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Informationsschreiben Nr. 53/2016 Untersuchungen an Schulen im Rahmen einer Masterarbeit

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Academic year: 2022

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Hansestadt Bremen

Die Senatorin für Kinder und Bildung · Rembertiring 8-12 · 28195 Bremen

An die

Schulen der Stadtgemeinde Bremen

Auskunft erteilt Herr Timo Scholz Zimmer 412 Tel. 0421 361-6213 Fax 0421 496-6213 E-Mail: timo.scholz

@bildung.bremen.de Datum und Zeichen Ihres Schreibens

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(bitte bei Antwort angeben) 1-1

Bremen, 25.04.2016

Informationsschreiben Nr. 53/2016

Untersuchungen an Schulen im Rahmen einer Masterarbeit

Sehr geehrte Damen und Herren,

um die Rechtssicherheit von Studierenden zu gewährleisten, die im Rahmen ihrer Masterar- beit Forschungsvorhaben in Schulen durchführen, habe ich mit der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit folgendes vereinbart:

Das bisherige Verfahren wird ab sofort durch die Vorgaben eines im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Gesetzentwurfes des Bremischen Schuldatenschutzgesetzes ersetzt.

„Untersuchungen im Rahmen einer Berufsausbildung

(1) Studierende, Referendarinnen und Referendare und Auszubildende können im Rahmen ihrer Berufsausbildung Untersuchungen an einer Schule oder an mehreren Schulen durchfüh- ren, wenn die Schulleiterin oder der Schulleiter dies genehmigt. Die Genehmigung darf nur er- teilt werden, wenn ein schriftlicher Antrag mit vollständigen Angaben zu den nachfolgenden Punkten vorliegt:

1. das Thema und die Zielsetzung der Untersuchung, 2. die Art und den Umfang der Untersuchung,

3. die Untersuchungsmethode,

4. die Gruppe der einbezogenen Schülerinnen und Schüler,

(2)

5. die verantwortliche Ausbildungsperson des Antragstellers oder der Antragstellerin so- wie

6. die Trennung und Löschung der personenbezogenen Daten.

(2) § 13 Absatz 2 Satz 1 und 2, Absatz 3 und Absatz 4 gelten entsprechend.

(3) Der Antrag ist so rechtzeitig einzureichen, dass er ordnungsgemäß geprüft und beschie- den werden kann.

(4) Vor der Durchführung der Untersuchung sind der behördliche Datenschutzbeauftragte der zuständigen Schulbehörde, der Elternbeirat und der Schülerbeirat der betroffenen Schule o- der Schulen zu unterrichten.“

Der Unterrichtung des behördlichen Datenschutzbeauftragten soll eine Kopie der Genehmi- gung der Schule und des Antrags mit den in § 13a beschriebenen Angaben beigefügt werden.

Behördliche Datenschutzbeauftragte sind wie folgt zu erreichen:

1. Datenschutzbeauftragter für die Schulen der Stadtgemeinde Bremen Timo Scholz bei der

Senatorin für Kinder und Bildung Rembertiring 8-12, 28195 Bremen datenschutz@bildung.bremen.de Telefon 0421 361 6213

2. Datenschutzbeauftragter für die Schulen der Stadtgemeinde Bremerhaven Eduard Giese

Schulamt Bremerhaven

Friedrich-Ebert-Straße 25, 27570 Bremerhaven eduard.giese@magistrat.bremerhaven.de Telefon 0471 590 2308

3. Datenschutzbeauftragte der Schulen in freier Trägerschaft erreichen Sie über die Ad- resse des Schul- oder Bildungsträgers. Erfragen Sie ggf. den Kontakt in der Schule.

Für den Antrag an die Schule und die Einwilligung der Erziehungsberechtigten bei minderjäh- rigen Schülerinnen und Schülern können die angehängten Vordrucke verwendet werden.

Mit freundlichen Grüßen im Auftrag

gez. Timo Scholz

Referenzen

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