgte 2018.