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Der Nusshof bietet Platz für 40 betreuungsintensive Asylbewerber, etwa nach einem Aufenthalt in den psychiatrischen Kliniken in Münsingen oder der Waldau

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M 271/2008 POM 17. Dezember 2008 POM C Motion

2117 Morgenthaler, Richigen (Grüne) Beeri-Walker, Münsingen (SP-JUSO) Etter, Treiten (BDP)

Gfeller, Rüfenacht (EVP)

Weitere Unterschriften: 45 Eingereicht am: 17.11.2008

Asylbewerberzentrum Nusshof

Der Regierungsrat wird beauftragt, seinen Entscheid, das Asylbewerberzentrum Nusshof in ein normales Durchgangszentrum zu wandeln, rückgängig zu machen.

Begründung

Ende August hat der Migrationsdienst der Berner Polizei- und Militärdirektion (POM) der Heilsarmee den Leistungsvertrag für das Durchgangszentrum Nusshof in Gampelen gekündigt. Der Nusshof bietet Platz für 40 betreuungsintensive Asylbewerber, etwa nach einem Aufenthalt in den psychiatrischen Kliniken in Münsingen oder der Waldau. Sowohl Asylsuchende mit einem laufenden Verfahren als auch abgewiesene AsylbewerberInnen und solche mit einer vorläufigen Aufenthaltsbewilligung sind dort untergebracht. Im Gegensatz zu den anderen Durchgangszentren sind sie im Nusshof in Einzel- oder Doppelzimmern untergebracht und erhalten eine engere Betreuung. Oft handelt es sich um psychisch Kranke. Dank dieser engeren Betreuung ist es dem Nusshofteam möglich, die ihnen anvertrauten Menschen zu stabilisieren, eine Möglichkeit, die sonst nirgends im Kanton gegeben ist. Auch unstabile abgewiesene Asylsuchende brauchen einen festen Rahmen, damit sie überhaupt in der Lage sind, sich mit der Thematik ihrer Rückkehr zu befassen und sie zu planen. Gerade bei diesen Personen ist es aus der Sicht der Rückkehrberatung unabdingbar, dass ein stabiler und tragfähiger Rahmen besteht, um das Thema Rückkehr-Organisation überhaupt angehen zu können. Ein differenziertes Zusammenspiel zwischen Klienten, Betreuenden, Arzt/Psychiater, IOM, BFM und dem MIDI ist ausschlaggebend für den Erfolg der Ausreiseorganisation. Wenn dieser tragfähige Rahmen fehlt, kommt es oft zu einer Spirale von Klinikeintritt- und austritt und eine mögliche Ausreise verzögert sich immer wieder.

Innerhalb des Psychiatriezentrums Münsingen, welches der Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) unterstellt ist, gibt es nun Ängste, dass der Entscheid die Klinik unmittelbar betreffen könnte. Es wird befürchtet, dass ein Teil dieser Asylbewerber wieder in die Psychiatrie eingewiesen wird, wenn es den Nusshof nicht mehr gibt, denn allgemein gibt es zuwenig Plätze für psychisch kranke AsylbewerberInnen. Der Nusshof fungiert als Übergangslösung, um psychisch kranke AsylbewerberInnen betreuen zu können. Laut dem Direktor der Klinik Münsingen brauchen diese keine stationäre Behandlung in einer Klinik, aber eine intensive Betreuung. Es handle sich etwa um Menschen mit Kriegstraumata, oder

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um solche mit psychischen Krankheiten. Es braucht dringend eine Institution wie den Nusshof. Auch die UPD bezeichnet den Nusshof als sinnvolle Institution und bedauert den Entscheid. Die Waldau ist davon aber weniger betroffen als Münsingen.

Gemäss Medienmitteilung der POM und vielen Artikeln in den Tageszeitungen braucht der Kanton sehr viele zusätzliche Plätze für Asylsuchende. Der Nusshof soll nun in ein normales Durchgangszentrum umgewandelt werden. Dann hätten viel mehr Asylbewerber Platz, da sie nicht in Zweibettzimmern untergebracht werden müssen. Es ist uns bewusst, dass der Kanton Bern im Moment unter einem akuten Platzmangel für Asylsuchende und den sich daraus ergebenden Platzierungsproblemen leidet. Mittelfristig scheint es aber fragwürdig, ein bestehendes und bewährtes Angebot ohne Ersatzlösung abzubauen, und dabei die Situation in den normalen zur Zeit überfüllten Durchgangszentren mit umplatzierten psychisch beeinträchtigten Bewohnern wieder zu belasten.

Die Praxis hat gezeigt, dass es im Kanton ein Zentrum mit einem speziellen Angebot für betreuungsintensive Asylbewerber braucht. Gibt es kein solches mehr, werden diese Menschen erneut in das Psychiatriezentrum Münsingen überwiesen. Diese Lösung ist viel teurer als das Angebot im Nusshof. Es ist unverständlich, dass das Know-How, welches sich das Personal des Nusshofes erarbeitet hat, von einem Tag auf den anderen preisgegeben wird. Damit schliesst sich der Kanton der Hüst- und Hottpraxis des Bundes an, die er selber kritisiert.

Es wird Dringlichkeit verlangt Gewährt: 20.11.2008

Antwort des Regierungsrates

Bei der vorliegenden Motion handelt es sich um eine Motion im abschliessenden Zuständigkeitsbereich des Regierungsrates (Richtlinienmotion). Der Regierungsrat hat bei Richtlinienmotionen einen relativ grossen Spielraum hinsichtlich des Grades der Zielerreichung, der einzusetzenden Mittel und der weiteren Modalitäten bei der Erfüllung des Auftrages, und die Entscheidverantwortung bleibt beim Regierungsrat.

Die Heilsarmee Flüchtlingshilfe eröffnete das Asylzentrum Nusshof im Oktober 2002, um betreuungsintensive Personen aus den übrigen eigenen Zentren gezielt platzieren und betreuen zu können. Auftraggeber für dieses Spezialzentrum, welches gemäss Leistungsvertrag 40 betreuungsintensive Personen aufnehmen kann, ist seit 2005 die Polizei- und Militärdirektion. In den vergangenen Jahren konnte diese Institution bei einem (im Vergleich zur Psychiatrie) geringen Mitteleinsatz Leistungen von ausserordentlicher Qualität anbieten. Es gelang der hochmotiverten Belegschaft, viele der zu betreuenden Personen durch eine rasche Stabilisierung innert kurzer Zeit wieder fit für die Unterbringung in Durchgangszentren oder Wohnungen zu machen. Dies ersparte der Psychiatrie, dem Migrationsdienst und damit der öffentlichen Hand hohe Kosten.

Im Lauf des Jahres 2007 und noch stärker ab Anfang 2008 verzeichnete der Migrationsdienst sinkende Bestandeszahlen im gesamten Verantwortungsbereich. Neben tiefen Zuweisungszahlen musste ab Anfang 2009 mit einer Abnahme der Verantwortung für vorläufig Aufgenommene gerechnet werden, da diese künftig von den Sozialdiensten der Gemeinden betreut werden. Sinkende Bestände bedeuteten tendenziell sinkende Zuweisungszahlen für das Spezialzentrum Nusshof bei gleichzeitig abnehmenden Erträgen für den Kanton aus den Bundespauschalen. Parallel zu dieser allgemeinen Entwicklung musste der Migrationsdienst als auftraggebende Verwaltungsstelle eine Erschwerung der Zusammenarbeit mit der Belegschaft des Nusshofs feststellen. Die Vorstellung über die Ziele und die Aufgabenerfüllung divergierten zunehmend.

Diese Umstände führten im vergangenen Sommer zum Schluss, dass die Voraussetzungen für eine sinnvolle Zusammenarbeit mit dem Nusshof nicht mehr erfüllt waren, weshalb die Polizei- und Militärdirektion den Leistungsvertrag mit der Heilsarmee Flüchtlingshilfe per

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Ende Jahr kündigte. Entgegen dem Eindruck der Motionärin war der Platzmangel in den kantonalen Durchgangszentren für den Entscheid nicht massgebend, da dieser vor dem Anstieg der Gesuchszahlen gefällt wurde.

Seither hat sich die Situation im Asylbereich bekanntlicherweise schweizweit markant verändert. Aufgrund der nun unvorhergesehen stark angestiegenen Gesuchszahlen und der damit zu erwartenden steigenden durchschnittlichen Verweildauer von Asylsuchenden im Kanton hat der Polizei- und Militärdirektor den Migrationsdienst angewiesen, den im vergangenen Sommer getroffenen Entscheid in Verhandlungen mit der Betreiberorganisation zu überprüfen. Die Kündigung per Ende Jahr wurde aus diesem Grund um drei Monate verschoben. Der Migrationsdienst hat den Auftrag, den Bedarf auf der Basis der jüngsten Entwicklungen bei den Gesuchszahlen und in Absprache mit den Anbietern im Betreuungsbereich neu zu prüfen. Dies mit dem Ziel, im Frühling einen neuen Leistungsvertrag mit klaren Leistungsvorgaben für Betreuung und Zusammenarbeit abschliessen zu können.

Der Regierungsrat ist deshalb bereit, die vorliegende Motion als Postulat entgegenzunehmen.

Antrag: Annahme als Postulat

An den Grossen Rat

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