• Keine Ergebnisse gefunden

Die Voraussetzungen zu schaffen, dass die Alarmierung der Polizei, Sanität und Feuerwehr über eine gemeinsame gesamtkantonale Alarmzentrale erfolgt

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Die Voraussetzungen zu schaffen, dass die Alarmierung der Polizei, Sanität und Feuerwehr über eine gemeinsame gesamtkantonale Alarmzentrale erfolgt"

Copied!
8
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

M 275/2006 M 294/2006

POM POM

30. Mai 2007 POM C

Motion 0966 Baumgartner, Ostermundigen (EVP)

Widmer, Wanzwil (SVP)

Desarzens-Wunderlin, Boll (FDP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 29.11.2006

Alle Blaulicht-Schutz- und Rettungsorganisationen unter dem gleichen Dach

Der Regierungsrat wird beauftragt:

1. Die Feuerwehr und die Abteilung Rettungswesen der Polizei- und Militärdirektion zu unterstellen.

2. Die Voraussetzungen zu schaffen, dass die Alarmierung der Polizei, Sanität und Feuerwehr über eine gemeinsame gesamtkantonale Alarmzentrale erfolgt.

Begründung:

Ausserordentliche Lagen fordern ausserordentliche Massnahmen, die zeitgerecht und effizient umgesetzt werden müssen. Die im Ereignisfall benötigten Einsatzmittel der Polizei, Feuerwehr, Rettungswesen und Zivilschutz sind im Bundes- und kantonalen Gesetz als die Mittel des Bevölkerungsschutzes bezeichnet.

Sie sind aktuell den drei Direktionen Gesundheits- und Fürsorgedirektion, Polizei- und Militärdirektion und Volkswirtschaftsdirektion unterstellt. Damit der Einsatz bei Grossereignissen erfolgreich verläuft, ist eine enge Zusammenarbeit der Mittel des Bevölkerungsschutzes die zwingende Voraussetzung. Die aktuelle Situation erschwert eine einheitliche Strategie bei der Prävention, während des Einsatzes sowie bei der Instandstellung.

Die vom Ereignis betroffenen Gemeinden haben auf kantonaler Ebene verschiedene Ansprechpartner. Dies ergibt unnötige Schnittstellen und verzögert kurze Entscheidwege.

Mit der Unterstellung aller Mittel des Bevölkerungsschutzes unter der gleichen Direktion werden Synergien in den Bereichen Ausbildung, Material und Infrastruktur voll ausgeschöpft.

Einsatz- und Notrufzentralen:

Die drei Einsatzzentralen der KAPO (REZ), die Einsatzzentrale der Feuerwehr der Stadt Bern sowie diejenige der Sanitätspolizei (SNZ) sind Zeugen der Dezentralisation. Mit der Umsetzung des Spitalversorgungsgesetzes muss die SNZ 144 neu die operative Einsatzführung aller Rettungsdienste im Kanton übernehmen. Eine zentrale ganzheitliche Lösung ist zwingend und fordert Handlungsbedarf.

(2)

M 294/2006 POM

Motion

FDP (Pfister, Zweisimmen)

Weitere Unterschriften: 23 Eingereicht am: 29.11.2006

Liberale Lösungen für den Kanton Bern –

Effizientere Organisation im Brandschutz und Rettungswesen

Der Regierungsrat wird beauftragt, nachstehend aufgeführte Direktionszuständigkeiten neu zu regeln:

1. Die Zuständigkeit für die Aufsicht über den abwehrenden Brandschutz (Wehrdienste) ist von der Volkwirtschaftsdirektion in die Polizei und Militärdirektion zu wechseln.

2. Die Zuständigkeit der Abteilung Rettungswesen/Katastrophenversorgung ist von der Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) in die Polizei- und Militärdirektion umzuteilen.

Begründung:

Mit einer Neu-Zuteilung der Zuständigkeiten und der gleichen Aufsicht von Partnerorganisationen mit „ähnlichen“ Aufgaben, können Schnittstellen eliminiert werden.

Die Unwetter vom August 2005 haben die Schnittstellen-Problematik klar aufgezeigt. Die Koordination der Ablösungen von den Wehrdiensten bis hin zum Zivilschutz hat nicht überall zufriedenstellend funktioniert. Mit den heutigen Zuständigkeiten haben die Gemeinden beim Kanton mehrere Ansprechpartner, was die Kommunikation und Koordination (Kanton/Gemeinden) erschwert.

Würden die Zuständigkeiten der Feuerwehr und des Rettungswesen/Katastrophen- versorgung in der POM (Amt für Bevölkerungsschutz) angesiedelt, könnte die Synergie- Nutzung in den Bereichen Infrastruktur, Material, Ausbildung und Führungsprozesse optimiert werden. Gleiche Direktion = gleiche Ziele, keine Doppelspurigkeiten und kein Konkurrenzdenken.

Der organisationsübergreifende Einsatz von Spezialisten wird vereinfacht. Resultat: die Hilfeleistung gegenüber der Bevölkerung wird verbessert.

Gemeinsame Antwort des Regierungsrates

Die beiden Motionen fordern die Überführung der kantonalen Zuständigkeit für den abwehrenden Brandschutz (Motion 294/06) beziehungsweise der Feuerwehr (Motion 275/06) und für das sanitätsdienstliche Rettungswesen in die POM. Die Motion 275/06 Baumgartner fordert zudem, dass die Voraussetzungen zu schaffen sind, dass Feuerwehr, Sanität und Polizei eine gemeinsame, gesamtkantonale Alarmzentrale betreiben.

Allgemeines

(3)

Im Alltagseinsatz, welcher ungefähr 90 Prozent ausmacht, bewältigen Polizei, Rettungsdienste und Feuerwehren das Gros aller Klein-, Mittel- und Grosseinsätze. Diese Einsatzorganisationen funktionieren dabei in ihren jeweiligen Bereichen und Organisationsstrukturen mehrheitlich autonom.

Die Einsatzorganisationen sind auf Stufe Kanton folgenden Direktionen zugeordnet:

− Polizei Polizei- und Militärdirektion (POM);

− Feuerwehr Gebäudeversicherung (GVB) / Volkswirtschaftsdirektion (VOL);

− Rettungswesen Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF);

− Technische Betriebe Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE);

− Zivilschutz Polizei- und Militärdirektion (POM).

Die Mittel sind bei einigen Einsatzorganisationen bei den Gemeinden angesiedelt (Feuerwehren) oder regional verteilt (Rettungsdienste). Der Bevölkerungsschutz ist modular auf diesen täglich bei Alltagsereignissen im Einsatz stehenden Organisationen aufgebaut. Die besonderen Führungsorgane auf Gemeinde-, Bezirks- und Kantonsebene sorgen für einen raschen und effizienten Einsatz der Mittel. Speziell hervorzuheben ist dabei auf kantonaler Ebene das Kantonale Führungsorgan (KFO). Diese Organisationsform hat sich in den letzten Jahren bewährt, insbesondere auch bei den beiden Grossereignissen von 1999 und 2005, beim Brand der Papierfabrik TELA, beim Brand an der Junkerngasse in Bern, bei den Explosionen im Nordring und in Steffisburg sowie bei Unfällen auf Eisenbahnanlagen in Thun.

Trotz der Aufteilung der Zuständigkeiten auf verschiedene Direktionen kann festgehalten werden, dass die Zusammenarbeit sowohl im Alltagseinsatzfall wie auch bei den seltenen Grossereignissen gut funktioniert. Die Ereignisse und deren Bewältigung werden laufend auf Optimierungsbedarf analysiert und erkannte Schwachstellen in den Koordinationsgremien diskutiert und einvernehmlich bereinigt. Mit diesem Vorgehen können die verschiedenen Organe wichtige Erkenntnisse erlangen, die zur Optimierung der Organisationen und Einsatzgrundsätze genutzt werden. Einige Beispiele belegen dies:

§ Verbesserungen und Anpassungen an die fortschreitende technische Entwicklung bei der Alarmierung bzw. Mobilisierung der Feuerwehren in Zusammenarbeit mit der Polizei;

§ Gemeinsame Ausbildungen der Sanitätspolizei und der Feuerwehr im Bereich der Patientenbergung nach Verkehrsunfällen;

§ Konzentration der Steuerungsaufgaben aller „Feuerwehraufgaben“ bei der GVB (Feuer- und Elementarschadenbekämpfung, Strassenrettung, Öl- und Chemiewehr, Sonderstützpunkte für Bahn und Schiffe) nach dem Motto: Alles aus einer Hand!;

§ Gegenseitiger Einbezug bei der Ausbildung in Fachthemen (Polizei bei der Feuerwehr, Feuerwehr bei der Polizei etc.);

§ Regelmässiger Gedankenaustausch bzw. Absprachen zwischen Feuerwehr und Zivilschutz.

In der Praxis zeigt es sich, dass der gute Wille zur Zusammenarbeit bei allen Partnern vorhanden ist. Die Zusammenarbeit auf dem Schadenplatz führt zur Erkenntnis, dass die anstehenden Probleme nur kooperativ gelöst werden können, und gebietet dem

„Gärtchendenken“ Einhalt. Die Aufteilung der Einsatzorganisationen auf verschiedene Direktionen hat zudem den Vorteil, dass die verschiedenen Partner ihre Interessen wahren und einbringen können und nicht ein Partner die anderen dominieren kann, was auf anderer Ebene zu neuen Problemen führen würde.

(4)

Übertragung der Feuerwehr (abwehrender Brandschutz) von der VOL/GVB in die POM (Aufsplitterung der Gebäudeversicherung)

Die Motion 294/06 fordert die Überführung allein des abwehrenden Brandschutzes in die POM, womit eine Aufsplitterung der GVB verbunden wäre.

Die Belange der Brandsicherheit (im Sinne der Prävention und der Intervention) werden im Kanton Bern seit bald 200 Jahren unter einem Dach koordiniert. Ähnlich verhält es sich in weiteren 19 Kantonen, welche ebenfalls das Konzept „Sichern und Versichern“ anwenden.

Dieses System hat sich seit Jahrzehnten bewährt. Die Synergien, die sich aus den drei Bereichen vorbeugender Brandschutz (Prävention), abwehrender Brandschutz (Feuerwehr) und Gebäudeversicherung ergeben, garantieren einen optimalen Schutz für Menschen, Tiere, Sachwerte und die Umwelt. Daraus ziehen nicht nur Gebäudeeigentümer, sondern die ganze Volkswirtschaft einen grossen Nutzen.

Brandsicherheit resultiert aus optimal aufeinander abgestimmten Massnahmen in den Bereichen Prävention und Intervention. Erst durch einen bestmöglichen vorbeugenden Brandschutz (Prävention) wird der wirkungsvolle Einsatz der Feuerwehren (Intervention) gewährleistet. Umgekehrt nützen vorbeugende Massnahmen wenig, wenn nicht die Mittel der Intervention ideal darauf ausgerichtet sind. Würde der GVB der Bereich Intervention entzogen, weil man sich mit Blick auf die Bewältigung (sehr seltener) Katastrophenereignisse gewisse administrative Vorteile erhofft, so opferte man das seit Jahrzehnten bewährte, effiziente Gesamtsystem „Prävention – Intervention – Versicherung“. Die täglich praktizierte enge Zusammenarbeit zwischen vorbeugendem Brandschutz und Feuerwehren zwischen den Bereichen Prävention und Intervention der GVB fiele weg. Gemeinsame Lösungen für besonders gefährdete Objekte, gemeinsame Aktionen und gemeinsame Auswertungen von Ernstfällen müssten neu organisiert und strukturiert werden und würden dadurch erschwert.

Das Bundesgericht weist in einem jüngeren Entscheid unter Hinweis auf eine wissenschaftliche Studie darauf hin, dass das Konzept „Sichern und Versichern“ zu einem günstigen Schadenverlauf führt und tiefere Versicherungsprämien ermöglicht (BGE 124 I 25). Es führt aus, dass die Kantone mit Monopolversicherungen, die gleichzeitig für den vorbeugenden Brandschutz zuständig sind und die Aufsicht über die Feuerwehren ausüben, einen wesentlich günstigeren Schadenverlauf aufweisen als die anderen Kantone. Daraus folgert das Bundesgericht: „Es erscheint wenig wahrscheinlich, dass der in den Kantonen ohne Monopolversicherung signifikant schlechtere Schadenverlauf rein zufällig sein soll. Eher plausibel erscheint demgegenüber, dass die kantonalen Gebäudeversicherungen dadurch, dass sie einen grösseren Aufwand für die Prävention leisten, zum wesentlich günstigeren Schadenverlauf beitragen und dadurch die tiefe Prämie ermöglichen. Das wird bestätigt dadurch, dass die Schweiz im internationalen Vergleich eine markant tiefe Zahl von Brandtoten aufweist.“

Im Rahmen ihrer Aufgaben in den Bereichen Schadenverhütung und -bekämpfung investiert die GVB heute über 30 Mio. Franken pro Jahr, was ungefähr 16 Prozent ihres Prämienvolumens entspricht. Von diesen Mitteln werden mehr als die Hälfte für die Belange der Feuerwehren verwendet. Abgesehen von den Betriebsbeiträgen an die Gemeinden trägt die GVB sämtliche Personalkosten, die auf kantonaler Ebene anfallen (mit Ausnahme der Aufwendungen für den Bereich Strassenrettung sowie Öl- und Chemiewehr, welche vom Kanton abgegolten werden). Die GVB trägt die Kosten der 5,5 Stellen bei der Abteilung Feuerwehr sowie die Kosten für über 100 Milizmitarbeiter (Inspektoren, Experten und Instruktoren). Gesamthaft macht dies einen jährlichen Betrag von fast 2 Mio. Franken aus. Dazu kommen weitere Aufwendungen für die Ausbildung der Feuerwehren im Kanton Bern (ca. 3 Mio. Franken pro Jahr) und Beiträge an die Löschwasserversorgungen (ca. 4 Mio. Franken pro Jahr). Insgesamt erfolgt die Aufgabenerfüllung durch die GVB wie dargestellt sehr effizient und kostengünstig. Die Organisation ist schlank und wird durch die Milizkräfte wirkungsvoll unterstützt. Würde die Aufsichtszuständigkeit auf die

(5)

Zentralverwaltung (POM, Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär [BSM]) übertragen, entstünden dem Kanton Bern Mehrkosten, die nicht mehr über Prämien finanziert werden könnten, sondern die laufende Rechnung des Kantons belasten würden.

Die GVB erbringt im Bereich des Feuerwehrwesens weiter beträchtliche finanzielle und nichtfinanzielle Leistungen, ohne dass sie von Gesetzes wegen dazu verpflichtet wäre (z.B.

Leistungen im Rahmen der Alarmierungsplattform der Kantonspolizei sowie unentgeltliche Beratungen der Gemeinden). Nach einem allfälligen Wechsel der Aufsicht über die Feuerwehren in die Zentralverwaltung würden diese freiwilligen Leistungen der GVB wegfallen.

Administrative Angliederung der GVB an die POM

Die Motion 275/06 fordert, die „Feuerwehr“ der POM zu unterstellen. Der Regierungsrat interpretiert diese Forderung derart, dass damit die administrative Angliederung der GVB an die POM gemeint ist.

Ob die GVB als selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt wie bisher administrativ bei der VOL angegliedert bleibt oder neu zur POM wechseln soll, ist primär eine Frage der sachlichen Zugehörigkeit und der politischen Zweckmässigkeit. Die bisherige Angliederung ist sachgerecht und drängt sich insbesondere deshalb auf, weil der Hauptzweck der GVB die öffentliche Gebäudeversicherung ist. Das Versicherungsgeschäft ist eine unternehmerische und volkswirtschaftlich sehr bedeutungsvolle Aufgabe. Zur Erläuterung seien die folgenden Aspekte erwähnt:

§ Die GVB versichert derzeit ein Immobilienkapital von gegen 300 Milliarden Franken; sie hat damit eine eminent wichtige Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung des Kantons. Die Geschäftspolitik der GVB ist unter anderem darauf ausgerichtet, die Faktoren Sicherheit und Versicherung optimal auf den volkswirtschaftlichen Gesamtnutzen abzustimmen. Diese gesamtwirtschaftliche Betrachtung erfolgt im Rahmen der bewährten direkten Zusammenarbeit zwischen GVB und VOL. Die über 200'000 Gebäudeeigentümer im Kanton Bern erwarten von der GVB zu Recht ein möglichst günstiges Kosten/Nutzen-Verhältnis, da sie einen beträchtlichen Teil der Aufwendungen für die Feuerwehren via Prämien an die Gebäudeversicherung finanzieren.

§ Die administrative Angliederung an die VOL ist sachgerecht und entspricht der hauptsächlichen Geschäftstätigkeit und der Ausrichtung der GVB. Es ist sinnvoll, dass das bei der VOL vorhandene Fachwissen weiterhin genutzt werden kann.

§ Die heutige Praxis zeigt, dass die Zusammenarbeit zwischen den Direktionen mit Bezug auf die Blaulichtorganisationen gut funktioniert. Dies gilt ebenso für die Zusammenarbeit zwischen der GVB und den verschiedenen involvierten Direktionen.

Als Beispiele seien erwähnt: Gemeinsame Alarmierungsplattform von Polizei und Feuerwehr; Zusammenarbeit im Bereich Öl- und Chemiewehr. Es besteht auch in diesem Zusammenhang kein Handlungsbedarf.

§ Die Feuerwehren und der Zivilschutz weisen mit Bezug auf Einsatz, Organisation, Verfahren, Finanzierung und Rekrutierung ganz beträchtliche Unterschiede auf (so sind die Feuerwehren auf den Ebenen Gemeinde/Kanton, der Zivilschutz hingegen auf den Ebenen Gemeinde/Kanton/Bund angesiedelt). Sollte die GVB administrativ bei der POM angegliedert werden, so blieben grosse organisationsrechtliche Unterschiede zwischen den Feuerwehren einerseits und den anderen Blaulichtorganisationen andererseits (insbes. der Zivilschutzorganisationen) bestehen.

§ Die Prävention im Elementarschadenbereich wird immer wichtiger. Einer der wesentlichsten Partner der GVB in diesem Bereich ist die Abteilung Naturgefahren, die im Amt für Wald (KAWA) der VOL angesiedelt ist.

(6)

Zuständigkeit für das Rettungswesen von der GEF in die POM überführen

Im Bereich des Rettungswesens gilt es zu bedenken, dass die Regionalen Rettungsdienste mehrheitlich in die öffentlichen Spitäler integriert sind. Ausnahme bilden die Region Bern, wo die Sanitätspolizei der Stadt Bern eine Organisationseinheit der Stadt Bern ist, und die Region Biel mit der selbständigen Aktiengesellschaft Ambulanz Region Biel AG. In den spitalgestützten Rettungsdiensten arbeitet das Personal der Rettungsdienste auch im Spital mit, womit Synergien optimal genutzt werden können. Im Ereignisfall ist die Zusammenarbeit der Rettungsdienste mit den Partnerorganisationen trotz der unterschiedlichen administrativen Zuordnung vielfach erprobt und funktioniert problemlos.

Ein administratives Herauslösen des Rettungswesens aus der GEF in die POM hätte grosse, vor allem negative Auswirkungen in verschiedenen Bereichen:

• Die Rettungsdienste müssten neu über das Budget der POM finanziert werden, wodurch wohl die sehr enge Verflechtung von Spitälern und Rettungsdiensten aufgehoben werden müsste, was voraussichtlich zu einem erhöhten Mittelbedarf für die Rettungsdienste führen würde.

• Die Investitionen der Rettungsdienste könnten nicht mehr wie bisher durch den Fonds für Spitalinvestitionen finanziert werden.

• Der Übergang der Verantwortung für das Rettungswesen von der GEF an die POM würde eine Änderung des neuen Spitalversorgungsgesetzes (SpVG) mit sich bringen.

Die Bestimmungen über das Rettungswesen müssten in das Kantonale Bevölkerungsschutz- und Zivilschutzgesetz (KBZG) integriert werden und das eben erst eingeführte neue Finanzierungssystem für die Rettungsdienste (Abgeltung von Vorhalteleistungen gestützt auf Rahmenleistungsverträge und Jahresleistungsverträge) würde im KBZG einen Fremdkörper darstellen.

• Das Spitalversorgungsgesetz gibt für die Überarbeitung der Versorgungsplanung einen Vierjahresrhythmus vor. Dieses Steuerungsinstrument wäre ein weiterer Fremdkörper im KBZG.

• Die ärztliche Leitung der Rettungsdienste wäre über das Instrument der Berufsausübungsbewilligung gemäss Gesundheitsgesetz weiterhin mit Aufsichtsaufgaben der GEF verbunden. Eine zusätzliche Schnittstelle zwischen POM und GEF würde geschaffen. Die Aufsicht über die medizinische Qualität der Rettungsdienste wäre somit erschwert.

Schaffung einer gemeinsamen, gesamtkantonalen Alarmzentrale

Die „Zentralenlandschaft“ im Kanton Bern präsentiert sich aktuell wie folgt: Die Kantonspolizei verfügt über die Kantonale Alarmplattform, die auf drei redundante, miteinander vollständig vernetzte Regionale Einsatzzentralen (REZ) in Bern, Biel und Gesigen bei Thun verteilt ist. Auf den REZ gehen alle Anrufe auf die Nummern 117, 118 und auf die europäische Notfallnummer 112 ein. Eine Ausnahme bildet die Stadt Bern, die bis Ende 2007 eine eigene Polizei-Einsatzzentrale führt (Nummer 117). Ebenso verfügt die Berufsfeuerwehr der Stadt Bern über eine eigene Einsatzzentrale (Nummer 118), die allerdings veraltet ist und ersetzt werden muss. Ab 2008, also mit Einführung von Police Bern und der damit verbundenen Abschaltung der Einsatzzentrale der Stadtpolizei, wird die Berufsfeuerwehr mit einer neuen Zentrale am alten Standort in die kantonale Alarmplattform der Kapo integriert. Das Geschäft wird dem Grossen Rat unter dem Titel

„Kantonspolizei: Insourcing der Informatik der Berufsfeuerwehr der Stadt Bern, Objektkredit 2007“ zur Genehmigung unterbreitet.

(7)

Im Bereich Feuerwehr lässt sich also festhalten, dass die notwendigen Schritte zur Umsetzung der Forderung bereits eingeleitet wurden. Wenn der Grosse Rat dem Kreditgeschäft zustimmt, ist das Anliegen bis Ende 2007 umgesetzt.

Die Sanitätsnotrufe auf die Nummer 144 gehen bei der Sanitätspolizei der Stadt Bern ein.

In vielen Regionen des Kantons sind die Rettungsdienste jedoch selbständig für die Abarbeitung der Notfälle zuständig, womit die Sanitätsnotrufzentrale (SNZ) 144 heute die Anrufe nur weiterleitet.

Die SNZ 144, welche die Sanitätspolizei der Stadt Bern im Auftrag des Kantons führt, ist ebenfalls veraltet und muss erneuert werden. Schon im Jahr 2000 hat der Grosse Rat die Motion 80/99 Zbinden Günter betr. „Moderne kantonale Einsatzzentrale für das Rettungswesen“ – in Teilen als Motion und in Teilen Postulat – für erheblich erklärt. Seither wurde in verschiedenen Anläufen versucht, in einer gemeinsamen Projektorganisation zwischen GEF und POM und Stadt Bern eine Lösung für die SNZ 144 zu finden. Im Jahr 2003 einigten sich die GEF und die POM darauf, die SNZ 144 in technischer Hinsicht mit der kantonalen Alarmplattform zusammenzuführen. Auch im interkantonalen und internationalen Vergleich sind gemeinsame Einsatzzentralen der Blaulichtorganisationen die Regel, da damit Synergien im infrastrukturellen wie auch im personellen Bereich genutzt werden können, die sich Kosten senkend auswirken. Der Regierungsrat hat sich in einer Medienmitteilung vom 23. Dezember 2004 dahingehend geäussert, dass er der Verwaltung einen Projektauftrag erteilt hat, der „eine Gesamtplanung der Einsatzzentralen für Polizei, Sanität und Feuerwehr im Raum Bern zum Ziel hat.“ Die Projektarbeiten konnten aber nie so weit geführt werden, dass ein Auftrag zur technischen Erneuerung der SNZ 144 und deren Anbindung an die Kantonale Alarmplattform hätte erteilt werden können.

Mit der Einführung und Umsetzung des Spitalversorgungsgesetzes wurde die SNZ 144 für die einheitliche, gesamtkantonale Alarmierung der Rettungsdienste und deren Einsatzkoordination zuständig. Mit der bestehenden technischen Infrastruktur kann sie diese Aufgabe nicht erfüllen.

Aufgrund der dargestellten Ausgangslage ist klar, dass die SNZ 144 technisch erneuert und mit der Kantonalen Alarmplattform vernetzt werden muss. Die Lösung der Berufsfeuerwehr Bern hat Vorbildcharakter und für die SNZ 144 wird eine ähnliche Lösung angestrebt.

Fazit

In der Bevölkerung besteht eine hohe Erwartungshaltung bezüglich rascher und wirksamer Hilfeleistung im Ereignisfall. Die Einsatzbereitschaft muss jederzeit sichergestellt sein.

Dabei ist für die Bürgerinnen und Bürger nicht von primärem Interesse, wie die organisatorischen Strukturen dahinter ausgestaltet sind. Die Ereignisbewältigung im Kanton Bern ist qualitativ auf einem derart hohen Niveau, dass sich keine grundlegenden Reformen aufdrängen. Werden bei Einsätzen Mängel festgestellt, werden diese analysiert und einer Lösung zugeführt.

Mögliche Vorteile einer organisatorischen Zusammenführung der kantonalen Zuständigkeit über die Feuerwehren, welche ohnehin bei den Gemeinden angesiedelt sind, und dem regional verteilten Rettungswesen unter einem Dach fokussieren zu stark auf die seltenen Grossereignisse. Im Alltag funktionieren die Einsatzorganisationen mehrheitlich autonom in ihren jeweiligen Bereichen und Organisationsstrukturen. Die Prozesse sind mit Blick auf den Alltag optimiert, der über 90 Prozent der Arbeit ausmacht. In den seltenen Fällen von Grossereignissen sorgen die besonderen Führungsorgane auf Gemeinde-, Bezirks- und Kantonsebene für einen raschen und effizienten Einsatz der Mittel. Diese Organisationsform hat sich in den letzten Jahren bewährt und erlaubt die Optimierung der Organisationen und Einsatzgrundsätze gestützt auf die gemachten Erfahrungen.

Eine Aufsplitterung der GVB erscheint aus den erwähnten Gründen ebenso wenig sinnvoll wie eine Loslösung der Rettungsdienste aus den Spitälern. Auch in einer integralen

(8)

Verschiebung der GVB von der VOL zur POM erkennt der Regierungsrat überwiegend Nachteile. Die geforderte Strukturanpassung würde zu wahrscheinlich beträchtlichen, zusätzlichen Kosten führen.

Es gilt weiter zu berücksichtigen, dass mit einer Zustimmung zu den Motionen ein Projekt ausgelöst würde, welches namhafte personelle Ressourcen der betroffenen Direktionen über mehrere Jahre binden würde. Hinzu kämen Aufträge an externe Beraterfirmen, die mit erheblichen Kostenfolgen verbunden sind. Zu beachten ist schliesslich auch, dass die POM mit der Umsetzung des Projekts Police Bern bis mindestens 2010 intern stark belastet ist.

Aufgrund der gemachten Ausführungen wird klar, dass der Regierungsrat keine überwiegenden Vorteile aus der Umsetzung der Forderungen der Motionäre erkennen kann. Der Regierungsrat beantragt daher dem Grossen Rat die Ablehnung von Ziffer eins der Motion 275/06 und der Motion 294/06. Ziffer zwei der Motion 275/06 betreffend gesamtkantonale Alarmzentrale findet dagegen die Unterstützung des Regierungsrates und wird zur Annahme empfohlen.

Anträge: Motion 275/06: Ziffer 1 Ablehnung Ziffer 2 Annahme

Motion 294/06: Ablehnung

An den Grossen Rat

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Diese Fahrzeuge verfügen über eine festeingebaute Feuerlöschpumpe so- wie einen großen Behälter mit Lösch- wasser, der die erste Brandbekämpfung erlau t, is passe de Hydra te

Die Nutzung ist nur für den genannten Zweck gestattet, nicht jedoch für einen weiteren kommerziellen Gebrauch, für die Weiterleitung an Dritte oder für die Veröffentlichung im

Dieser medi- enwirksame Fall, der bundesweit für Aufsehen sorgte, hat nicht nur einen enormen Erfolgs- druck in die Ermittlungsarbeit der hessischen Polizei gebracht, sondern auch

Wenn beide Ex-Partner eine neue Familien gründen, gibt es nicht nur Omas und Opas, sondern auch Stiefgroßeltern, frühere Schwie- gerväter oder ehemalige Schwäge- rinnen – teilweise

Als Höhepunkte erwartet die Besucher viele verschiedene Vorführungen der Berufsfeuerwehr, der Freiwilligen Feuerwehr und der Polizei: Neben der Polizeihundestaffel Vorderpfalz,

Echte Einsätze, in denen unter anderem gelöscht wird oder Tiere gerettet werden, stehen ebenso auf dem Programm wie Übungen zur Wasserrettung oder einem Großalarm sowie

KLEVE. Wie in den letzten beiden Jahren, so führt die St.Willibrord-Gemeinde auch in dieser Weihnachtszeit ihren Bethlehemgang durch. Die Mes- se, zu der alle Gemeindemit-

KLEVE. Wie in den letzten beiden Jahren, so führt die St.Willibrord-Gemeinde auch in dieser Weihnachtszeit ihren Bethlehemgang durch. Die Mes- se, zu der alle Gemeindemit-