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IHK Bonn/Rhein-Sieg - Telefon-HOTLINE: 0228 - 2284 - 228

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UNTERSTÜTZUNGSMÖGLICHKEITEN FÜR UNTERNEHMEN IN DER CORONA-KRISE

Alle Angaben ohne Gewähr - Stand: 25. November 2021

Maßnahmen zur Liquiditätssicherung

Weiterführende Informationen auf www.ihk-bonn.de, Webcode: @3510 sowie unter den unten angegebenen Webcodes

Krisenhotline der Schuldnerhilfe Köln gGmbH: 0800-6997998 oder www.ihk-bonn.de Webcode: @2081

- Erstberatung (Tel.+ Mail) ist kostenfrei -

KURZARBEITERGELD (KUG)

Voraussetzungen:

• mind. ein sozialversiche- rungspflichtiger Mitarbei- ter

• Ausfall von mind. 10%

der Mitarbeiter und 10%

Auftragslage

AUSBILDUNGSPRÄMIE Für Unternehmen bis zu 499 Mitarbeiter, für das neue Aus- bildungsjahr 2021:

• Je abgeschlossenem Ausbildungsvertrag 4.000€ Prämie

• Für jeden zusätzlich ab- geschlossenen Vertrag 6.000€ Prämie

FINANZMITTEL

Hausbank

Ansprache Ihres Kundenbera- ters Ihrer Hausbank

erforderlich zur Einrichtung / Ausweitung des

Kontokorrentrahmens („KK-Linie“) Link

Bürgschaftsbank Link Onlineantragstellung über das Finanzierungsportal:

www.ermoeglicher.de Weitere öffentliche För- derdarlehen

z.B. KfW Schnellkredit Link und NRW-BANK Link

=> KFW Sonderprogramme wurden bis zum 31.12.2021 verlängert; die Kreditobergren- zen haben sich zum

01.04.2021 erhöht.

FINANZAMT/

STADT / GEMEINDEN

• Reduzierung/Stundung Aussetzung fälliger Vo- rauszahlungen zur Ein- kommenssteuer, bzw.

Körperschaftssteuer, etc.

nur noch auf Antrag mit Begründung.

• Antrag auf Verzicht auf Vollstreckungsmaßnah- men / Erlass von Säum- niszuschlägen nur noch mit Begründung

Antrag auf Stundung der Gewerbesteuer bei Ihrer jeweiligen Ge- meinde, per Mail;

Bei Stadt Bonn, Mail:

steueramt@bonn.de

• Individuelle Maßnahmen je Stadt / Gemeinde mög- lich!

Webcode: @3515

ENTSCHÄDIGUNG

§ 56 Infektionsschutzgesetz Grundlage ist der Steuerbe- scheid (nach§ 15 SGB IV) Angestellte haben 6 Wochen Anspruch auf die Höhe des Nettogehalts, danach Kranken- geld.

LVR Rheinland Zentralverwaltung in Köln-Deutz Kennedy-Ufer 2 50679 Köln Tel.: 0221 809-5400 Mail.: ser@lvr.de

TESTEN im Unternehmen

IMPFEN im Unternehmen ZUSCHÜSSE

BUND / LAND

Überbrückungshilfe III Plus (bis Dezember 2021) Bei Umsatzeinbußen von mind.

30 Prozent kann ein Fixkosten- zuschuss beantragt werden. Je nach Höhe des Umsatzeinbru- ches werden 40 Prozent, 60 Prozent oder 100 Prozent der Fixkosten erstattet - max. 1,5 Millionen Euro (3 Millionen Euro für Verbundunterneh- men). Link

Neustarthilfe Plus bis zu 9.000€ für Soloselbst- ständige / bis zu 18.000€ für Mehr-Personen-

Kapitalgesellschaften Sonderfonds Kulturveran- staltungen Link

5.000 - 100.000€

Ab 2022

Überbrückungshilfe IV Je nach Höhe des Umsatzein- bruches werden 70% bis zu 90 Prozent der Fixkosten erstattet.

Webcode: @3548

IHK Bonn/Rhein-Sieg - Telefon-HOTLINE: 0228 - 2284 - 228

AUFSTOCKUNG (ALG II)

Jobcenter

Sicherstellung des Lebensun- terhalts für Einzel-

unternehmer*innen im Notfall durch Unterstützungsleistun- gen (ALG II)

Ansprechpartner sind die Job- center in der jeweiligen Stadt, bzw. beim Kreis:

Bonn: http://www.job-center- bonn.de/

Rhein-Sieg-Kreis: https://

www.jobcenter-rhein-sieg.de/

Webcode: @3521

Webcode: @3741

Webcode: @3518 Webcode: @3519

Webcode: @3578

Webcode: @3721

Webcode: @3514

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