Eingang: Dienstgebäude: Bus / Straßenbahn: Sprechzeiten: Bankverbindungen:
Rembertiring 8-12 Rembertiring 8-12 Haltestellen Hauptbahnhof montags bis freitags Bremer Landesbank Sparkasse Bremen 28195 Bremen von 9.00 - 14.00 Uhr Konto-Nr. 1070115000 Konto-Nr. 1090653
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Die Senatorin für Kinder und Bildung
Freie
Hansestadt Bremen
Die Senatorin für Kinder und Bildung Rembertiring 8-12 . 28195 Bremen
An die
Schulleitungen
der Schulen des Sekundarbereichs I und II im Land Bremen
Verfügung Nr. 12/2017
Auskunft erteilt Frau Anja Witkabel Zimmer 204 Tel 0421 361 6209 Fax 0421 496 6209 E-mail:
anja.witkabel@bildung.bremen.de Datum und Zeichen
Ihres Schreibens Mein Zeichen
(bitte bei Antwort angeben) 20-11
Bremen,23.01.2017
Abschlussprüfungen in der 10. Jahrgangsstufe der Oberschulen sowie Prüfungen am Ende der Einführungsphase der zur allgemeinen Hochschulreife führenden Bildungsgänge im Schuljahr 2017/ 2018
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß der Verordnung über die Prüfungen zu den Abschlüssen der Sekundarstufe I (§ 10 Absatz 2) teile ich Ihnen die Themenschwerpunkte mit, aus denen die Aufgaben der schriftlichen Prüfun- gen in der Abschlussprüfung zum Ende des Schuljahres 2017/2018 gestellt werden. Sie befinden sich in der Anlage. Bitte beachten Sie die Änderungen in den Fächern Deutsch, Englisch und Ma- thematik, insbesondere die Hinweise zu den Prüfungen der einfachen Berufsbildungsreife (BbR).
Ich bitte Sie, die Themenschwerpunkte den Sprecherinnen und Sprechern der betroffenen Fach- konferenzen weiterzugeben. Die Fachkonferenzen müssen die Schwerpunkte in ihrer fachlichen Planung der 10. Jahrgangsstufe berücksichtigen.
Die Senatorin für Kinder und Bildung hat für die Abschlussprüfung im Schuljahr 2017/ 2018 folgen- de Termine festgelegt:
Schriftliche Prüfungen
Haupttermin Nachholtermin
Mathe Montag, 14.05.2018 Mathe Montag, 28.05.2018
Deutsch Mittwoch, 16.05.2018 Deutsch Mittwoch, 30.05.2018 Englisch* Freitag, 18.05.2018 Englisch* Freitag 01.06.2018
* oder eine andere 1. Fremdsprache
Die mündlichen Prüfungen können in dem folgenden Zeitraum durchgeführt werden:
vom 23.04.2018 bis zum 22.06.2018.
Die Haupttermine für die schriftlichen Prüfungen sind unbedingt einzuhalten. Die Nachholtermine dürfen nur in Ausnahmefällen (attestierte Krankheitsfälle u.ä. gemäß § 6 der Verordnung über die Prüfungen zu den Abschlüssen der Sekundarstufe I) in Anspruch genommen werden.
Mit freundlichen Grüßen im Auftrag
gez.
Dr. Thomas Bethge