UNTERSTÜTZUNGSMÖGLICHKEITEN FÜR UNTERNEHMEN IN DER CORONA-KRISE
Alle Angaben ohne Gewähr - Stand: 25. November 2021
Maßnahmen zur Liquiditätssicherung
Weiterführende Informationen auf www.ihk-bonn.de, Webcode: @3510 sowie unter den unten angegebenen Webcodes
Krisenhotline der Schuldnerhilfe Köln gGmbH: 0800-6997998 oder www.ihk-bonn.de Webcode: @2081
- Erstberatung (Tel.+ Mail) ist kostenfrei -KURZARBEITERGELD (KUG)
Voraussetzungen:
• mind. ein sozialversiche- rungspflichtiger Mitarbei- ter
• Ausfall von mind. 10%
der Mitarbeiter und 10%
Auftragslage
AUSBILDUNGSPRÄMIE Für Unternehmen bis zu 499 Mitarbeiter, für das neue Aus- bildungsjahr 2021:
• Je abgeschlossenem Ausbildungsvertrag 4.000€ Prämie
• Für jeden zusätzlich ab- geschlossenen Vertrag 6.000€ Prämie
FINANZMITTEL
Hausbank
Ansprache Ihres Kundenbera- ters Ihrer Hausbank
erforderlich zur Einrichtung / Ausweitung des
Kontokorrentrahmens („KK-Linie“) Link
Bürgschaftsbank Link Onlineantragstellung über das Finanzierungsportal:
www.ermoeglicher.de Weitere öffentliche För- derdarlehen
z.B. KfW Schnellkredit Link und NRW-BANK Link
=> KFW Sonderprogramme wurden bis zum 31.12.2021 verlängert; die Kreditobergren- zen haben sich zum
01.04.2021 erhöht.
FINANZAMT/
STADT / GEMEINDEN
• Reduzierung/Stundung Aussetzung fälliger Vo- rauszahlungen zur Ein- kommenssteuer, bzw.
Körperschaftssteuer, etc.
nur noch auf Antrag mit Begründung.
• Antrag auf Verzicht auf Vollstreckungsmaßnah- men / Erlass von Säum- niszuschlägen nur noch mit Begründung
• Antrag auf Stundung der Gewerbesteuer bei Ihrer jeweiligen Ge- meinde, per Mail;
Bei Stadt Bonn, Mail:
steueramt@bonn.de
• Individuelle Maßnahmen je Stadt / Gemeinde mög- lich!
Webcode: @3515
ENTSCHÄDIGUNG
§ 56 Infektionsschutzgesetz Grundlage ist der Steuerbe- scheid (nach§ 15 SGB IV) Angestellte haben 6 Wochen Anspruch auf die Höhe des Nettogehalts, danach Kranken- geld.
LVR Rheinland Zentralverwaltung in Köln-Deutz Kennedy-Ufer 2 50679 Köln Tel.: 0221 809-5400 Mail.: ser@lvr.de
TESTEN im Unternehmen
IMPFEN im Unternehmen ZUSCHÜSSE
BUND / LAND
Überbrückungshilfe III Plus (bis Dezember 2021) Bei Umsatzeinbußen von mind.
30 Prozent kann ein Fixkosten- zuschuss beantragt werden. Je nach Höhe des Umsatzeinbru- ches werden 40 Prozent, 60 Prozent oder 100 Prozent der Fixkosten erstattet - max. 1,5 Millionen Euro (3 Millionen Euro für Verbundunterneh- men). Link
Neustarthilfe Plus bis zu 9.000€ für Soloselbst- ständige / bis zu 18.000€ für Mehr-Personen-
Kapitalgesellschaften Sonderfonds Kulturveran- staltungen Link
5.000 - 100.000€
Ab 2022
Überbrückungshilfe IV Je nach Höhe des Umsatzein- bruches werden 70% bis zu 90 Prozent der Fixkosten erstattet.
Webcode: @3548
IHK Bonn/Rhein-Sieg - Telefon-HOTLINE: 0228 - 2284 - 228
AUFSTOCKUNG (ALG II)
Jobcenter
Sicherstellung des Lebensun- terhalts für Einzel-
unternehmer*innen im Notfall durch Unterstützungsleistun- gen (ALG II)
Ansprechpartner sind die Job- center in der jeweiligen Stadt, bzw. beim Kreis:
Bonn: http://www.job-center- bonn.de/
Rhein-Sieg-Kreis: https://
www.jobcenter-rhein-sieg.de/