• Keine Ergebnisse gefunden

Antrag auf Aufnahme in die Schöffenvorschlagsliste

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Antrag auf Aufnahme in die Schöffenvorschlagsliste"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Stadt Münster

Amt für Bürger- und Ratsservice - Wahlamt -

48127 Münster

Antrag auf Aufnahme in die Schöffenvorschlagsliste für die Amtszeit 20 24 - 202 8

Ich bewerbe mich um die Aufnahme in die Vorschlagsliste zur Auswahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit 2024 - 2028

Familienname, ggfs. Geburtsname, Vorname/n

Geburtsdatum Geburtsort, Kreis, Land Staatsangehörigkeit deutsch

Straße, Hausnummer Postleitzahl Ort

Münster

Telefon (freiwillige Angabe) E-Mail (freiwillige Angabe)

derzeit bzw. zuletzt ausgeübter Beruf (bei Mitarbeitern im öffentlichen Dienst auch Angabe der Tätigkeit)

Ich bestätige, dass ich die Voraussetzung, ein Schöffenamt auszuüben, erfülle (Bitte be- achten Sie die Hinweise auf der folgenden Seite).

Ich bin mit der Speicherung meiner Daten ausschließlich zu Zwecken der Schöffenwahl einverstanden.

Unterschrift, Datum

Deutsch

Münster

Formular zurücksetzen Formular drucken

(2)

Voraussetzungen, ein Schöffenamt auszuüben, nach dem Gerichtsverfassungs- gesetz (GVG) vom 09.05.1975 in der zur Zeit gültigen Fassung:

Für das Schöffenamt können gemäß § 33 GVG nur solche Personen berücksichtigt wer- den, die am 01.01.2019 25 Jahre beziehungsweise zu diesem Zeitpunkt noch keine 70 Jahre alt sind. Der Wohnsitz muss in Münster gemeldet sein.

Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt. Es kann nur von Deutschen versehen werden. Die deutsche Sprache muss ausreichend beherrscht werden.

Nach § 34 GVG sollen nicht benannt werden unter anderem Richterinnen und Richter, Beamtinnen und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notarinnen und Notare, Rechtsanwältin- nen und Rechtsanwälte, gerichtliche Vollstreckungsbeamtinnen und -beamte, Polizeivoll- zugsbeamtinnen und -beamte, Bedienstete des Strafvollzugs, hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelferinnen und -helfer, Religionsdienerinnen und -diener, ferner nicht Perso- nen, die in zwei aufeinander folgenden Amtsperioden als ehrenamtliche Richterinnen und Richter in der Strafrechtspflege tätig gewesen sind, von denen die letzte Amtsperiode zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagslisten noch andauert.

Unfähig, ein Schöffenamt auszuüben, sind nach § 32 GVG:

1. Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten verurteilt sind,

2. Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Ver- lust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.

Bei Rückfragen:

Stadt Münster, Amt für Bürger- und Ratsservice - Wahlamt-

Klemensstraße 10, Zimmer 116, 48143 Münster Telefon 02 51/4 92-33 07

Fax 02 51/4 92-77 22

E-Mail: Schoeffe@stadt-muenster.de

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Stephan Haberland Vizepräsident des Hanseatischen Oberlandesgerichts in

zumindest die Option für ein moderneres, flexibleres und den Wechsel zwischen Dienstherren, aber auch zwischen dem öffentlichen Dienst und der Privatwirtschaft,

Diese möglichkeiten zu sehen und auch ihre organi- satorisch-juristische seite bewerten zu können, macht es aus sicht der Fachgruppe erforderlich, dass die Beschäftigten der

im Juni startet die Besoldungsrunde für die rund 350.000 Bundesbeamtinnen und -beamten, Richterinnen und Richter sowie Soldatinnen und Soldaten. Hinzu kom- men etwa

(3) 1 Wird aus dienstlichen Gründen die vorzeitige Beendigung eines Urlaubs oder die vorzeitige Abreise von einem anderen vorübergehenden Aufenthaltsort angeordnet, gilt

Oktober 2005 beauftragte der Regierungsrat das (da- mals zuständige) Bau- und Justizdepartement und das Amtschreiberei-Inspektorat, ab Beginn des Jahres 2006 bei

Notare und Notarinnen, deren Register und Dokumentablagen nicht den genannten Kriterien entsprechen, haben diese soweit als möglich den vorstehend aufgeführten Grundsätzen

Erhält als Gruppenleiterin oder als Gruppenleiter bei einem Amtsgericht mit 15 und mehr Richterplanstellen eine Amtszulage nach Anlage 6; anstatt jeweils einer Planstelle für