• Keine Ergebnisse gefunden

Antrag für die Aufnahme syrischer Flüchtlinge über bestehende familiäre Kontakte

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Antrag für die Aufnahme syrischer Flüchtlinge über bestehende familiäre Kontakte"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Deutscher Bundestag

Drucksache

17/ 13933

17. Wahlperiode 12. 06. 2013

Antrag

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Agnes Alpers, Dr. Rosemarie Hein, Petra Pau, Jens Petermann, Raju Sharma, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Syrische Flüchtlinge schützen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die Zahl der Syrer, die vor dem Bürgerkrieg in die Nachbarstaaten Syriens ge- flohen sind, hat im Mai 2013 die Marke von eineinhalb Millionen überschrit- ten. Nach Einschätzung des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Natio- nen, António Guterres, kann sie bis zum Ende dieses Jahres die Dreimillionen- grenze erreichen. Die Anrainerstaaten Syriens sind als Aufnahmestaaten über- lastet und benötigen dringend unsere Solidarität. Die weitere Unterstützung vor Ort ist deshalb besonders wichtig und prioritär. Dies gilt vor allem für die ganz erhebliche finanzielle Unterstützung, die die Bundesregierung in der Region zur Verfügung stellt, aber auch für die international hoch anerkannte Arbeit der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk und der anderen deutschen Organisatio- nen, die sich in der Region für die Flüchtlinge engagieren.

Um aber den hohen Belastungsdruck auf die Aufnahmestaaten abzumildern, muss die Hilfe vor Ort dadurch ergänzt werden, dass auch Staaten aus anderen Weltregionen Flüchtlinge aufnehmen.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung zu folgenden Maßnahmen auf:

1. Die Bundesregierung setzt sich weiterhin gemeinsam mit UNHCR gegen- über den anderen EU-Mitgliedstaaten nachdrücklich dafür ein, dass schnell eine gemeinsame europäische Initiative zur Aufnahme syrischer Flücht- linge, die in Nachbarstaaten Syriens geflohen sind, ergriffen wird.

2. Unabhängig davon, ob eine Einigung auf EU-Ebene zeitnah zustande kommt, wie es angesichts der dramatischen Lage geboten ist, setzt die Bun- desregierung auf nationaler Ebene gemäß § 23 Absatz 2, § 24 des Aufent- haltsgesetzes (AufenthG) den mit den Ländern abgestimmten Beschluss über die vorübergehende Aufnahme von 5 000 syrischen Flüchtlingen mög- lichst zügig um.

Die besondere Schutzbedürftigkeit ist dabei der zentrale Anknüpfungspunkt für eine Aufnahme. Hierbei sollen insbesondere folgende Kriterien Berück- sichtigung finden:

a) humanitäre Fälle, insbesondere traumatisierte Flüchtlingskinder mit ihren Familien, Kranke, Frauen in prekären Lebenssituationen oder Angehö- rige religiöser Minderheiten,

(2)

Drucksache 17/

13933

– 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

ISSN 0722-8333

b) Bezüge zu Deutschland, wie beispielsweise Verwandtschaftsbeziehungen, Voraufenthalte, deutsche Sprachkenntnisse sowie sonstige Bindungen nach Deutschland, insbesondere aufnahmebereite Institutionen syrischer religiöser Minderheiten, sollen bei Aufnahme und Verteilung berücksich- tigt werden, um die soziale und wirtschaftliche Integration der Aufge- nommenen zu erleichtern,

c) Fähigkeit, nach Konfliktende einen besonderen Beitrag zum Wiederauf- bau des Landes zu leisten, etwa durch die Möglichkeit, vorhandene Qua- lifikationen während des Aufenthalts in Deutschland zu erhalten und aus- zubauen, wenn diese Möglichkeit am Fluchtort nicht besteht.

3. Die Bundesländer werden weiterhin dahingehend unterstützt, dass ausländi- sche Studenten aus Syrien ihr Studium in Deutschland abschließen können.

Soweit die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis der Studenten aufgrund fehlender Lebensunterhaltssicherung gefährdet ist, weil sie wegen des Bür- gerkrieges kein Geld mehr aus Syrien erhalten, sollten die Bundesländer ent- sprechend dem Vorschlag der Bundesregierung gegebenenfalls eine Aufent- haltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 Satz 1 AufenthG erteilen, soweit der Auf- enthalt und ein Fortgang des Studiums nicht anderweitig sichergestellt wer- den können.

4. Die Bundesregierung setzt sich gegenüber den Bundesländern dafür ein, dass der Abschiebestopp nach Syrien verlängert und dass die Auslegungs- und Ermessensspielräume für die Gewährung von Aufenthaltstiteln aus hu- manitären Gründen für hier lebende Syrer großzügig ausgeschöpft werden.

Zudem wirbt die Bundesregierung bei anderen EU-Mitgliedstaaten um eine vergleichbare Verfahrensweise.

5. Die Bundesregierung erteilt den Bundesländern, die dies aufgrund der hohen Anzahl von dort lebenden syrischen Staatsangehörigen wünschen, das erfor- derliche Einvernehmen nach § 23 Absatz 1 AufenthG, damit diese Länder in Ergänzung zur Aufnahmeanordnung des Bundes gegebenenfalls eigene Auf- nahmeanordnungen für Familienangehörige von Syrern erlassen können.

III. Der Bundestag appelliert an alle Anrainerstaaten Syriens, internationale Hilfe, unabhängig davon, ob sie von staatlicher Seite, von internationalen Organisationen oder von Nichtregierungsorganisationen kommen, als Zeichen der Solidarität und Humanität zu betrachten und im Interesse der Flüchtlinge anzunehmen.

Berlin, den 11. Juni 2013 Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

So setzt sich CSU-Chef Seehofer dafür ein, dass Langzeitar- beitslose auch künftig mit weniger als 8,50 Euro bezahlt werden können; der neue Arbeitgeberpräsident Kramer schwingt

Eltern, sofern sie nicht die Voraussetzungen für einen Familiennachzug nach dem Aufenthaltsgesetz erfüllen oder, soweit keine Eltern mehr leben, ein volljähriges

Dabei ist der Betrag vom Mitgliedstaat an die Europäische Union zu zahlen, unabhängig davon, ob dieser die Abgabe bereits vom Erzeuger erhoben hat. Das System der

(bei nicht verheirateten Elternteilen muss ein Nachweis über das gemeinsame Sorgerecht vorgelegt

Zweck/e und Rechtsgrundlage/n der Verarbeitung Ihre personenbezogenen Daten werden für die Bearbeitung Ihres Antrages nach dem/der. •

Familiennachzug für Angehörige auf eigene Kosten.. Auskunft UNHCR). b) b) Verwandte hier Lebender; Ländermeldungen ans BAMF (Rest

c) wie viele der im Rahmen der Länderprogramme eingereisten Flücht- linge bzw. wie viele syrische Staatsangehörige mit einem Aufenthalts- titel nach § 23 Absatz 1 AufenthG und

Der Inhaber / die Inhaberin dieses Gasthörerscheines hat für das umseitig genannte Semester die Erlaubnis, als Gasthörer/ Gasthörerin an den eingetragenen Lehrver-